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*877. ZS LL6 Frankenberger Uachrichtsklatt ,Ä Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich ij Mark. Zu beziehen durch alle Bnchbandlungen und Post-Expeditionen. 8. October dS. IS U Frankenberg, am 1. Octbr. 1877. tnd and. itag, wo- t und für -sorgt ist. -1 sbund" Septbr., le Mit- nein Saale Haltung Nr. enzel. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. morgenden n — von t ergebenst Venzel. Amtsblatt der Kömgl. AmtShauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des StadkathS zu Frankenberg. z. Das ). D. in die Stadtsteuerexpedition abzuführen. Frankenberg, am 21. September 1877. * Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. e» ä 1 ,e Ber- nell zu aentllch fe auch ^euein- cru der Sprechstunden des Unterzeichneten im Winterhalbjahre 1877j78 an allen Schultagen von 10—11 Uhr Vormittags. Frankenberg, am 1. October 1877.vr. Mating Sammler. Dienstag, den 2. October. enedix »berg. ags 4 Uhr reundlichst Bekanntmachung. Die BrandversicherungSbeiträge auf den zweiten Termin l. I. sind mit 1j Pfennig von jeder Ver sicherungseinheit spätestens bis zum Hedeuktage aus großer Zeit. 1870. 1. Octbr. Belgien löst seine Grenz-Beobachtungsarmee aus. — In Straßburg wird eine deutsche Oberpost-Direc- tion errichtet. — Gefecht sächsischer Truppen bei Bondy. 2. Octbr. Die Landwehrdivision Kummer weist einen Ausfall Bazaine's auf St. Remy, nordöstlich von Metz, zurück. — Recognoscirungsgefecht sächsischer Eavalerie und reitender Artillerie bei Gournay. 3. Octbr. In St. Louis in Nordamerika beschließt eine Massenversammlung von Deutschen, in einer Petition den Grafen Bismarck zu ersuchen, Elsaß und Lothringen festzuhalten. des Bezirksausschusses der Amtshauptmannschaft Flöha wurde zunächst das Gesuch Kaden's in Falkenau um Genehmigung zur Anlegung einer Roßschlächterei, gegen welche die Nachbarn Ein spruch erhoben hatten, gegen eineStimme abgelehnt, da nach dem vorgelegten Plane das Auskochen des Fleisches rc. in dem unmittelbar an einem öffentlichen Wege gelegenen Wohnhause erfolgen soll, wodurch bei der Heftigkeit des dabei ent stehenden Geruches die Gefahr des Scheuwerdens der den Weg passirenden Pferde erwiesener maßen erwächst. Die Parteien waren persön lich erschienen. — Den im Februar d. I. von Thiemendorf nach Marienberg versetzten Schlagwärter Klemm hat die Gemeinde Thie mendorf, da seine Familie bis zum August dort wohnhaft verblieben und jede Haushaltung bei tragspflichtig ist, zu den Gemeinde- und Paro- chialanlagen herangezogen, ebenso aber auch der Stadtrath von Marienberg. Die Frage der Pa- rochialanlagen berührte den Bezirksausschuß nicht, da diese der Kircheninspection zufällt. Nachdem die Frage, ob Klemm als mit dem 1. Febr. in Marienberg im Sinne der Landgemeindeordnung wohnhaft zu betrachten sei, bejaht worden, er kannte man einstimmig gegen die Berechtigung der Forderung der Gemeinde Thiemendorf, da in derselben ein ortsstatutarischer Beschluß wegen Heranziehung unselbstständiger Personen zu den Gemeindelasten nicht besteht und als solche Per sonen die zurückgelassenen Angehörigen Klemm's zu betrachten sind. — Ein Einwohner von Gornau hat i. I. 1871 von der Negierung ein Darlehen von 450 M. aus dem Landwehr fond erhalten, um dessen Rückzahlungserlaß er unter Hervorhebung seiner ungünstigen Verhält nisse bittet. Nach Gehör der Gemeindevertretung, die des Petenten Verhältnisse in anderm Lichte darstellt, konnte der Ausschuß den Erlaß nicht befürworten, sondern empfahl einstimmig raten weise Rückzahlung. — Eine längere Aussprache rief der Beschluß der Gemeinde Frankenstein hervor, von allen öffentlichen Auctionen (aus genommen nothwendige und Nachlaßauctionen) 1K zur Gemeindekasse zu erheben. Man stellte fest, daß mit diesem Beschlusse hauptsächlich die sog. Güterausschlächter und die Wanderloger betroffen werden sollten und wenn man auch die Uebelstände erkannte, erachtete man doch die Anwendung allseitig gegen die Wanderlager wegen der Bestimmungen der Gewerbegesetz ¬ gebung unzulässig. Dagegen wurde von verschiede nen Seiten — obwohl die Amtshauptmannschaft Döbeln und das Ministerium des Innern einen ähnlichen Beschluß der Gemeinde Langenstriegis nicht gebilligt, da er eine indirecte Abgabe ein führe — betont, daß doch wohl die Gemeinden wie Kaufsgefälle von Immobilien so auch von Mobiliarversteigerungen anläßlich freiwilligen Jm- mobiliarbesitzwechsels zu erheben berechtigt werden könnten und mit 4 gegen 3 Stimmen die von Frankenstein vorgeschlagene Erhebung nicht als eine indirecte Abgabe erachtet und damit die Competenz des Ausschusses festgestellt. Mit 4 gegen 3 Stimmen sprach sich derselbe darnach aber gegen die Erhebung der fraglichen Abgabe aus, in der die Majorität eine allzu große Be schränkung des Privateigenthums erblickte. — Das Gesuch des Schneiders Tippmann in Fal kenau um Genehmigung zur Errichtung einer Roßschlächterei wurde vertagt, bis bezirksärztliches Gutachten vorliegen wird. — Die vom Käufer des Lehngerichts in Stadt-Schellenberg, Adler, nachgesuchte SLankberechtigung wird ertheilt, das Gesuch des Schmiedes Wieland in Börnichen bei Grünhainichen um Berechtigung zum Brannt weinschank aber abgelehnt, da ein Bedürfniß gar nicht vorliegt, wohl aber das weitere Gesuch des Genannten um Concession zum Bierschank mit der Voraus'etzung genehmigt, daß die Locali- täten dem Vorhaben geeignet sind. — Die Re gulative über die Erhebung der Gemeinde-, Schul-, Armen- und Parochialanlagen in den Gemeinden Marbach und Schlößchen - Porschen dorf, über welche die Herren Richter und Be zirksassessor Schenkel referiren, werden mit einigen Ausstellungen genehmigt und zu der von der kgl. Revierverwaltung Plaue anläßlich einer Wege differenz auf dem Wilh. Schreyer'schen Grund stück in Falkenauer Flur beantragten Erklärung des fraglichen Weges für einen öffentlichen nach Orts- und Sacherläuterung feiten des Herrn Amtshauptmann vom Ausschüsse sestgestellt, daß jener Weg ein nichtöffentlicher ist, und dem An tragsteller die weitere rechtliche Verfolgung der Angelegenheit überlassen. — Das zum zweiten Male vorliegende Dismembrationsgesuch Ranft's in Oberlichtenau wurde nach Gehör der Ge meinde auf Befürwortung des Referenten Hrn. Hunger-Dittersbach genehmigt und darauf die Sitzung nach Zuständiger Dauer geschloffen. — Nächsten Sonntag wird in Glauchau die OerllicheS und Sächsisches. Frankenb.'erg, 1. October 1877. — Eine That empörendster Rohheit erregte gerechterweise die Bewohner von Sachsenburg und Schönborn: in der Nacht von, Donnerstag zum Freitag sind gegen 50 an dem Communi- cationswege zwischen beiden Dörfern stehende junge schöne Kirschbäume von Frevlerhand ab gebrochen worden. Die Frevelthat muß zwischen 1—4 Uhr geschehen sein, da die 1 Uhr von Schönborn kommenden Bergleute von der Ver wüstung nichts gemerkt haben, wohingegen die um 4 Uhr zur Grube gehenden Bergleute die selbe vorfanden. Sicherlich theilt man auch in andern Kreisen die in beiden Gemeinden herr schende allgemeine Entrüstung über diese Schand- that und ist schon im allgemeinen Juteresse wie besonders in dem des Obstbaues, dessen Pflege das heurige Jahr mit seinem Obstsegen ein dringlich predigt, baldige Entdeckung der Uebel- thäter und exemplarischste Bestrafung derselben recht wünschenswerth. Etwas Lynchjustiz mit handgreiflichem nachdrücklichen Hinweis auf die Sorgfalt, die der Obstzüchter seinen Lieblingen widmet und widmen muß, wäre bei den rohen Burschen vor dem Eingreifen der Behörde recht angewandt; wer solcher Bubenthat fähig ist, ver dient in erster Reihe, mag man das Humanitäts- princip auch völlig achten, doch die empfindlichste Strafe, die körperliche. — In der am vorigen Donnerstag unter Vorsitz des Hrn. Amtshauptmann v. Weissen- bach und in Anwesenheit der Herren Ausschuß- Mitglieder Hunger-Dittersbach, Hunger-Franken berg, Uhle-Plaue, Richter-Waldkirchen und Linke- Dorf-Schellenberg (Herr Werner-Zschopau war entschuldigt) abgehaltenen öffentlichen Sitzung Bekanntmachung. Die zu Michaelis fällig gewesenen Waffeezinsen und Reallastenbeiträge sind von den betreffenden Grundstücksbesitzern spätestens bis zum 1«. October dS. IS. an die Stadtkasse abzuführen. * Leyer rtM igs 3 Mr et freund- peger. öle. und Bezirksanzeiger Greif, err" eubacke und ein- iesuch. tnrich. kanft'S »r. ande er- and. 3».