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Dresdner Journal >r Gärtner Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann .v IS8 18SS Sonntag, den 5. Juni. -- Diese« Blatt erscheint mit Ausnahme de« Sonntag« täglich Abend« und ist durch alle Postaustalten z» beziehe». Prei«für da- Bterteljahr 1^4 Thaler. Jusertion«»Grbührea für de» Raum einer gespatteue» Zelle 1 Reugroschrn. prachtvolles Haar frei wallen, welches so dicht ist, daß man zu glauben versucht wird, sein außerordentliches Wachölhum sei rurch künstliche Mittel befördert worden. Diese Mädchen können buchstäblich sich mit ihrem Haare wie mit einem Gewände um hüllen, oft fällt eS sogar bis über ihre Füße herab, und wenn sie mit dringender Arbeit beschätiigt nicht Zeit haben, diese bald blonden, bald kastanienbraunen Flechten aufzuknüpfen, streifen ihre Haare, die hinter ihnen wie eine Schleppe niederwallen, über den blumigen Rasen hin. Man muß unwillkürlich diese Gestalten, so männlich kräftig und doch wieder so weich und zart geformt, bewundern, die uns in den Jungfrauen deS Balkans an die frühesten Zeiten deS Menschengeschlecht- erinnern, als diese-, noch durch keinerlei Civilisation verdorben, in physischer Hinsicht in seiner vollen Schönheit prangte. Der Fremde, der diese ebenso seltsamen al- schönen Erscheinungen anzureden versucht, muß fürchten, daß sie entweder stumm bleiben oder aber wie gescheuchte Rehe rnlfliehen. Der Bulgare hat mit dem Türken die leicht erregbare Eifer sucht gemein, und vielleicht ist die- noch daS einzige Gefühl, welches ihn zum Heldenmuthe rniflammen kann. Mit der äußersten Sorgfalt wacht er über die Ehre seiner Gattin; gelänge e- vielleicht einem Verwegenen, die Ehre seiner Tochier zu schmälern, so würde er diesen, wenn e- ein Christ, ernstlich auf fordern, seine Tochier alö Gattin aufzunehmen; schlüge da- An erbieten fehl, so möchte der Schuldige sehr bald die volle Rache eine- tief gekränkten Vater» zu empfinden und nebenbei sich al» Ursache anzuklagen haben, daß die Tochter ohne Gnade verstoßen wird und al» eine Unwürdige da- elterliche Hau- und dir daher den Antrag an die Bundesversammlung zu stellen beschlossen hat, die großherzogl. Mecklenburg - schwerinsch« Regierung durch Vermittelung ihre» Gesandten unter Mit- theilung der Beschwerdeschrift zu ersuchen, daß sie die über die Beschwerde erforderliche Aufklärung an die Bundesver sammlung gelangen lasse, während die Minorität der An sicht ist, daß die in der fraglichen Angelegenheit von der großherzogl. Mecklenburg - schwerinschen Regierung getroffe nen Verfügungen au« der staat-hoheitlichen Berechtigung dieser Regierung hervorgegangen seien, folglich Art. 10 der BundeSacle hier nicht einschlage und deshalb den Antrag gestellt hat: die Bundesversammlung wolle sich für nicht ermächtigt erklären, auf die Beschwerde einzugehen. Das Gesuch des Herrn v. d. Kettcnburg selbst war be kanntlich dahin gegangen: „die durchlauchtigste Bundesver sammlung wolle geruhen, mir Ihren Schutz anqedeihen zu lassen, daß Sie die großherzoglich Mecklenburg - schwerinsche Regierung veranlasse, von fernerm Verhindern oder Turbi- ren meiner freien Religion-Übung, insbesondere meine- HauS- gottesdienstes abzustehen", und der Petent hatte sich in seiner Eingabe zu Begründung des Gesuchs ausdrücklich auf Art. XVI. der Bund,-arte und auf Art. XXXI. der Wiener Schlußakte bezogen. Nach der Art und Weise, wie diese- Gesuch angebracht worden ist, scheint allerdings die Competenz der Bundes versammlung, mindestens insoweit, als es sich darum han delt, die Beschwerde in Beralhung zu ziehen, keinem Zwei fel unterworfen zu sein, wobei davon, ob di, Bundesver-, sammlung die Erledigung deS vorliegenden BeschwerdefalleS durch eine Entscheidung über das Materielle der Beschwerde oder sonst in geeigneter Weise herdeizuführen habe, vorerst abgesehen wird. Der Beschwerdeführer bittet, daß er in Ausübung eine- durch Act. XVI. der BundeSarte gewährleisteten Rechte geschützt werde; der Fall selbst aber, insbesondere die von der großherzogl. Mecklenburg - schwerinschen Regierung aus gegangenen Verfügungen geben schon an die Hand, daß es sich um die Auslegung einer zweifelhaften Bestimmung in den BundeSgrundgesetzen bandett. Folglich ist di« Bundes« versammkung nach Art. IX. und ITll. der Wiener Schluß akte dazu berufen, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein unter Art. XVI. der BundeSarte einschlagender Fall vor lieg,. Ob bei specieller Prüfung der Beschwerde sich für die Bundesversammlung ein Anlaß zu irgend einem Einschrei ten in der Sache Herausstellen werde oder nicht, ist etwa- ganz für sich Bestehendes, und darüber kann mindestens nicht eher geurtheilt werden, als bis auch die betheiligte Regierung gehört worden sein wird; aber nur DaS behaup ten wir: daß die Bundesversammlung des Eingehens auf die Beschwerde au« Gründen de« RechlS wie der Politik sich nicht vorhinein entschlagen dürfe. Es ist eingehalten worden, daß die Verfügungen der Mecklenburg - schwerinschen Regierung auf deren staatS- hoheitlicher Berechtigung beruhten, folglich Art. XVI. der BundeSarte, welcher nur die Gleichstellung der verschiedenen christlichen Religionsparteien in dem Genüsse der bürger lichen und politischen Rechte zusichere, hier nicht einschlage. Allein mit Unrecht. Jeder Unterthan muß nothwendig einer von dem Staate, in dem er lebt, anerkannten kirchlichen Gesellschaft angehö ren; der Umfang der bürgerlichen und politischen Rechte, welche ihm nach diesem Gesichtspunkte zugemessen werden, begründet seinen allgemeinen bürgerlichen Stand und hat mit dem speciellen Bekenntnisse oder der Verfassung einer einzelnen Kirche an sich nichts zu thun; der Katholik ge nießt dieselben bürgerlichen und politischen Rechte wir der äh 7 U. uit n. vom Neu- Zodrvbach: I. lS Ldlr Nach Prag: lach Boden- 25 Rgrä :tt«Ser-kie«, sndoa; Ml, . au« Mylau; l)r. Lettin, aut Lerlioj sorth, Gutt- n Potocko «.! Pelkrsdurg;! tom: Baron de Franc«: Frau Gräfin Poltdam. — - Hotel dc aut Berlin, ar v. Lull,-, k out Berlin, . Fmaazraltt ,. — Sradt aut Königs- »aide, Fräul. grr-- Direktor l. u. Senator Professor ant al. August u. ä, Amtmann almzweigi: ei schwarz, Hoftheater. Freitag, 3. Juni. Äzaar und Fimmrrmann. Komische Oper von Alber« Lortzing. Marie — Fräulein Hofmeister al» Debüt. Die musikalische Ausführung der Oper war in den männ- Iahen Partien sehr brav, und namentlich war Herrn WeirlS« lorfer'S Leistung als franzöfischer Gesandte sehr lobenSwerih. Der Bürgermeister ist durch Herrn Conradi ein musikalisch sehr befriedigender OrtSvorstand geworden, und unbezweifelt wird sich Herr Conradi, dessen mit allmäligem Erfolg angewandte Mühe, dialektische Gewöhnungen abzulegen, Anerkennung ver- tient, dem Studium der Buffopartien nicht ohne Erfolg zuwenven, wenn e» ihm nur gelingt, auch die vis cowics sich dienstbar zu machen. Der Bürgermeister van Bett, dieser höchst ergötzliche Repräsentant musikalischen Philisterhumor», spürt davon noch gar wenig, er ist kein Meisterde» Spießbürgerihum», wie ihn Lortzing in höchst talentvoller Nachbildung der Dii«,r»dors'schrn Komik hingestellt hat, und die Oper wird ohne die komische Wirkung van Beit'» zu sehr ihre» Hauptelement» beraubt. Fräulein Hofmeister'» Engagement kann wohl ohne Zweifel nur al» eine einstweilige Authilfe für ein unbesetztes Fach angesehen werden. DI» unbedeutenden Stimmmittel, sür welche anderersrit» nicht rin natürliche» und feiner durchdildetc» o»,r von sehr hervorragender Begabung zeugend,» Spiel al» aus gleichender Ersatz einlriit, werden gewiß zur befriedigenden Repräsentation solcher Rollen an klelnern Provinzialbühnen genügen, aber rin» derartige Aufgabe für unsere Bühne möchte »m« zu lastende und sür die Förderung de» jungen Talent» wenig »»smuntrrndr Mühe sein. C. Banck. Lutheraner oder der Refocmirte. Die staat-hoheitlichen Be ziehungen der Regierung ein,» Land,» zu einer desondern Kirche als solcher kommen also bei der Frage über bürger liche und politische Gleichberechtigung der Bekenner ver schiedener christlicher! Religionsparteien noch gar nicht un mittelbar in Betracht, und wenn Jemand auf Grund von Art. XVI. der BundeSarte den Schutz der Bundesversamm lung anruft, so handelt eS sich nicht sowohl um eine kirch liche, als zunächst um eine staatsrechtliche Angelegenheit. Dies erledigt zugleich den Einwand, der daher abgeleitet worden ist, daß nach Art. VII. der BundeSarte in Religions angelegenheiten nur mit Stimmeneinheit Beschluß gefaßt werden kann, folglich die Berathung einer in solchen Dingen angebrachten Beschwerde um deswillen nutzlos sei, weil ohne Zustimmung derjenigen Bundesregierung, über welche die Beschwerde geführt worden ist, kein Beschluß zu Stande kommen könnte. Denn eben weil eS sich nur um Ausführung von Art. XVI. der BundeSarte handelt, ist weder die Stellung der ver schiedenen Kirchengesellschaften unter einander, noch daS Vcrhältniß einer ganzen Kirche al« Kirche zum Staat, noch eine innere Verfassung-- oder GlaubenSangelegenheit einer Kirche in Frage; es handelt sich vielmehr um da« Maß äußerer politischer Rechte, welches einem einzelnen Unter- thanen zusteken soll, und die Angelegenheit ist folglich im Sinne der Bundesgrundgesetze nicht als ReligionSangelegen- heit, sondern lediglich als die Reclamation eine- deutschen Staatsangehörigen zu betrachten, bei welcher eS sich um Anwendung eines bereits feststehenden bundesrechtlichen Grundsatzes, nämlich der in dem Art. XVI. der BundeS arte enthaltenen Bestimmung handelt, mithin nach Art. XI. der Wiener Schlußakte eine Entscheidung nach absoluter Stimmenmehrheit eintritt. Die klarste Andeutung, daß es in Art. XVI. der BundeS arte sich nicht um kirchliche Angelegenheiten handelt, liegt eben darin, daß die Verschiedenheit deS Bekenntnisses keinen Unterschied machen soll. Ebenso unzweifelhaft spricht sich für die Competenz der Bundesversammlung in der Kettenburg'schen Beschwerde die provisorische Competenzbestimmung vom 12. Juni 1817 aus, welche doch mindestens in allen den Punkten, in denen sie durch die Wiener Schlußakte nicht ausdrücklich adgeän- dert worden ist, noch alS Bundesgesetz gelten muß; des gleichen Art. 1.111. der Wiener Schlußacte, wenn man nicht dieser letzt,rn Stelle eine Deutung geben will, durch die sie ganz illusorisch gemacht würde. Ob die Bundesversammlung sich nach dem Anträge der Majorität für competent erklären werde oder nicht, steht dahin; jedenfalls wäre aus mehrfachen Gründen zu be dauern, wenn die Verhandlung dieser Angelegenheit von vorn herein abgewiesen werden sollte. Der Umstand, daß die Bundesversammlung infolge eines CompetenzbeschlusseS veranlaßt werden würde, mit der Beantwortung mancher früher oder später noch an sie gelangenden schwierigen Frage sich zu beschäftigen, darf gewiß hier nicht in die Waagschaale fallen, wo eS gilt, eine in den Grundgesetzen des Bund,- gegebene Zusage zu halten. In den Jahren vor 1848 hat nichts dem Vertrauen zur Bundesversammlung und ihrem öffentlichen Ansehen mehr Eintrag gethan, alS die damalige Scheu, auf Berathungen von durchgreifender Wichtigkeit einzugehen. Auch kann eS keinem Zweifel unterliegen, daß Derjenige, welcher auf Grund bundeSgesetzlicher Zusagen die Hilfe der Bundesversammlung in Anspruch nimmt, selbst durch eine abschlägliche Antwort, wenn sie nur nach reif licher Prüfung der Sache erfolgt, beruhigt werden kann, wogegen durch eine Jncompetenzerklärung allemal eine Verletzung des Hilfesuchenden hervorgebracht wird. ; G.stFrank- !Br. 2M, ; niglich sächs- v. I. IM 103tz Br; ; Sächsisch- Sr.; Lödau- r.z Thürin- 'taatSpapier« >nt (größer,) -reise. Weiter bez. Roggen » Posten za i willige Ab- cdrrt, nieder» enburg; Hrn »ein; — ein« Hrn. August Fräul- Mack rg und Fräul. l l und Fräul. -den. — Frau »den. — Frau ke in Tauden- derecht Hoss- Frau Sladl- in Leipzig. - uS Leieing) in i,75; Sproc. r —. Aus Bulgarien. I. Die bulgarischen Frauen. Die bulgarischen Frauen sind sanft, theilnehmend und arbeit sam, ihr Wuchs ist hoch und schlank, ihre Tracht ist gefälliger al» die der Männer. Da» Märchen geht im bloßen Kopfe mit einem Blumenkränze im Haar; am Sonntage prangen mehrere Reihen durchlöcherter Duralen um ihren HalS und um ihre Stirn, welche zugleich ihre Aussteuer find. Für den Freier ist diese Einrichtung sehr erwünscht, denn er braucht nur nach der Anzahl der Duralenketlen zu sehen, um den positiven W,rth seiner zukünftigen Ehehälfte zu wissen. Che jedoch eine Familie eine solche mühsam gesammelte Ducatenkette angreift, würde fie sich lieber den außerordentlichsten Entbehrungen unterwerfen. Alö Braut trägt daS Märchen einen weißen Schleier oder eine Haube mit breitem Besatz, welcher über die Schulter wallt; auf die Mitte deS Scheitel» und über ihren Schleier steckt fie eine Ringelblume oder eine frische Rose, al» Zeichen ihrer Arbeitsam keit. Alternde Weiber, welche ihre entschwindenden Reize durch phantastischen Schmuck und Zierraihen zu unterstützen trachten, behängen sich mit Glasperlen aller Farben unv mit Armbändern; fie tragen um den Leib einen Gürtel von vergoldetem Kupfer und belasten ihren Kopf mit einer sehr geschmacklosen, helmsörmigen, Haube, um welche eine Reihe von Piaflerfiückcn und ParaS selbst von antiken Münzen gehängt wird, welche letztere nicht selten auf ihren Feldern auöqegraben werden und für den Numi»« maliker oft einen hohen Werth haben. Die jungen Mädchen, welche diese Art von Schmuck verschmähen, lassen dagegen ihr O^r Aug«- il); London iqueS 94^; !. 1851 I^t. —; Bank- »gnitzer -; Duralen —. ldsch. SZA; in-Anhalter ; Köln-Min- >7H; Oder- 88H; Tt>ü< -berg) 199; cktzodligatio- l.; Lugtburg I - G.; Frank- » S-i Marseille I ,45 G.; Mai« 1 8^ G.; Wien I i Souverän«' l heresia-Lhaler 1 . 10; Silder- 1 t und begehrt, I , Meralliqutt 1834er Loose ; Iproe. Spu- ,ose 40; Wien ! ,, Amsterdam > ische Marimi- -urse: Berlin» kent>erg46^; :ach—; 3proe. l !e- 93s t; bproe. >ror. Spanier Wien 3Ljs; sche Integrale Spanier 48; ms«, 93, 95; msatz; Preise Tage-geschichte. Dresden, 4. Juni. Ihre Königlichen Majestäten haben mit der Königlichen Familie und der am Königlichen Hofe hier weilenden Frau Herzogin von Genua Königliche Hoheit heule Mittag da- Sommerhoflager in Pillnitz bezogen. Dresden, 4. Juni. Heute Mittag traf der kaiserlich russische Gesandte und bevollmächtigte Minister in Berlin, Baron v. Budberg, hier rin und hat sein Absteigequartier im „Victoria-Hotel" genommen. Dresden, 4. Juni. Die Angelegenheit deS Kammer herrn v. d. Kettenburg auf Matgendorf in Mecklenburg, welche jetzt der Bundesversammlung zur Beschlußfassung »erliegt, ist geeignet, in hohem Grade die Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen. Die Spannung mit welcher man der Entscheidung dieser obersten deutschen Behörde »ntgegen- sttht, wird noch dadurch vermehrt, daß sich der mit der Be- zutachtung der Eingabe de« Herrn v. d. Krttenburg beauf tragte Ausschuß in eine Majorität und eine Minorität ge- theilt hat, und zwar so, daß sich die Majorität in dieser Frage sür die Competenz de- Bundestag- entschieden und Nichtamtlicher Theil. Aebersicht. Tagesgeschichte. Dresden: Vom königlichen Hofe. Graf Budberg. Die v. Kettendurg'sch, Angelegenheit. — Wien: Di« türkisch» Frage. Dir politische Verwaltung Galizien«, Die Zustände in Montenegro. Bankausweis. — Berlin: Hofnachricht. Ernennung. Der KrteqS- ministrr beurlaubt. Herr v. VarenneS abgrreist. Der neue SlaatSgerichtShof constituirt.— Schwerin: Hof nachricht. — Eisenach: Au den Berathungen der Kirch,n- conferenz. — Frankfurt: Die v. Kettenburg'sche An gelegenheit. Matricularumlage für den FestungSbaufondS. Revision der Geschäftsordnung und Regelung de» Vereins- Wesens beim Bundestage in Aussicht. Vermischtes. Herr v. Bismark-Schönhausen nach Berlin berufen.— Bre merhaven: Die Auflösung der deutschen Flotte. — Pari-: Der „Moniteur" über die Vorgänge in Kon stantinopel. Vermischte-. — Brüssel: Di» Kammern vom Könige empfangen. Die Erhöhung der Dotation deS Kronprinzen, — Bern: Decret deS BundeSrathS. Neue« Fremdenq,seh in Tessin. — London: Der Herzog von Genua. Flottenangelegenheit. Zu den Parlaments verhandlungen.— Skutari: Die Armee Omer Pascha'«. Beilage. Amtlicher Theil. Aufforderung des königl. Finanzministeriums, die Einlösung der Schuldscheine der Chemnitz-Riesarc Eisenbahn-Priori- tätS-Anleihe betreffend. Nichtamtlicher Theil. Local- und Provinzialangelegenheiten. Dresden: Di» neue Organisation der israelitischen Gemeinde. Der neue Vorstand der ArmenversorgungSbehörde. —Chemn i tz:Der Antrag auf Aufhebung de« größer» BürgerausschusseS. — Zwickau: Ephorenconferenz. — Mittweida: DieÄb- tretung der Gerichtsbarkeit. Der größere Bürg,rau-schuß ausgehoben. Sparkasse. — Bautzen und Vom Czor« nydoh: Feuer, Gewitter. Bauten auf dem Czornyboh. — Lunzenau: Brandstiftung. OrtSkalender und Inserate.