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Großenhainer WchMmp- M Aüzchcdliitt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 18. Dienstag, den 15. Februar 1859. Bekanntmachung. Um Verkehrsstörungen und Excessen bei Gelegenheit des Dienstags den 15. Februar im Lütel äs Saxe stattfindenden Maskenballes vorzubcugen, sind folgende Anordnungen getroffen worden: 1) Der Zutritt in die 1. Etage des Lotet äe Saxe und zu der dahin führenden Treppe wird nur denjenigen gestattet werden, welche mit einer von der Gesellschaft „Scheibenschützengesellschast" erhaltenen und so bezeichneten Eintrittskarte versehen sind; wer dieß nicht ist, wird von den auf gestellten Polizeiorganen zurückgewiesen werden. 2) In den Abendstunden des bezeichneten Tages von 6 — 9 Uhr ist ein Wagcnverkehr in der innern Meißner Gaffe lediglich in der Richtung vom Markte zum Notel ck« Saxe, nicht aber umgekehrt gestattet; Fuhrwerk aller Art, welches in diesen Stunden in die Stadt passiren will, ganz besonders auch die vom Nöte! zurückkchrenden Wagen, haben den Weg dahin durch die Johannis- oder Marienallce u. s. w. zu nehmen. 3) Den sonstigen Weisungen der aufgestellten Pvlizeiorgane, welche instruirt sind, über Ordnung zu wachen, ist unweigerliche Folge zu leisten. Die Polizeibehörde. Großenhain, am 8. Januar 1859. Schick ert. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt macht die in seinem Bezirke wohnhaften Thierärzte so weit sie sich bereits vor dem 1. Januar 1858 mit Ausübung der Thierheilkunde beschäftigt haben, darauf aufmerksam, daß sic sich nach Vorschrift des Gesetzes, die Ausübung der Thierheilkunde betr., vom 14. Deccmber 1858, zum Behufe der Fortsetzung dieses Gewerbes bei Verlust dieses Rechts, binnen drei Monaten, von Publication des gedachten Gesetzes an, hier schriftlich oder mündlich anzumclden und gleichzeitig den Nachweis, daß sie schon vor der obangegebenen Zeit die Thierheil kunde gewerbmäßig betrieben, beizubringen und sich dann, dafern ein Bedenken nicht entgegensteht, der Ausfertigung der Licenzscheine zu gewärtigen haben. Großenhain, den 24. Januar 1859. Das Königliche Gerichtsamt. Tagetznachrichten. Sachsen. Die Stadt Glauchau hat jetzt 14,357 Einwohner; 1852 hatte sie nur 11,723, 1855 nur 13,146 gezählt. — Die Totaleinnahme der Albertsbahn betrug im Monat Januar d. I. 11,534 Thlr., 1649 Lhlr. mehr, als im Januar vor. Jahres. — Riesa will nach Einführung der Städteordnung einen Bürgermeister mit 400 Thlr. Gehalt und Gestattung der advocatorischen Praxis anstellen. — Im königl. Schlosse zu Dresden entdeckte man am 9. Februar einen bedeutenden Feueressenbrand, welcher aber sofort durch die k. Schloßseuerwächter gelöscht ward. — In Dresden erschoß sich am 8. Februar der Jäger R. in dem Augenblicke, als er wegen eines geringen Dienst vergehens zu einem neuntägigen Arrest gebracht werden sollte. An demselben Tage crhing sich auch ein in der Strafcompagnie befindlicher Soldat in der Strafcaferne. Preußen. Die Taufe des neugebornen Prin zen ist vorläufig auf den 22. März, den Geburts Bottger. tag des Prinz-Regenten, anberaumt. Als Pathen werden bezeichnet: die Königin von Preußen, die Königin von England, der Kaiser von Rußland, der Großherzog von Sachsen-Weimar und die Frau Prinzessin Karl. Der neugeborne Prinz wird vorzüglich die Namen Friedrich Wilhelm erhalten und sein Hauptname Wilhelm sein, wie dies beim Prinz-Regenten der Fall ist. — Der Armee-Mobilmachungs-Plan, in allen Theilen vom neuen Kriegsminister einer scharfen Revision unterworfen, steht jetzt so geordnet fest, daß zu den kleinsten Mobilmachungs-Geschäften nicht allein die betreffenden Offiziere designirt sind, son dern auch die nöthigen schriftlichen Instructionen erhalten haben. — Der preußische Gesandte in Petersburg, Freiherr von Werther, wird demnächst in Berlin eintreffen, um sich sofort auf seinen neuen Posten nach Wien zu begeben. — In Magdeburg sand am 6. Februar die erste unge hinderte Erbauung der freien Religionsgesellschaft im Hause der ehemaligen freien Gemeinde statt. Schon vor 3 Uhr waren die großen Räume über-