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eißentz-MitMg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Inserate, welche der der bedeutenden Auslage de- Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werde» mit 16 Pfg. die Spaltenzeil« oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. — Einge sandt, im redactionelle« Theile, die Spaltenzeil« 20 Pfg. Die Weiheritz - Zeitung" erschein«, wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners- jag und Sonnabend. — Preis viert eljiihrlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich S l Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- ftalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Aedarteur: Paul Folgte. - Druck und Verlag von Carl Jetzne in Dippoldiswalde. Mit achtseltigem „Nlustrlrten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswlrthfchastNcher Monats-Beilage. Nr. 116. — Sonnabend, den 6 Oktober 1900. 66. Jahrgang. Freitag und Sonnaven-, d. 12. u. 13. Oktbr. 1900p werden die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts gereinigt; es können des halb an diesen beiden Tagen nur wirklich dringliche Geschäfte erledigt werden. Dippoldiswalde, am 25. September 1900. Königliches Amtsgericht. Eeuder. Schfr. Bekanntmachung. Nachdem Herr Vrandversicherungsinspektor Emil Pohlers hier an Stelle des nach Löbau versetzten Herrn Brandversicherungsinspektors Richter als Bausachverständiger für die Stadt Dippoldiswalde bestellt und in Pflicht genommen worden ist, so wird solches hierdurch bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 4. Oktober 1900. Der Stadtrath. Voigt. 3« ÄlWMWchskl Wischt« Mr WM «ich im Mr«««Ai««. Wie schon an andere Staatsoberhäupter, so hat sich der KaiserKwang-sü von China nun auch anKaiser Wilhelm mit einem Handschreiben (s.Tagesgeschichte) gewendet, in welchem der chinesische Herrscher bittet, der Kaiser möge die Ein leitung von Fliedensverhandlungen zwischen China und den Mächten gestatten. Zugleich bringt Kaiser Kwang- sü sein tiefstes Bedauern der erfolgten Ermordung des deutschen Gesandten von Ketteier zum Ausdruck und theilt die von ihm getroffenen Anordnungen zur Ehrung des Andenkens des Ermordeten mit. An den Berliner maß gebenden Stellen scheint man diese Kundgebung des chinesischen Schattenkaisers für echt zu halten, denn sonst würde Kaiser Wilhelm dieselbe schwerlich alsbald beant wortet haben, was in einem längeren Telegramm ge schehen ist. Dasselbe führt eine überaus bestimmte und klare Sprache, wie sie die ganze eigentümliche, durch China verschuldete Lage verlangt. Kaiser Wilhelm weist hierbei darauf hin, daß die vom Chinesenkaiser angeord neten Todtenopfer als keine ausreichende Sühne für den durch die Ermordung des Gesandten von Ketteler be gangenen Frevel erachtet werden könnten, dies um so weniger, als in China eine große Anzahl von Christen beiderlei Geschlechts schändlich ermordet worden seien. Da her müßten alle diejenigen, welche die hauptsächlichste Verantwortung für die begangenen blutigen Verbrechen trügen, der verdienten Strafe zugeführt werden, und betont das kaiserliche Antwortstelegramm, Kaiser Kwang-sü solle hier zu mithelfen, soweit dies in seinen Kräften stehe. Weiter erklärt Kaiser Wilhelm, er würde die Rückkehr des chine sischen Herrschers nach Peking gern sehen und den Feld- marschall Grafen Waldersee in diesem Falle anweisen, ihm, dem Kaiser Kwang-sü, jeden Schutz angedeihen zu lassen. Zuletzt betont der Kaiser, daß auch er sich nach Frieden sehne, aber nach einem Frieden, der das chinesi scherseits begangene schwere Unrecht in jeder Beziehung wieder gut mache. Diese Antwort unseres Kaisers auf das schwächliche Sühneanerbieten des Kaisers Kwang-sü entspricht gewiß nur den Empfindungen und Gefühlen, mit denen man in weiten Kreisen unseres Volkes den in China begangenen furchtbaren Unthaten gegenübersteht. Religiöse Ceremonien des chinesischen Kultus können nimmermehr das schwere völkerrechtswidrige Verbrechen sühnen, welches die schmachvolle Ermordung des Frhrn. von Ketteler darstellt und selbstverständlich vermögen ebensowenig selbst noch so viele Trank-, Brand- und todtenopfer die entsetzliche Hinschlachtung zahlreicher Fremden in China irgendwie gut zu machen, auch -wenn man von den systematischen Massenniedermetzelungen der dortigen eingeborenen Christen ganz absieht. Nur die gerechte Bestrafung der intellektuellen Urheber all' dieser unerhörten Frevelthaten wird in dem Antworts telegramm Kaiser Wilhelms als eine den christlichen Nationen genügende Sühne bezeichnet, wobei allerdings die Forderung der vorherigen Auslieferung der Haupt schuldigen nicht weiter betont wird. Vielmehr deutet das Telegramm an, daß sich die Mächte schon damit zufrieden geben würden, wenn Kaiser Kwang-sü die schuldigen Rathgeber der Krone undOberbeamten der verdientenSttafe zu führe, wobei aber offenbar stillschweigend vorausgesetzt wird, daß diese Strafe auch wirklich zum Vollzug gelange, daß also die Köpfe der Prinzen Tuan, Pü-sichn, Tung- lu rc. vor den Augen der Vertreter der Mächte in den Sand rollen. Erst wenn dies geschehen, soll ernstlich über den Frieden unterhandelt werden. Aber daß sich die Kaiserin-Wittwe von China, auf die es in dieser An gelegenheit natürlich allein ankommt, da in deren Händen der Kaiser Kwang-sü, ihr Neffe, nur eine Puppe ist, da zu verstehen sollte, ihre vertrautesten Berather den Mächten auszuliefern, daran ist schwerlich zu glauben, aber auch nicht an eine strenge Bestrafung derselben durch die Kaiserin-Wittwe selbst. Wenn jüngst allerhand über die in kaiserlichen Edikten verfügte Bestrafung des Prinzen Tuan und der anderen hohen, für die blutigen Fremden hetze in erster Linie direkt verantwortlichen chinesischen Hof- und Staatswürdenträger berichtet worden ist, so herrscht im Auslande wohl allseitig — selbst die chinesen freundlichen Pankees nicht ausgenommen — darin Ueber- einstimmung, daß all' diese kaiserlich chinesischen Straf verfügungen nichts als eitel Spiegelfechtereien sind, um den angeblichen guten Willen der chinesischen Regierung darzuthun, daß vielmehr Prinz Tuan und die übrigen bezopften Herren nach wie vor in Amt und Würden stehen, und sich in der kaiserlichen Gnade sonnen. Wenn trotz solcher Sachlage französischerseits neuerdings angeregt worden ist, unverzüglich die Friedensverhandlungen mit den chinesischen Bevollmächtigten zu beginnen, so beweist dies nur, daß man in einem Theile der fremden Diplo matie selbst jetzt noch nicht gelernt hat, die heuchlerischen Chinesen gebührend zu behandeln. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am l. Lohntag in dieser Woche haben laut Reichsgesetz vom 30. Juni d. I. alle in Fabriken beschäftigten minderjährigen Arbeiter ein Lohn zahlung sbuch ausgehändigt zu erhallen, in welchem der Betrag des verdienten Lohnes eingetragen ist und ferner jede Woche eingetragen werden muß. Diese Lohnzahlungs bücher sind auf Kosten des Arbeitgebers anzuschaffen und den Arbeitern kostenlos zu überlassen. — In der Zeit vom 16. bis 30. September trat von ansteckenden Thierkrankheiten in Sachsen der Milzbrand in 14, die Tollwuth in 2, der Rotz in I und die Maul- und Klauenseuche, außer in zwei Schlachthöfen, in 23 Gehöften auf. — In der Amtshauptmannschaft Dippoldis walde wurde in einem Gehöfte von Liebenau das Auf treten des Milzbrand festgestellt. — Ueber die Frage „Kann das Personal nach dem 9 Uhr-Ladenschluß uoch weiter beschäftigt werden?" äußert sich der „Konfektionär" wie folgt: Der 9 Uhr- Ladenschluß ist in Kraft getreten. Wie sich die Geschäfts welt und das Publikum damit abfinden werden, wird die Zukunft lehren. Es werden manche Lücken und Unklar heiten, die das Gesetz enthält, in der Praxis ausgefüllt und geklärt werden. Zwei Punkte aber, die von hervor ragender Bedeutung für das gesammte Geschäftsleben sind, möchten wir in Kürze besprechen. Der erste betrifft die Frage: Ist der 9 Uhr-Ladenschluß zugleich Geschäftsschluß? d. h., ist unter dem im 8 139e des neuen Gesetzes ge nannten „Schluß des geschäftlichen Verkehrs" nur der Verkehr mit dem Publikum, d. h. der Verkauf an die Kunden, oder ist darunter die gesammte Geschäftsthätigkeit zu verstehen. Wir stehen nicht an, uns für die erstere Auslegung zu erklären und zwar aus folgenden Gründen: Jedes Geschäft, selbst das kleinste, bedingt vielerlei Arbeiten, die sich mährend der Verkaufsstundcn nicht erledigen lassen. Die Neinigungsarbeiten, das Aufräumen und Sortiren der Maaren, das Nachrechnen der Kontrolzettel und vieles Andere muß außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit abgemacht werden. Sobald er nur die Mindestruhezeit seiner Angestellten wahrt, ist der Prinzipal unzweifelhaft berechtigt, diese unumgänglich nothwendigen Arbeiten nach Schluß des Geschäfts um 9 Uhr von denselben erledigen zu lassen. Denn diese Arbeiten lassen sich großentheils nur im unmittelbaren Anschlüsse an die Geschäftszeit ab wickeln, und jedenfalls dürfte es den Angestellten auch angenehmer sein, abwechselnd Abends eine Stunde länger zu arbeiten, als diese Stunde Morgens früher zu kommen. Personal, das um 9 Uhr Morgens ins Geschäft kommt, kann bis 10 Uhr Abends beschäftigt werden. Wir halten es für unzweifelhaft, daß der Ladenschluß noch nicht den Schluß des gesammten Geschäftsbetriebes bedeutet und daß jeder Prinzipal berechtigt ist, die nicht zu umgehenden, zum Betriebe des Geschäfts erforderlichen Arbeiten auch nach 9 Uhr von seinen Angestellten ausführen zu lassen, unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß stets die I I stündige Ruhepause des Personals gewahrt wird. — Mit der diesjährigen Obstausstellung ist eine Lotterie verbunden. Die Loose werden nur in der Aus stellung verkauft, und man kann seinen Gewinn sofort in Empfang nehmen, nur die Gewinne Nr. 1—12 werden Sonntag Abend ausgehändigt. Der Preis des Looses ist 30 Pfg. Die Gewinne bestehen in praktischen Gegenständen und in reizenden Körbchen mit Früchten gefüllt. — Gemäß Z 14 des Gesetzes, die staatliche Schlacht- Viehversicherung betreffend, vom 2. Juni 1898 sind von dem Verwaltungsausschusse derAnstalt für staatliche Schlacht viehversicherung für die Zeit vom 1. Oktober bis 3l. Dezember dieses Jahres die der Ermittelung der Ent schädigung nach 8 2 das angeführten Gesetzes zu Grunde zu legenden Durchschnittspreise für die einzelnen Fleisch gattungen für je 50 Kilogramm Schlachtgewicht wie folgt festgesetzt worden: -V. Ochsen: I) vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlacht- werthes bis zu 6 Jahren . 65,50 Mk. 2) junge fleischige, nicht ausge mästete — ältere ausgemästete 61,50 „ 3) mäßig genährte junge — gut genährte ältere 57,50 „ 4) gering genährte jeden Alters 53,50 ,, 8. Kalben u. 1) vollfleischige, ausgemästete Kühe: Kalben höchstenSchlachtwerthes 63,50 „ 2) vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerthes bis zu 7 Jahren . . . .61,— „ 3) ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Kalben .... 57,— „ 4) mäßig genährte Kühe und Kalben 53,— „ 5) gering genährteKüheu. Kalben 48,— „ 6) länger kranke, bez. durch Krankheit abgemagerte Thiere 30,— „ L. Bullen: 1) vollfleischige höchsten Schlacht werthes 60,50 „ 2) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere . . . 57,50 „ 3) gering genährte .... 54,— „ l).Schweine: la) vollfleischigederfeinerenRassen und deren Kreuzungen im ' Alter bis zu 1 l/4 Jahren . 53,50 „ 1K) Fettschweine (nur in Dresden notirt) 52,50 „ 2) fleischige 50,50 „ 3) gering entwickelte, sowieSauen 46,50 „ — Zur Erledigung gelangt: Die 2. ständige Lehrer stelle zu Seifcrsdorf. Kollator: Die oberste Schul behörde. Einkommen: 1200 Mk. Grundgehalt, 100 Mk. unwiderrufliche persönliche Zulage, llO Mk. für Fort bildungsschulunterricht, 100 Mk. für Heizung, freie Amts wohnung, bis auf Weiteres Honorar für 4 Ueberstnnden. Der Stelleninhaber muß befähigt sein, den Kirchschullehrer im Orgelspiel zu vertreten. Bewerbungsgesuche sind mit den erforderlichen Zeugnissen bis zum 22. Oktober bei dem Königlichen Vezirksschulinspektor Vang in Dippoldiswalde einzureichen. Schmiedeberg. Nächsten Sonntag findet selten der oberen Vereine des Müglitzthal-Gaues eine gemeine Zög lings-Turnfahrt nach hier statt, welche mit einem Wett turnen der Zöglinge verbunden ist. Die Zöglinge der unteren Vereine turnfahrten nach Groß-Luga. Kipsdorf. Die Fremden- lind Kurliste Nr. 8 (Schlich) ist erschienen und waren vom 16. bis zum 29. Sept, an gekommen: 146 Gäste in 55 Parteien und 27 Passanten. Die Gesammtzahl der Besucher in der Saison beträgt: