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Wochenblatt für »mt Fernsprkcher: Siegmar Nr. S44. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabeusteiu und Rottluff. AK 33 Sonnabend, den 19. August 1V11. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittage. Anzeigen werden in der Expedition MeichenLrand, Nevoigtstraße 11), sowie von de» Herren Frisenr Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thie« in Rottluff entgegen- geuommen und pro Ispalttge Petitzrile «tt 15 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzetgen-Annahnir in de» Expedition bi» spätesten« Freitag» nachmittag» ii Uhr» bei den Annahmestelle« bi» nachmittag« L Uhr. Verei«»1»ser«te müssen bi« Freitag» nachmittag» L Uhr eingegavgen sein und können nicht dmrch Lelepho« aufgegeben werden. Sonnabend, den 2V. dss. Mt», nachm. 2 Uhr sollen im hiesigen Gemeindeamt mehrere Wirt. Mstände gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. "v, ^ eichenbrano den 18. August 1911. Der Bollstreckungsbeamte. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen bett. Die diesjährigen öffentllchen Impfungen in Rabenftein mit dm beidm Rittergütern Nieder, und Oberrabenstein finden durch dm Impfarzt Herrn I)r. me6. Heinemann wie folgt statt: 1. Die Wiederimpfungen der Dolksschüler und zwar: der «naben: Montag, den 21. August II Uhr vorm. Nachschau: Montag, den 2«. August II Uhr vorm, der Mädchen: Dienstag, den 22. August II Uhr vorm.' Nachschau: Dienstag, den 29. August II Uhr vorm, i» der Zentralschule. 2. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 23. August von nachm. 3 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben «—M des Familiennamen» (Nachschau: Mittwoch, den 30. August nachm. 3 Uhr) und Donnerstag, den Li.Augustvon nachm. 3 Uhr ab für dieImpflinge der Anfangsbuchstaben »—L des Familiennamen» (NachschauDonnerstag, dm 31. August nachm. 3 Uhr) Dalstrahe 8 in «öhlers Restaurant. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen «Inder, s) welche im Jahre 1910 geborm sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstandm haben, d). welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufmden Jahr impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1910 der Impfpflicht noch nicht vollständig gmügt hattm, erfolglos geimpft wordm waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. H. diejenigen Schulkinder, s) welche im Jahre 1899 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in dm letzten 5 Zähren die natürlichen Blattern überstandm habm oder mit Erfolg geimpft wordm sind, d) welche in früheren Jahren geborm sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Zähre ' ' ' l warm, jedoch dii^ -um Jahre 1910 der Wiederimpfpslicht noch nicht vollftänl Ägloe wteder^mpfk Wärest ^ö0K"wrKKs^ ^ ^ gmügt hattm, werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangendm Impfvorschriften Angewiesen. Au» einem Hause, ln welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende «rankhelten, wie Scharlach, Masern, Dlphterle, «rupp, «euchhusten, Flecktyphus, rosenartlge Entzündungen Vorkommen oder dke natürlichen Pocken herrschen, dürfen «Inder zum öffentlichen Impf termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, Bekanntmachung. Der unterzeichneteGemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, datz das hiesige volks bad, im Rittergutsteiche Oberrabenstein wegen Wassermangel von heute ab geschlossen werden mutz. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, den 19. August 1911. Reinigung der SchlammsSnge. Sammelgrnbe« «nd Grundstücksschleusen bete. Es wird wiederholt und besonders infolge der anhaltenden Hitze und Trockenheit darauf aufmerk sam gemacht, daß nach den Bestimmungen in ߧ 5. 7 und 8 des hiesigen Beschleusungs- rc. Ortsgesetzes die Grundstücksbesitzer verpflichtet sind, für rechtzeitige Entleerung und bauliche Instandhaltung ihrer Schlammfange, Sammelgruben und vrundstücksschleusen besorgt zu sein und den ausgehobenen Schlamm nicht innerhalb der Gebäude und Hofräume abzulagern, sondern möglichst auf ein entlegenes Feldgrundstück unterzubringen. Vom 25. August dieses Zahres ab. wird eine Revision der betreffenden Schlammfang- und Schleusenanlagen in den einzelnen Grundstücken vorgenommen werden. Grundstücksbesitzer, welche der ihnen obliegenden Verpflichtung nicht nachgekommen sind, haben unnachsichtlich Bestrafung zu gewärtigen, außerdem ist die Gemeindeverwaltung berechtigt, die not wendigen Arbeiten und Herstellungen auf Kosten der Säumigen ausführen zu lassen. Der Gcmeindcvorstand zu Rabeusteiv, am 14. August 1911. Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in der Gemeinde Rottluff finden in dem Restaurant „zur Friedenseiche" wie folgt statt: Freitag, den 25. August vr., vormittag» von 11 llhr ab an denjenigen Kindern, welche in diesem Jahre ihr 12. Lebensjahr vollenden, bezw. vollendet haben, oder in früheren Jahren geboren sind, jedoch bi» zum Jahre 1910 der Wiederlmpfungs- pflicht noch nicht vollständig genügt haben, sofern sie nicht bereits die natürlichenALlattern nach beizubringendem ärztlichen Zeugnisse überstanden habm. und Sonnabend, dm 2«. Augnst or., 1üI0Zeb«re« oder in i—, _ , , ste nWt baeüooü^ bringendem ärztlichen Zeugnisse überstandm haben. Die Nachschau findet ebenfalls in dem, obengenannten Lokale und zwa! Freitag, dm I. September or., vormittags von 11 llhr ab für die an dem oben zuerstgenannten Lage geimpften Kinder und Sonnabend, dm 2. September or., nachmittag» von 3 llhr ab für die an dem oben zuletztgenannten Lage geimpften Kinder. Die Eltern, Pfleger und Vormünder von impfpflichtigen Kindern werdm hiermit bei Der- meidung einer Geldstrafe dis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagm aufgefordert, mit ihrm Kindern oder Pflegebefohlenen in dm anberaumten Imps- bezw. Nachschauterminm zu erscheinen oder die Be freiung von der Zmpfung durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Kinder müssen zu dm Terminen mit reingewaschenem Körper und mit reinm Kleidern gebracht werdm. Aus einem Hause, in welchem ansteckend« «rankhelten herrschen, dürfen die Kinder zu den Impfterminen nicht gebracht werden. Rottluff, am 12. August 1911. Der Gemeindevvrstaud. wie folgt statt: am 7. August 1911. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 11. 12. 1908 und vom 11. 8. 1910 habm alle reichsauslLndischen Arbeiter, gleichviel ob dauernd oder vorübergehend hier wohnhaft, in deutscher Sprache abgefaßte Ausweispapiere zu führen. Diejenigen Arbeiter, welche keine Legttimationspapiere in deutscher Sprache besitzen, habm sich eine Ardeiterlegitimationskarte ausstellen zu lassen. Die Ausstellung ist bei der Gemeindebehörde der Arbeitsstätte, unter Vorlegm von Legitimationspapierm. vom Arbeiter persönlich zu beantragen. Es werden alle hiesigen Arbeitgeber, welche reichsauslSndische Arbeiter und Arbeiterinnm be- schäftigen, hiermit aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die bet ihnen in Arbeit stehenden Personen im Besitze von A«su»eispap1eren in deutscher Sprache oder Aroeiterlegitimationskarten sind. Der Gemriadevorftand zu Rabenstein, den 18. Anaukt ISN. Meldungen im Fundamt Radenstein. Entlaufe«: i Hund, Der SeMeindevorftand zu Ravenstein, am 18, August 1911. Gemeinderatswahl-Ergebnis. Bei der am IS, August er. für die Klasse der Unantz-fesf-nen stattgefundenen »emrlndrrat«- ErgSnMN^waßl sind die Herren: Stricker Franz Hofmann, als Ausfchuhperson, Schlosser Ernst Schmiedel, . Schlosser Hermann Berthold, als Ersatzmann, und zwar bis 31. Dezember 1912, bezw. 31. Dezember 1914 gemelhlt wordm. «ottlnff, am 1«. August 1911. Der Gemeinbevorstand. Freibank z« Rottluff. Mitimoch, den 23. Angalt 1911 wird von nachmittag» 2 llhr ab das nichtbankwürdlge Fleisch eine- Binde, im gepilirlte« Zustande öffentlich verbaust. Preis: ä Pfund 49 Psg. «ottlasf, am 18. August 1911. Der Gemeinbevorstand. Zugendfreundschaft. Roman von G. v. Schlippendach. (Fortsetzung.) R-chdru» „Ich habe es gefürchtet,- sagte Karl« leise, .schon lange.- — .Und Sie haben es mir nicht gesagt?- fragte Grotenbach vorwurfsvoll. »Nein, ich brachte es nicht über mich. Halten Sie Konstantin für geistig gestört?- .Ja, bis zu einem gewissen Grade; es ist möglich, daß er sich in der Anstalt wiedererholt, möglich ist es aber auch, daß völlige Umnachtung eintritt." In dieser Stunde füdlte Karla, daß sie noch immer den Mann liebte, dem sie einst ihr junges Herz geschenkt hatte; eine große Traurigkeit kam über sie. Was sie in ihrer Ehe unharmonisch berührt und verletzt hatte, schwand; tiefes, echt christliches Mitleid mit dem Unglücklichen war allein übriggeblieden. Sie bat Grotenbach, den Kranken unser seine Obhut zu nehmen und mit ihm nach Deutschland zu reisen, wo die betreffende Anstalt gelegen war. „Ja, ich will es tun,- versprach Alfred, „ich bitte Sie, mir zu vertrauen, gnädige Frau; was in meiner Macht liegt wird geschehen.- „Jch danke Ihnen, mein Freund." Mehr konnte Karla nicht sagen, aber der warme Ton dieser Worte war für Grotenbach der reichste Lohn. ES was sich gut, daß der älteste Sohn und Bruder auf der Rückreise nach Petersburg gerade die Hochzeit Klaras und Rosen» mitmachen konnte. Da auch Eva kurz vorher angekommen war, fand die ganze Familie sich einmal wieder nach langer Zeit verewigt. Der Blitzzug, der von Berlin nach Köln und umgekehrt geht, beherbergte Frau Haideck und ihre Pflegetochter, die einen Ernst in ihrem lieblichen Gesicht zur Schau trug, der ihr aber nichts von dem Zauber nahm, der ihr eigen war. Das war kein träumerisches, leicht beeinflußtes Mädchen, ew denkender, wägender Mensch war aus Eva Grotenbach geworden, die große Enttäuschung ihres Leben» hatte sie innerlich gereist. Im ersten Jahr, nachdem die Verlobung mit Latour Ihren Bedarf in MiWwDlii. Meschen u. zur Rach««» decken Sie vorteilhaft in der Fernsprecher sss. Hofer Straß« 29. aufgelöst wurde, hatte Eva tapfer mit sich gerungen und war lange schon ruhig und in sich gefestigt. Ihr frommes Gemüt suchte Trost und Kraft bei der einzig reinen Heil quelle, und im innigen Gebet fand sie das Gleichgewicht der Seele wieder und jetzt war fie wieder die alte, sonnige Eva, Tante Annas treue Reisebegleiter! n. Die beiden Damen waren zuletzt in Algier gewesen, jetzt reisten fie nordwärts nach Berlin, zur ersten Hochzeit in der Familie; Eva konnte es kaum erwarten, nach so langer Zeit alle ihre Lieben zu umarmen. Um diese Zeit fing man an von dem neuen Schriftsteller Benno Hammer zu sprechen, der eben einen Roman geschrieben hatte und eine altdeutsche Sage in klangvollen Versen. Eva fragte sich neugierig, ob es ihr früherer Literaturlehrer sein könnte: fie kannte seinen Taufnamen nicht, gewiß gab es viele desselben Namens. Das Gesicht mit den traurigen Augen tauchte in Evas Erinnerungen auf und als fie den Roman las, gewann sie die Ueberzcugung, daß kein anderer wie ihr Literaturlehrer es geschrieben hatte, war es doch sein Schicksal, das er in ergreifender Sprache schilderte. Eva war selbst sehr begabt und hatte allerlei geschrieben, zuerst heimlich; es tat ihr wohl, ihr innerstes Fühlen in Worte zu kleiden. Sie entschloß sich, eine kurze Skizze an eine Redaktion in Hannover zu senden unter dem Pseudonym I E. Norden, den sic aber für ihren eigenen Namen ausgab;