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eiber Sonnabend, dm 2. Z«m »o. 14. '' »Mttnrch rm >or rschA heutigen Wiener Zeitung. - -^6 4 üe lhr Dent der zweiten Kammer letzter EftÄdeversammiun^/ ist- Ba! verhaftet und gegen Mitternacht hier Angebracht würvea^ ' - O . / .... . - -X . ... sicn /raokM- 29. Mai. Die Erstürm« NL. und E von rheinhcsfischen, meist aber pfälzer Freischaarerr-ündlfä gen bairischen Soldaten in der Stärke von mehreren setzten und verkarrikadirtcn Stadt WormS durch tte. heWhM mecklenburgischen Truppen ist oMell. In WormS M HerM. provisorische Regiemog str Rhäahesseä ernannt H Herrschaft demnach nur vba kurzer Dauer gewesen geblicher Aufforderung zur Üebergabe wur^Mm MoraeniMl H, die Kanonade gegen die Barrikaden, in die S Paris, 26. Mai. ES scheint, daß die Ereignisse in Deutschlmch^ endlich anfangen, die Aufmerksamkeit Belgiens auf sich zu Liehen^ Die „Nation", welche in Brüssel erscheint, gibt als gewiß cm, daß die Soldaten aus den Jahrgängen 1843 , 44, 4S uad 4^ ünter die^ Waffen gerufen werden und daß General Chazal mit einem Obseyra» tionskorpS an den Rhein rücke. — Gestem legte Bürger BriveS, glied der Montagne, einen Antrag auf den Tisch des Präsidenten Nationalversammlung, in welchem er verlangte, die RationalversaU lung möge eine Revue der Bürgerwehr und der Garnison von verordnen. Diese Feierlichkeit sollte der Nationalgarde und dem P,Mischt». DrtÄto, 3t. Mai. Durch Verordnung vom 25. Mai wird un ter Bezugnahme auf §. 103 der BerfaffungSurkunde die Forterhebung der bestehenden Steuern und Abgaben auf ein Jahr, mithin LiS zu Ende des Monats April 1850, angcordnet. Zugleich verfügt daS Finanzministerium Aufstellung neuer Gewerbe- und Personalsteuerka taster für sämmtliche Städte, für das platte Land dagegen nur aus nahmsweise in einzelnen noch zu bestimmenden Orten. - Leipzig, 30 Mai. Die Leipziger Zeitung von, heute enthält nach- ehende Verordnung des Ministeriums deS Innern an sämmtliche -blünÄ MM Ml WH Mcheint tüglich stütz S Utzr, mit «»«nähme der Ton«- «nv Yefitnge.— Preis hawjlitzrllch Ws» Skgr. Die HespnL ZeÄr s ra-S Wik». Die gestrige Nummer der Wiener Zeitung berichtete kn - einer Extra-Beilage von der Einnahme von Ofen; eS wurde aber die-! - weitere Ausgabe dieses Blattes verboten. Die nochmalige BestätWNK- jener Nachrichten veranlaßte jed och die wiederholte Mittheilung in V0r UNP Brrantwortl. Herausgeber I. G Wwkf in Frevberg. nommea. Die Truppen machten über 3Ü0 GefangcittMWDpWWv schaaren, Vie auch stärken -Verlust an Lodten-' tzchvtzA^M- flohen in der Richtung von Ludwigshafen. So laüten Die ersten ßMO gaben. ' - ' ' '- - Jeelm, 31/Mai. Der Preußische StLwÜ-ÄMrgerMichält aüüq,^ lich den erwarteten Berfassungsentwucf ,^deS dnfl" ' / Rach Z. 1 besteht dasselbe aus dem Gebiete, Hoenig« bisherigen deutschen Bundes, welche die Reichsverfaffung anerkenyen/s DaS Verhälmiß mit Oesteneich bleibt aeaenkitiacr BsMndüuum.. Vorbehalten. Von Schleswig ist keine Rede. — Zn nächster NurtA^ Mehreres. - 3, vo Vo en wozu er enst eim «en recht llähm. er, Meißen. ur Bewaffnung, Aussteuerung und Fortschaffung von Individuen, elche behufs der Theilnahmc am Kampfe nach Dresden abzugehen ch bereit erklärt haben und zum Theil auch wirklich abgegangen sind, it Zustimmung der Stadtverordneten beziehendlich der größern Bürger- Usschüffe erfolgt find. Da nun, abgesehen von der derBeurtheilung er Criminalbehörden unterliegenden Frage, ob und inwieweit hierin ine Begünstigung einer verbrecherischen Unternehmung liege, derartige ewilligungcn offenbar zu andern alF gemeinsamen städtischen Iwe- en geschehen und daher nach den hierbei einschlagcndcn Vorschriften n 28, 3Ü und 32 der allgemeinen Städteordnung vom 2. Febr. 832 als eine gesetzwidrige Gebahrung mit dem Communalvermögen nzusehen find, so unterliegt es nach der ausdrücklichen Vorschrift §. 32 der allgemeinen Städteordnung keinem begründeten Zweifel, aß die Mitglieder der Stadtrathe, welche bei derartigen Beschlüssen iitgewirkt haben, den Stadtgemeinden und der Staatsregierung für erartige Verausgabungen, auch wenn sie mit Zustimmung der Ge- eindevertretcr erfolgt sein sollten, verantwortlich und demnach zur chadloShaltung der städtischen Kassen aus eignm Mitteln anzuhal- cn find. Insoweit daher nicht von Seiten der Gemeindevertreter selbst ie nöthigcn Einleitungen zur Sicherstellung der Ansprüche der Stadt- emeinden etwa bereits getroffen worden sein sollten, werden die KreiS- irectionen vom Ministerium des Innern hierdurch angewiesen, da wo ö nöthig sofort die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, zu dem Ende ber die betheiligrcn Stadtrathsmitglieder zum alsbaldigen Wiederer- tz des aus städtischen Kaffen Verwendeten auffodern zu lassen und verordnen. Diese Feierlichkeit sollte »er R-ttonalgarde und deWuup- Weigerungsfälle das Erfoderliche im Interesse ^-r betreffenden Go- beweisen, daß die Volksvertreter die treuen Dienste zu würdig« emden anordnen. Mm,stenum des «nnern. v. Krie sen. «iss«, welche die bewaffnete N«ht der Nationawersmumluag b^i Me», 29, Mai. Gestern ist der hiesige Stadtrath Hensel, Prä- * der Gründung und Befestigung din: demokratischen Republik geleistet reiSdireetionen vom 25 Mai 1849. „Aus den amtlichen Berichten hemmten, eröffnet; nach mehrstündige! über daS Verhalten der städtischen Behörden und Gcmcindevertrcter zmn Bayonnetangriff und im heftige! ährend der neuerlich stattgcfundenen aufrührerischen Bewegungen geht crvor, daß an mehren Orten Geldbewilligungen auS städtischen Fonds