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MSr; lSll Vas DlAÜglte. * Das Kaiserpaar und die Prinzesssin Vik. toriaLuise trafen am Donnerstag inVeneLig ein und nahmen auf der „Hohen-ollern" Wohnung. (S. Dtfchs. R.) * Rußland richtete an China eine weitere Note, die sahreuergisch gehalten sein soll. (S. Ausland.) * Das mexikanische Kabinett hat seine Entlassung genommen. (S. Ausl.) * Der Dichter Martin Greif ist schwer er krankt. (S. K. u. W.) * Vom Niederrhein wird außerordent licher Schneefall, vom Kanal starker Sturm gemeldet. (S. Tageschr.) * In der Garnison Brian;on (Frankreich) sind über hundert Soldaten an schweren Fie bererscheinungen erkrankt, sechzehn starben bereits. (S. Tageschr.) * Lei einem Eisenbahnunglück bei Ocilla (Georgia) sollen 40 Personen gctörct worden sein. (S. Letzte Dep.) lvshlsulmsrlch. Bielleicht wird man sagen dürfen: in den letzten Tagen hat sich der Aufmarsch für die kommenden Reichtziagswahlen vollzogen. Die beiden liberalen Parteien und das Zentrum, das im vierzigsten Lahre seines Bestehens das Bedürfnis empfunden Hai, sich eine Organi sation zu schaffen, sind sich über die Maximen einig geworden, nach denen sie Taktik und Bündnisse einzurichten gedenken, und die Kon servativen, deren Ausschuß ja schon vor einiger Frist zusammen war — damals, als Herr von Manteuffel abdizierte und Herr von Heydebrand ihm auch formell zum Nachfolger gefetzt ward —, haben bereits, wenn auch vor läufig inoffiziell, bekundet, daß sie vom Zentrum „in keiner Not sich trennen wollen und Gefahr". Nach dieser Richtung liegen die Dinge also ziemlich klar. Zentrum und Konservative werden sich gegen seitig stützen und, um „falsche Stichwahlen" zu vermeiden, lns hart an die Grenze der Selbstentäußerung gehen. 2m übrigen werden sie die Sozialdemokratie und ihre „Verbündeten", soll heißen: den Fortschritt, rücksichtslos be kämpfen; in bezug auf die Nationalliberalen aber scheint man sich eine irio in partes Vor behalten zu haben. Das Zentrum wird sie ver mutlich allenthalben bekämpfen. Die Konser vativen aber wollen anscheinend differenzieren und die volle Schale ihres Zorns nur (wie sie summarisch alles zu nennen pflegen, was nicht in überlebten Kartellträumen befangen ist) über die „Iungliberalen" ausschütten. Nicht ganz so übersichtlich präsentiert sich der Aufmarsch der bürgerlichen Linken. Zwar was am Sonntag von den Vertrerungskörvern der beiden Parteien be schlossen worden ist, klingt unzweideutig und läßt gern sich hören. Man hat klar erkannt, was bisher nur das Geheimnis der seufzenden Parteileitungen war, daß des Nebels Wurzel in den örtlichen Organisationen liegt und will künftighin, um die Möglichkeit eines einheitlichen Vorgehens zu erzielen, den Zentral stellen ein größeres Maß von Machtvollkommen heit gewähren. In der Beziehung haben bis lang mancherlei schiefe Vorstellungen geherrscht, und zumal das Verhalten der nationalliberalen Parteibureaukratie ist vielfach stark verkannt worben. Es kann ja sein, daß es dort den einen oder anderen gibt, der sich vom Linken nicht gern „umgarnen" lassen möchte. Auch sonst mögen unter den eigentlichen Führern einzelne ge legentlich ähnlichen Tendenzen zuneigen. Aber in der Hauptsache ist es stets bei stillen Sym pathien geblieben, die schließlich zollfrei sind wie die Gedanken. Und immer noch hat man sich ganz ehrlich bemüht, mit dem Fortschritt über eine gemeinsame Marfchlinie sich zu einigen. In der letzten Zentralvorstandssitzung ist man aber doch noch erheblich weiter gegangen. In dem offiziösen Communiquö wird das nicht ganz deutlich: in Wahrheit hat man sich von allen Seiten mit lebhaftem Eifer für eine Kooperation der beiden liberalen Gruppen aus gesprochen. Das ist, wenn man die Konstruktion des nationalliberalen Zentralvorstandes kennt, in dem die landschaftlichen Besonderheiten sich getreulich wiederspiegeln, die liberale Jugend, wenn wir nicht irren, nur über drei Stimmen verfügt, und Alter und Besitz, also die retar dierenden Momente, durchaus überwiegen, ein gar nicht hoch genug einzuschätzender Fortschritt. Nur daß man sich gegenwärtig halten soll, daß die störrische Praxis es vorzieht, ihre eigenen Wege zu gehen, und nicht selten den schönsten Beschlüßen und richtigsten Theorien ins Gesicht schlägt. Uns ist da kürzlich ein lustiges oder eigentlich tragikomisches Begebnis berichtet worden. Es war auf einem provin zialen Parteitag irgendwo in Nord- oder Mitteldeutschland und alles war erstaunt und erfreut zugleich, mit welcher Energie man sich für ein grundsätzliches Zusammengehen der beiden liberalen Fraktionen aussprach. Das war Jean qui rit. Hinterher kam Jean qui pleure an die Reihe. Als man nämlich daran ging, die einzelnen Wahl kreise zu sichten und über ihre Zuteilung endgültig zu befinden, erhob sich von den Ver tretern einer nach dem andern und erklärte: der Gedanke der gesamtliberalen Kooperation wäre ja wunderschön und in der Theorie ließe er für ihn sein Leben, aber just in diesem, dem eigenen Wahlkreise, könne man den Gedanken nicht zu verwirklichen suchen. Da gäbe es ein Unglück und die Leute machten nicht mehr mit. So geht es vielfach; geht es hüben wie drüben, bei Fortschrittlern wie Nationalliberalen. Und an der so unseligen wie lächerlichen Zerklüftung des Liberalismus im deutschen Norden — südlich des Mains ist sie ja gottlob so güt wie überwunden — trägt diese Kirchtürmelei die vornehmste Schuld. Die sachlichen Gegensätze zwischen den beiden liberalen Gruppen haben ja von Jahr zu Jahr zusehends sich verringert. Was einst die Mitglieder der „Neuen Fraktion der natio nalen Partei" trieb, sich von der Fort schrittspartei zu lösen, existiert nicht mehr. Der Freisinn hat es längst aufgegeben, auch gegen über den Fragen nationaler Macht und Größe in der Opposition zu stehen; und selbst in bezug auf die Probleme der Wirtschaftspolitik — man kann das sogar von so dezidierten Freihändlern wie Friedrich Naumann gelegentlich bestätigen hören — hat eine stete Annäherung der beiden Gruppen stattgefunden. Was sie heute noch scheidet, sind gesellschaftliche Nuancen und ört liche Empfindlichkeiten, Verstimmungen und Eifersüchteleien. Die aber waren auf dem bis herigen Wege, der den Bock zum Gärtner machte und die Lokalorganisationen zu souveränen Herren über sehr gewichtige politische Entscheidungen setzte, überhaupt nicht zu überwinden. Die Beschlüße vom letzten Sonntag werden — so ist zu hoffen — die Reibungsflächen doch vermindern und zu einer reinlicheren Taktik und zu logischeren Wahlparolen führen helfen. Westfalen und Rheinhessen werden freilich auch jetzt noch aus zunehmen sein; denn dort stoßen zu den gesell schaftlichen auch noch sachliche Gegensätze, die sich aus der Sondernatur der dortigen Spielart der Nationalliberalen herschreiben. Aber selbst da wird man, möchten wir annehmen, in Zu kunft vorsichtig sein mit der Empfehlung anti liberaler Kandidaturen. Am kommenden Sonn tag wird der Nationalliberale Landesverein für das Königreich Sachsen zur Frage der wähl taktischen Einigung der Liberalen Stellung zu nehmen haben, und wir hoffen zuversichtlich, daß man angesichts des Wahlausfalls in Leipzig allenthalben zu der Erkenntnis kommt: Ve-tigi» terreut, und daß man entsprechend beschließt und handelt. Das verüingungsmelen ist seit langem Gegenstand politischer Erörterungen. Fetzt erwirbt sich der Hansabund das Verdienst, in seinem offiziellen Organ die Grundzüge eines Gesetzentwurfes über das Derdingungswesen im Deutschen Reiche zu veröffentlichen. Wi'r entnehmen diesem bemerkenswerten Vorschlag folgendes: (ZI.) Behörden sind gehalten, außer in den in 8 2 genannten Fällen alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, die sie nicht in eigenem Betrieb« ausführen, auf dem Berdingungswege zu vergeben. (8 2.) Die Vergebung kann freihändig er folgen: 1) bei einer Arbeit oder bei Lieferung von Waren derselben Gattung, wenn der überschlägliche Wert solcher Gegenstände, die nur in nichthandwerks- mäßigem Betriebe hergestellt werden können, 5000 sonst 1000 nicht übersteigt; 2) ohne Rücksicht auf die Höh« des Objekts bei Bedarf der Heeres- und Marine verwaltung, der Eisenbahn-, Post- und Telegraphen oerwaltungen, wenn die Interessen der Landes verteidigung oder die Sicherheit des Verkehrs es er fordern, ferner bei plötzlich eintretendem Bedarf, bei Gefahr im Verzüge oder für den Fäll, daß wahrend der Ausführung der Arbeiten unvorhergesehene Leistungen oder Lieferungen dringlicher Art notwendig werden; .1) bei Leistungen künstlerischer und kunstgewerblicher Natur oder solchen, zu deren Lieferung die Aus nutzung eines Patents oder eines sonstigen gesetzlichen Schutzes erforderlich ist; 4) wenn hinsichtlich der ge forderten Leistungen, der notviendiaen Materialien oder zu liefernden Waren eine Berechnung der Kosten nicht möglich ist. (8 3.) Die beschränkte Verdingung soll ein treten bei Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen, die eine Projcktbearbeitung erfordern oder deren Aus führung besondere technische Befähigung oder lech- nische Einrichtungen verlangt. Für den Fall, daß die unbeschränkte Verdingung ergebnislos verlaufen ist, hat eine beschränkte Verdingung stattzufinden. (8 4.) Die unbeschränkte Verdingung findet in allen übrigen Fällen statt. Die unbeschränkte Ver dingung darf niemals auf Grund einer vorher itall- gehabten beschränkten erfolgen. Das Verfahren wird folgendermaßen geregelt: (8 8.) Die Ausschreibung hat eine genaue und vollständig« Angabe der zu vergebenden Arbeit, Leistung und Lieferung sowie der für oi« Herstellung der Arbeit zu gewährenden Zeitdauer zu enthalten und muß eine zuverlässige Berechnung der Kosten er möglichen. Auch die nach Maß und Zahl geforderten Nevenleistungen, soweit sie nicht verkehrsüblich sind, sammenziehung von Einzelleistungen zu Sammelposten ist unzulässig. In der Ausschreibung nicht aufgesührte Nebenleistungen, soweit sie nicht verkehrsübllich sird, sowie neue, in der Ausschreibung nicht vorgesehene Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen unterliegen be sonderer Vereinbarung. Von dem Vorbehalt einer einseitigen Vermehrung oder Verminderung der ver dungenen Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen ist nur insoweit Gebrauch zu machen, als ihr Umfang beim Vertragsabschluß im voraus nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann. (8 9.) Bei Warenlieferungen sind die einzelnen Warengattungen möglichst getrennt auszuschreiben. (8 10.) Die Lieferfrist ist in denjenigen Fällen, wo auch eine handwerksmäßige Herstellung in Betracht kommt, so zu bemeßen, daß auch der nicht fabrikmäßig produzierende Eewerlietreibende in der Lage ist, die Arbeit ausschrcibungsgemäß herzustellen. (8 13.) 1) Bei Ausschreibungen, für deren Aus führung auch eine handwerksmäßige Her stellung in Betracht kommt, ist von der Behörde ein Spezial-Kostenvoranschlag aufzustellen. 2) Dieser Kostenooranschlag ist geheim zu halten. (8 16.) Auf Antrag eines Interessenten ist der Sachverständige bei Annahme von Arbeiten, Leistungen und Lieferungen jeder Art zum Zwecke gut achtlicher Aeußerung hinzuzuziehen. (8 18.) Die Er nennung der Sachverständigen erfolgt von den Handels- und Handwerkskammern bzw. Kleinhandels kammern für den Umfang ihres Bezirks. Zuständig ist diejenige Kammer, in deren Bezirk die aus schreibende Behörde ihren Amtssitz hat. (8 20.) Bei der Erteilung des Zuschlags ist in keinem Fall ausschließlich das Minde st gebot entscheidend, sondern derjenige er hält den Zuschlag, deßen Angebot die größtmögliche Gewähr für preiswerte und solide Ausführung der Arbeit, Leistung oder Lieferung bietet. Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind solche Angebote, die eine in offenbarem Mißverhältnis zu der Arbeit, Leistung oder Lieferung stehende Preisforderung enthalten, so daß nach dem geforderten Preis an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann. l8 21.) Die Zuschlagserteilung hat für Lieferungen von Handelsartikeln, besonders von börsenmäßig ge handelten Waren, spätestens innerhalb einer Woche, sonst innerhalb zwei Wochen zu erfolgen. Die Ueberschreitung diese, Termins ist nur gestattet, wenn gleichzeitig mit der Ausschreibung selbst ein längerer Termin gesetzt worden war. (8 Ä.) Bei Vergebungen an Handwerker sind diejenigen in erster Linie zu berücksichtigen, di« den Meistertitel führen. (8 23.) Von der Zuschlagserteilung auszu' s ch l i e ß e n sind: u. Firmen solcher Staaten, welch« deutsche Firmen bei den Verdingungen ihrerseits aus schließen; b. Strafanstalten, Zwangserziehungshäusei, Besserungsanstalten; «r. Unternehmer, die ihre Erzeug niße ganz oder teilweise in Strafanstalten, Zwangs erziehungshäusern oder Besserungsanstalten Herstellen laßen; <j. Bieter, die nicht selbst Gewerbe oder Handeltreibende sind; e. Nachgebore. (8 24.) Das Ergebnis der Verdingung ist öffent lich, in Fällen beschränkter Verdingung nur den Bietern mitzuteilen. Die Mitteilung hat sich auch auf die Höhe des angenommenen Angebots zu er strecken. Aus den Vertragsbestimmungen. (8 25.) Die Behörde hat im Verhältnis des Fortschrcitens der Arbeit oder Lieferung Teilzahlungen nicht unter 90 Prozent des Gesamtwertes zu gewähren. (8 28.) Für Sie Festsetzung einer Vertrags strafe gelten folgende Bestimmungen: 1) Eine durch grobes Verschulden des Unternehmers verursachte Der. zögerung in der Ablieferung berechtigt di« aus schreibend« Behörde, eine Entschädigung von höchstens Prozent der Rechnungs summe für jede volle Woche der ein getretenen Verzögerung zu beanspruchen; anderweite Entschädigungsansprüche sind ausgeschloßen. 2) Wird die Abnahme der rechtzeitig gelieferten Arbeit oder Ware seitens der ausschreibenden Behörde durch grobes Verschulden der letzteren verzögert, so hat der Unternehmer das Recht, eine Entschädigung bis zu höchstens Prozent der Rechnungssumm« für jede volle Woche der eingetretenen Verspätung zu bean spruchen; anderweite Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. (A 29.) 1) Eine Arbeitsniederlegung in einem für die Erfüllung des übernommenen Vertrages unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Betrieb be dingt die Verlängerung aller Fristen, ebenso die Hinausschiebung aller Termin« um die Dauer der Arbeitsniederlegung, sofern den Arbeitgeber nachweis lich kein Verschulden trifft- 2) Das gleiche gilt im Falle der Aussperrung der Arbeitnehmer für di« Dauer der Aussperrung. (8 30.) 1) Die Entscheidung von Streitig keiten auf Grund der 88 28 und 29 dieses Gesees erfolgt durch die ordentlichen Gerichrr. 2) In allen übrigen auf Grund diese, Gesetze, entstehenden Streit fällen entscheidet da, Schiedsgericht. Auf d« Verfahren vor demselben finden di« Vorschriften der Deutschen Zivilprozeßordnung Anwendung. 8) Da, Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und 4 Bei sikern, von denen 2 der Unternehmer und 2 die Be hörde ernennt. (8 31.) Vereinbarungen, die diesem Gesetz zu widerlaufen, sind nichtig. Deutschtum unkt Erstehung ist ein recht lesenswertes, im Verlag von Fritz Eckardt-Leipzig soeben erschienenes Buch von Konrad Maß betitelt, das sich in anregender Weise mit Er- ziehungsfragen beschäftigt und dem deutschen Gewissen ein freundlicher Mahner sein will. Um dem Buche Freunde zu werben, laßen wir den Ver fasser selbst sprechen: Daß das deutsche Empfinden in den heutigen Deutschen noch vorhanden ist, lassen einige Erschei nungen der neuesten Zeit erkennen. Im Zuni 1910 erschien die Enzyklika Lckilun Mbps I)oi des Papstes Pius X. Sie wurde von dem protestantischen Teile des deutschen Volkes als eine Verletzung seines heiligsten Empfindens, als eine Antastung seiner heillasten Güter empfunden; da durchzitterte eine tiefgehende Erregung das ganze protestantische Volk, — aber nicht das allein: ein gut katholischer König war es, der als erster der deutschen Fürsten das Wort ergriff, um die schweren Beleidigungen und Anmaßungen der römischen Kurie abzuwehren, und unendlicher Jubel schallte aus dem Sachsenvolke, dann aber auch aus dem ganzen prote stantischen Deutschland, ja selbst von vielen gut deut schen Katholiken der Mannestat des Königs entgegen. Auch der Großherzog von Sachsen-Weimar hat ge zeigt, daß des deutschen Volkes Fühlen und Denken rn ihm lebendig ist, indem er die alte Lutherburg, die Wartburg, für die Verwahrung gegen die römische Anmaßung öffnete. Als vor einigen Jahren Jörn Uhl von Gustav Frenssen erschien, machte es in wenigen Monaten den Weg durch das ganze Volk, so daß es jetzt in 200 Tausendauflaaen verbreitet ist. Woher dieser fast beispiellose Ersolg? Es ist ein tiefes und reiches Buch, stark und rein, voll hoher Kunst und kindlicher Unbefangenheit, „ein Buch, ganz überspannen von deutschem Märchenzauber, ein Buch, in dem das Gold unserer alten Sagen klingt, ein Buch, das stark, grausam, gewaltig rst wie das Leben selbst, ein Buch doch daneben voll Zartheit, Innigkeit, Güte und wundersamer Schönheit. Es ist von seinem Kunstwerk« ganz abgesehen dabei so deutsch, daß keine andere Natron der Erde es hätte hervorbringen können. Es ist speziell so norddeutsch, daß kein Süd deutscher an seine innerste Kraft heran könnte, daß man aber im Süden daraus, wo es noch nottut, des Vas Leipziger Lagebiatt Offerten-Kingang in den Letzten Monaten gegen das "Dor^aHr - nahe)« verdoppelt. .