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Amts- un- Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung sür Eibenstock, Larkseld, hundrhübel, H^UgvvtUbt Neuh ide Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiberhammer, Sosa, Unterstlitzengrün, wilbenthal usw. Del.-Lldr.: Amtsblatt. Verantwort!. Redakteur, Trucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. . -»>-> .—>»>.> 6,!. Äakraana. , — SS. Freitag, den 21. April 6ezugspreisvierteljährl.M.1.K0einschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischenveilage„5eifenblasen"inder Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Ueichspostanstalten. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Din amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. UV. ISIS Das Ministerium des Jnnem bringt nachstehend die Ausführungsbestimmungen de- Reichskanzlers zu der Verordnung über den Berkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 261) zur öffentlichen Kenntnis. Die nach 8 4 der Ansführungsbestimmungen zu erstattenden Anzeigen über den Bedarf an Zucker zur Bienenfütterung sind bei dem zuständigen Kommunalverband anzubringen. Tie Anzeigen haben die zur Prüfung des Bedarfs erforderlichen tatsäch lichen Angaben zu enthalten. Dresden, den 18. April 1916. Ministerium des Innern. ÄussührnngsveKimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Ver- örauchszucker vom 10. Äprik 1910 (Veichs-Oelehök. S. 261). Vom 12. April 1916. Auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 261) wird folgendes bestimmt. 8 1. Der Regelung des Verbrauchs durch die Kommunalverbände ist bis auf weiteres eine Zuckermenge von 1 monatlich für den Kopf der Bevölkerung zugrunde zu le« gen. Dabet sind die Personen, die von den Heeresverwaltungen und der Marinever waltung mit Zucker versorgt werden, außer Betracht zu lassen. Auf die dem einzelnen Kommunalverbande hiernach zustehende Gesamtmenge (Bedarfsanteil) werden die am 2b. April 1916 in seinem Bezirke vorhandenen Vorräte angerechnet, soweit sie der Anzeigepflicht unterliegen. Nicht angerechnet werden Vorräte der unter die 88 2 und 4 dieser Au-ftihrungSbestimmungen fallenden Betriebe. Die ReichSzuckerstelle kann weitere Ausnahmen zulassen. 8 2. Tie Bestimmungen darüber, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Zucker in gewerblichen Betrieben, mit Ausnahme der Gasthäuser, Bäckereien und Kon- dttoreien, zur Herstellung von Nahrungs-, Genuß- und Heilmitteln bezogen und ver wendet werden darf, bleibt vorbehalten. Bis auf weiteres erteilt die NeichSzuckerstelle Bezugsscheine auf Grund einer vorläufigen Prüfung der nach 8 10 Abs. 3 der Verord nung über den Verkehr mit Verbrauchszucker gemachten Angaben. Den gewerblichen Betrieben stehen gleich landwirtschaftliche Betriebe, in denen Nah- rungS-, Genuß- und Heilmittel zum Zwecke der Weiterveräußerung bereitet werden. Für die Verwendung von Zucker zu anderen technischen Zwecken gilt 8 2 der Verordnung über die Verwendung von Verbrauchszucker vom 3. Februar 1916 (ReichS- Gesetzbl. S. 82). 8 3- Neber den Bezug und die Verwendung von Zucker haben die Zuckerverarbeiter (8 2) Buch zu führen, insbesondere darüber, in welchen Mengen, von wem und wann sie Zucker bezogen, in welchen Mengen und zu welchem Zwecke sie Zucker verarbeitet haben und wieviel sie unverarbeitet besitzen. 8 Imker haben ihren Bedarf an Zucker zur Bienenfütterung, soweit er nicht durch unversteuerten Zucker gedeckt wird, der von der Laudeszentralbehörde zu bestimmenden Stelle anzuzeigen. Diese hat die Anmeldung zu prüfen und der NeichSzuckerstelle ein zureichen. Di« NeichSzuckerstelle bestimmt, in welcher Höhe der angemeldete Bedarf gedeckt werden soll, und stellt Bezugsscheine aus. 8 5. Zucker, der auf Grund der 88 2 und 4 bezogen wird, darf nicht an andere abge geben werden. Die ReichSzuckerstelle kann Ausnahmen zulassen. 8 6. Wer Zucker im Handel abgibt, hat über Bezug und Abgabe Buch zu führen. Dies gilt nicht, soweit Zucker unmittelbar an Verbraucher nach den Vorschriften der Kommunalverbände abgegeben wird. 8 7- Die im 8 14 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit VerbrauchSzucker vor geschriebene Bestandsaufnahme geschieht gemeindeweise durch die Ortsbehörden nach dem als Anlage 1 beigefügten Muster *) (OrtSliste). Die Ortsbehörden haben die auSge- füllten Ortslisten dein Kommunalverbande bi- zum 28. April 1916 einzusenden. Tie Kommunalverbände haben bis zum 30. April 1916 «ine Zusammenstellung der in ihrem Bezirke vorhandenen Vorräte nach dem als Anlage 2 bcigefügten Muster *) der ReichS zuckerstelle einzureichen. Die Herstellung der Ortsltsten (Anlage 1) liegt den Kommunalverbändeu ob. Die Liste für die Zusammenstellung der Kommunalverbände (Anlage 2) wird von der NeichS zuckerstelle übersandt. 8 8. Wer Zucker in einein unter 8 2 fallenden Betriebe verwenden will, hat zur Er mittlung seines Zuckeranteils der ReichSzuckerstelle bis zum 30. Llpril 1916 Art und Umfang des Betriebs anzumelden und anzuzeigen, welche Mengen und Arten von Fer tigwaren er in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis zum 30. September 1915, vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1915, sowie vom 1. Januar bis zum 31. März 1916 hergestellt hat, welche Mengen und Arten von Rohstoffen, insbesondere welche Mengen Zucker er hierzu verwendet hat, und welche Mengen von Fertigwaren, Rohstoffen und Zucker er am 25. April 1916 in Gewahrsam hat. Zucker, der am 25. April 1916 unterwegs ist, ist unverzüglich nach dem Empfange vom Empfänger der Reichszucker stelle anzuzeigen. Soweit Aufzeichnungen fehlen, sind Schätzungen zulässig. Die Anzeige hat auf einem von der ReichSzuckerstelle zu bestimmenden Fragebogen zu erfolgen. 8 2. Für die Ausstellung der Bezugsscheine ist von den Antragstellern eine Gebühr von 10 Pfennig für jeden Doppelzentner Zucker zu entrichten. Die ReichSzuckerstelle kann die Ausstellung der Bezugsscheine von der vorherigen Einsendung der Gebühr abhängig machen. Berlin, den 12. April 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein. *) Die Muster sind hier nicht mit abgedruckt. Die Fortschritte bei HaMoumt. Die Russen in Trapezunt. ZilMdrilngung der Engländer am Tigris. Wieder ist, wie schon gestern gesagt, die deutsche Kampshandlung gegen Verdun um ein gut Stück vorwärts gekommen. Niedersächsische Truppen, also Hannoveraner, Westfalen oder Schleswig-Holsteiner, und nicht unsere Sachsen, wie infolge Verstümmelung im Heeresbericht zu lesen war, haben aus dem rechten Maasufer den Franzosen im Sturme die Stellung.m «in Steinbruche, 700 Meter südlich des Gehöftes Hau- dromont und auf dem Höhenrücken nordwestlich des Gehöftes Thiaumont und später den Steinbruch selbst entrissen. Die eroberten Verteidigungsanlagen lie gen östlich von Bras und zwischen den Panzerfesten Touaumont und Cote de Froide Terre, gehören also zu dem ständigen Festungsbezirke Verduns. Auch der Hinweis, daß sie sich 700 Meter südlich von Hau- dromont befinden, ist mit gutem Bedacht gemacht worden. Dem Gegner war also bereits ein ziemlich tiefer Geländeraum in einem schrittweise in Hand- granatenangrisfen und Nahkämpfen, sprungweise mit Sappen und Sprengungen sich vorarbeitenden Festungskampse verloren gegangen, als unsere hel denmütigen Sturmkolonnen, sicherlich erst nach aus giebigster Artillerievorbereitung, aus ihren eigenen Schützengräben hervorbrachen, um wiederum ein Be trächtliches aus der feindlichen Abwehrfront loszu- reißcn. Wenn Asquith und Sonnino mit Redenyten den Vicrbund totsagen und auss Haupt schlagen, dann schreiben unsere Feldgrauen zur Antwort die deutschen Noten mit Stahl und roter Tinte. Einen neuen schlagenden Beweis, wie man in Frankreich der Bevölkerung fortgesetzt Sand in die Augen streut, erbringt folgende Nachricht: Basel, 19. April. Das französische Oberkommando hat es vorgestern sür nötig er achtet, die deutschen Angaben über die Zahl der um Verdun gemachten Kriegsgefangenen zu bestreiten. Der deutsche Tagesbericht hat un terdessen aus dieses Dementi die entscheidende Ant wort gegeben. Es ist aber auch nachträglich interes sant, aus der französischen Presse zu ersehen, daß dieses salsche Dementi des französischen Hauptquar tiers zuerst von der politischen Zonsur unterdrückt wurde, und daß die Zeitungen, wie der „Temps" ausdrücklich seststellt, erst durch das Eingreifen des Kriegsministeriums die Erlaubnis erhielten, die No te zum Abdruck zu bringen. Aber auch dann noch mußten die französischen Zeitungen den letzten Satz ousmerzen, den die „Agence Havas" jedoch nach dem neutralen Auslande übermitteln durste. In diesem offenbar für den Inneren Frieden Frankreichs un gemein gefährlichen Satz wird gesagt, daß die Zahl der französischen Vermißten, die als verwundete oder unverwundete Kriegsgefangene in die Hände des Feindes gesallon seien, 17 000 nicht überschreiten Die französische Regierung hat also nicht einmal den Mut, ihrem Publikum die Hälfte der Wahrheit mitzuteilen. Vom österreichisch-ungarischen Generalstab wird heute gemeldet: Wien, 19. April. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Südwestlich Tarnopol sprengten wir er folgreich eine Mine und besetzten den westlichen Trichterrand. Sonst nichts Neues. Italienischer Kriegsschauplatz. Von den noch fortdauernden Kämpfen am Cot di Lana abgesehen, kam es zu keiner nennens werten Gesechtstätigkeit. Südö st kicher Kriegsschauplatz Keine Veränderung. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstab:s: von Hoefer, Fcldmarschalleutnant. Im Kaukasus gelang es den Russen, noch Trapezunt zu nehmen: Petersburg, 19. April. Amtlicher Bericht. Kaukasusfrout. Trapezunt ist erobert. Die vereinigten kraftvollen militärischen Bemühungen der Truppen der Kaukasusarmee und der Flotte des Schwarzen Meeres sind nun durch die Eroberung dieses festen Punktes, des bedeutendsten an der ann- tolischen Küste, gekrönt worden. Nach einer bluti gen Schlacht, die am 14. am Flusse Karadere statlge- jundeu hat, drängten die tapferen Truppen der Kau- kasusarmee die Türken unerbittlich zurück, überwan den unglaubliche Schwierigkeiten und brachen überall den äußerst erbitterten Widerstand des Feindes. Ei» gut angelegtes Eingrcisen unserer Flotte ermöglichte eine kühne Landung und lieh außerdem den Land- truppcn, die in der Küstengegend vorgingen, eine an dauernde artilleristische Unterstützung. Die Türken wissen davon zwar noch nichts zu berichten, doch läßt eine Bemerkung im Heeresbericht darauf schließen, daß die türkischen Streitkräfte weiter zurückg'gan- gen sind: Konstantinopel, 18. April. Da- Haupt quartier teilt mit: An der Iraks r ont kein« erhebliche Veränderung. Eine Abteilung unsere« Freiwilligen machte in den beiden letztem Nächten überraschende glückliche Angriffe auf feind-