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Freitag. 31 IN. April 1861. Erscheint Uni» Dienstag« undDM^^ pr» Quartal s2. anstalte». i 8 Pfg. Amts- vvd Anzeige-Klatt der KSaiglichea Gerichts-Ämter und Stadträthe zu -ippoldr-valdt, /rauenstei» und Iltenderg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. TageSqefchichte. Dippoldiswalde. In der Nackt vom Montag zum Dienstag ist in den Hänichener Steinkvhlenwcrken leider abermals ein Unglücksfall vorgekommen. Der Häuer Stenzel aus Rippien wurde im Becker- schackte beim Wegfördern der Berge aus der N.-W.- Grundstrecke von einer hereingegangenen Bergwand erdrückt, so daß er sofort seinen Geist aufgeben mußte. Er ward tobt zu Tage gefördert und in die Leicken- kammer des KnappsckastshauseS gekrackt, am Morgen deS 17. April gerichtlich aufgehoben. Dresden. Ueber die Sitzung der II. Kammer am 12. April wollen wir nur soweit sic das Resultat betrifft berichten, trotz der principiellen Wichtigkeit ihres Gegenstandes, der Jagd frage; denn diese wird nun seit einer Reihe von Jahren immer und immer wieder aufs Tapet gebracht, wobei wir stets dieselben Gründe für und wider zu hören bekommen. Gegenstand der Tagesordnung war, wie gesagt, die Berathung deö Berichts der dritten Deputation (Referent Abg. Jung» nickel) über 21 Petitionen und Beschwerden wegen beschränkender polizeilicher Bestim mungen, die Ausübung der Jagd betreffend. Die Deputation beantragt: Der Kammer anzurathen, dieselbe wolle im Verein mit der I. Kammer bei der hohen Staatsregierung beantragen, den Ständen, wo nicht auf diesem, so doch auf nächstem Landtage einen Jagdpolizeigesetzentwurf zur Berathunq vorzulegen, durch welchen die jetzt bestehenden polizeilichen Bestimmungen über die Ausübung der Jagd neu geregelt werden, und zwar mit dem Vorschläge: daß die Verordnung von 185t dieser Vorlage zu Grunde gelegt werde, jedoch aber mit folgenden Abänderungen: 1) das Recht der Ortspolizeibehörde, den nach Maßgabe "des 8- 16 unter u, >>, v gefaßten Beschlüssen die Genehmigung zu versagen, sei nur auf den Fall zu beschränken, daß ihr gegen die Person des Pachters oder Jägers ein erhebliches Bedenken beigche; 2) bei Verpachtung im Wege des Meistgcbots fei davon abzusehen, daß dieselbe unbedingt unter Leitung der Ortspolizei behörde vorgenommen werde, daneben aber hie öffentliche Be kanntmachung vor der Verpachtung beiznhalten; 3) die Dispen sationsermächtigung in 8- 5 der Verordnung von 1851 sei nicht schlechterdings von der Voraussetzung abhängig zu machen, daß der Gemeinde- oder Flurbezirk schon 1851 einen besonder» Jagd bezirk gebildet hat; 4) die Bestimmungen in 8- 8 zu Gunsten der dort erwähnten Grundstücke seien zum Zweck der Herstellung möglichster Gleichheit zwischen Alt- und Neujagdberechtigten in angemessener Weise zu modificiren; 5) freier Austausch einzelner Parcellen benachbarter Gemcindcfluren zur bessern Arondnnng der Jagdbezirke unter Zustimmung der betheiligten Jagdgenossen schaften, resp. der betheiligten Grundstücksbesitzer sei zu gestatte»; 6) der Negierung sei zur Erwägung anheim zu siebens zu Ver hütung des Wildschadens durch Hochwild eine Verkürzung der diesfaüsigeu Schon - und Hegezeit anznordnen; 7) die 88- 4 bis Ende der Verordnung von 1852 seien mit zu übertragen, ohne jedoch die Richtigkeit und Nothwendigkcit aller darin getroffenen Bestimmungen anzucrkenncn; inzwischen aber und unerwartet dessen n) die Verordnung vom 27. Fcbr. 1857, Ii) die Verordnung vom 3. März 1857, v) den Punkt 3 »ub a und d der Ver ordnung vom 28. Juni 1852 auszuheben und 8- 1 derselben dahin zu erweitern, daß dem Flurfchützcn gestattet werde, einen oder mehrere Schützen auf die Suche mitnehmen zu können. Bci der Abstimmung wurde der allgemeine Antrag einstimmig, der erste spectell empfohlene Punkt gegen 1, der zweite gegen 2, der dritte gegen 3, der vierte gegen 1, der fünfte einstimmig, der sechste gegen 2, der siebente gegen 1 Stimme, der Antrag aus vor läufige Abänderung mehrerer Verordnungen gegen 1, 2 Stimmen bezüglich einstimmig, die Abgabe der Neudorfer Petition zur Erwägung einstimmig ange nommen und bei namentlicher Abstimmung gegen 2 Stimmen sich demgemäß gegen die Regierung zu erklär«» beschlossen. — Die vierte Deputation der II. Kammer (Referent Bürgermeister Rüger aus Dippoldiswalde) hat in ihrem so eben erschienenen Berichte über die Beschwerde des früher» Stadtverordneten, bez. StadtrathS zu Dresden und Rittergutsbesitzers zu Thum, vr. jur. E. Minkwitz, seine, wegen Betheilignug an den Maiereignissen 1849 erfolgte Remotion von der Advo« catur und Notariatspraxis betreffend, ihr Guthaben dahin abgegeben, dieselbe, obwol die Veranlassung nach den Zeitverhältniffen geringfügig erscheine, als sormell berechtigt auf sich beruhen zu lassen; dagegen der Kammer ferner anzurathen, der Staatsregierung gegenüber dem Wunsche Ausdruck zu geben, daß die nachteiligen gesetzlichen Folgen, welche die verübten und beziehendlich bestraften politischen Verbrechen des Jahres 1849 nach sich gezogen haben, durch einen allgemeinen Gnadenact bald beseitigt werden mögen. — Die „Constitutionelle Zeitung" enthält eine Mitteilung über einen Vorfall in Werdau, den wir nachstehend mittheilen: „Schon mehrfach sind uns aus Werdau Be schwerden über den dortigen GerichtSamtmann v. P. und Wachtmeister R. zugekommen, ohne daß wir, da wir Behördenanklagen nicht lieben, davon Notiz ge nommen hätten. Allein ein neuerlicher Fall ist denn doch zu eclatant und hat, wie man uns aus Zwickau schreibt, in der ganzen dortigen Gegend einen zu auf regenden Eindruck hervorgcbracht, als daß wir uns nicht verpflichtet hielten, denselben öffentlich zur Sprache zu bringen. Der Fall ist nach der uns zugegangenen Mitteilung folgender: Fabrikant St., der uns als einer der wohlgesinntesten und achtbarsten Bürger Werdaus bezeichnet wird und der gegenwärtig, wie schon früher mehrmals, wieder als Stadtverordnetenvorstehcr fungnt, hatte im Werdauer Localblatt ein Scherzgedicht inseriren lassen, das sich auf den Gcrichtsactuar G. bezog und im wesent-