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In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf manns Kurt Lang, Schwarzenberg, alleiniger Inhaber der nichteingetragenen Firma Bürobedarfshaus Schwarzenberg wird zur Abnahme -er Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzetchnis oer Lei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Dermögensstücke der Schlußtermin auf Mittwoch, den 6. April 1V82, v»rm. 810 Uhr vor dem Amtsgericht Schwarzenberg bestimmt. Die dem Kon kursverwalter zu gewährende Vergütung wird auf 200 RM. und der Betrag seiner baren Auslagen auf 185,18 RM. fest- gesetzt. K 81/31 Schwarzenberg, 7. März 1032. Da» Amtsgericht. Mittwoch, den 0. März 1932, sollen öffentlich gegen so- fortige Barzahlung meistbietend versteigert werden: Vorm. 9 Uhr im gerichtl. Dersteigerungsraum: 1 Schreib- tisch, 1 Dofatisch, 1 Chaiselongue», 1 Wandbild, 1 Stubenbüfett, 1 Standuhr, 1 Posten Polstermaterial, 1 Warenschrank, 1 Ar- beitstasel, 1 Stufenleiter, 2 Polsterböcke, 1 Gchreibpult. Vorm. 10 Uhr im Restaurant „Deutsches Haus" in Lößnitz: 1 Schreibmaschine (Eont.). Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Aue. Mittwoch, den 9. März 1932, vorn:. 10 Uhr sollen im ge richtlichen Versteigerungsraum 11 Burschenanzüge, 20 m Bar- chent, 1 Posten Schlüpfer, Kinderunterhosen, Skimütze», Schei bengardinen, Damen- und Kinderstrümpse, Kinderschuhe, Ein legesohlen, Schuhcreme, Kurzwaren, 1 Klubgarnltur (Sofa, 2 Sessel), 2 Sofas, 1 Schlafzimmerschrank, 1 Spiegel, 1 Liege stuhl, 1 Schreibtisch, 1 Schreibmaschine, 8 Tische, 1 «leider- stünder, 1 Bank u. v. m. öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Schneeberg. Mittwoch, den 9. März 1932, sollen öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Borm. 10 Uhr in Schwarzenberg: 1 Klavier, 1 Küchen ¬ herd, 1 rote» Plüschsofa, 1 elektr. Punktschweißmaschiu«. 8 Lesen, 1 Posten Wandplatten, 1 Posten Herrenmantel, Kinder- müntel und Joppen, 1 Gchrankgrammophon, 1 Krllnerregistrier- kaffe, 1 Punschterlne und Motorrad (Mars). Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Vorn». 810 Uhr in Erla: 1 Schrankgrammophon und 1 Schreibtisch. Sammelort der Bieter: Gasthof zur Eisenhütte. Mittags 12 Uhr in Waschleithe: 1 Zentrifuge, 1 Stoff pumpe, 1 Eisensäule und 2 r-Träger. Sammelort der Bieter: Gasthof zur Tanne. Der Gerichtsvollzieber des Amtsgerichts Schwarzenberg. Grundgebührenordnung über da» Schornsteinfegergewerb« im Bezirke der Stadt Schwarzenberg. Mit Wirkung vom 1. Februar 1932 an haben für das Schornsteinfegergewerbe folgende Grundgebührensätze zu gelten: 1. Für Üas einmalige Kehren eines jeden Schornsteines eine Grundgebühr von 0,A RM. Die Grundgebühr gilt stets für die Strecke des Obergeschosses, auch Dachgeschosses, durch wel- ches der Schornstein geführt ist. 2. Für das zweite Geschoß 0,05 RM. 3. Für das dritte Geschoß 0,05 RM. 4. Für jedes weitere Geschoß, ganz gleich, ob in diesem Ge schosse die Feuerung in die Schornsteine einmündet oder nicht, sowie für je 3 volle Meter über den Dachfirsten 0,05 NM. Sowohl Keller wie Boden gelten als ein Geschoß, Dachgeschosse bis 4 Meter gelten als ein Geschoß, bis 8 Meter als 2 Geichosse und über 8 Meter als 3 Geschosse. Bei Schornsteinen, für die sich die Gebühr nicht nach Stockwerken berechnen läßt, werden je 3 Meter als ein Stockwerk angenommen. 5. Für das Kehren von Sammelheizurigsschornsteinen und Schornsteinen für gewerbliche Feuerungen (z. B. Bäcker, Fleischer, Schmiede, Gasthäuser, landwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Landwirtschaft als Hauptgewerbe anzusehen ist), ist «in Zuschlag von 50 Prozent zu berechnen. Das gleiche gilt von allen Schornsteinen, die/ von innen zu -estrigen sind. 0. Für das Reinigen von Backofenkanälen a) für das erste Meter 0,50 RM., b) für jedes weitere Meter 0,25 RM. 7. Für Dienstleistungen usw. für eine Stunde 1,— RM. 8. Für das Reinigen und Prüfen von Schornsteinen bei Neubauten für jeden Schornstein 2,50 RM. Handelt es sich jedoch nur um einen Schornstein, so sind für diesen 4,— RM. zu entrichten. 0. Für Kehrarbeiten, die in der Nachtzeit oder «n Sonn- und Festtagen ausaeführt werden, sind die doppelten Gebührensätze zu entrichten. Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. . In den vorstehend festgesetzten Gebühren ist die Vergütung für das Wegschaffen des Rußes, das bei jedesmaligen Kehren zu «rfolaen hat, sowie für dis ortsübliche Meldung des Keh rens und die vorherig« Anzeige des Ausbrennens der Schorn steine inbegriffen. Wenn nach der vorgesehenen ortsüblichen Meldung der zum Reinigen der Schornsteine gekommen« Schornsteinfeger an der Arbeit -es Hauses verhindert wird, oder diese auf Der- langen des Besitzers oder der Bewohner verschoben wird, so ist derselbe berechtigt, für sein vergebliches Erscheinen und für den dadurch entstandenen Zeitverlust die Hälfte der Gebühren zu beanspruchen. Die Festsetzung der Gebühren für die Reini- gung -er dem Kehrzwang nicht unterliegenden Schornsteine sowie der Kanäle oder der sogenannten Füchse unterliegt der freien Vereinbarung. Wird eine Einigung nicht erzielt, so entscheidet die untere Verwaltungsbehörde. Von dem sich ergebenden Endbetrage find 15 Prozent ab- zuziehen. Schwarzenberg, 5. März 1932. Der Rat der Stadt» Wafferpreis in Schwarzenberg betr. Die städtischen Körperschaften haben beschlossen, den Masserpreis vom 1. Januar 1932 an wie folgt herabzusetzen: a) für Grundstücke -es Stadtbezirks Schwarzenberg mit Aus- nähme der Stadtteiles Wildenau von 30 auf 27 Pfg. je edm, b) für Grundstücke -es Stadtteiles Schmarzenberg-Wildenau von IS auf 14 Pfg. je vbw, Schwarzenberg,. am 5. März 1932. Der Rat der Stadt—Happtkanzlei. , Der Deulschenhasfer Briand Aufstieg des Daterjapdes rntqegenstellen. G» Nein, für einen aufrichtigen Deutschen ist an dem Mann nichts, aber auch gar nichts zu loben. Briands Name wird im mer mit einer Politik verbunden bleiben, die Deutschlands tiefste Demütigung und Schwäche zum Zweck und sein großes Unglück zur Folge hatte. Das nationale Deutschland hat den Franzosen zu seinen Lebzeiten als einen Verbrecher am Deutschtum gehaßt, es haßt ihn über den Tod hinaus und ballt an seiner Bahre die Faust gegen alle, die wie der Tote sich dem Paris, 7. Marz. Der ehemalige französisch« Außen- Minister Aristide Briand ist heut« mittag gestorben. (Bereits durch Sonderblatt mitgeteilt.) Es wäre schließlich nichts dagegen einzuwenden gewesen, wenn aus Gründen der internationalen Höflichkeit Frankreich das formelle Beileid der deutschen Regierung zum Ableben Briands zum Ausdruck gebrackt worden wäre. Als höchst überflüssig muß es aber bezeichnet werden, daß der Reichskanz ler den Todesfall als Anlaß zu einer doppelten Beileidskund gebung nimmt, deren Inhalt weder dem Empfinden der gro- ßen Mehrheit des deutschen Volkes entspricht noch den objek tiven Tatsachen. Wenn Herr Dr. Brüning Herrn Briand per- sönlich hochgeschätzt hat, so ist das seine Privatangelegenheit, als Reichskanzler hatte er keine Veranlassung, Briand Ber- dienste zuzuerkennen, die ihm keinesfalls zukommen. Es ist einfach nicht richtig, daß der Franzose bestrebt gewesen ist, die französisch-deutsche Verständigung zu fördern und der Idee des Friedens in der Welt zu dienen. Briand hat niemals eine gerechte und billige Verständigungs- und Friedenspolitik getrieben, sein Bestreben war vielmehr, in allen Dingen die Uebermacht Frankreichs zu wahren und die Ohnmacht Deutsch, lands zu verewigen. Er hat es, ein vorzüglicher Schauspieler, wie er war, verstanden, über seine Pläne gewisse Schleier zu ziehen und seine Gegenspieler, besonders Stresemann, zu täuschen und zu hintergehen. Wenn er einen wahren Frieden und eine uneigennützige Versöhnung wirklich gewollt hätte, er hätte genug Gelegenheit gehabt, sich durchzusetzen. Aber der Briand von Locarno, vom Haag und von Berlin ist im Grunde seines Herzens immer derselbe geblieben, der er in den Jahren nach dem Versailler Diktat als Ministerpräsident des nationalen Blocks gewesen war. Damals war sein ganzes Bestreben, „dem säumigen Schuldner den Gerichtsvollzieher auf den Hals zu schicken" und ihn „am Kragen zu packen". Für die Besetzung von Ruhrort, Duisburg und Düsseldorf ist er ja auch in erster Linie verantwortlich und damit für das Nuhrverbrechen. Wenige Wochen vor Vollendung seines 70. Lebensjahres - «r war am 28. März 1862 in St. Nazaire geboren — ist Priand dem Leiden erlegen, das ihn bereits im vergangenen «Jahre wiederholt aufs Krankenlager geworfen hatte. Als er Briand war am 28. Februar von seinem Landsitz Co. cherel nach Paris zurückgekehrt und hatte dort seine seit mehreren Jahren ' nicht mehr benutzte Wohnung . bezogen. Sein« Aerzt« hatte,: seine Rückkehr nach Paris verlangt, ob wohl Briand sich zunächst widersetzte. Die Aerzt« faßten die Rückkehr nach Paris als eine Etappe vor der Unterbringung in einem Krankenhaus ins Auge. Gleich bei seiner Ankunft in Paris mußte sich Briand zu Bett legen. Die Wohnung durfte von Fremden nicht betreten werden. Dis Donnerstag hatte man, obwohl -er Schwächezustan- Briands zu lebhaften Besorgnissen Anlaß gab, nicht an einen so raschen tödlichen Ausgang gedacht. Gestern nachmittag verschlimmerte sich der Zustand des Kranken un- seine Schwäche nahm so zu, Lag keinerlei Hoffnung mehr bestand. Unangemessene Beileidsbezeugungen. Berlin, 7. März. Der Reichskanzler hat anläßlich des Ablebens Aristide Briands an den französischen Minister präsidenten Tardieu das folgende Beileidstelegramm ge sandt: Mit tiefer Erschütterung empfange ich soeben die Trauernachricht vom Ableben Aristide Briands und beeile mich, im Namen der deutschen Regierung ihnen und der fran zösischen Regierung aufrichtiges Beileid zu Lem schweren Verlust auszusprechen, der das ganze französische Volk betroffen hat. Neben der persönlichen Hochschätzung, Lie ich für den großen Staatsmann empfinde, betrauere ich mit -er deutschen Regierung in ihm den Akann, Lessen Streben es war, die Verständigung zwischen unseren beiden Völkern zu fördern und der Idee des Frie dens in der Welt zu dienen. Dem Vertreter der Havas-Agentur übermittelte der Reichskanzler eine Erklärung, in der es heißt: Mit aufrich tiger Trauer würdigt auch die deutsche Regierung den schweren Verlust, den das französische Volk durch das plötz- tiche Hinscheiden des großen französischen Staatsmannes Aristide Briand erlitten hat. Mit Briand verschwindet eine der bedeutendsten politischen Figuren der Zeitgeschichte; mit ihm verliert Frankreich eine seiner führenden Persönlichkeiten, die Welt eine ihrer bekanntesten politischen Gestalten. Kein ausländischer Staatsmann war wohl auch in Deutschland so bekannt und so viel genannt wie er. Sem Name ist für das deutsche Volk verbunden mit den deutsch-französischen An näherungsbestrebungen und wird in diesem Sinne fortleben. Mag die Entwicklung der Dinge Deutschland auch schwere Enttäuschungen gebracht haben, so erkennt das deutsche Volk doch an der Bahre dieses Mannes an, daß er in unermüd- licher Pflichttreue seinem Heimatland dienend gleichzeitig ein aufrichtiger und überzeugter Diener der Friedensidee war, dessen ehrliches Streben der Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich gegolten hat. Ich persönlich empfinde das Hinscheiden Briands um so schmerzlicher, als ich bei den deutsch-französischen Ministerbegegnungen des letzten Sommers Gelegenheit gehabt habe, mit Aristide Briand persönliche Be ziehungen anzuknüpfen und dabei seinen politischen Weitblick, seine Abgeklärtheit und die Wärme seines Wesens nnmittel- bar kennenzulernen. Das Scho der Presse. Berit«, 8. März. Die D. A.Z. schreibt, er war Franzos« und formte es als Franzose. Aber ihm war nichts Menschliches fremd. Wer will saßen, ob er nicht in seinen Träumen, wohl wissend, Laß er träumte, eine Welt sah, die besser und schöner war, als ine, in der «r seines Amtes waltete. — Die Bör se n z t g. spricht von der Tragödie -es Schauspielers und ihren Lehren für Deutschland. Sein höherer Zweck sei Lie Macht Frankreichs gewesen. Er sei der Erfinder jener Politik, die Deutschlands Gleichberechtigung auf Len Lippen getragen hat, ohne praktisch Li« Grenz« Ler kümmerlichen Rechte Deutsch, lands auch nur um einen Zentimeter zu erweitern. — De« Lokalanz. ist der Auffassung, daß Frankreich einen großen Sohn verloren habe, der "oft seinem Lande und an entschei- dender Stell« sehr viel genutzt habe. Für Deutschland werd« das Ausscheiden Briands aus Leben und politischer Wirksam keit den Weg zur Klarheit freigeben. Ein großer Franzos« sei gestorben, kein großer Europäer. — Der Tag schreibt, für das deutsche Polk sei der Name Briand nicht nur mit den angeb lichen Annäherungsbestrebungen Frankreichs verbunden, son- dern vor allem mit den deutschen Elendsstationen dieser Po- litik, Genf, Locarno, Haag, mit dem schroffen „Nein" gegen die deutsch-österreichische Zollunion, mit der ganzen franM- schen Shylock-Politik. — Die Voss. Ztg. erinnert an den Tod Stresemanns und schreibt, es sei Briand nicht vergönnt gewesen, wie dieser, in den Sielen zu sterben. — Die Ger- mania, die ebenfalls Len „großen Gegenspieler" Briands, Stresemann, erwähnt, betont, daß auch Briand sich niemals ganz von den Grundirrtümern seiner Ration habe freimachen können. Ex habe es nicht verstehen wollen, daß das Friedens- werk nur auf der Basis Ler Gleichberechtigung unter den Na- tionen sich auswirken könne. — Das Berl. Tagebi. be- zeichnet als die einzige Ehrung, Lie Briands würdig sei, die Fortsetzung seines Friedenswerkes. — Der Vorwärts nennt ihn einen Sozialisten, der er im Grunde seines Herzens Immer geblieben sei. Der preußische Ministerpräsident Braun äußerte sich zu dem Vertreter der Agence Havas: Es hat mich tief erschüttert, daß jetzt nach Stresemann nun auch der andere unermüdliche Vorkämpfer für die deutsch-französische Verständigung, Aristide Briand, dahingegangen ist. Beide Männer haben ihr Bestes für die Idee der Aussöhnung unse.rer beiden Länder gegeben. Sie sind nun nicht mehr. Die Sache 'ber, der sie mit Leib und Seele dienen wollten, ist nicht tot. Das Lebensintereffe Eurovas verlangt gebieterisch, daß die deutsch-französische Verständigung kommt. Das wird dann die beste Ehrung auch Ihres großen Toten, Briand, sein.