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2S. März 1852 Deutsche Mgemeine Zeitung Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!- Wegen -eS Feiertags wir- hente -ie zweite ytnSgave Wegfällen 2nstrt>»n«gebühr für »e>« Raum einer Zeile L Ngr. Zu beziehen »urch alle Post ämter de« In- und Autlande«, sowie durch di« ErptdUio- nen in Eeipjig (vucrstraße Nr. 8) und Dr«»r«u (bei S. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. »>. W««it für da« Vierteljahr l'/.THlr.; jede einzelne Num mer » Ngr. Vormittags ll Uhr. Rr 142 . Donnerstag. SeiPzig. Die Zeitung «r- Meint mit »u«nahme de« »Mmtag« täglich zwei mal und wird au«,«geben in L«iP. gi» Vormittag« ll Uhr Abend« « Uhr; in Lresbe« Abend« b Uhr, Vormittag« « Uhr. » -ntfchland. Die Hannoversche Zeitung theilt das Protokoll der ersten SitzungdeS FlottencongresseS mit, aus welchem wir das Interessanteste entnehmen. Hr. v. Scheie sprach sich in der Rede, mit welcher er die Conferenz eröffnete, unter Anderm folgendermaßen auS: Hannover habe sich gedrungen gefühlt, in letzter Stunde noch einen Versuch anzustellen, durch Erhaltung der Flotte der Gegenwart das beklagenSwerthe Schauspiel der Auflösung einer Anstalt zu ersparen, die von dem Bunde der souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands soeben als Bundcseigenthum förmlich anerkannt, nach hiesiger Ansicht den organischen Einrichtungen des Bundes zugehörig, und mit den Hoffnungen und Wünschen der ganzen Nation auf das engste verknüpft sei. Sollte dieser Versuch, das letzte Mittel zur Abwendung der drohenden Ge fahr, scheitern, dann werde gewiß in nicht ferner Zukunft die Neue heran- kommen, und das richtende Urtheil der Geschichte diejenigen Staaten nicht verschonen, durch deren Theilnahmlosigkcit jenes nationale Institut zu Grunde gegangen sei; daher möge man an der Hoffnung des Gelingens um so fe ster bis zum letzten Augenblicke halten. Hiernächst erläuterte der Minister präsident die Rücksichten, welche Hannover bestimmt haben, die beiden deut schen Großstaaten, sowie Holstcin-Lauenburg und Luxemburg-Limburg zu den hiesigen Berathungen nicht einzuladen. Eine Betheiligung Oesterreichs und Preußens am Nordseeflottenvereine erscheine nämlich nach der Ansicht Han novers durch das den bisherigen Bundesverhandlungen zur Voraussetzung und Grundlage dienende Contingentverhältniß der Nordseeflolte zum Bunde ausgeschlossen. Eine Einladung Holstein-Lauenburgs und Luxemburg-Lim burgs habe, angesichts der bisherigen Erklärungen dieser Regierungen am Bunde, von vornherein als ein erfolgloser Schritt betrachtet werden müssen. Zur Hauptfrage übergehend, bezeichnete der Redner die Frage, „ob zur Herbeischaffung der für die Gründung und Erhaltung einer lebensfähigen Nordseeflotte erfoderlichen Mittel eine Möglichkeit gegeben sei", als den hauptsächlichen und vor allem in das Auge zu fassenden Punkt der bevor stehenden Berathungen und Beschlüsse. Der Umfang des Bedarfs an Schif fen und Geldmitteln könne als vollkommen feststehend noch nicht angesehen werden. Von Seiten Preußens sei bekanntlich bei den jüngsten Bundes verhandlungen ein jährlicher Geldaufwand von etwa 80,000 Thlrn. als aus reichend bezeichnet. Hier habe man bisjeht an den Berechnungen, welche von dem hannoverschen Bundestagsgesandten zum Bundestagsprotokolle vom 27. Dec. v. I. als Beilage 1 und 2 producirt, festhalten zu müssen ge glaubt. Danach stelle sich als Minimalgrundlage eines kräftigen Organis mus ein Flottenbestand von zwei Segelfregatten, zwei Segelcorvcttcn und k>rei Dampfschiffen, nebst einer Anzahl von Kanonenbooten, und zur nach haltigen Unterhaltung eines solchen Bestandes, einschließlich der Kosten der ersten Gründung und der Erbauung eines Kriegshafens, ein jährli cher Aufwand von etwa 1 Mill. Thlrn. als Bedürfniß heraus. Um der Versammlung Gelegenheit zur Vernehmung eines competenten Urtheils über die Thunlichkeit einer Beschränkung des obigen Planes und einer ent sprechenden Verminderung der Ausgaben zu gewähren, habe die hannoversche Regierung den Contreadmiral Brommy ersucht, sich zu desfallsiger Auf- fchlußertheilung baldmöglichst hier einfinden zu wollen. Darin aber, daß die Schöpfung einer Flotte nicht anders als mit ausreichenden Garantien ihrer Lebenskraft, mit einer ihren Zwecken angemessenen Ausrüstung und so mit auf eine der Würde der betheiligten Regierungen entsprechende Weise in das Leben zu rufen sein würde, werde gewiß allseitige Uebereinstimmung der Ansichten herrschen. Für das Maß der nach dem Gesagten wahrscheinlich cr- foderlichen Geldleistungen der einzelnen Staaten gebe die folgende Berech nung einen Anhaltspunkt. Nach Abzug der Bevölkerung der nicht einge ladenen Staaten bleibe eine matricularmäßige Bevölkerung der deutschen Länder von 12,120,143 Seelen übrig. Der Satz von 2 Sgr. auf den Kopf dieser Bevölkerung ergebe eine Summe von 808,009 Thlrn. 16 Sgr. Werde von den Küstenstaaten mit ungefähr 1,792,869 Einwohnern eine Präcipualleistung von abermals 2 Sgr. auf den Kopf, mit jährlich insge- sammt 119,524 Thlrn. 18 Sgr. gewährt, so stelle sich ein Gesammtertrag von jährlich 927,534 Thlrn. 4 Sgr. heraus, und mit einer solchen, dem Anschlagsbetrage nahe kommenden Summe werde das Unternehmen immer hin gewagt werden können. Es entstehe daher die Frage, ob eine Aussicht vorhanden sei, daß entsprechende Beiträge werden geleistet, und außerdem die Lücken ergänzt werden, auf welche man gefaßt sein müsse, da einige Staaten auf die Auffoderung zum Beitritt sich unentschieden, andere über all nicht haben vernehmen lassen. Hierüber werde man sich die bestimm ten Erklärungen der HH. Bevollmächtigten in der nächsten Sitzung erbit ten müssen. In der Voraussetzung, daß diese Erklärungen dem weitern Vor- gehen in der Sache ein sicheres Fundament gewähren würben, dürften der Aufmerksamkeit der HH. Abgeordneten schon jetzt einige eventuell in das Auge zu fassende Punkte anzuempfehlen sein. Unter solchen stehe nach der Auffassung Hannovers als Basis der zu treffenden Vereinbarung der Grund satz oben an, daß die Flotte nur im Bundescontingentsverhältnisse zu erhal ten sei. Zu einer andern als zu einer Einrichtung im Bundesverbände werde Hannover die Hand nie zu bieten vermögen. Denn eine von einer Mehrzahl einzelner Bundesstaaten, unabhängig von der Einwirkung und der Verfügung des Bundes, gegründete Kriegsmacht müsse sich immer zu einem die Bundesgemeinsamkeit lösenden Elemente gestalten. Ein zweiter sehr zu beherzigender Punkt sei ein rasches Handeln. Ferneres Zögern könne das jetzt an der Nordsee bestehende Flotteninstitut nicht tragen, ohne daß die schon jetzt vorhandene Gefahr factischer Auflösung zur gewissen Thatsache würde. Auch hierüber werde der Contreadmiral Brommy die zuverlässigsten Auf schlüsse zu geben im Stande sein. An diese beiden Punkte schließe sich dann zu eventueller Beschlußnahme in der nächsten Sitzung die Sicherung der zur provisorischen Erhaltung der Flotte vorläufig erfoderlichen Mittel. Auf umfragendes Ersuchen des Ministerpräsidenten um Mittheilung weiterer Bemerkungen, die den HH. Abgeordneten der Sachlage entsprechend erscheinen möchten, warf der königlich sächsische Bevollmächtigte v. Grünler die Frage auf: ob die Angelegenheit nicht noch gegenwärtig als Bundes sache sich darstelle, und deshalb zu einer hiesigen Verhandlung weniger als zur Bcrathung und Beschlußnahme am Bunde geeignet erscheine? Von Sei ten des Frhrn. v. Schcle ward darauf erwidert, daß zwar allerdings die Bun- dcseigenlhumseigcnschaft der Flotte jede Verfügung über letztere ohne Ein- verständniß des Bundes ausschließen müsse; daß indessen die hiesigen Bera thungen eben nur den Zweck verfolgten, die zur Vorbereitung der weitern Entschließung des Bundes nothwendige vorgängige Einigung der Staaten untereinander über die Bildung des Contingents zu erstreben. Eine Erwi derung, die keinem Widerspruche begegnete. Nachdem noch mit allseitiger Zustimmung bemerkt worden, daß bei den Erbietungen zu Beitragleistungen die Zustimmung der Landesvertretungen da, wo solche nach den Landesver fassungen erfoderlich falle, selbstredend Vorbehalten bleiben müsse, lud der hannoversche Ministerpräsident die Abgeordneten zu einer zweiten Sitzung auf Montag den 22. März Mittags 12 Uhr ein. (^Hannover, 23. März. Gestern fand die zweite Sitzung der Flot- tenconserenz auf dem Schlosse statt, worin sich die Bevollmächtigten zu erklären hatten über die ihnen ertheilten Vollmachten ihrer Regierungen mit Bezug auf den Vorschlag des Ministerpräsidenten v. Schele in der Sitzung vom 20. März. Directe ZustimmungenFnd nur von einem sehr kleinem Theile der Bevollmächtigten unter Vorbehalt der Genehmigung ihrer resp. Regierungen er folgt, und wir hören, daß Oldenburg, Braunschweig, Mecklenburg, Ham burg, Lübeck und Bremen darauf einzugehen gesonnen seien. Baiern, Sach sen und die thüringischen Staaten sollen Vorschläge gemacht haben, worin sie sich zu einer bestimmten Summe, einmal zur Uebernahme und dann zur Unterhaltung alljährlich verpflichten wollen, welche Summe jedoch die auf die Zahl ihrer Bevölkerung ^reffende Quote nicht erreichte. Es werden noch eine oder zwei Sitzungen abgehalten werden^ worin verschiedene, theils neue, theils auf den Vorschlag Hannovers Bezug habende Anträge zur Be sprechung gelangen werden. Unser Urtheil wird bisjetzt durch nichts besser gestimmt und müssen wir bei der Voraussetzung der gänzlichen Resultatlosig keit der hiesigen Conferenz verharren. — Die Bundes-Preßfachmänner werden endlich zu ihren Schluß- berathungen gelangen, die, wie man glaubt, nicht von langer Dauer sein werden. Ob aus diesen Berathungen ein bestimmtes Resultat zu erlangen sein wird, scheint freilich immer noch sehr zweifelhaft und dürfte wesentlich davon abhängcn, ob die früher schon bestandenen Differenzen sich in der Zwischenzeit ausgeglichen haben. Um unsern Lesern einen kurzen Abriß des bisherigen Verlauf« der Bundespreßgesetzbcrathungen zu geben, theilen wir nachstehend eine frankfurter Correspondenz der officiellen Preußischen Zeitung mit, aus welcher zur Genüge erhellen wird, wie sorgsam die Vertreter der deutschen Regierungen gewesen sind, dem Misbrauch der Preßfreiheit zu steuern, und wie gerechte Ursache das deutsche Volk hat, auf Grund eines alten SprüchwortS von der langen Dauer der sehr complicirten Berathun gen überaus gute Resultate derselben zu hoffen. Die Preußische Zeitung sagt: In der Sitzung am 23. Aug. v. I. beauftragte die Bundesversamm»