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Erscheint wöchentlich - Mal Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark, Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. (Dienstag und Freitag) AbonnementSprciS vierteljährlich 1 Mark: Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die Königl, Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. NeununSdreiHigster Jahrgang. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 22 Dienstag, den 18. Marz Es kommen zur die Gestellpflichtigen der aus die Gestellpflichtigen der aus die Gestellpflichtigen den aus und Bekanntmachung, das Musternngsgeschäft im Aushcbungsbezirke Nossen bctr. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschüft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maßgabe von K 61,2 der Ersatz-Ordnung Folgendes bekannt gemacht: ' ' von Vormittags 8 Uhr an, Städten Nossen und Siebenlehn sowie aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren—Toppschädel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthofe zmn deutschen Hause itt Nossen 1879. Tie sümmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor- gcdachten Mustcruugstermineu zu Vermeidung der in tz 24,, der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Poliznobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich an- gestellt ist. Die Stadträthe, Stadtgcmeinderäthe, sowie Gcmeindevorstärde haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldcten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zu den Musterungsterminen gemüi 8 61,der Ersatz-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren Pünktliche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren GmeinLevorstände behufs etwaiger Auskunftsertheilungen mit einzufinden. Zum Lo osn n gSterm ine für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1859, ingleichen fir diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Verschulden noch nicht geloost haben, ist 's - der 3. Apnl dieses Jahres Bornittags 8 Uhr im Gasthofe zum Deutschen Hanse in Nossen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei der Aufrufung im Loosnngslocale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglieder Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Musterungs terminc selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz-Commission zu Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königl. Ober-Ersah-Commission in der Regel zurückgcwiescn, wenn nist etwa die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwcvsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich vor der Ersatz-Commission mit einzuindcn. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf augebachte Reklamationen werden den 3. Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn die Reklamanten sich zur Anhmmg derselben nicht eingefunden haben. Rekurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commissioi an die Ober-Ersatz-Cömmission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Cmmission für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthien Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigeneKosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse kann ich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden. Militärpflichtige, welche fich freiwillig z» einer vierjährigen activen Dienstzeit bei -er Cavallerie ver pflichten, erlangen die Vergünstigung, -atz sse erstatt 5 Hahre nur S Hahre in Ser Landwehr zu diene« haben «nd in der Regel zu Neferveübungen nicht herayezogen werden. Wer als 4jährrq Freiwilliger bei der Cavallerie einztreten beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes beizubringen. Meißen, am 4. März 1879. Der Civil-Vorsitzcude der KöniglicheuErsatz-Commission des Aushebungsbezirks Nossen, von Bosse. am 2. April dieses Jahres, von Vormittags 8 Uhr an, auL nachstehenden Ortschaften des GerichtSamtsbczirks Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gvtthelf-Friedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorser Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereüla, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Lberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolssgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wctterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz Musterung den 29. März dieses Jahres, von Bormittags V28 Uhr an, Stadt Lommatzsch sowie aus sümmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Lommatzsch im Nachhause zu Lommutz scha ¬ den 3l. März dieses Jahres, von Vormittags V28 Uhr an, Stadt Wilsdruff und aus sümmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff im Gasthofe zum Adler iu Wilsdruff; den 1. April dieses Jahres, Bekmntmachnng, die Vertilgmg der Feldmäuse betr. Da zu befürchten steht, daß auch in diesem Jahndie Feldmäuse wieder einen bedeutenden Schaden verursachen werden, wenn nicht im Frühjahr zu deren Vertilgung energische Maßregeln eirissen werden, so wird den Grundstücksbesitzern des hiesigen Bezirks dringend an empfohlen, sobald es die Witterungsverhältnisse gestatten, d> Vertilgen der Feldmäuse sich angelegen sein zu lassen.