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§ 2 Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstem und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 75 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgcgengenommen und die Ispaltige Petiizeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 55V. Firma Ernst Flick, Neichenbrand. M IS Sonnabend, den 10. Mai ISIS Arbeitgeber betreffend. Sämtliche Arbeitgeber der Unterzeichneten Gemeinden werden auf die Anordnung des Demobil- machungskommissars in Chemnitz über die Freimachung von Arbeitsstellen hiermit besonders aus. merksam gemacht und aufgefordert, die im Sächs. Staatsanzeiger vom 30 April 1919 und im Chemnitzer Tageblatt vom 1. Mat 1919 erschienene Anordnung in den Gemeindeämtern einzusehen. Nach Punkt 6 dieser Anordnung haben die Arbeitgeber jede nach Ziffer I zu entlassende Person innerhalb einer Woche nach ausgesprochener Kündigung unter Angabe von Namen, Beruf und Wohnort dem Demobilmachungskommissar anzuzeigen unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Arbeitsnachweises, bei dem der Ersatzbedarf angemeldet worden ist. Die in Betracht kommenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind zu weiteren Auskunftserteilungen und Anmeldungen verpflichtet, soweit solche zur Durchführung dieser Anordnung und der sonstigen Vorschriften der Verordnung vom 28. Mürz 1919 erforderlich sind. Gemäß Punkt 7 werden vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen diese und etwa noch zu erlassende Anordnungen, soweit sie nach § 10 der Verordnung vom 28. März 1919 nicht mit Bußen bedroht sind, nach 8 20 der Verordnung mit Gefängnisstrafe bis zu einem Zähre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die Anordnung tritt am 7. Mat 1919 in Kraft. Relchenbrand, Siegmar, Neustadt. Rabenstern und Rottluff, den 5 Mai 1919. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung. Der von den Ecmeinderäle» Neicheiibraiid und Siegmar gefaßte ortsgesetzliche Beschluß vom 11. März 1919, die Aufhebung des zuiainniengeleßte» Hebniiiineniczirks Neichcnbrand-Siegmar betr., ist von der Amt,, hauptniaiinschaft mit den, Bezirksausschuß genehmigt morden und wird die Teilung des Hebammenbezirks Neicheildraiid-Siegmar offiziell am 1. Juli 1919 dnrchgefiihrt werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis Reichenbrand und Siegmar, am 3. Mai 1919. Die Gemeindevorstände. Familien-Untersttttzung in Reichenbrand. Die Auszahlung der Familienunterstüljung für die zum Heeresdienst eingezogenen Mannschaften für Monat Mai ISIS ersolgt Freit ntag, den 16. Mai d im hiesigen Nathause (tSemeindekassenzlmmer). Reicheubraud, am 8. Mm 1919. I. von 2—4 Uhr nachmittags Impfung in Siegmar. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen für Siegmar sinden statt Für Wiederimpflinge Dienstag, den 27. Mai 1919, nachmittags V-3 Uhr, für Erftimpflinge ^ ^ ^ Mittwoch, den 28. Mai 1919, nachmittags V-r3 Uhr Die Nachschau findet statt: Für Wiederimpflinge Dienstag, den 3. Juni 1919, nachmittags r/»3 Uhr, für Erftimpflinge Mittwoch, den 4. Juni 1919, nachmittags V»3 Uhr ebenfalls im Schulsaale, Rosmarinstraße 12. Impfpflichtig sind im laufenden Jahre: 1.. diejenigen Kinder: weiche im Jahre 1918 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben; b. welche in früheren Jahren geboren sind und der Impfpfiicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. 2., diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatanstalten und Privatschulen, mit Ausnahme der Fortbildungsschulen: 2., welche im Jahre 1908 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 6 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben; b., welche in früheren Jahren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt h rben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten beiden Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von hiernach Impfpflichtigen werden hiermit aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf, und Nachschauletminen behufs der Impfung und ihrer Kontrolle zu erscheinen oder die Befreiung der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese Zeugnisse sind spätestens im Impftermine aufzuweisen. Gleichzeitig werden auch die Vorsteher vorhandener Schulanstalten aufgefordert, mit denjenigen Schulzögiingen, die von ihnen in den Verzeichnissen bez. Listen aufzuführen gewesen sind, in den an- beraumten Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Diphtherie, Krupp, Keuch- husten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht erscheinen bez. nicht gebracht werden. Diejenigen, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lassen, haben bis 21. Mat d. I. mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigung hier nachzuweisen, daß die Impfung erfolgt ist oder aus einem gesetzlichen Grunde zu unterbleiben hat. Alle diejenigen, welche im Impfjahre 1918/19 mit nicht hier geborenen Kindern zugezogen sind, bet denen der Impfpflicht noch nicht Genüge geleistet worden ist, sind verpflichtet, die Kinder bis Mittwoch, den 21. Mai 1919, im hiesigen Rathause — Meldeamt — zur Anmeldung zu bringen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird nach § 14 des Reichstmpfgesetzes vom 8. April 1874 mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Siegmar, am 7. Mai 1919. Der Gemeindevorstand. —— Klinger. Der 1. Termin der Gemeindeeinkommen-Steuer ist fällig gewesen. Es wird aufaefordert, diese Steuer nunmehr ungesäumt zu entrichten, da das Mahn- und Beitreibungsverfahren alsbald beginnen muß und die Säumigen die dadurch ent- stehenden, nicht unerheblichen Kosten sich selbst zuzuschretben haben würden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 8. Mai 1919. 4 °)o° Deutschen Kommunalanleihe von 1919, Kurse von beaustragt worden. Zeichnungen nimmt bi- znm 20. Mai ISIS die «park»,,- ei-gm-r. Bekanntmachung. Infolge außerordentlichen Steigens der Erzeugungskosten hat der Gemeindeoerband in seiner Sitzung vom 5. dss. Mts. beschlossen, ab 1. Mai d. I. den Preis für Gas abermals zu erhöhen und zwar auf 45 Pfg. für 1 cbm. Für Münzgasmesseranlagen beträgt der Gaspreis 48 Pfg. (einschl. Miete für Messer, Kocher. Lampe u. s. w.) Siegmar, am 5. Mat 1919. Verbandsgaswerk Siegmar und Umg. Gem.-Vorst. Kiinger, Vorsitzender. Polizei-Verordnung. haben, sind verpflichte^ diese Kinder und^zwar: ^ ^ die im Alter bis zu 2 Jahren allmonatlich einmal und die im Alter von über 2 bis 6 Jahren allvierteljährlich einmal in der für die Gemeinden Ravenstein und Rottluff eingerichteten Säuglingsfürsorge- stelle dem Arzte zu der vom Parochialausschuß für Säuglingsfürsorge festgesetzten Zeit vorzustellen. 2., Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 7. Mai 1919. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. v. Mts. ist der 1. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig gewesen. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Mai dieses Jahres, auch bei eingewendeter Reklamation, an die hiesige Ortssteuereinnahme abzusühren. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein» am 8. Mai 1919. Ls wird gebeten, die in die Haushaltungen ausgeiragenen Fragebogen über Abnahme von Gas unbedingt sofort auszusüllen und zur Abholung bereit zu halten. Es soll, um dtt Gasversorgung des Ortes nähertreten zu können, die Beteiligung der Einwohner an der Gasabnahme dadurch festgestellt Der Gemeindevorstand zu Rabenstei«, am 8. Mai 1919. Hinweise, daß Hühnerhalter Strafanzeige und Beschlagnahme der Eier weg^en Wuchers in der Regel dann zu gewärtigen haben, wenn sie für die Gier höhere Preise als die bisherigen örtlichen Höchstpreise fordern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. Mai 1919. Landwirte und Landfrauen. Allen Landwirten und Landfranen zur Kenntntsnahme und Rachachtung. Die Landwirte im Amtshauptmannschaftsbezirk Ehemnitz haben in einer Sitzung am Sonnabend, den 5. April, beschlossen, mit Rücksicht auf die Ernährungslage die Gier trotz Aufhebung der öffentlichen Bewirtschaftung zu den seither gültigen Höchstpreisen an die amtlichen Eiersammeistellen weiterhin abzu- liefern. Chemnitz, den 8. April 1919. Landwirtschaftlicher ttreisverein im Erzgebirge. Landw. Bezirksverband Chemnitz. Düngemittelversorgung. Die Landwirte und Gärtner werden auf eine rechtzeitige Düngemittelbestellung für hos kommende Wirtschaftsjahr htngewiesen. ^ Die Bestellungen sind nach wie vor bei den Händlern oder Bezugsvereinigungen zu bewirken von denen vor dem Kriege die Düngemittel bezogen worden sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenitein, am 3. Mai 1919. Die Eintragung in die Kunvenltsten de» den Fleischern erfolgt Montag, den l2. Mai 1919. Brothefte und Fleischmarken sind vorzulegen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezugs Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 8. Mai 1919. Meldepflicht sreimrdeliöer Wohnungen in der Gemeinde Rottluff. Die hiesige Einwohnerschaft wird auf die polizeiliche Anordnung der Meldung freiwerdender Wohnungen in der Gemeinde Rottluff hierdurch besonders aufmerksam gemacht. Die Anordnung ist am Gemeindeamte ausgehängt. Rottlusf, am 8 Mai 1919. Der Gemeindevorstand. Pstichtseuerwehr-Uebung. Sonntag, den 11. Mal d. I., vormittags Punkt 7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Übung der Pfttchtfeuerwehr statt. Die Uebungsmannschaften erhalten noch besondere Ladung. Alarm-Signale werden nicht gegeben. Rottluff, am 8. Mai 1919 Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, Pockengesahr betr. Hiermit wird auf die Bekanntmachung vom 17. April 1919 (Reichenbrander Wochenblatt vom 19. April) chiochmals hingewiesen und ergänzend bemerkt, daß diese Impfung im Anschluß an die am 16. und 16. Mai 1919' nachmittags 4 Uhr in der „Friedenseiche" stattsindende Nachschau der Erst und Wiederimpflinge erfolgen kann. Die Kosten werden auf die Gemelndekasse übernommen. Rottluff» am 8. Mai 1919. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reicheubraud. Am Sonntag Jubilate, den 11. Mat. Dorm. V»91lhr Predigt gottesdienst : Hilfsgeistl. Kroll. Dorm. 11 Uhr Unterredung mit den Jünglingen-. Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenveretn. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstei«. Am Sonntag Jubilate, 11. Mai, Vorm. 9 Uhr Predigt mit Eröffnungrgotlesdienst filr den Konfirmandenunlerrtcht Darnach Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Kirbach Nachm. V»4 Uhr Abmarsch der kirchlichen Jugendvrreine nach Limbach. Abends 6 Uhr Versammlung des eo Jllngkingsvereins. DienStag, 13. Mai, Abend» 8 Uhr Bibelstunde der landeskirchl. Gemeinschast im Psarrsaale Mittwoch, 14. Mai, Abends 7 Uhr Versammlung des eo Jung- srauenoereins II. Wochenamt: Pfarrer Kirbach. Rabenstei«. In der kommenden Woche wird für die Kinder, Halbjahr begrenzt war, der aber, wie das teilweise in anderen evang. Landeskirchen schon seit Jahren Brauch war, nunmehr sich auch durch dar Sommerhalbjahr mit Ausschluß der Ferien erstrecken soll, nachdem der Religionsunterricht in den Schulen «ine Einschränkung erfahren hat am Sonntags statt Zu diesem Gottesdienst sind auch die Eltern und Angehörigen der Konfirmanden freund Uchst etngeladen. Frisch eingetroffen: Deichselhirsch- konserven Gulasch Leberwurst Fleischwurst Blutwurst markenfrei -mpstedlt Drogerie Siegmar Fernsprecher 180. Erich Schulze.