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F 25.f Mittwoch, de« L». März 2 - cp. d. Bl. Lasten. neuen. Ämtern E. Protze tsbesitzers am Stick- fabrikantS ickfluß. t t e r, Kaane, Rg-Pf- ^12^5 11 1t Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 22. März. fl. K.j Adv. Graichen wird als Abgeordneter zugclassen. Sodann entspann sich eine lange und heftige Debatte über die Beschwerde deS zum Abg. gewählten vr. Theile wegen seiner fort dauernden Haft, in welcher sich recht deutlich offen barte, wie die Regierung durch ihr Verfahren immer mehr Zutrauen verloren habe, wofür auch die Abstim mung sprach, die, statt den Antrag des MajoritätS- äuSschusses anzunehmen, der, sich in vielen Worten ergehend, der Beschwerde vr. Theile's, so wie das der Kammer durch das Justizverfahren zugefügte Unrecht durch erneute Untersuchungen in's Ewige hinausschob, den Minoritätsantrag Jungnickels annahm, der „die Gründe, welche das Stadtgericht fiir die Fortdauer der Haft vr. Theile's angeführt habe, als völlig un genügend" bezeichnet, und weil „der Abg. vr. Theile durch seine Verhaftung der den Abgeordneten gewähr leisteten Unverletzlichkeit nicht verlustig geworden sei; so möge die Kammer an die Staatsregierung den Antrag richten, durch das Justizministerium die Ent lassung des vr. Theile aus der Haft anordnen zu lassen," beantragt. 23. März, fl. K.j Wegen Unregelmäßigkeiten, die bei dec Wahl deS Abg. Müller von Crimmitzschau vorgekommen, ersucht die Kammer die Staatsregierung, nähere Erörterungen anzustellen. — v. Watzdorf be richtet über den von Joseph eingebrachten Gesetzent wurf, das Verfahren gegen politische Vergehen betref fend. 8-1. Alle seit dem 16. März 1849 begangenen politischen Verbrechen (Hochverrath, Verschwörung, StaatSverrath, staatsgefährliche Handlungen, Maje-. stätsverbrechen, Widersetzung gegen die öffentliche Au torität, Verlockung zu Widersetzlichkeit rr.) unterliegen dem Gesetze vom 18. Nov. 1848. 8- 2. Die wegen solcher Vergehungen geführten Untersuchungen sind als Voruntersuchungen zu behandeln. Das Gesetz vom 18. Nov. 1848 besteht aber darin, daß 1) die strafrechtliche Verfolgung aller unter dies Gesetz fallen den Vergehen durch die Staatsanwaltschaft im Wege des AnklageproceffeS geschehe, und 2) daß die Frage, Winster Jahrgavt. ob das Verbrechen von dem Angeklagten verübt worden, von Geschworenen entschieden werde. Dieser ganze Gesetzentwurf mit einem Zufatzantrage, wonach es. Denen, welche jetzt wegen dergleichen in Untersuchung stehen, sreistehen solle, deren Fortkellung und Ent scheidung nach dem alten Verfahren zu beantragen, wurde mit 27 gegen 17 Stimmen angenommen. (Diese 17 sind: Schwarz, Schenk, Römer, Poppe, Oehme, Metzler, Küttner, Prinz JohaNn, Hohenthal, Herder, Haase, Gümher, Göhler, Glumann, Garten, Biedermann und Georgi.) — Die weitern Verhand lungen betrafen Privatpetitionen. — j2.K.j Eine Leipziger Meßbudenanaelegenheit wird der Regierung zu möglichster Berücksichtigung empfohlen. — Die 2. K. trut dem neulich in der 1. gefaßten Beschlüsse der Amnestieangelegenheit bei, ge gen drei Stimmen (Sommer aus Bernstadt, v. Friesen, v. Polenz). — Darauf folgt die Erledigung einiger Privatpetitionen. — Hauptgegenstand bildeten die Differenzen zwischen der 1. und 2. K. hinsichtlich deS Gewerbe- und Personalsteuergesetzes. In den kleinem Punkten schließt man sich der 1. K. an; längere De batte erregte der PensionSsteuerpünkt. Minister Behr -erklärt, daß die Regierung ihrer Ueberzeugung das Opfer bringen (eö kostet ihr ja Nichts!) und der I.K. beitreten wolle. Allein der Beschluß der 1. K. wird abgelehnt, und so ist dann ein Zusammentretrn beider Kammern nothwendig. — 25. März. f2. K.j Minister v. Beust beant-- wortet die Biedermannsche Interpellation wegen deS Bündnisses vom 27. Febr. in folgender Weise: Der bereits hier und da angegebene Inhalt sei. wortgetreu. Oesterreich habe seinen Beitritt erklärt, Preußen noch nicht. Darauf frägt Biedermann noch einmal, ob die verfassungsmäßige. Zustimmung der Kammern rechtsgültig Vorbehalten sei? Der Minister antwortet durch Schweigen. — Der erste Ausschuß berichtet darauf über die Verordnung vom 7. Mai 1849, das Verfahren bet Störung der öffentlichen Ruhe betr., welche schon in der ersten Kammer zur Berathung ge kommen war. Hierauf ging die Hammer zu einer geheimen Sitzung über. Dresden, 25. März. Immer mehr.TodeS- Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich t^Rgr. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pst berechnet mlb fiir jede nächste Nummer bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeile» kostet 2 Rgr. S Pf, önig, als astnachtS- Gesetz im ? artal enen. Auffordc- icgangen: - Pf. kgas. m Krause iLiedfin- e sich der chen wol» ltter nicht nnsdorf. Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Zu gemeinnütziger Unterhaltung für alle Stände: Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verleger«.