Volltext Seite (XML)
sich and lch' ehr den lge- :rr- .t. aus He ber an- be- >hn Oer ge- sür sich ald ien, ut- mn ine ge nes ahl nir der vir iu- ale )N- wn Hohcnllciner Tageblatt Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Dtadtraths zu Hohenstein. Mittwoch, den 14. December 1887. Commission von 14 Mitgliedern beschlossen. Morgen findet die zweite Lesung der Gelteidezollvorlage statt. möglichen lassen wurde, wenn zwischen die zweite und dritte Lesung der Gctreidczollvorlage die erste Lesung des Heeresgesetzes eingeschoben würde. Was den An trag Hammacher betrifft, so dürste derselbe bei der zweiten Lesung der Getreidezvllvvrlage im Plenum kaum wieder ausgenommen werden. Aussicht aus An nahme hat derselbe auch nicht; er ist bis in die Reihen der Linken auf Widerspruch gestoßen und nicht ohne LslUllbttg, Uktll, Mtinsdölf, Mtllbrani!, ßrlbE KiMtlg, WkW, KtMorf, WkM, ArWem. NMiWtl. Mtigm-, MtelW, Ms, Ltuktrsdorf, Stiftrskrf, Pleitzs, Grumbalh, RchHorf, kalltüberg b. W., LangtNlhllrsiiors u. Jascra«, "'dmrn d>« Kxpkdawn bis Bomittag la Uhr, sowie dir «usiräger, desgleichen au, Vlnvomen-Expeditionen zu Originaivreiir« entgegen Geschäfts-Anzeiger für das zu dem Nachlasse des verstorbenen Wilhelm Hüttenrauch hier, Nr. 31d des Brandcatasters zu Hermsdorf, mit 29,68 Steuereinheiten belegte Hausgrundstück im Wege des Mcistgebots öffentlich versteigert werden. Erstchnngsbcdingungen werden an Ort und Stelle bekannt gegeben. Hierauf gelangen alle übrigen Nachlaßgegenständc, worunter sieben Patent- strumpfstühlc, Möblcment u. s. w. befindlich, nm obengedachten Tage Nachmittags von 2 Uhr ab zur öffentlichen weiteren Versteigerung. Hermsdorf, den 1. December 1887. A. Götze, Ortsrichter daselbst. 37. Jahrgang. hielt die gegen die Vorlage erhobenen Vorwürfe, daß sie das Prinzip der Oeffcntlichkeit der Gerichtsver handlungen gefährde, für unbegründet. Herr Singer meinte, die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen reichten vollständig aus, die öffentliche Ordnung und die Staatssicherheit, wo es nothwendig sei, zu schützen; dehne man den Ausschluß der Oeffcntlichkeit noch mehr aus, so könne bald von einer öffentlichen Recht sprechung nicht mehr die Rede sein. Während darauf der Abg. von Rhciubaben seine Zustimmung zu dein Gesetzentwurf aussprach, , ... für völlig unannehmbar, weil er in der Erweite rung der Voraussetzungen für den Ausschluß der Oeffcntlichkeit eine Störung der Grundprinzipien des gegenwärtigen Protestverfahrens erblickte Abgeord neter von Cuny (nat.-lib.) hob hervor, daß durch die Vorlage die Voraussetzung für den Ausschluß der Oeffcntlichkeit nicht erweitert würde und daß in der vorjährigen Commission sogar die Mitglieder der Freisinnigen und des Centrums das Bedürfniß der Ausschließung der Oeffcntlichkeit in den Fällen, wo eine Gefährdung der Staatssicherheit cintrcten könnte, befürwortet hätten. Als letzter Redner erklärte sich Abg. Klotz für den Ausschluß der Oeffentlichkeit da, wo es sich um die Sicherheit des Staates handle, bemängelte aber die Einzelheiten des Gesetzentwurfs. Darauf wurde die Ueberwcisung der Vorlage an eine Nr. 288 Grund. Seine Durchführung würde Vortheile wohl / nur dein Osten bringen, hier allerdings in einem Maße^.^ i-sM' daß die Ablehnung desselben auch von agrarischer Seite sich wohl nur aus dem Umstand erklären läßt, «rscheim jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Poft Mi. I.S« frei ins Haus. Rhcmbaben seine Zustimmung zu aussprach, erklärte Herr Windthorst ihn daß er zugleich geknüpft worden war an die Verwerfung der Zollerhöhungen. So weit sich bis jetzt erkennen läßt, werden die Gegner der Zollcrhöhungen zufrieden sein müssen, wenn es ihnen gelingt, die schweren und unbilligen Schäden, welche die Mehrverzollung dem soliden Handelsgeschäft bringen mird, zu mildern. Es ist das bereits in der Commission geschehen durch die Annahme des Windthorst'scheu Antrags, wonach alle Gegenstände, die auf Grund vor dem 26. November 1887 abgeschlossenen Verträgen bis zum 81. Mürz 1888 eiugesühit werden, von der 'Nachverzollung befreit bleiben sollen. Bon nativnalliberaler Seite hat daun dieser Antrag eine Erweiterung dahin erhalten, daß Ansprüche aus Befreiung von der Nachverzollung binnen 4 Wochen nach Veröffentlichung des neuen Gesetzes bei der betreffenden Amtsstelle geltend zu machen sind. So wünschenswerth es wäre, wenn der die Nachvcr zollung behandelnde 8 2 noch eine Acnderung erfahren könnte, wie sic in den Anträgen Struckmann und Brömel in der Commission Ausdruck gefunden, so wird man doch zufrieden sein müssen, wenn das Plenum bei dem Windthorst'scheu Amendement verbleibt, das doch immerhin das reelle Geschäft vor der ärgsten Benachtheiligung schützt. Berlin, 12. December. Der Kaiser befindet sich bereits in voller Besserung. Der Monarch erschien zum Beweis dessen am 17. dss. bei Aufzug der Wacht- parade am Fenster und grüßte huldvollst das zahl reich herbeigcströmte Publikum. Der Kaiser war iu großer Generalsuniform. Auch das Leidcn des Fürsten Bismarck, über dessen Bedeutung die letzten Nach richten in ihrer sonderbaren Fassung leicht' irreführcn konnten und thatsächlich irregeführt haben — das „Kl. Journal" wußte heute früh bereits von einem Schlaganfalle (!) zu berichten —, ist ein geringfügiges. Es scheint ein durch Diätfehler hervorgerufenes Magen leiden zu sein. Aus einem nach Berlin gelangten Schreiben der Frau Kronprinzessin kann die „Nat.-Ztg." folgende Stellen mittheilcn: San Remo, Villa Zirio, 7. Dec. Wir machen eine schwere Prüsungszeit nach allen Richtungen durch, aber das Gefühl, daß die Nation Uns nicht vergißt, mit Uns hofft, mit Uns fühlt, ist ein unendlich trostreiches, erhebendes und beglückendes. Wenn Gott es will, so wird dieses Vertrauen auch ferner dem Kronprinzen als kostbarstes Gut erhalten bleiben und ihm zur Erreichung seiner Ziele die beste Hülse sein. Wie viel Zeit ihm noch beschicken werdeu Hohenstein, 13. December. Deutsches Reich. Berlin, 12. December. Diese ganze Woche wird voraussichtlich den Verhandlungen über die Gctreidczöllc gehören. Wenn auch das Er- gebniß derselbe» jctzt nicht mehr als zweifelhaft be trachtet werden kann — allgemein mird angenommen, was bereits von anderer Seite berichtet ist, daß eine Verständigung entweder auf Grund der v. Ow'schen oder Windthorst'jchen Bcrmittlungsvorschläge zu er warten ist —, so drohen doch die Debatten selbst einen so weitläuffgen Charakter anzunchmen, daß für unsere Arbeiten kaum noch Raum verbleiben wird. Allerdings verlautet, daß von Seiten der Heeresver waltung Gewicht darauf gelegt wird, wenigstens die erste Lesung der Vorlage, die Abänderung l er Wehr pflicht betreffend, noch vor dem Beginn der Wcih- nachtsfcrien herbeizusühren; denn wenn auch die An nahme der Vorlage in der Hauptsache als gesichert angesehen werden darf, so wert aus der Bcurtheilung, welche dieselbe im Kreise der Majoritätsparteien ge sunden hat, sich ein Schluß ziehen läßt, so bleiben 'M Einzelnen doch so viele und so wichtige Bedenke» zu erledigen, daß eine commissarische Prüfung sich kaum wird umgehen lassen. Für die Heeresverwaltung, die auf eine rasche Erledigung der Vorlage Gewicht legt, wird in diesem Umstand ein Grund mehr liegen, da rauf zu dringen, daß die Commission noch vor den Ferien gebildet wird und vielleicht auch noch einen Theil ihrer Arbeiten erledigen kann, was sich ja er Sitznnfl des Reichstags. Berlin, 12. December. Der Reichstag, der heute außerordentlich schwach besetzt war — was hoffentlich morgen nicht der Fall sein wird — bcrieth zunächst das Elsaß-Lothringcn bctr. Gesetz über die dortige Einführung der deutschen Gewerbeordnung. Der Unter- staatssccretär Studt betonte die in die Augen springende Zweckmäßigkeit des Gesetzes im Interesse der Reichs einheit wie Elsaß-Lothringens selbst. Die zur Zeit im Reichslande geltenden Bestimmungen entsprächen nicht mehr den modernen Anforderungen und erheisch ten schon deshalb dringend eine Abänderung. Die wöchigen Ausnahmen, welche das Theater und die Druckschriften u. s. w. betreffen und auf die eigen artigen Verhältnisse im Reichsland Rücksicht nehmen, seien in dem Gesetze gemacht. Der reichsländische Abg. Grad war mit dem Gcsetzemwursc im Ganzen und Großen einverstanden, erklärte sich aber für be sondere Berücksichtigung der bestehenden Arbcitcrschutz- bestimmungen. Er hielt jedoch commissarische Be- rathung der Vorlage für nicht nöthig. Der social- demokratische Abgeordnete Sabvr war mit dem Gesetz auch einverstanden, bemängelte aber die Ausführungen Grad's wegen des Arbeiterschutzcs in Elsaß-Lothringcn. Die dortigen Fabrikanten hätten nur aus Eigennutz gehandelt, man möge auch in dieser Beziehung dort die Rcichsbestimmungen cinführen. Achnlich wie der Abgeordnete Grad äußerte sich sodann der Elsässer Wintercr. Der sreiconscrvative Abgeord nete Henning wollte zwar die berechtigte» Ei- genthümlichkeiten des Landcstheils geschont wissen, forderte aber, daß man, nachdem Elsaß-Lothringcn wieder deutsch geworden sei, eine Gleichheit" in der Gesetzgebung durchführen müsse. Nachdem noch ein dritter elsässischer Abgeordneter, Dietrich, die durch Gesetz und freiwillig getroffenen Schntzmaßregeln für die Arbeiter gegen die Angriffe des Abg. Gabor ver- thcidigt hatte, erklärte Unterstaatssecretär Studt, daß Uebclstände ans den im Gesetz getroffenen Uebergangs- bestimmungen sich schwerlich ergeben wurden und daß die Erthcilung gewisser discretivnärcr Bcsugnissc an die Verwaltungsbehörden nicht zu umgehen sei. Damit war die erste Lesung des Gesetzes bccndet. Es folgte sodann die erste Berathung des Gesetzes, betreffend die unter Ausschluß der Oeffcntlichkeit stattfindcnden Gerichtsverhandlungen. Staatssecrctär v. Schelling leitete die Berathung, indem er mit kurzen Worten darauf hinwies, daß der Gegenstand schon den vorigen Reichstag beschäftigt hat, und daß er jetzt in einer Form eingebracht sei, welche den Beschlüssen der da maligen Commission eingehend Rechnung trage. Er empfahl eine Beschleunigung der Berathung dieses Gesetzes, weil sonst eine geschäftliche Ucbcr- häuiung mit anderen Vorlagen leicht cintrcten könne. Abgeordneter Rintelen meinte dagegen, daß eine so weitgehende Ausschließung der Oesscnllichkcit bei Gerichtsverhandlungen gründlich erwogen werden müsse und beantragte die Ucberweisung des Gesetzes zur Berathung an eine Commission von 14 Mit- .gliedern. Dcr conservative Abg. Klemm (Sachsen) Die für morgen, Mittwoch, an der Wohnung des Mühlenbesitzers Otto Eduard Vieweger in Oberlungwitz angekündigte öffentliche Versteigerung wird bis auf Weiteres hiermit aufgehoben. > Hohenstein-Ernstthal, den 13 December 1887. - Kurth, Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Königl. Amtsgerichts Hohenstein soll durch de» unterzeichneten Ortsrichtcr Donnerstag, den 1». December dss. Js., in den Vormittagsstunden von 11—12 Uhr