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Nr. 61. 3». IM 1892. Sonnabend. Nachdem am am am Mck. <000, 2iok. NL Bekannt m ach»« g. 19. Juli 1892 der Hausbesitzer und Bandweber Herr Friedrich August Louis Frenzel in Ohorn Nr. 72, und am 20. Juli 1892 der Hausbesitzer und Bandweber Herr Karl Gottlob Frenzel in Ohorn Nr. 95, als Gerichtsschöppen und Urkundspersonen für Ohorn, 21. Juli 1892 der Wirthschaftsbesitzer Herr Friedrich Hermann Schöne in Hauswalde Nr. 4, und am 25. Juli 1892 der Wirthschaftsbesitzer und Orts steuereinnehmer Herr Robert Emil Hesse in Hauswalde Nr. 119 als Gerichtsschöppen und Urkundspersonen für Hauswalde, 26. Juli 1892 der Wirthschaftsbesitzer und Leinweber Herr Reinhold Gustav Zschiedrich in Brettnig Nr. 178 als Gerichtsschöppe und Urkundsperson für Brettnig von dem unterzeichneten König!. Amtsgericht bestellt und in Pflicht genommen worden sind, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 27. Juli 1892. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. > oder Besitzer v. Bekanntmachung, die Räumung der Jauchengruben betreffend. In Ausführung des von den städtischen Collegien ausgestellten Regulativs vom 7. Mai 1890, die Dünger- und Jauchenabfuhre in hiesiger Stadt betreffend, wird hiermit auf Grund der in Z 3 enthaltenen Bestimmung bekannt gemacht, daß vom 1. August d. I. an die Räumung der Jauchengruben hiesiger Stadt nur durch die von dem Stadtrath beauftragten Personen mit alleiniger Benutzung der zu diesem Zweck Von der Stadtgemeinde angeschafften Wagen, Geräthschaften und pneumatischen Apparate zu erfolgen hat. Anderen Personen, insbesondere auswärtigen Grundstücksbesitzern, welche die Jauche bisher zu ihrer eigenen Verwendung oder im Auftrag Anderer abgefahren haben, ist die Räumung hiesiger Jauchengruben und die Abfuhr der Jauche in ihren eigenen Jauchenfässern bei Vermeidung der in § 15 des Regulativs festgesetzten Strafe bis zu 150 Mk oder entsprechender Haft verboten. Nur auf der Schießgasse und zwar in den Hausgrundstücken Cat.-Nr. 220 bis 250 soll bis zur Vollendung des daselbst in der nächsten Zeit vorzunehmenden vorschrifts mäßigen Umbaues der Dünger- und Jauchengruben die Räumung derselben unter Benutzung anderer, als der städtischen Wagen und Geräthschaften nachgelassen sein, jedoch unter genauer Beobachtung der für die Räumung je nach der Jahreszeit festgesetzten Stunden und der in Z 6 Abs. 1, H 13 des Regulativs enthaltenen Bestimmungen. Die Hausbesitzer, deren Jauchengruben geräumt werden sollen, haben dies rechtzeitig aus der Rathsexpedition anzuzeigen. Uebcr die für die Räumung abzuentrichtenden Gebühren wird in nächster Zeit unter Beobachtung der in § 5 des Regulativs getroffenen Bestimmungen von den städtischen Collegien ein besonderer Tarif ausgestellt werden und es haben diejenigen Hausgrundstücksbesitzer, deren Jauchengruben vor der Aufstellung dieses Tarifs geräumt worden sind, den auf sie entfallenden Gebührenbetrag nach Maßgabe dieses Tarifs nachzuzahlen. Ueber die Anlage von Düngergruben und deren Räumung wird auf die Bestimmungen in § 7 ff. des Regulativs verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden in Gemäßheit § 15 des Regulativs mit Geldstrafe bis zu 150 Mark — oder entsprechender Haft bestraft. Pulsnitz, am 27. Juli 1892. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. den ortsüblichen Tagelohn betr. für Kinder beiderlei Geschlechts (unter 14 Jahren) Pulsnitz, am 27. Juli 1892. über 16 unter 16 r lvr Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. „ weibliche 7/ ,/ Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter für den Bezirk der Stadt Pulsnitz festgesetzt wie folgt: für männliche Arbeiter über 16 Jahre auf 1 60 unter 16 „ 1 — ^s, „ 1 20 Z, „ — 75 I"» »».»V.» 50 Diese Sätze treten am 1. Januar 1893 gleichzeitig mit den Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 10. April d. I., die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 betr. in Kraft und sind nicht allein für die Zwecke der Krankenversicherung maßgebend, sondern zum Theil auch für die Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersver sicherung, sowie für einzelne Bestimmungen in Betreff der Berechtigung des Anspruchs auf Invalidenrente. ms ied äs Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Um bei der 1., 2-, 3., Bekanntmachung. heißen Jahreszeit der Entwickelung und Weiterverbreitung epidemischer Krankheiten nach Möglichkeit vorzubeugen, wird hiermit Folgendes angeordnet: Alle Aborte, Düngergruben und Schleußen, namentlich aber diejenigen in Fabriken, Gasthöfen, Restaurationen und Herbergen sind einer fortgesetzten Desinfection mittelst Eisenvitriols, karbolsauren Kalk oder Chlorkalk zu unterwerfen. In allen Grundstücken ist für die größte Reinlichkeit Sorge zu tragen und namentlich sind die Hofräume von allen faulenden Substanzen rein zu halten. Die zur Abführung der Planschwässer dienenden Schleußen sind zur Ermöglichung raschen Abzuges der Abfallwäfler von jeder Verstopfung frei zu halten und zu diesem Behuf öfters zu reinigen und zu spülen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft belegt. Pulsnitz, am 29. Juli 1892. Bekanntmachung, Obstnutzungs-Verpachtung betr. Die diesjährige an der alten Ohorner st raße gelegene Obstnutzung soll unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen Sonnabend, den 6. August 1892, . , Nachmittags 6 Uhr, an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung verpachtet werden. Versammlung am Brauhaus. Pulsnitz, am 29. Juli 1892. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. - hte, s- lrs- i- ref, ten, ica- en-, «ye lden. s, i 86U Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts Druck und Verlag von E. Wemmdvievzigstei- Jahrgang L. Förster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. zu Wutsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Ittuflr. Sonntags- blatt (wöchentlich), 2. Kine tandwirth- schaftti«He Weitage (monatlich). Abonnements - PreiS: Vierteljahr!. IM. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Preis für die einspaltige Cor- PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HeseHästssteckerr bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den Nn- noncen-BureauS von Haast n» stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Moste in Leipzig. ^für Pulsnitz, Mnigsbriick, Nadeberg, «adebnrg, Moritzburg und Amgegmd. AU'- c Vorm. S Uhr aufzugeben.