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WaöenauerAnzeiger Lokal- und Anzeigeblatt für Rabenau und Umgegend. l::mni«»:,utt!i»!!u»!>!i!iu»»:!:;:u:!:n!»m«>ui!r:»«!»niirl:r!>>!!!»ru:»i!j Erscheint Mittwoch und Sonnabend. 3 ji Bezugspreis: Monatlich 1 Mark, wöchentlich 25 Pfg., einzelne Nr. 13 Psg. j- Im Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstiger u L Störungen des Betriebes der Zeitungen, der Liefe« 8 ü rantcn oder der Beförderungseinrichtungen) hat g g der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder z 8 Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung 3 des Bezugspreises. z s:!»»ir::ri!>ttr:>!!::!!!::!!:!.!:!>!!:tt:>r>r!!!:>:r»>r>!i!l!::!!>::i»i">n»>!>!U»mmr8 NNMl 21. Fernsprecher: Amt Freital 120 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekannt machungen des Stadtgemeinderats, sowie des Schul- und Kirchenvorstandes zu Rabenau. <c... : ... ..-Hk» Schriftleitung, Druck und Verlag von Hermann Warbeck in Rabenau. »NNW«»»«»!« »Willi W» SmmW, K» 15. Mj 1M u:>! . üuniittnüruünum!»»»!!!!!!::^»!,urrru,!!!:ur:»sil»»uium:uu>uu L Anzeigen: einsp. Petitzeile 15 Goldpfenntg, L (ausw. 30 Psg.), Reklamen 50 Pfg. 8 Don uns unbekannten Auftraggebern Anzeigen ! nur gegen Vorausbezahlung. Z Anzeigen werden an den Erfchemungstagen bis s spätestens vormittags 10 Uhr erbeten. 8 Für Fehler in durch Fernsprecher aufgegebenen ' !: Anzeigen übernehmen wir keine Verantwortung. ! 8 Gemeindcverbands-Giro-Konto Rabenau Nr. 39. Drahtanschrift: Anzeiger Z7, Der Deutsche Reichstag wurde gestern Nachmittag aufgelöst. Der Termin der Neuwahlen steht noch nicht fest. Lokales und Sächsisches. Rabenau, den I4. März 1924. Dollarkurs am 13. März: 4,21 Billionen amtl. Brfk. 100 Tschechische Kronen: 12,29 Goldmark. 1 Goldmark nach Berliner Mittelkurs 1 Billion Papiermark. * Das Reichsbankdirektorium ruft die Reichsbank« noten zu 5 Billionen Mark vom i. November 1923 (1. Ausgabe) und vom 7. November 1923 (2. Ausgabe) zur Einziehung auf. Die Bescher dieser Noten können sie bis zum 5. April bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder gegen andere gesetzliche Zahlungs mittel eintauschen. Mit dem 5. April verliert die Note ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Von da an findet ihre Einlösung nur noch bei der Reichsbank hauptkasse in Berlin, und zwar bis zum 25. April 1925 statt. Mit diesem Zeitpunkt endet für die Reichsbank die Einlösungspflicht. * Berichtigung. In der Bekanntmachung derOrts- krankenkasse in voriger Nummer ist ein Fehler unter laufen. Es muß heißen: Für den hiesigen Kassenbezirk werden somit ab 3. März (nicht 8. März) die Beiträge zur Erwerbslosensiirsorge usw. * Vortrag. Im- Homöopathischen Verein hält am nächsten Sonntag Frau Neitzke, Dresden, einen öffentlichen Vortrag über „Frauenkrankheiten". Der Vortrag dürfte speziell die Frauen interessieren und guten Besuch finden. * Jungdeutscher Orden Die Bewegung des Jung- deutschen Ordens, der in Deutschland Millionen von deutschen Männern zusammenschließt, hat nun auch in unserem Rabenau ebenso wie in der Umgebung Fuß gefaßt. Der Iungdeutsche Orden ist eine Tatgemein- '' ' auf vaterländischer, völkischer und großdeutscher Bunde; wir wollen sein ein einig Volk vch, Brüdern I — Du Ordeuskreuz, geh uns voran, flattre, leuchte, führe du uns deutsche Brüder Mann für Mann einer sonn'gen Zukunft zu! * Der Frühjahrsbußtag am Mittwch, den 19. März, ist nicht mehr staatlich anerkannter Feiertag. Aber er ist noch Feiertag der ev.-luth. Landeskirche und nach Artikel 139 der Reichsverfassunq als Tag der Ar beitsruhe und seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Alle evangelischen Eltern haben das Recht, ihre Kinder an diesem Tage vom Schulbesuch befreien zu kaffen. Die Befreiung gilt nicht nur für die Zeit des Früh-, Abend- oder des Kindergottesdienstes, sondern erstreckt sich auf den ganzen Tag. Die Befreiung erfolgt durch Abgabe einer von Vater oder Mutter unterschriebenen Mitteilung an den Klassenlehrer des betr. Kindes einige Tage vor dem 19. März. * Erwiderung. Aus Lehrerkreiseu wird uns ge schrieben: In Nr. 20 des „Rab. Anz.* wird unter „Leipzig" ein Artikel der Leipziger Lehrerzeitung .Nackt heit und Erziehung* zitiert mit der sichtlichen Tendenz, die Arbeit der Schule und des Lehcerstandes herabzu setzen. Demgegenüber sei folgendes festgestellt: 1) Die in der erwähnten Notiz zitierten Stellen sind ohne Rück sicht auf den Zusammenhang beliebig herausgeriffen und können dem Leser deshalb kein objektives Bild der Grundidee des Verfassers wiedergeben. 2) Die Leipziger Lehrerzeitung muß satzungsgemäß alle Richtungen in ihren Spalten zu Worte kommen lassen, ohne sich damit selbst zur Vertreterin der zum Ausdruck gebrachten Idee aufzuwersen. 3) Der erwähnte Artikel verkörpert nicht die Bestrebungen der Leipziger Lehrerzeitung, auch nicht des Leipziger Lehrervereins oder gar der sächsischen Leh rerschaft, sondern ist der Ausdruck einer Einzelperson, am Schlüsse mit „H. Schmidt* gezeichnet. 4) Hätte der Verfasser der betr. Notiz objektiv berichten wollen, so wäre es ihm ein Leichtes gewesen, vorstehende Fest stellungen selbst zu treffen. Offenbar gehört der Ver- fafser der fraglichen Notiz zur Gruvpe jener Bericht erstatter, die nach >dem Grundsätze arbeiten: „Immer fest draus los verleumdet, es wird schon etwas hängen bleiben!" * Kirchenkonzert. Eine rechte Weihestunde wurde Solis trefflich zu meistern. Dem bewährten Leiter, Oberlehrer Kantor Lange, gebührt für seine Mühe und Arbeit aller Dank. K. Dresden. Ein Riesenschwindel in der Spirituosen industrie ist in Dresden aufgedeckt worden. Die Staats anwaltschaft verhaftete dort den Weinhändler Anton Rausch wegen Betruges und unlauteren Wettbewerbes. Er hat minderwertige Spirituosen als Originalfranzösische Kognaks in vielen Tausenden von Werbeschreiben unter der Devise: „Jeder Kognak-Rausch nur vom Kognak- Rausch!* der Privatkundschaft zu ungewöhnlich billigen Preisen angeboten und auch zahlreiche Bestellungen er halten. Nach den bisherigen Untersuchungen wird in diesem Prozeß eine der größten Betrügereien, den die Spiritusindustrie je erlebte, zur Verhandlung kommen. Königsbrück. Die städtische Totenbestattung wurde einstimmig angenommen. Die Stadt übernimmt auf Antrag die Bestattungskosten (Sarg mit Ausstattung, Leichensraugebühr, Reihengrabgebühr, Grabherstellungs gebühr, Kosten für die Beförderung der Leiche nach dem Friedhof, Trägergebühren, Gebühr für das Läuten) für alle seit mindestens einem Jahre in Königsbrück woh nenden und hier unterstützungswohnsitzberechtigten Per sonen. Zur Deckung der Kosten sind in erster Linie die Gemeindezuschläge zur Gewerbesteuer zu verwenden. Stollberg. Dem „Stollberger Anzeiger" wird aus Gersdorf gemeldet: Schon seit langem trieb auf unserem Friedhöfe ein Unbekannter sein Unwesen. Dem hiesigen Totenbettmeister fiel es vor einiger Zeit auf, daß seine Leiter, die er zum Ausschachten der Gräber brauchte, verschwunden war. Durch den Neuschnee bemerkte er auch frische Spuren nach dem Friedhof. El ging den selben nach und bemerkte, daß sie nach einer Familien gruft führten. Der Deckel derselben war erbrochen. Als er hineinsah, bemerkte er, daß zwei Särge ausgedeckt und mit Laub und Stroh gefüllt waren. Unter dem Laube lagen die Skelette der vor 30 Jahren beigesetzten Leichen. Diese Lagerstätte hatte einem Unbekannten wahrscheinlich seit längerer Zeit zum Nachtaufenthalt gedient. Die Skelette sind durch den geheimnisvoll Uebernachtenden zerstört worden. Die Polizei hat die Sache in die Hand genommen.