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WeLeLSkM für Erschei.t »icheutlich 2 Mal DienStag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Marl. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps Jnseratenannahme 5 En. Jnseratenannahme Rontags ».Donnerstags g gMg «U H KT 8 T AE S Montags u. Donnerstag- biSMitt°^12Uhr. bis Mittag 12 Uhr. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Eimindvierzigster ^ah^gang. Rr. 74. 1881 Freitag, de» 16. September Bekanntmachung. Auf Veranlassung des Herrn Reichskanzlers soll im Deutschen Reiche eine Zählung derjenigen Personen stattfinden, welche in Folge von Unfällen oder anderer Ursachen im Jahre 1880 öffentliche Armenuuterstützung empfangen haben. Zu diesem Zwecke werden den Herren Bürgermeistern zu Siebenlehn und Wilsdruff und den sämmtlichen Herren Gemeindevorständen hiesigen Bezirks Formulare zu den von ihnen auszufüllenden Zählkarten nebst einer Anleitung und Probekarte sowie der vom Königlichen Ministerium des Innern erlassenen bezüg lichen Verordnung durch die Post zugehen. Da die sämmtlichen ausgefüllten Zählkarten von hier aus bereits am 1. October dieses Jahres an das statistische Bureau zurückzu- senden sind, so werden die obengenannten Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände hiermit angewiesen, die nach Maßgabe der obener« wähnten Anleitung und der derselben beigefügten Probekarte zu bewirkende Ausfüllung der Zählkarten schleunigst vorzunehmen und dieselben hierauf längstens bis zum SS. September diese» Wahres anher einzusenden. Ueder etwaigen Mehrbedarf von Zählkarten wird behufs deren Nachsendung der rechtzeitigen Anzeigeerstattung der mehrgenannten Gemeindebehörden hier entgegengesehen. Meißen, am 10. September 1881. Königliche Amtshauptmannschast. v. B-sse. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Mühlcnbesitzers Earl Wilhelm Moitz in Klipphausen wird, da nach dem eingereichten Ver mögensverzeichnisse dessen Zahlungsunfähigkeit anzunehmen, diese auch aus gegen denselben auf Grund erfolgter Zahlungseinstellung vorge nommenen Zwangsvollstreckungen herzuleiten ist, heute am 13. September 1881 Nachmittags Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Göpfert in Dresden wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind dis zum 8. October 1881 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird, zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Glänbigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den LI. Oktober 1881 Vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird auf gegeben, nichts an den Geineinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlcgt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5. October 1881 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgerichts zu Wilsdruff. vr. Gangloff, A.-R. Beglaubigt: Busch, Ger.-Schreiber. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 8. October 1881 die dem Gastwirth Christian Gottlieb Ficker in Rothschönberg zugehörigen Grundstücke Nr. 6 des Katasters, Nr. 4 und 30 des Grund« und Hypothekenbuches für Rothschönberg, welche Grundstücke am 26. November 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus SS,G4S k -- aewürdert worden sind, nothwendigerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 24. Juni 1881. Köuigl. Amtsgericht. vr. Gangloff. Aekanntmachung. Sonnabend, den 17. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause im Sessionszimmer die der Stadtgemeinde gehörigen sogenannten Viehwegs- und Stadtschreiberflecke, ferner die am Gickelsberge gelegenen Parzellen und endlich das Gärtchen am untern Bache zwischen dem Mühlgraben und dem Hoppe'schen Hause unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden, wozu Pachtlustige hiermit eingeladeu werden. Wilsdruff, am 12. September 1881. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgrmstr. Tagesgeschichte. Das Prinzip der in Angriff genommenen Sozialreform ist die Zwangsversicherung unter staatlicher Beitragsleistung. Während die Frage des Staatsbeitrags, in welcher speziell das Staatssozialistische zur Geltung kommt, vom letzten Reichstage in entschieden abweisendem Smne beantwortet wurde und, vom Reichskanzler jetzt in Verknüpfung dem Tabaksmonopol ganz besonders scharf in den Vordergrund gestellt, gegenwärtig als Gegenstand des heftigsten Streites erscheint, Theil des Prinzips, von welchem die soziale Reform des Reichskanzlers ausgeht, die Frage des Versicherungszwangs, be reits, man darf wohl sagen endgiltig, zustimmend entschieden. Die Ansichten habe« sich in diesem Punkte mit erfreulicher Schnelligkeit geklärt. Das Mißtrauen, welches man noch im vorigen Sommer der Idee der Arbeiterzwangsversicherung entgegenbrachte, wich, als man der Sache im Reichstag praktisch näher trat, mehr und mehr der Ein sicht, daß es sich hier um keine Parteisrage handle, sondern um eine reine Frage der Zweckmäßigkeit, in welcher man von der Schablone der Parteidoktrin besser keinen Gebrauch machte. So fanden sich die verschiedenen Parteien schließlich in diesem Punkte leicht zusammen. Auch aus entschieden liberaler Seite würde man wohlthun, nunmehr die Zwangsversicherung als die nicht mehr zur Debatte stehende, ge sicherte und angemessene Grundlage der Sozialreform anzuerkennen. Denn es ist durchaus richtig, wenn dieser Tage das Hauptblatt der Sezessionisten mit Beziehung auf das Unfallversicherungsgesetz hervor hob, daß eine bloße Entschädigung für die erlittenen Unfälle niemals das soziale Uebel an der Wurzel fassen kann, daß dies vielmehr nur durch einen auf Versicherung begründeten Rechtsanspruch der Arbeiter zu erreichen ist. Wenn man aber dies einmal rückhaltlos anerkennt, dann muß man unseres Erachtens auch den Versicheruugszwang bil ligen. Versicherung bedeutet nichts weiter als Solidarität des Risikos für alle Betheiligten, und je weiter der Kreis derselben ist, um so sicherer die Vortheile der Solidarität. Das öffentliche Interesse ge bietet, daß der Arbeiter und die Seinigen für wirthschastliche Zufälle nach Möglichkeit sicher gestellt seien, und darum soll der Staat dafür sorgen, daß der gute Wille des Einzelnen, der zur Versicherung bereit ist, nicht an der Nachlässigkeit oder Leichtfertigkeit der übrigen scheitre. Wo einer vom andern abhängt, da ist Zwang nothig, wenn etwas zu Stande kommen soll. Vor allem aber erfordert das öffentliche In teresse den Versichernngszwang; denn gerade für diejenigen Elemente-