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Ein -rutsch englischer Zwischenfall Nein«»« KkikMrtmermgkn in Ostasrika vradtmoläung uo»«ror Sarllnsr SabrUtlsttnog verlin» 8. August. Ueber einen angeblichen Zwischenfall in Tanga, im früheren Deutsch-Ostasrika, macht das eng lische Sensattonsblatt „Daily Mail" Mitteilungen, die jetzt Srgenftanb der Nachprüfung der zuständigen deutschen Be- Hörden sind. Nach einem Esten der deutschen Kolonie in Tanga zu Ehren der Anwesenheit des ersten deutschen .Kriegs schiffes, der „Karlsruhe", im Mandatsgebiet nach dem Kriege habe der deutsche Konsul Scetser, wie das Blatt berichtet, aus di« historischen Ruhmestaten der Deutschen im sriiheren Deutsch-Ostasrika htngewtesen. Hierbei habe er auch den erfolglosen Lan- tllngsversuch der Engländer in Tanga im Herbst 1914 erwähnt, wo ein britisches Expeditionskorps «nter schweren Verlusten zurückgcschlagcn worden ist. An diese Bede habe sich dann ein Vorbeimarsch der Matrosen der „Karlsruhe" vor dem Konsul angeschlosscn. der »m» viele» Hochrufen der anwesenden Deutschen begleitet wor den sei. Darauf seien die Matrosen durch die Stadt marschiert, wobei viele Einheimische zugesehen hätten. Der britische Provinzgouverneur habe am nächsten Tag t<n deutschen Konsul zu sich kommen lassen, der sich entschuldigt Me. falls jemand sich verletzt gefühlt habe« sollte. Zwei Tage später hätte «in« Art Gegendemonstration durch di« Engländer siattgesunden. Eine Abteilung eines englischen Kreuzers tabe eine Parade in Tanga abgehalten, wobei ein Wasserflug zeug den Platz überflogen habe und die englische Flagge salutiert morden sei. Die englischen Matrosen seien dann durch die Stadt marschiert. Der Korrespondent der „Daily Mail" behauptet, bah ans diplomatischem Wege Vorstellungen bei der deut schen Regierung erhoben werden sollen, wobei die Forderung gestellt werde« würde, den Konsul »urückznberufen. Ferner solle sich der Kom mandant der.^larlsrnhe" entschuldigen. Nach Mitteilung von zuständiger deutscher Stelle ist der deutsche Konsul in Tanga telegraphisch zur Berichterstat tung über diesen Vorgang aufgesordert worden. Gleichzeitig wird jedoch daraus htngewicsen, das, das frühere deutsche Ostasrika keinesfalls als englische Kolonie an- gesprochen werden könne. Es handele sich lediglich um ein Mandatsgebiet, da» dem Völkerbund unterstehe und über da» dieser zu verfügen habe. England könne und dürfe sich in diesem Mandatsgebiete keinesfalls als unbeschränkter Herr suhlen. Gleichzeitig wirb bekannt, daß die englische Regierung al» Mandatar für Deutsch-Ostasrika soeben dem Völkerbund ihren Jahresbericht für 1929 vorgelegt hat. Er enthält u.a. eine Art Abschlußbericht über den Umsang und das finanzielle Erträgnis der Fortnahme von deutschem unbeweglichen Privateigentum in Deutsch-Ostasrika. Es besteht wohl kein« Hoffnung, daß der Völkerbund seinerseits einmal zu dem völkerrechtswidrigen Raub deutschen Eigentums im deutschen Lande grundsätzlich Stellung nimmt. Um so mehr Veranlas sung hat die deutsche Oessentlichkeit. best Bericht unter dem Gesichtspunkte des Wahnsinns des Versailler Diktats zu würdigen. Ein genauer Kenner der früheren deutschen Ko- lonialverhältniste in Afrika, Ministerialrat Dr. Karste dt, macht darüber in der „Deutschen Allgemeinen Rettung" be merkenswerte Mitteilungen. England hat sich in Dentsch - Ostasrika nicht weniger als 47S154 Hektar privates dcntsches Eigentum an» geeignet «nd verschleudert. 1845 00« Psund Sterling wurden aus dem Verkauf erlöst. Häuser, Pflanzungen, Fabrikanlagen waren also im Ramsch zu dem billigen Preise von noch nicht 8 Pfund Sterling — gl» Mark für den Hektar zu haben. Kein Wunder, baß reich lich die Hälfte, nämlich 249148 Hektar, in Engländern ihre „Käufer" fanden und ein weiteres Viertel an englische Inder überging. Deutsche selbst durften 11281 Hektar „kaufen". „Ich möchte", so fährt Ministerialrat Karstedt fort, „ganz kurz die in vorstehenden Zahlen gekennzeichnete Ver geudung von deutschem Privateigentum er läutern: Nach dem letzten deutschen Jahresbericht über Deutsch-Ostasrika aus dem Jahre 1918 waren 196 999 Hektar pslanzungsmäßig bebaut, davon 26 999 Hektar mit Sisalhanf. Diese Sisalpflanzungen erbrachten im Kalenderjahre 1918 21 lim Tonnen Hanf. Den Wert der Tonne Hanf für 1918 mit 699 Mark angesetzt, ergibt das einen Ertrag von IN 590 OM Mark. Also mit anderen Worten: Um den doppelten Jahresertrag eines BrnchtetlS privaten dentschen Grundbesitzes hat England de« gesamten Prlvatbesitz der Deutschen verschleudert. Man könnte dieser Berechnung entgegcnhalten: Der Krieg hat den deutschen Besitz und nicht zuletzt die Pflanzungen ver kommen lasten. Richtig! Aber mindestens Gebäude und Maschinen machen den Wertverfall nur bedingt mit. Dabei will ich von der allgemeinen Geldentwertung noch völlig ab- sehen. Wichtiger aber ist, daß die Sisalerzeugung 192g schon wieder 25 999 Tonnen, für 1928 89 999 Tonnen im Werte von 28 Millionen Mark betrug, ein Beweis dafür, wie lukrativ der Erwerb der deutschen Pflanzungen ist!" Dev Fall Cuvvliev Eigentlich ist es gar kein Fall mehr, sondern ein Skandal. Der „Vorwärts" sagt: ein Skandal der deutschen Justiz. Aber in Wirklichkeit ein Skandal der deutschen Links presse. Sie ist in dieser Angelegenheit französischer ge worden als die Franzosen und hat es allmählich ferttg- gebracht, baß sich eine simple Körperverletzung und ihre ge richtliche Ahndung zu einer hochpolitischen Affäre auSwächst. In der französischen Kammer liegt bereits eine Interpellation vor, Brtand verhandelt mit dem deutschen Botschafter und droht ihm mit „unvermeidbaren Folgen des Urteils von Weißenfels". Der französische Sportverbanü interveniert und erwägt den Abbruch der sportlichen Be ziehungen zu Deutschland. Und die französische Presse nährt mit diesem, aus deutschen Linksblättern übernommenen Material einen neuen Hetzfeldzug gegen Deutschland. Da werben Stresemanns Manen beschworen, der es nicht zu gelassen hätte, daß ein deutsches Gericht einem französischen Sportgast auch nur ein Haar gekrümmt hätte! Alles, waS er erreicht und mit feinem Leben bezahlt habe, liest man, sei durch diesen Fall gefährdet: eine tiefer Graben habe sich wieder zwischen den beiden Ländern aufgetan, der deutsch« Revanchegeist habe sich in seinem wahren Charakter enthüllt und die Separatistenverfolgungen an Brutalität noch über troffen. Anstatt diesen Unsinn zu berichtigen und beruhigend aufzuklären, bläst in Deutschland die Presse der Sozialdemo kratie und der Staatspartei — so muß man jetzt wohl sagen — mit vollen Backen ins Feuer. „Justiz unter Nazt- terror", „Rechtsverwetgerung der deutschen Gerichte gegen über einem französischen Gast", bas sind nur ein paar Brocken aus der Blütenlese. Hand in Hand mit den Fran zosen gegen die Ehre des deutschen Namens marschieren sie auf und schämen sich nicht, das eigene Nest zu beschmutzen, weil eine Gelegenheit winkt, gegen die deutschen Richter zu Hetzen. Weil der Franzose mit einem Nationalsozialisten angebanbelt hat, darum ist er schon im Recht, auch wen» deutsche Gerichte zweimal das Gegenteil behaupten. Das ist echt deutsche Partetlogtk. In den inneren Ausein andersetzungen sind wir sie ja schon gewöhnt, aber baß sie auch nach außen hin gilt, das ist tief beschämend, und daS gibt dem Fall Euvelier seine symptomatische Bedeutung. Der Engländer bekennt mit Stolz: siigkt or wrang, countr?.. Bei uns aber heißt es: Recht oder Unrecht, das Ausland geht vor. Wie siegen denn eigentlich, objektiv betrachtet, dt« Dinge im Fall Euvelier? Der französische Schwimmer wollte sich nach seiner sportlichen Betätigung mit einem Landsmann amüsieren. Zeitz bet Nacht! Wen würde da» nicht reizen? Also gingen sie auf einen „feinen Ball" und machten dort die Bekanntschaft von zwei deutschen Mädchen, die sich durch die Aufmerksamkeit der Fremdlinge wohl sehr geschmeichelt fühlten. Der schnell angeknüpfte Flirt sollte anderwärts seine Fortsetzung finden. Man brach in angeregter Stim mung auf. da kam eS tn der nächtlichen Straße zum Zu sammenstoß. Ein Trupp Nationalsozialisten hatte den Vor gang beobachtet und das Verhalten der Mädchen nicht als ehrenvoll empfunden. Die Franzosenschmach am Rhein war ihnen noch in frischer Erinnerung, und das Wort „Fran- zosenltebchen" hat von daher einen schlechten Klang in deut schen Ohren. Der „Vorwärts" freilich sieht die Motive anders. Er erklärt sie in seiner geschmackvollen Art al» „Pubertätsschmerzen hakenkreuzlerischer Jünglinge, weil sich andere der Gunst von Mädchen erfreuten, die ihnen versagt blieb". Der „Vorwärts" sieht eben auch amouröse Ange- legenhetten ebenso wie politische schlechthin international. Die Zeitzer Nationalsozialisten sind aber nun einmal keine so großzügigen Kosmopoliten. Sie nahmen Anstoß. Sie suchten den Franzosen die Mädchen „auSzuspannen", mit Mitteln der Ueberrebung zunächst und dann erregter mit Drohungen und Beleidigungen. Wegen diese» Vorgehen» sollen auch sie jetzt noch vor den Kadi zittert werden. Di« Franzosen setzten sich zur Wehr, sie fanden in ihrer Gesell schaft Verteidiger, ein Handgemenge entstand, ein Messe, fiel klirrend zu Boden «nd gleichzeitig et« junger Deutscher mit einem Stich in die Brust. Wohlgemerkt, ket« Nattoual- soztaltft. Run haben sich zweimal die Gericht« mit der Affäre be schäftigt. Und beide, da» Zeitzer Schnellgericht, dem man Ver fahren-Mängel zum Borwurf gemacht hatte, «ub dann da» Amtsgericht tn Weißenfels, das nach allen Regeln der Beweis- erhevung verfahren ist. haben übereinstimmend Euvelier al» den Messerstecher mit vier Monaten Ge- fängntsbestraft. Wenn die Verhandlung natürlich auch manche Widersprüche vou ZeugeuuuSsage« ergebe« hat wie Ser zwisidenaussämß des Reichstags tagt Keine Aufhebung »er Rvivererduuagea - Ser Ausschuß erklärt sich «uzujtäabi» vradimoläuug nnoor« AorUuor Sebrtttlaltuug verlt«, S. August. Im Reichstag trat am Mittwoch, nachmittag der Ausschuß „Zur Wahrung der Rechte der Volks vertretung gegenüber der Reichsregierung" zusammen. Den Borsitz führte der sozialdemokratische RctchstagSabgeordnete Henke. Zunächst wurde die beantragte Aufhebung der Immunität von drei Mitgliedern der beiden Ständigen Aus schüsse einstimmig abgelehnt. Der Ausschuß stimmte ferner einer Verordnung über die Kennzeichnung von Mischbrot zu, deren Erlaß im Brotgesetz vorgesehen ist und die der Zu stimmung des Ausschusses bedarf, und beschäftigte sich dann mit -er neuen Notverordnung der ReichSregiernng. Es lag «tn kommunistischer Antrag auf Aufhebung der Verordnung vor. Im Lause der Aussprache verlangten auch dt« Sozialdemokraten, daß die Verordnung für verfassungswidrig erklärt werde, da sie parallel mit de« ersten, auf Verlangen des Reichstages wieder außer Kraft gesetzten Verordnungen lause. Bon anderer Seite mürbe diese Parallelität tn Abrede gestellt. Der Ausschuß ließ darauf eine Pause «intreten, um inzwischen den Versuch zu machen, Klarheit berbeizuführen. Nach der Pause nahm »er Ausschuß mtt IS gegen 12 Stimmen «inen von den «bgg. Dr. vell (Zentrum), Dr. Scholz sD. Vp ), v. Keubell (Land- ovlkp.). Meyer (Dem.), Drewitz fW. P.) und Emmtnger svayr. Bp.) etngebrachten Antrag folgenden Inhalte» an: »De« Ausschuß erklärt sich zur Verhandlung der ei«, ßchikachie» OkUtäge, bie Notverordnung de» RetchSpräßdeute» aufzuheben ober für verfassungswidrig zu erkläre», für un zuständig." Dazu gibt die deutschnationale Pressestelle eine Erklärung heraus, in der es u. a. heißt: Dt« Deutschimtionalen hätten durch ihren Vertreter erklären lassen, daß unbeschadet ihrer Stellungnahme zum materiellen Inhalt der Notverordnung, wie in den letzten Verhandlungen des Reichstages besonders durch Len Mund des Fraktionsvorsitzenden hinreichend kund getan worden sei, nach dem klaren Wortlaut -er RetchS- verfassung der Ausschuß als unzuständig betrachtet werden müsse, eine Verordnung des Reichspräsidenten aus- zuheben oder als verfassungswidrig zu erklären. Die Heran- ziehung des Ausschusses im vorliegenden Falle muß als ein Auswuchs des Parlamentarismus bezeichnet werden. Deine Einberufung von der Linken sei offenbar nur »um Zweck« der Äahlpropaganda herbetgesührt worden. » verlin, «. August. (Eigene Drahtmeldung.) Amtlich wirb mttgetetlt: Nach der Notverordnung^»«» Reichs präsidenten vom 28. Juli 1939 treten am 1. September 1989 bet ledigen Arbeitnehmern Zuschläge zur Lohnsteuer in Kraft. DaS Nähere hierüber ergibt sich aus einem amt lichen Merkblatt, das bet den Finanzämtern unentgeltlich abgeholt werden kann. Vom 1. September 1989 ab hat jeder ledige Arbeitnehmer 19 v. H. von seinem Lohnsteuerbetrag zu leisten, wenn der Arbeitslohn 2849 M. jährlich übersteigt. Die RetchShtlfe der Personen des öffentlichen Dienste« ist schon mtt dem Tage der Verkündung, also am 27. Juli, tn Kraft getreten, bie Neuordnung der Tabaksteuer a« ' 1> August,