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Wochenblatt für »- Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 344. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. ZK SO. Sonnabend, den 20. Mai 1011. »>q«I««n werden I» da EMeditio» IRetchenirand, RweiMrate II), lewie »oii dm Hmm Ktsmr Weter in Reichendem», »aufm-m, Emil Winter in Radenftein uiid Friimr Lhi-m in Rottluff enta-nen- »ennwme» »nd »r» 1s»nlti,e Petitzeile «Ir IS Pf,, derechnet. Fnr Inserate ,r«tam Umfan,» und bei istere» «ieberholnngm wird entsprechender Rabatt, jedoch nm »ach vorheriger »ereindarnng, bewilligt. «o,et,e»-A»oahme i« der «xprditiou bi» späteste»« Freitag« nachmittag» «r Uhr, bei den Annahmestellen bi« nachmittag« » Uhr. «erei»»i»f«rate miiffm bi» Freitag» nachmittag» » Uhr eingegangm sei» nnd kSnnm nicht »nrch Lelepho» anfgegeben «erden. Bekanntmachung. Am SO. «Peil ISlI war der l. Lermin Einkommen- nnd ErgSn»nng»st«»«r sowie der Strmpelbetrag für «Irt- und PachtoertrSg« fällig. M-se Eimern find spStcsten- bi» zum SI. Mat I»II an die hiesige Ortsstmereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen di- Säumigen da» Mahn- bezw. ZwangLvollstreämng». versahrm eingeleitet. Reichendem,», am 18. Mat 1SII. Der Gemeindevirstand. Vogel. Bekanntmachung. Nachdem die Gemeind«., Wasserwerk»., Armen-, FeuerlSschgeräte- «nd Parochlalkassen- Rechnungen vom Jahre 1910 geprüft worden sind, liegen dieselben gemäß § 69 der revidierten Land gemeindeordnung in der Zeit vom 15. Mak bis 12. Juni 1911 an Expeditionsstelle zur Einsicht der Gemeindemitglieder innerhalb der Expeditionszeit hier aus. Reich enbrand, am 15. Mai 1911. Der Gcmcindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. hiesige volksdad Donnerutag —^ r «"M-e-isrr- Der Unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Tierarzt vr. u»«ck. vot. Pöschmann in Neukirchen als weiterer wissenschaftlicher Fleischbeschauer für den hiesigen Ort von der Königlichen Amtshauptmann- schast in Pflicht genommen worden ist. Reichenbrand, am 15. Mai 1911. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. , Etlichen Kenntnis, aebracht. dak de« 25. Mai d». I. (Himmelfahrt! für Mmillchel weibliche Personen geöffnet ist. Reichenbrand, am 19. Mai 1911. Der Gemeindevorstand. 2. D.: Vnge» Gemeindeültester. Bekanntmachung. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 1. Termin der diesjährigen Einkommen- und Er- gSnznngsstener sowie mit dem Stempelbetrag für Miet- «nd PachtoertrSg« noch im Rückstand sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher Anweisung am 22. df». Mt», das Mahn- und ZwangsvoUstre«k«ng»verfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Der Gemeindevorstand zu Rabeustein, am 21. Mai 1911. Bekanntmachung. Der Bezirksobstbauverein Chemnitz beabsichtigt Kurse über Obst-Derwertung für Frauen und Mädchen in den größeren Orten abzuhalten, vorausgesetzt, daß genügend Anmeldungen zur Teilnahme eingehen. Zur Abhaltung eines Kurses sind in der Regel mindestens 20 Anmeldungen erforderlich. Die Teilnahme am Kurse ist für Familienangehörige der Vereinsmitglieder frei, von Nichtmitgliedern wird ein Honorar von 1,50 Mk. täglich gefordert. Der Kursus wird sich voraussichtlich auf einen Tag erstrecken. Anmeldungen für die Parochie Rabenstein sind in den Gemeindeämtern Rabenstein und Rottluff dis 1. Juni 1911 zu bewirken. Rabenstein «nb Rottluff» am 18. Mai 1911. Dir GemeiudevorstSndr. Schule zu Rabenstein. Die Feier des Gebsrtrtage» Sr. Mas. de» OSnigs findet Mittwoch, den 24. Mai, vorm 9 Uhr statt. Hierzu ladet im Namen der Lehrerschaft ergebenst ein Dir. Steinbrück. Mittwoch, den 24. Mai i lenstände, Versteigerung. V. 2- nachm. 4 Uhr sollen im v> ahnhosoeestonrant, hier, folgende Bände »ibllothek »er Unter . . gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden: 3S hallnng NN» »e. Wissen», I Zyiinderhnt mit Futteral, I alt« Wan »Uhr und I Paar gute Rin»»lederStief«l. Rabenstein, am IS. Mai Igll, Der Bollstreckllngsbeamte. »esun»«n Meldungen im Fundamt Rabeustein. ! I Sprungzügelhalter. Zugelaufen: 1 Hündin, grauer Pinscher. Der »em«in»«oorstan» zu Rabenstein, am IS. Mai Igll. Bekanntmachung. Die hiesigen Wasserläufe sind wiederholt als Ablagerungsplätze von Unrat verschiedener Art be nutzt wordm. Durch diese Verunreinigungen wird den Bemühungen der Unterzeichneten Gemeindeverwaltung, durch Reinhaltung der Straßen und Wasserläufe rc. dem hiesigen Orte ein sauberes und freundliches Ansehen zu geben, direkt entgegengearbeitet. Es wird deshalb die nachstehende amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung wiederholt und zwar mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen »nnachsichMch und streng bestraft werden. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand richtet an die Einwohnerschaft das Ersuchen, ihm jede zu- widerhandelnde Person zur Anzeige bringen wollen. Rottluff, am 16. Mai 1911. Der Gemeindevorstaud. Bekanntmachung, die Reinhaltung der Wasjerlänje betr. Es ist in neuerer Zeit vielfach wahrzunehmen gewesen, daß unzulässiger Weise allerhand Abfall stoffe (Schutt. Asche, Kehricht, alte Gefäße und desgleichen) an den Usern der Flüsse und Bäche des Bezirks abgelagert und in dieselben eingeschüttet, sowie daß in die Fluß- und Bachläufe Tiere und Tierleichen und Tttle von den letzteren geworfen und gesundheitsschädliche sowie verunreinigte Abwässer verschiedener Art ohne vorgängige Klärung eingeleitet werden. 2m gesundheits- und wasserpolizeilichen 2nteresse wird deshalb mit Zustimmung des Bezirks- ausschusses das Ablagern von Wrat und Abfallstoffen an den Ufenr der Flüsse und Bäche, jede eigenmächtige Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 4 Chemnitz, den 13. Dezember 1904. Königliche Amtshauptmannschast. Beseitigung der Tierkadaver. Aus der von der Königlichen Amtshauptmannschast Chemnitz unterm 30. Dezember 1910 erlassenen Polizeiverordnung über die Beseitigung der Tierkadavrr, wonach alle infolge Seuche umgestandenen oder getöteten Tiere sowie alles andere umgestandene oder auf polizeiliche Anordnung getötete oder als genußuntauglich beanstandete Groß- und Kleinvieh sowie verworfene Teile davon der Fletschzersetzungs anstalt von Franz Arnold in Tannenberg zu überlasten sind, wird folgendes in Erinnerung gebracht: „Sofort nach dem Umstehen, der Tötung oder Beanstandung des Tieres hat der viehbefitzer die Ortspolizeibehörde zu benachrichtigen. Letztere gibt diese Mitteilung auf seine Kosten telephonisch an die Anstalt weiter. 2n denjenigen Fällen, in denen zuvor eine Abschätzung oder eine Untersuchung durch den Königlichen Bezirkstierarzt zu erfolgen hat, ist die Mitteilung erst nach Erledigung dieser Geschäfte, aber dann sofort zu bewirken. Die Anstalt ist verpflichtet, alle ihr zu überlastenden Kadaver spätestens am nächsten Tage abzuholen, wenn ihr die Anzeige bis abends 8 Uhr zugegangen ist.* Gleichzeitig wird wiederholt bekannt gegeben, daß die Ablieferung der Fleisch abfäll« und kleineren Oleinvieh-Äadavern zur Aufnahme in die im Sprengwagenschuppen aufgestellten sogenannten „Fleisch- kästen- dermaßen geregelt ist, daß Ablieferungen nur «»erltag» in der Zeit von V,12 bis 12 Uhr vormittag» zu erfolgen haben und die Ablieferungen im Gemeindeamt« — Kastenzimmer — «enigsten» Vs Stande vorher zu melden sind. «ottlnff, am 12. Mai 1911. Der Gemeindevorstaud. Einladung. Zur Feier des Geburtstage» Sr. Majestät de» König» soll Mittwoch, den 24. Mai vormittags 8—9 Uhr ein Schulaktus abgehalten werden. Zu dieser öffentlichen Schulfeier werden hiermit die Mitglieder des Schulvorstandes, sowie alle Freunde der Schule heimlich eingeladen. Rottluff, im Mai 1911. R. Weidauer, Pf. Ortsschulinsp. E. Hunger, dirig. Lehrer. Etliches a«S der LebenS-efchichte des Gustav-Adolf-vereins, mitgeteilt von R. Weidauer, Pfarrer in Rabenstein. Für die Freunde und Förderer de» Gustav-Adolf-Vereines, der vom 17. bis 19. Juni sein 62. Zahresfest in Limbachs Mauern ab- halten wird, ist es vielleicht ge'"de jetzt nicht uninteressant, etwas aus der Entstehungsgeschichte des Verein» zu erfahren. Als in der Not des dreißigjährigen Krieges der Schwedenkönig Gustav Adolf nach Deutschland kam, da galt es. den evangelischen Glauben vor der Vergewaltigung durch die katholischen Habsburger zu schützen. Er hat sein Ziel nicht erreicht gesehen, da er in der für die evang. Sache siegreichen Schlacht bei Lützen am 6. Novdr. 1632 sein Leben lasten mußte. Aber sein Blut ist nicht vergebens geflossen. 200 Fahre nach seinem Tode hat der Domherr Superintendent v. Grobmann in Leipzig zuerst den Plan zur Errichtung eines Gustav- Adolf-Denkmal«. ausgesprochen und um Mittel zu ei«« Lenksäule und zu einem Fond» zur Unterstützung bedrängter Glauben», genossen gebeten. Er hatte damals gerade die Not einer böhmischen Gemeinde kennen gelernt und es als seine Pflicht erkannt, ihr so zu helfen, wie Gustav Adolf einst den durch Rom gefährdeten Evangeli- schen geholfen hatte. Dem Aufruf vr. Großmanns folgte am 29. November 1832 ein Aufruf des Denkmalskomitees im Leipziger Tageblatt, in dem es heißt: „Nach dem vorläufigen Plan soll das Monument aus einem kolossalen polierten Granitwürfel bestehen, der Kostenaufwand sich auf ungefähr 3000 Thaler belaufen. Die warme Teilnahme, welche sich an der Feier am 6. November von nah und fern und besonders bei den für alles Erhabene empfänglichen Einwohnern Leipzigs offenbatte, ermutigte das Komitee zu dem Be schlüsse. die Gelder durch eine Sammlung im ganzen protestantischen Deutschland herbeizuschaffen. Wir können es nicht unterlassen, rühm- lichst anzuerkennen, daß die Stadt Weimar in der Teilnahme an unserm Plane mit einem schönen Beispiele voranging, indem sie schon vor^diesem Aufrufe durch einen Beschluß ihres Magistrats 100 Thaler zu§ unserm Werk bewilligte. Möge dieses Beispiel Nacheiferung erwecken." Am 7. Dezember 1832 veröffentlichte weiter ein wackerer evang. Leipziger Bürger. C. A. W. Schild, im Leipziger Tageblatt den Vorschlag zur Veranstaltung einer über ganz Leipzig — ja über ganz Sachsen hin wohl organisierten freiwilligen Kopfsteuer, einer „Sechsersammlung", an der sich jeder Hausbesitzer als Sammler de- teiligen solle. So könne mit kleinen Beiträgen etwas Erhabenes gestiftet werden. Alles müsse freiwillig und kostenlos besorgt werden. Die Redaktton unterstützte diesen Vorschlag durch ein herrliches Nach- wort: „Der vorstehende Vorschlag dürste in vieler Beziehung einer besonderen Beachtung wett sein. Nattonalunternehmungen auf diese Weise gehören bis jetzt nicht zu den Erscheinungen, die auf deutschem Boden vorzukommen pflegen. Was aber durch dieselben bewirkt werden kann, zeigt uns ein Inselvolk (England!), welches als leuch- tendes Beispiel an Kraft und Stärke durch Nattonalgefühl aufgestellt werden kann; freilich ist unser armes Vaterland in viele Länder und Ländchen zerrissen, aber es lebt in demselben eine Einheit der Ge sinnung trotz der verschiedenen Farben, welche die Schlagbäume tragen. Hier ist eine Gelegenheit, solche zu betätigen, würdig, wie keine andere, alle Freunde der fortschreitenden Menschheit, alle Feinde der Finsternis und des Zurückschreitens zur Teilnahme anzuregen. Gustav Adolf starb nicht nur für die religiöse, er starb auch für die politische Freiheit Deutschlands — und noch immer hat dies die schwere Schuld der Dankbarkeit nicht abgetragen. Nicht einmal der rohe Stein, der jetzt die Stelle bezeichnet, wo der Held fiel, ist ihm von deutschen Händen gesetzt. Sein Reitknecht Erichson wälzte ihn mit Schweiß und Tränen auf den Platz, den er jetzt einnimmt. Darum auf, meine »rüde«, trage jeder fein Schttflein zur Abttagung dieser alten Schuld btt und laßt uns auf diese Art, zu gleicher Zeit, ein Denkmal deutschen Nattonalsinnes errichten!" Die wachsende Begeisterung zeigte sich in den weiter folgenden Veröffentlichungen und im reichen Zustrom von Liebesgaben. Möchte ein Hauch solch nationaler und protestantischer Be geisterung für das edle Gustav-Adolf-Werk auch durch unsere Gemeinden gehen! Die wachsende Begeisterung für das edle Werk, zeigte sich in den Veröffentlichungen vom 11. u. 14. Dezbr. 1832 im Leipziger Tageblatt, aus denen folgendes mitgeteilt sei: „Wenn je ein Mann ewig geehrt zu werden verdient, so ist es wohl Gustav Adolf. Wer von dem Segen überzeugt ist. den die Reformatoren des sechzehnten 2ahr- Hunderts durch die neue Eröffnung des Evangeliums über uns brachten, wer erkannte, daß aus der Religionsfreiheit nach und nach Freiheit in bürgerlicher wie in politischer Hinsicht entsprosten ist, der muß auch den Helden Gustav Adolf Hochpreisen, der seinen Ruhm, sein Leben hingab, uns jenes edle Gut zu erkämpfen. Das Denkmal für ihn soll aber nicht ein kleinliches Werk der Baukunst, keine Säule, kein Triumphbogen sein, einen Tempel sollte man ihm bauen, aus dem jene wahre Freiheit, für die der Glaubensheld einst starb. Freiheit des Geistes, leuchtend und Jahrhunderte lang hervorginge. Der Todesstunde wurde von der Hand eines treuen Knappen jener unscheinbare aber ehrwürdige Denkstein geweiht. Seinem Leben und seinen Taten laßt uns ein würdigeres Opfer bringen! „Ein Gustav.Adolf-Stift zu unentgeltlicher Bildung protestantischer Jünglinge, zur Förderung irgend eines anderen rein geistigen Zweckes sei es!" „Eine Anstalt zu brüderlicher Unterstützung bedrängter Glaubensgenossen und zur Erleichterung der Not, in welche durch die Erschütterungen der Zeit und durch andere Umstände protestantischer Gemeinden in und außer Deutschland mit ihrem kirchl. Zustand geraten, wie dies nicht selten der Fall bei neu entstehenden Gemeinden zu sein pflegt, es gilt einen Fonds zum Andenken Gustav Adolfs zu bilden, der wie der Held, doch ohne Schwert und Blutvergießen, bedrängten Glaubensbrüdern Hilfe bringen soll. Ter geforderte Beittag ist so klein, der Zweck so groß, daß eine allgemeine Teilnahme aller Stände in allen protestantischen Ländern sich nicht bezweifeln läßt. Aus dem kleinen Senfkorn wächst die Staude, unter deren Zweigen die Vögel des Himmels nisten."