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Ao. 83. Wyrmtaa, d-n 13. April L878. Aautzmer W Machrichtm. Kreisblatt fiir den Kreis-Directtons-LeM LautzE Amtsblatt für die Gerichts« und Verwaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redactcur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1. April 1873. Bon den Leichenfrauen auszustcllende besondere Todesanzeigen betreffend. Das Ministerium des Innern verordnet hierdurch, einem von dem Justizministerium im Interesse des Vormundschaftswesens gestellten Anträge ent sprechend, Folgendes. Die verpflichteten Leichensrauen haben von jetzt an in jedem Todesfälle, außer dem vorschriftsmäßigen Leichenbestattungsscheine, unverzüglich nach Ecsüllung ihrer ersten Dienstobliegenheiten bei der betreffenden Leichs eine besondere Bescheinigung folgenden Inhalts: Todesanzeige. N- N- zu N. N., geboren am - . - ten 1 . . ., ist gestorben am . . ten 18 . N. N- verpflichtete Leichenfrau, auszustellen und dieselbe ungesäumt sowohl in Städten, als in den Dörfern an den Ortsrichter persönlich abzuliesern. Die zur Zeit schon verpflichteten L-ichensrauen sind von den betreffenden Obrigkeiten nachträglich auf die genaue Befolgung der vorstehenden Vorschrift mittelst Handschlags unentgeltlich zu verpflichten. Bei den künftighin anzustellenden Leichenfrauen bat dies gleichzeitig mit der Verpflichtung derselben auf die Instruction für Lrichenscauen vom Jahre 1850 «Gesetz- und Ver ordnungsblatt vom Jahre 1850 Seite 183 flg.) und aus die, sie angehenden Bestimmungen der Verordnung vom 13. October 1871, die Statistik der Todesursachen betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1871 Seite 240 flg.), zu geschehen. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu richten. Dresden, am 1. April 1S73. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Jochim. BekanutMa-chUisg. Aus der Stiftung des verstorbenen Probst und vanonieus Or. Johannes Mahr', aus welche nur Wenden römisch-katholischer Religion, zunächst aus der Blutsverwandtschaft des Stifters und aus dem Nebelschützer Kirchspiele, Anspruch macken können, sind vom 1. dieses Monats an zwei Stipendien von jährlich 50 Thlr. für aus Lehrerscminarien, Realschulen, Forst-, Berg- und anderen Acadcmien befindliche Jünglinge und ein Stipendium von jährlich 30 Thlr. für solche, welche eins Kunst oder ein Handwerk erlernen wollen, zu vergeben und werden daher Berechtigte, welche auf diese Stipendien Anspruch machen wollen, andurch ausgesordert, sich unter Beibringung ihrer Abstammung?-, Censur- und Sittenzeugnisfe bis zum 12. künftigen Monats bei dem unterzeichneten Consistorium zu melden. Dabei wird zugleich bemerkt, daß Bewerber der wendischen Sprache selbst mächtig sein müssen, bloße Abkunft von wendischen Eltern also nicht genügt. Bautzen, aus dem Decanate, den 3.April 1873. Das Domsttfkliche Consistorium St. Petri daselbst. Ludwig Norwerr Bischof, ^üiuluistrator oeelesiastieus und Domdechant. Seyfert. KKkKUNtWKsKNAA. Diejenigen Aeltern aus Bautzen und der nächsten Umgegend, welche ihre gesunden Kinder mit frisch erzeugter Kubpockenlymphe in Pommritz unent- geldlich impfen lasten wollen, haben sich mit ihren Kindern in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 20. d. M. bei mir zwischen 11—1 Uhr (Wohnung: Lauengraben) anmmelden. Es wird sowohl freie Fahrt, als auch eine GcaUfic ilion von 10 Ngr. für jedes mit Erfolg geimpfte Kind gewäbrt. Der Tag der Impfung in Pommritz wird noch besonders bekannt gemacht werden. Di. Wengler, König!. Beziiksarzt- D i e "b st a h I s - W «k k K N N t « s-H u n A. In der Nacht vom 27. zum 28. März dieses Jahres sind aus dem unverschlossenen Hühnerstalle in Dreistern 5 Stück Hühner entwendet worden. Sachdienliche Spuren dieses Diebstahls wolle man anher anzeigen. Königliches Gerichtsamt Bautzen, am 7. April 1873. Michie«. v. Mayer. Bekam K' E re» k «Hi rr » H. In der Nacht zum 1. b. IN. sind mittels Erbrechens aus der verschlossenen Scheune einer Häuslernahrung zu Birkau ein Schiebebock und - Scheffel Leinsaamen entwendet worben- Sachdienliche Spuren dieses Diebstabls wolle man anher anzeigen. Bautzen, am 9.April 1873. Da- Königliche Gerichtsamt daselbst. - — Michler. Reichner. Bekanntmachung. Loose zu der bei der landwirthschastlichen Ausstellung in Bautzen am 28. Mai d. I. stattfindenden Verloosung ä 15 Ngr. werden verkauft bei Herrn Stadtgutsbesitzer Zieschang, Herrn Kaufmann Wollmann und Herrn Kaufmann und Lotterie-Collectcur Mattheis hierselbst. Bautzen, am 17. März 1873. „ Der landwirthschastliche Kreisverein der Oberlausitz durch Schenk, Kreissecretär. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll " den 8. Mat dieses Jahres das dem Weber Georg August Zwahr zugehörige Hausgrundstück Nr. 4 des Katasters und Fol. 4 des Grund- und Hypothekenbuchs für Callenberg, welches am 21. Februar 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus 450 Thaler gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schirgiswalda, am 26.Februar 1873. Königliches Gerichtsamt. - Seyfert. Wiesen-Ber Pachtung. Die bei der sogenannten Lache gelegene, dem Hospital zum heiligen Geiste gehörige Wiese No. 179 des Flurbuchs für Bautzen mit einem Flächeninhalte von 99 Ar 43 s^j Meter ist sofort anderweit aus 6 Jahre zu verpackten. Pachtlicbhaber werden ersucht, sich Mittwochs, de« 1«. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr, in der Rathscanzlei «inzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Bautze», den 10. April 1873. Der Stadtrat h. Löhr, Bürgermeister.