Volltext Seite (XML)
alle Markt en. eden affe 229 Mick"/ !paraiure''z : und b'^ Rei, verkkädk-N .e M ' nimmt a" -«s Kl. 27/9'^ Notsch^ nde tk,H lücherzS^ gesucht serde^ tust, Nr.^ aE D Hosen ul^ gen >rte. Amtsgericht «nd den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Forst rentamt zu Tharandt Sprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614 Nr. 87 Dienstag de» 15. April 1S1S Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. Znserftonspr-is Pfg. für »le s-gespaltene Korpuszelle oder deren Raum, Lolalpreis Pfg., Reklamen Pfg., alles ml«. Teuerungszuschlag. A krau» und tabellarischer Satz mit SN"/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresun. 'hen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behsr. '« die Gpaltzeile SV pfg. bez. pfg. / Nachweisungs« und Lffertengebühr A> de». Pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes Reflamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend M., ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist Ausschlag ohne Rabatt. / Bie RabaMtze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeiken« Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbar« durch Annahme der Rechnung, faN« nicht der Empfänger inncrh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. 78. Jahrg. MdmfferTageblatt Iftj^ädncher Tageblatt erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und b» i,/T°tnds b ilhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung ».Ackere« wöchentlich pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; »VE Austräger zugetragen monatlick, pfg., vierteljährlich Ml.; p-^EEEtzchen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne Zustellungsgebühr. RlMManen, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen »LAstellungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger " Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der EpzM^einrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung hl d>, Gerung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugchreises. Ferner Ä^^nt in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die AitzL verspätet, in beschränftem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- hMstpret« der Nummer 10 pfg. / Zuschriften stnd nicht persönlich zu sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / - — —. ^""EZußhristen bleiben unberkckftchftat. / Berliner Vertretung: Berlin SW.4». "9 die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amtlicher Teil. O Vei der Kreishauptmannschaft Dresden im Geschäftszimmer 192 sowie sämtlichen i^hauptmannschaften, dem Zweigamt Sayda und den Stadträten mit revidierter Städte- tie,, 6 liegt ein Verzeichnis derjenigen Heeresgüter aus, die in der Privatindustrie der °^en Hersteller noch lagern und zu sofortigem Verkauf kommen sollen. ^ Beteiligten Verbänden, Innungen sowie auch Einzelpersonen wird auf Verlangen Verzeichnisse Einsicht gewährt werden. ' . . 3isr Der Demobilmachuugskommiffar für die Kreisha«ptma«vschast Dresden. Verteilung von Margarine. In den Städten Meißen, Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff und in den Land- ^ Mden Coswig und Weinböhla werden in der Woche vom 14 bis 20. April 1919 an von 50 Gramm Butter 5V Gramm Margarine Der Preis für das Pfund Margarine beträgt 2,40 Mk. Die Art der Verteilung wird durch die Gemeindebehörde geregelt. Meißen, 12. April 1919. . Kommunalverband Meitze« Stadt «nd Laud. Freibank Wilsdruff. Dienstag de« 15. April 1919 vormittags 8—12 Ahr Rindfleisch im rohen Zustande. Preis 1,20 Alk. das Pfund. Es werden die gelben Lebensmittel karten Nr. 3162 dis Schlutz »nd 1 224 beliefert Einzelgeld sowie Gefäße oder Papier sind mitzubringen. Wilsdruff, am 13. April 1919. Der Stadtrat. Z1N Verteilungen am 15. und 16. April: 1. auf rote, blaue und gelbe Nähr- mittelkarten Abschnitte 14 a je 100, 150, 250 Gramm braune Suppe, Pfund 88 Pfg. und Kunsthonig je 200 Gramm für 32 Pfg. 2. auf gelbe Nährmittelkarten Ab schnitte 15 b je etwa 100 Gramm Schokolade für 1,40 Mk. Die Verkaufsstellen haben am 17. April bis 11 Uhr vormittags etwaige Bestände zu melden. „zz Wilsdruff, am 12. April 1919. Der Stadtrat—Kriegsmirtschaftsabt. Man lese täglich die amtlichen Bekanntmachungen in unserem Blatte. Unkenntnis der Bestimmungen schützt nicht vor Strafe. Belagerungszustand über Sachsen Kriegsminister Neuring ermordet Proklamierung des Standrechts schirrte nach dem Ministerium für Mrlitirwesen, um dem Minister Neuring ihre Forderungen zu unterbreiten. Minister Neuring lehnte den Empfang der Kriegsbeschädigten ab, weil, wie zuverlässig mitgeteilt wird, ein Kommunist Teil nehmer der Abordnung war, worauf die Demonstranten versuchten, gewaltsam in das Kriegsministerium einzudringen, plötzlich fielen zwei dumpfe Schüsse, worauf die Demon stranten fluchtartig das Gebäude verließen. Heute nachmittag ^^Nhr -rangen die erregten Demonstranten in das Block haus am Neustädter Markt und schleppten den Kriegs minister Neuling auf die Straße. Nach lebhaften Aus einandersetzungen und mehrfachen Mißhandlungen wurde der Kriegsminister Neuring um «1 Uhr auf die Friedrich- August-Brücke geschleppt und von dort aus in die Elbe geworfen. Anscheinend war der Kriegsminister ein guter Schwimmer, denn er konnte sich längere Zeit über Wasser halten Als dies die Demonstranten bemerkten, eröffneten sie aus zahlreichen Gewehren ein lebhaftes Znfanteriefeuer auf den mit dem Tode ringenden Kriegsminister, bis er schließlich nach längerer Zeit in den Fluten versank. Von Teilnehmern an der Bewegung wird hierzu nach stehendes berichtet: Die traurigen Ereignisse am Sonnabend erreichten in den späteren Nachmittagskunden mit schweren Feuergefechten und Lynchjustiz ihren Höhepunkt. Der Anmarsch einer Abteilung Schützen mit Maschinengewehren wurde gemeldet. Dis erregte Masse stürmte ihr entgegen und bald war sie, ohne Widerstand zu leisten, entwaffnet. Im Triumph wur den drei Maschinengewehre nebst dazugehörigen Munitions kästen nach dem Neustädter Markt und dort hinter eine Anschlagsäule und am Denkmal Augusts des Starken in Stellung gebracht. Nun wurde es ernst. Der von den Berliner Revolutionstagen her bekannte Ruf: Bahn frei! ertönte und jagte die überall in kleinen und größeren Gruppen beieinander stehenden Menschen wie die Spreu im Winde auseinander. Dann hörte man das Tacken der Maschinen gewehre, die Fensterreihe auf Fensterreihs der Vorderfront des Ministeriums bestrichen. Jetzt rückten die Regierungs truppen näher und näher. Es handelte sich um ungefähr ein Bataillon Grenzschutz, mit Stahlhelmen und Maschinen gewehren ausgerüstet.» Auch diese Truppen versagten und lieferten den Demonstranten ihre Waffen aus. Der Führer der Truppe, der sich widersetzte, wurde tätlich angegriffen. Inzwischen waren die erbeuteten Maschinengewehre in Stellung gebracht und gegen Ve-l Uhr setzte ein neues förmliches Trommelfeuer auf das Ministerium ein. Gegen eine Viertel stunde wütete das Feuer fast ununterbrochen. Plötzlich eine Feuerpause; eine Abteilung stürmte. Sie drang in das Gebäude, zerstörten die Telephon leitung, warfen Akten auf die Straße herab und durch suchten sämtliche Räume nach dem Kriegsminister Neuring, der auch schließlich angetroffen wurde. Die Demonstranten entließen sämtliche noch m den Räumen anwesenden Beamten, nahmen aber dagegen den Kriegsminister in ihre Mitte Landfriedensbruch, Erpressung, Verleitung der Soldaten zur Untreue und die von mir besonders mit Strafen bedrohten Verfehlungen. 3. Haussuchungen und Verhaftungen können von den dazu berechtigten Behörden und Beamten zu jeder Zeit vorgenommen werden. 4. Die Polizeistunde festzusetzen, bleibt bis auf weiteres den örtlichen Behörden überlassen. Sie darf aber nicht über 10 Uhr abends hinausgehen. 5. Der Verkauf von Waffen, Äunition, Pulver und anderen Sprengmitteln ist verboten. Wer beim unberechtigten Tragen von Waffen betroffen wird, ist zu entwaffnen. 6. Das Erscheinen neuer Zeitungen unterliegt meiner Genehmigung. Es ik verboten, in Zeitungen und Flug schriften zu Gewalttaten oder zu Streiks aufzufordern, die das Wirtschaftsleben und die Ernährung des deutschen Volkes oder die schnelle Herbeiführung des Friedens gefährden können. 7. Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind verboten, alle öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen bedürfen meiner Genehmigung. 8. Oeffentliche Aufzüge, sowie Ansammlungen und Zusammenrottungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind verboten. « 9. Der Verkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist im Interesse der persönlichen Sicherheit der Bevölkerung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. 1V . Die Befolgung vorstehender Anordnungen wird nötigenfalls mit Waffengewalt erzwungen. 11. Die Anwendung der bewaffneten Macht zur Unterdlückung etwa vorkommsnder Aufruhrversuche erfolgt nach meinen Befehlen. 12. Die Truppen stehen während des Kriegszustandes unter den Kriegsgesetzen (H 9 Mil.-Str.-G.-B.). Dresden, den 13. April 1919. Ministerium für Militärwesen: Der mit Wahrnehmung der Geschäfte Beauftragte: Kirchhof. Dik EimrbW -es Krikgsmnisters Neumz. Zn einer Sonder-Ausgabe konnten wir bereits am Sonnabend abend den Lesern -es Stadtbezirkes über die Ermordung des sächsischen Kriegsministers Neuring folgendes bekannt geben: Dresden, 1.2. April. Eine große Demon stration von Verwundeten, Kranken, Ambulanten und Sanitätspersonal fand heute vormittag fO Uhr auf dem Theaterplatz statt, an der etwa 3000 Militärpersonen teil nahmen. Kamerad Klingel gab die Forderungen der Ver wundeten, Kranken und Ambulanten bekannt, die in einer Entschließung niedergelegt sind. Nachdem die Entschließung Annahme gefunden hatte, ordnete sich der Zug und mar- KekMNtmchlW ibn den KelnskM-sBünd. ^gen Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung ^^cherheit wird der gesamte Freistaat Sachsen hier- "b in Belagerungszustand Zugleich werden die Bestimmungen der Gesetze über Wtsftand, Verhaftung, Haussuchung, Briefgeheimnis, Vereins- und Versammlungsrecht bis auf weiteres °°r gesetzt. s^Vie Anordnung und Ausführung aller die Wieder- hMung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, s^9ung »nd Sicherheit bezweckenden und darauf Bezug d^en Maßregeln wird ausschließend und unbedingt in ^Ermessen des militärischen Oberbefehlshabers gestellt, dfi Ausübung der Kommandogewalt übertragen worden Adermann hat den Anordnungen des Oberbefehls- bei Vermeidung der angedrohten Strafen unbedingt Zu leisten. h Das Gesamtministerium hat zum Oberbefehlshaber Bruno Kirchhof, Dresden, bestimmt. Dresden, am 13. April 1919. Das Gesamtministerium: Dr. Gradnauer, Ministerpäsident. Buck, Harnisch, Heldt, Nitzsche, Schwarz, Uhlig. » Der militärische Oberbefehlshaber erläßt folgende MmtWchilW über bas Äiabrecht. ,, Nachdem das Gesamtministerium mit Bekanntmachung April 1919 den Freistaat Sachsen in Belagerungs- "klärt und die Anordnung und Ausführung aller Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bezweckenden und darauf H habenden Maßregeln mir überlassen hat, verordne Ausübung der mir zustehenden obersten militärischen ^andogcwalt hiermit was folgt: .Die Zivilbehörden bleiben in Tätigkeit, haben seinen Anordnungen und Aufträgen Folge zu leisten. H Für die Zeit des Belagerungszustandes proklamiere Standrecht. standrechtlichen Verfahren unterliegen folgende L Zivilpersonen begangenen Verbrechen und Vergehen: ^vchverrat, Landesverrat, Mord, Totschlag, Widerstand ^Sen die Staatsgewalt, Aufruhr, Auflauf, Brandstiftung, irursachung einer Ueberschwemmung, Zerstörung von f, Enbahnen, Telepraphen- und Telephonleitungen, Be- iung von Gefangenen, Meuterei, Plünderung, Raub,