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u. »Ilen, 26t«, Mganz hiesigen >en btl- t. 8lae« r und alle ktvi» UpfohltN »v den Ripse Uüsche »erren- lots ist i^reU- bcitct — U 81-82) onRach- Nitiwoch ein hneeberg. ivch, von Uhr an, urkert, eeberg. noch, von Uhr an, urkert. hneeberg. --st v 20. d. eld. Emtefest, Irmer, Rfdr. Nierbauer. vsk»uvtwAohvux (107S8) Nierbauer. S,. M. Länge, unterer 128 61 ca. 500 Klöppel, Neste und Stöcke Die unter« 30. vorigen Monats erfolgte öffentliche Vorladung de» Handarbeiter- und Strumpfwirkers Friedrich Nnton Oettel aus Weißbach hat sich erledigt Königliches Emchtsamt Grünhain, den 17. October 1873. Kretzschmar. von Bormittag« 94 Uhr an, folgende in den Forstorten r am untern Keilberg, in dm Durchforstungen auf der hohen Haide, an der Pechsiederei, am Goldbrunnen und am hohen Kuhberg auf- bereitete Hölzer, alS r einzeln und partienweise «nd unter dm vor Beginn der Nuttton bekannt zu machenden ^ed8rgunge/an d?e MeiKittender?versteigert werden. Wer die zu versteigrrndm Hölzer vorher bescher, will, hat sich an dm «itunterzeichnetm Revierverwalter zu wenden. , König!. Forstrentümt Eibmkock «nd Reviervmvaltmig Schönheide, ' am 14. Oüober 1873. Wettengel. Müller. 43 Stück w. Stämme von 1l—14 Cen tim. Mittenstärke, 517 » « Klötzer - 15—22 - oberer Stärke, 185 - - , - 23-34 24 - . Stangen - 13—15 69 Slaumkubikmeter Scheite, Am 10. November diese- Jahre- wird durch den Stadtgemeinderath allhier die Neuwahl eine- Gemeindevorstandeö (BürgermetsterS) vorgenommen. Indem die- zur Kenntniß der Gemeinde gebracht wüd, wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß Einsprüche gegen die im hiesigen Nachhause auS- hängende Wahlliste nur bis zum 30. October dieses Jahres, AbmdS 5 Uhr, zulässig und bei dem Gemeindevorstande ^Bürgermeister) anzubringen sind, Einsprüche gegen das Wahlverfahren nur bis zum 18. November dieses Jahres, Abends 3 Uhr, zulässig und bei dem Fürstlich Schönburg'schen Gerichtsamte Hartenstein anzubringen sind. Hattenstein, am 18. Oktober 1873.Der Stadtgemeinderath. Die Liste derjemgcn hiesigen Einwohner, welche zum Amte eine- Geschwvrnen befähigt find, liegt in der Zeit vom 6. blS 25. Oktober d. I. in der RathSekpedition zu Jedermanns Einficht aus. Während dieser Zeit kann jeder volljährige und selbstständige OttSeinwohner wegen Uebergehung seiner Person, dafern er -um Amte eines Geschwomm fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Einwägung unfähiger Personen hier «in- ssrruch erheben; innerhalb derselben Zett haben auch diejenigen, welche nach dem sud E) abgedruckten 8- 5 des Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwomenlisten und der Geschwornenbank bett., von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust schriftlich hin einzuretchen. Schneeberg, den 30. September 1873. Der Stadtrat h. Geier. G 8- 5. Ablehnen können das Amt eines Geschwornen: 1) Personen, welche zur Zett der Bildung der Urliste das 60. Lebensjahr MÜckgrlegt habm, oder vor Beginn des Jahre-, sür welche- die Geschwornenlistr aus gestellt ist, zurücklegen werden; 2) Mitglieder des Reichstags oder des Landtags sür die Dauer ihrer Wahl; 3) Geistliche aller Religionen und Confesstonen, welche sich nicht mehr im Amte befinden; 4) StaatS- und Eommunalbeamte und Lehrer an öffentlichen Bildungsanstalten ohne Unterschied, dafern ihre Unentbehrlichkeit im Dienste von der vorgesetzten Dienstbehörde bezeugt wird: 5) Aerzte und Apotheker, die keinen Gehilfen haben; 6) Diejenigen, welche nach ihrem geringen Einkommen die durch das Geschwornenamt auferlegten Kosten nicht tragen können und darüber ein Zeugniß der OrtS- obngkeit vorlegen; 7) gebrechliche und mit längerer Krankheit behaftete Personen, deren Zustand die Uebern ahme eine- GeschwornenamtS nicht zuläßr, wenn solches vom Bezirksarzte bescheinigt wird. Die vorstehend unter 1, 3 genannten Personen können das Geschwornenamt für immer in einer Eingabe an den Etadtrath oder Gemeindevorfland ihre- Wohnortes ablehnen. ("224) Mit Ende dieses Jahre- scheidet au- dem Etadtgemeinderathe der zeitherige Stadtverordnete, der hiesige ansässige Bürger und Bäckermeister Herr Christian Friedrich Göckeritz aus und es macht sich an Stelle des Nusscheidenden die Wahl eines Stadtverordneten aus der Klaffe der Ansässigen nothwendig. Die Wahl dieses ansässigen Stadtverordneten findet den IO. November dieses Jahres, in den Stunden von 2 bis 4 Uhr Nachmittags im hiesigen Rathhause Statt und eS werden daher alle stimmberechngte ansässige Gemeindeglieder geladen, sich zu Vornahme der Wahl einzufinden, mit der Verwarnung, daß die bis 4 Uhr Nachmittags noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Theilnahme an der Abstimmung werden zugelassen werden. — Auf den im Termine auözutheilenden Stimmzettel ist der Name eine- wählbaren GemeindegliedeS auS der Klaffe der Ansässigen zu schreiben. — Einsprüche gegen die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste find nur bis zum 30. Oktober dieses JahreS, Abends S Uhr, zulässig und bei dem Gemeindcvorstande (Bürgermeister) anzubrtngen, Einsprüche gegen das Wahlverfahren dagegen nur bis zum 18. November dieses Jahres, Abends S Uhr, zulässig und bei dem Fürstlich Schönburg'schen GenchtSamte Hattenstein anzubrtngen. Hartenstein, ^en ^8. Oktober 1873.Der Sradtgemeinderath. In Folge gefaßten Beschlusses des StadtgemeinderatheS wird hierdurch bekannt gcmacht, daß von jetzt ab alle Veröffentlichungen in städtischen BerwaltungS- vder Kaffen-Angelegenheiten lediglich durch den Erzgebirgischen BolkSfteund erfolgen werden, dagegen da» zeüher üblich gewesene Ansagen durch die Diener in Wegfall kommen soll. Hartenstein, den 18. Oktober 1873. D er St a d tgemei n d e r a t h. Nierbauer. Holzauktion auf Schönheider Revier. In der Schäser'schen Restauration zu Schönheide sollen Dienstag, den 21. Oktober »mtsbeatt^5.245 187S. KMk.Mksfmmd »tchttamter Wrüahaln, Jo- tzmumeorgeukadt, Och»«- «ra.Gchua-'-enberauMW Erscheint t Lgli ch mit «urnahmeMo» wach — Pvett viertens, »üb 1ü «gr. - In,«- tionSgebühren die gespa! trne geile tovsmmae.- Jntera.rnannahne für d" am Abend« erscheinend G Nummer btt vermittm 11 Uhr. Nein, Johanngeor- skr^nitzNeustAtel. derg,Sch»er^nb«rg »fett und Zmdnitz.