Volltext Seite (XML)
Verordnungsblatt der KreiShaMmanuschast Bautzen zugleich als KorMortalbehörde der Oberlaufitz. A m t s ö la L t »er Nmtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgericht- Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OftrtL des Hauptsteucramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Ov^an der Handels« und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bi« 11 und von 3 bi» 1 Uhr). — Ferniprechanschluß Nr. bl. »K Bautzener NnckEen «rickeinen. mN Ausnahme der Sonn- und FcMagc, ««glich »bendk Preis des »ierteljfihrlichen Abonnement, JnserttonsgebShr süi den Rau» einer Pe«^ «Pallzrlle gewöhnlichen SaheS 12'/, k' g-Ugnet-n Füllen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-. Tabellen- und anben« schwieriger Sa, entiprechend teurer. NachweiSgedÜhr ISr jede «njelge «l» Iulertion 20 Pig-, für briefliche AuolunftSerkeflung 10 Psg. <und Porto). VN" Nur bis früh 1V Uhr eingehende Jnjeral« finden noch in dem »dends erjcketnenden Blatte Ausnahme. Inserat« «hmeu di. »ejchäjlsjieUe »<s Blattes und die Annoneenbureous an, desgleichen di« Herren Wald« in LÜb«u. «lauh in Weihender«. LchdMch in Schirgiswalde, Gustav «röltng in «emst.dt, Buhr In ff» ichsb-ch de« Oftrts Reukner in Ober-Cunncrsbors und »»n Lindenau in Pulsnitz Nr. 105. Montag, den 9. Mai, abends. 1898 Bekanntmachung. von fünf vom Hundert mit einem Ausschläge Heu 50 Kilo. 4 Löbau: 8 3 der mittelst Allerhöchsten Erlasses bekannt gegebenen Instruction zur und wird solches in Gemäßheit Punkt 1 zu Z 9 unter vom 30. August 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 433) Bautzen: 8 Kamenz: 8 58,9 - 66,3 - 37,9 - 50 Kilo. 36,3 83,8 - 57,5 . 68,0 - Für den Monat April 1898 sind behufs Vergütung der von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Mai 1898 an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangenden Marschfourage in den Haupt- Warktorten der Licferungsverbände des Regierungsbezirks Bautzen folgende Durch- Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändcrnden Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1887 andurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Bautzen, am 5. Mai 1898. Stroh 2 1 - 1 - 1 - schnitte der höchsten Fouragepreise festgesetzt worden: Hafer 50 Kilo. Zittau: 8 55,8 3 41,3 3 - 67,5 3 - 37,1 3 - 36,0 Königliche Kreishauptmannschaft, von Schliebe«. Bekanntmachung. Heute ist Herr vr. meä. Bruno Arno Bauer aus Hainitz »ls Jmpsarzt für den 6., die Gemeinden Binnewitz, Boblltz mit Neuboblitz, Denkwitz, Ebendörsel, Groß- und Kleindöbschütz mit Lehn, Mehl theuer, Mönchswalde mit Kleinboblip, Obergurig, Pielitz mit Großlunitz, Rascha, Schwarznauslitz und Singwitz »nd die selbstständige» Gutsbezirke Mehltheuer, Obergurig und Pielitz, sowie für den 20., die Gemeinden Bederwitz, Berge, Cosel, Eulowitz, Großpostwitz, Hainitz, Halbendorf i. Geb., Kleinkunitz, Rodewitz mit Sonneberg, Suppo und Wurbis und den selbstständigen Gutsbezirk Halbendors i. Geb. xmsasienden Jmpfbezirk in Pflicht genommen worden. Bautzen, am 6. Mai 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. ve. Hempel. Rgm. Bekanntmachung. Vielfach vorgekommene Zuwiderhandlungen geben unS Veranlagung, daraus hinzuweisen, daß das Reiten und unbefugte Fahren über den nngkpflastcrtcn Theil des HolzmarktcS verboten und mit Geld- tiase bis zu 60 Mark oder Haftstraie bis zu 14 Tagen strafbar ist. Bautzen, den 4. Mai 1898. Der Stadtrat h- Abtheilung sür Polizeisachen. ve. Ackermann. Rtsch. Die zum Reuban des KascrncmcntS für das >. Bataillon 13. Infanterie-Regiments Nr. 178 zu Kamenz erforderlichen Arbeiten und zwar- l Stabsgebäude: Loos V Dachdcckcrarbeitcu (Ziegclbedachung), veranschlagt aus 3097,56 „ VI Klcmpncrarbciten, „ » 2187,20 „ Vit Tischler- und Glascrarbcite«, . , 5316,82 „ VIII Schlosserarbcilcn, „ » 1109,00 „ „ IX Anslrcicharbcttcn, „ » 1520,79 „ 2 Verheiratheteu-Wohugebäude und Gcrätheschuppeu: Loos V Dachdeckerarbcitcn (Zicgclbcdachung), veranschlagt aus 2454,48 VI Klempncrarbcitcn, 1423,60 ,, „ VII Tischler- und Glascrarbeitcn, 7046,75 „ VIII Schlosscrnrbcitcn. 1518,30 Anstreicharbeilen, 1601,06 sämmtlich einschließlich Lieferung der Materialien. sollen öffentlich verdungen werden. Verdingungsanschläge können von der unterzeichneten Geschäftsstelle (Holzmarkt 4, 1) gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Die Probestücke zu einzelnen Arbeiten und Lieferungen der Loose VI—VIII, sowie Zeichnungen, liegen im Kascrnenbauburcau zu Kamenz zur Ansicht aus, woselbst auch alle wetteren Auskünfte ertheilt werden. Angebote sind versiegelt und mit der Auischriit: Kascrncn-Ncubau Kamenz, 1. StabSgcbäude. bczw. 2. Vcrhcirathctcn-Wohngcbäudc und Terätheschuppe». Loos V, brzw. VI, V», Vitt oder IX, versehen, bi« Mittwoch, de« 18. Mai d I., sür die Loose V Vormittags 10 Uhr, VI 10'/. „ V1I 10'/, . VIII IO-/. „ , " „ IX - II „ pofifrei an den Unterzeichneten einzuretchen, woselbst die Eröffnung In Gegenwart etwa erschienener Dieter er« solcen wird. Zuschlagsfrist 5 Wochen. Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalte«. Königlicher Garnison-Baubeamter Bautzen. Viehmarkt in Bischofswerda Monta,, dc» I«. Mal 18»8. Wochenschau. Gegen den Sessionsschluß hm Pflegt die parlamentarische Arbeit besonders anstrengend zu werden; das zeigte sich in der vergangenen Woche auch beim sächsischen Landtage, dessen beide Kammern reichlich zu schaffen hat. Am Montag hatte die Erste Kammer über eine lange Reihe von Peti tionen zu beraten, die dem Inhalt nach zum Teil ein all gemeines Interesse beanspruchen können und die den Lesern bereits bekannt sind. Petitionen lagen auch in der folgenden Sitzung dieser Kammer vor; außerdem wurde der Gesetzent wurf betr. Aufhebung der Kautionspflichtigkcit der Staats- dicner genehmigt. Am Mittwoch wurde, nach der Verhand lung über verschiedene Eisenbahn-Anlagen, die genehmigt wurden (ebenso wie die elektrische Straßenbahn Dresden- Kötzschenbroda), und nach Bewilligung des Kostenbetrags von anderthalb Millionen Mark zur Erbauung von Wohnungen für Eisenbahn-Beamte und -Arbeiter, in die Beratung des Gesetzentwurfs über Abänderungen des Gesetzes betr. das Vereins- und Versammlungsrecht vom 22. Novbr. 1852 ein- getreten. Die Debatte über diesen Gegenstand, in welche Staatsminister v. Metzsch wiederholt klärend eingriff, endete mit der Genehmigung der Deputationsanträge. Weiter be handelte am folgenden Tage die Kammer mehrere Forder ungen des außerordentlichen Etats, von denen Tit 4 und 5 (Irrenanstalt in Großschweidnitz und Bauten in Hochweitzschen) bewilligt wurden, wogegen bei Tit. 9 (sür die Dresdner Frauenklinik) nur ein Bercchnungsgcld im Betrage von 1500000 Mk. unter gewisser Voraussetzung genehmigt wurde. Ferner wurden die Kapitel 107 bis 109 des ordentlichen Etats (Wartegelder, Pensionen und Erhöhung der Bewillig ungen an Milltärinvaliden, Pensionsbeiträge für verabschiedete Offiziere, Aerzte, Beamte) einstimmig genehmigt; endlich aber trat die Kammer den Beschlüssen der anderen Kammer be züglich des Bürgerlichen Gesetzbuchs nachträglich bei. Am Sonnabend beschäftigte sich die Kammer mit dem von der Zweiten Kammer abgelehnten Gesetzentwurf über eine Ver mögenssteuer. Die Erste Kammer beschloß nun gleichfalls Ablehnung, sic beschloß aber daneben, auch dem Beschlusse der anderen Kammer bezüglich der Zuschläge der Einkommensteuer die Genehmigung zu versagen. Zuletzt wurde noch eine Pe tition aus der Parochie Döbeln um Abänderung einer Be stimmung des Parochiallasten-Gcsctzes abgelehnt. Dieselbe Petition hatte bereits der Zweiten Kammer am Montag vorgelegen, hatte aber dort ebensowenig Erfolg gehabt. Von den sonst noch in dieser Sitzung behandelten Petitionen wurde überhaupt nur die des Kammerherrn v. d. Decken in Dresden, die Verwendung des Verpfäudungsstempels bei Abtretung von Eigentümer-Hypotheken betr., der Staatsregierung „zur Er wägung" überwiesen. Eine Petition um Wiederaufhebung des erst vor zwei Jahren gegebenen Gesetzes über die ärzt lichen Bezirksvcreine, die allerdings eine längere Diskussion veranlaßte, erlangte doch mir die Unterstützung der social demokratischen Fraktion. Eine besonders lebhafte und ein gehende Erörterung fand in der Dienstags-Sitzung statt über das Königl. Dekret Nr. 5, Gesetzentwurf betr. die Gehalts- verhültnisse der Lehrer an den Volksschulen und die Ge währung von Staatsbeihilfcn zu den Alterszulagen derselben. Nachdem die 1 bis 6 dieses Gesetzentwurfes bereits zu einer langen Debatte geführt hatten, kam die in der Kammer bestehende Meinungsverschiedenheit noch besonders bei § 7 zum Ausdruck, für den sich die Majorität erklärte, da sie die Interessen der großen Gemeinden dadurch nicht verletzt fand. Immerhin zählte die gegen tz 7 votierende Minorität bei der vorgenommenen namentlichen Abstimmung 12 Stimmen. Im übrigen zeigte sich allgemein ein so großes Wohlwollen für die Lehrer, wie es in Sachsen Negierung und Stände immer bethätigt haben, ja dies Wohlwollen veranlaßte einen Ab geordneten zu dem originellen Vorschläge, den Seminaristen nicht nur freien Unterricht, Wohnung und Kost, sondern auch ein Taschengeld (!) zu gewähren, „das bei 3200 Seminaristen bei jährlich 120 Mk. pro Kopf eine Mehrausgabe von rund 400000 Mk. erfordern werde". Schließlich wurde das ganze Gesetz, wieder in namentlicher Abstimmung, mit allen gegen 4 Stimmen genehmigt. Einstimmig wurde danach die Vor lage betr. die Abänderung des Gesetzes über den Urkunden stempel angenommen, nachdem zuvor der konservative Abg. Nudelt (sehr zeitgemäß!) auf den namentlich in den Groß städten und deren Vororten schwunghaft betriebenen Zwischen handel mit Grundbesitz hingewiesen hatte, bei welchem dem Staate wie den Gemeinden namhafte Beträge entgingen. Gleichfalls einstimmig genehmigt wurde zuletzt der Gesetzent wurf über die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach den An trägen der Deputation, beziehentlich mit einer nicht un wichtigen Ergänzung. Am Mittwoch wurde zunächst über das Kgl. Dekret Nr. 27 betr. die Errichtung eines Fcrnheiz- und Elektricitätswerkes in Dresden beraten und die Vorlage den Deputationsanträgcn gemäß angenommen, worauf die Kammer die Verhandlung über die Abänderung des Ein kommensteuer-Gesetzes vornahm. Ueber die hierbei gepflogene Beratung ist in Nr. 102 der „B. N." ausführlich Bericht erstattet. Der betr. Gesetzentwurf gelangte zur Annahme, desgleichen die Deputationsanträge zu dem Berichte über den Domänenfonds und ebenso erfolgte die Bewilligung der für die Errichtung eines gemeinsamen BahnhofesDeuben-Hainsberg erforderlichen Mittel. Sonst wurden noch Petitionen erledigt. Am Donnerstag wies Staatsminifter von Metzsch auf Grund genauer und umfassender Untersuchung die absolute Unwahrheit der seinerzeit vom socialdemokratischen Abgeord neten Grünberg ausgesprochenen Behauptung (über angeb liche Mißhandlung iirsinniger Personen in einer Irren- Anstalt) nach, was großen Eindruck machte. Verhandelt wurde hierauf in Schlußberatung über den Bericht der Gesetzgebungsdeputation zum Kgl. Dekret Nr. 19, betreffend den Gesetzentwurf über die Verwaltungsrechtspflege; die Kammer beschloß, den Gesetzentwurf abzulehnen und eine gemeinschaftliche Zwischendeputation, aus Mitgliedern beider Kammern bestehend, zur Beteiligung an der Ausarbeitung eines neuen Entwurfs zu ernennen; eine hierher gehörende Petition des Vereins von Gegnern des Impfzwangs ließ man auf sich beruhen. Bei Titel 54 und 55 des außer- ordentlichen Etats (Erweiterung des Hafens in Riesa und Herstellung einer neuen Verbindungsbahn zwischen Hafen und Bahnhof daselbst) entspann sich eine größere Debatte, die Titel wurden jedoch bewilligt. Weiter wurden noch verschiedene Petitionen erledigt. Am Freitag endlich be schloß man zunächst, sechzehn nachträglich eingelaufene Petitionen in Eisenbahnangelegenheiten auf sich beruhen zu lassen. Sodann erklärte sich die Kammer für den Fall der Annahme des Finanzgesetzes damit einverstanden, daß §11 des Parochiallasten-Gesetzes bei Verteilung der Schuldota tion keine Anwendung finde. Endlich trat die Kammer bezüglich der Gesetzentwürfe über Einführung der obliga torischen Schlachtvieh- und Fleischschau und über die staat liche Schlachtoiehoerficherung den abweichenden Beschlüssen der Ersten Kammer bei. In bedeutsamer, feierlicher Weise ist in dieser Woche, am Freitag, 6. Mai, der Abschluß der ersten fünf jährigen Legislaturperiode des deutschen Reichstags durch eine von Sr. Maj. dem Kaiser persönlich verlesene