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Sächsische Volkszeitung : 08.08.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190508086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19050808
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19050808
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-08
- Tag 1905-08-08
-
Monat
1905-08
-
Jahr
1905
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Schissß.ti., >ß »»»l: etel. Nr. L7V, Dienutag, de« 8 August LVVS. 4. Jahrgang g m», «io« H»«lt«r»»: -ül/SsSll «>»/, »ot«r >io« i«ii»o oräsollici, Xok Li»«« iltoito 8»- «ioL«Mioo >r«iu»»U«». K. a.d.». , vis^b- «QtrirbiA isslsillsn ^ 12.60 pfohle». ll" Mittel »figkett. rgen für i sind zu vi» L?. eW -- cbandet enzen tvr! an« »»üt. Meter. »ttt. 'M S'-' TAUW^UKMU^U^«addS«-i-tr c»gev>»tt r. LlLdrdeli. llecdt«. freidett. . oder deren Raum mit lüi Pf. berechnt!, bei K>»d»lhol»nq bedeutender Rabatt «,a,dro««r»1. ««»okti-« «,d t»<s»it»t«ft»»«, »»«Oben. Villntde«' LtteaSr b«. Ternivrechev -"r. Joserar« werden »,« üaelpai«. dettlzeU - .. ^ . . .-r , K Weshalb der Reichstag zusammeu- trete« fall? Ein Zentrunrsabgeor-neter schreibt uns: In nahezu der gesamten Presse wird jetzt mitten im Hochsommer der Ruf nach einer sofortigen Tagung des Reichstages erhoben: nur die liberale Presse hat allen Sinn für die Rechte der Volksvertretung verloren; sie will die Regierung alles allem machen lassen und doch sind die Gründe, die für eine außerordentliche Session sprechen, ein- fach durchschlagend. Zuvort«rst steht die Verletzung der Ver fassung, die dadurch erfolgt ist, daß Soldaten und Offi- ziere nach Südwestafrika entsendet werden sollen, ohne daß der Reichstag dafür die Gelder verwilligte. In der Ver fassung aber ist ganz bestimmt und ohne jede Ausnahme zu- gesichert, daß alle Ausgaben erst vom Reichstage genehmigt werden müssen; man nennt dies kurz das B-u-getrecht. Dieses Budgetrecht ist das erste und wichtigste aller Volks- rechte, tveil hierdurch der Reichstag über den Geldbeutel verfügt: wer hieran rüttelt, erschüttert den Wert der Volks- Vertretung. Ein Reichstag, der gegen eine Verletzung dieses GrundreiUes nicht protestiert, ist überhaupt nicht mehr wert, daß ihn das Volk wühlt, daß er Sitzungen abhält und man die Berichte hierüber liest. Das Zentrum hat aus diesen: Grunde auch im letzten Winter, wo sich das selbe Schauspiel ereignete, sehr heftig hiergegen protestiert, daß die Re gierung uni „Indemnität" nachsuchte, d. h. sie anerkannte, daß sie Gelder zu unrecht ausgegeben hatte, sie ersuchte, diese zu genehmigen und versprach, solche Ausgaben künftig zu unterlassen. All dies liegt in dem Worte Indemnität, es erstreckt sich auch über die Zukunft. Nun ist dieses Ver- sprechen nicht gehalten, der vorjährige Fehler hat sich wieder- holt. Kann hierbei die Volksvertretung noch ruhig bleiben? Freilich sind bereits liberale Beschwichtigungshofräte an der Arbeit und sagen: es ist nicht so schlimm, die Ausgaben für die Verstärkung sind ganz unbedeutend. Hiernach ist dies nicht richtig, die 500 Pferde kommen allein mit allen Trans- portkosten auf mindestens 1 Million zu stehen; die Unter- Haltung der neu herausgesendeten Truppen ist noch teurer. Sind das Kleinigkeiten? Aber abgesehen hiervon, hat die Negierung eben nicht das Rocht, daß sie ohne Zustimmung des Reichstages so vorgcht, mögen die Kosten groß oder klein sein. Wenn nur eine Verfassungsverletzung vorliegt — und sie wird nirgends bestritten — so muß sie sofort aus der Welt geschafft werden; damit darf man nicht warten, bis der Reichstag im November Zusammentritt, keine Woche alt sollte ein solcher Schlag gegen die Reichstagsrechte werden. Ob er mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit geführt wurde, ist eine Frage zweiten Ranges. Die Ausgleichung dieser Spannung kann jedoch nur durch den sofortigen Zusammen- tritt des Reichstages erfolgen. Aber man darf nicht annehmen, daß es sich nur um die Erteilung der Indemnität handelt; diese ist nur der Anlaß zur Aufstellung dieser Forderung; es muß einmal auch über die ganze Art der Kriegsführung in Südwest- afrika eingehend gesprochen werden. Man hat iin dent- scheu Volke diesen Krieg herzlichst satt! Es ist eigentlich gar kein Krieg mehr, es ist nur ein Kampf gegen dw Räuber banden, die das Land durchziehen! Heute Pud sie hier, morgen dort! Da meldet der Telegraph einen großen Sieg, die ganze Bande dieses oder jenen Führers sei zersprengt und keine zwei Monate vergehen und sie taucht in alter Stärke wieder auf. Dieser Krieg kann noch einige Jahre fortgehen, denn das Land ist so groß wie Deutschland und Deutsch-Oesterreich und die Schlveiz. Die Opfer an Men schenleben und Geld wachsen hierdurch ins unermeßliche. Man muß sich aber auch einmal fragen: Wofür führen wir diesen Krieg? Südwestafrika ist diese Opfer nicht wert; Deutsche sind nicht mehr zu schlitzen, weil fast niemand mehr dort ist. Wenn aber durch den Krieg alle Eingeborenen vernichtet werden sollen, dann ist das Land erst recht nichts wett. Und der Zukunftswert desselben? Zuerst sprach man voll 100 000 Deutschen, die sich einstens hier niederlassen könnten, jetzt spricht man nur noch von 60 000! Man be denke also! Um der Einwohnerzahl einer deutscheil Mittel stadt Existenz und Brot zu geben, werden diese Ausgaben gemacht; aber dabei ist nicht zu vergessen, daß diese 60 000 Deutsche erst in ungefähr einem Menschenalter dort sich alle- samt niederlassen können! Dabei kann uns diese Kolonie nie an überseeischen Produkten liefern, die wir im Heimatland nicht pflanzen können; es gibt dort keine Baumwolle, keinen Kakao, keiner: Gummi usw., höchstens die Viehzucht soll lohnend fein. Aber bisher ist das Vieh nur an die Ne gierung verkauft worden; wir senden also Beamte und Sol- daten dorthin und die Farmer sind da, diese zu unterhalten. Ferner hat diese Kolonie nie einen Wert als Flotten- oder Kohlenstation, sie besitzt nicht einmal einen Hafen! Weshalb geht also der Krieg weiter? Ruhe und Ordnung wird durch ihn nicht gewonnen, aber ebenso wenig ein Aufblühen des Landes, das uns sehr zweifelhaft erscheint. Es ist deshalb die Frage aufzuwerfen, ob nicht auf andere Weise zu besseren Zuständen zu ge langen ist. So lange unsere Truppenmacht dort liegt, sehen die Schwarzen, daß der Krieg ihnen bis aufs Weiß bluten gilt. Anders würde es sein, wenn die Zivilverwal- tung durchgeführt würde; man hört ja versichern, -aß Herr v. Lindiquist als Gouverneur und Leutwein als Truppen befehlshaber dorthin gehen sollen. Da es sich inn weit- tragende Forderungen handelt, sollte der Reichstag ein Wort mitsprechen und so hätte er für eine kurze Tagung Veranlassung genug. Ob aber der Reichskanzler dieser Forderung entspricht. Die nächsten Tage inüssen es zeigen! Die deutschen GewerbefteriHte im Hrchre ir-04 Das Juliheft des Neichs-Arbeitsblattes gibt einen lehr reichen Ueberblick über die Organisation und Tätigkeit der Gewerbegerichte am Schlüsse des Jahres 1904. Darnach be trug die Gesamtzahl der im deutschen Reiche bis dahin überhaupt errichteten Gewerbegerichte 415. Hiervon ent standen 391 gemäß den 88 1, 2 und 82 des Gewerbegerichts, gesetzes, also in der Hauptsache durch Ortsstatute, tvährend die übrigen 24 auf Grund der Landesgesetze gemäß 8 85 des Reichsgesetzes ins Leben gerufen wurden. Preußen hatte am Ende des Berichtsjahres im ganzen 241, Bayern 36, Sachsen 35 und Württemberg 23 Gewerbegerichte. In Mecklenburg-Strelitz, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und Schaumburg-Lippe besteht kein Gewerbegericht. In Preußen entfiele:: 121 der gemäß 88 1, 2, 82 errichteten Gewerbegerichte auf Genwinden mit mehr als 20 000 Ein wohnern, in Bayern 31, Sachsen 23 und Württemberg 22. Zahlreicher noch als die Gewerbegerichte sind nach dem Be richte die Jnnungsschiedsgerichte, welche Streitigkeiten zwischen Handwerksmeistern und ihren Gesellen zu ent scheiden haben. Insgesamt bestanden in ganzen Reiche Ende 1904 419 Jnnungsschiedsgerichte. Aus der Geschäfts statistik ergibt sich, daß die Gewerbegerichte auch im ver flossenen Jahre wieder eine sehr rege, erfolgreiche Tätigkeit entfaltet haben. In Preußen allein betrug die Zahl der Ncchtsstreitigkeiten, welche anhängig waren, 64 812. In 60 766 Fällen handelte es sich hierbei um Klagen der Ar beiter, in 3801 Fälle:: um solche der Arbeitgeber, während die übrigen 246 Klagen Differenzen ztvischen Arbeitern des selben Arbeitgebers betrafen. Erledigt wurden von diesen Streitigkeiten 27 348 durch Vergleich, 2132 durch Verzicht (im Sinne des 8 306 der Zivilpreßordnung), 993 durch An erkenntnis, 6897 durch Versäumnisurteil und 11 700 durch andere Endurteile. In 30 322 Fällen betrug der Wert des Streitgegenstandes bis 20 Mk. einschließlich, bei 4056 Ur- teilen ging er über 100 Mk. hinaus. In Bauern wurden die Gevwrbegerichte in 6487 Rechtsstreitigkeiten an- gerusen, 4992 Fälle fanden Erledigung, der LBert des Streitobjektes betrug in 3220 Sachen bis 20 Mk. einschließ lich, in 300 Sachen mehr als 100 Mk. — Die Summe aller Nechtsstreitigkeiten, welche in: deutschen Reiche anhängig ge macht wurden bei den Gewerbegerichte::, betrug 93 860, von welchen 76 321 erledigt wurden. — Bemerkenswert sind Uxntcrhin noch einige Angaben über die Tätigkeit der Ge werbegerichte als Einigungsämter. In Preußen wurden die Gewerbegerichte in dieser Eigenschaft 70 mal von beiden . streitenden Parteien angerufen, in 86 Fällen nur von einer Seite. Es erfolgten ferner 30 Vereinbarungen, 13 Schieds sprüche und 8 Unterwerfungen unter die Schiedssprüche. Abgelehnt wurde:: letztere 3 mal von seiten der Arbeitgeber, 1 mal von den Arbeitern und 1 mal seitens beider Parteien. Für Bayern weist der Bericht 31 Anrufungen von Arbeitern und Arbeitgebers zugleich, 16 nur von einer Seite, 32 Ver einbarungen, 4 Schiedssprüche, 2 Unterwerfungen und 1 Ablehnung auf. Die Zahl der Anrufungen der Eini gungsämter im deutschen Reiche beläuft sich insgesamt auf 163. Die Gesamtzahl der Vereinbarungen, Schiedssprüche und Unterwerfungen betrug Hl. — In: allgemeinen sind also hinsichtlich der Tätigkeit der Einignngsämter keine be sonders günstigen Resultate zu verzeichnen, wie die niedrigen Zahlenangaben ergeben. In den Kreisen sowohl der Ar beitnehmer wie der Arbeitgeber muß das Verständnis für diese soziale Einrichtung noch erheblich gefördert werden, damit man größeres Vertrauen in seine Wirksamkeit setzt und bei Streitigkeiten häufiger um die Vermittelung der Einigungsämter nachsucht. dolitif'hk» Nuridschtttt. Dresden, den 7 August 1905. — Se. Majestät der Kaiser traf an Bord der „Iduna", tvelche von „Sleipner" begleitet war, Sonnabend abend um 7-^ Uhr in Swinemünde ein und begab sich an Bord der „Hohenzollern". Diese tvar bereits nm 5i/» Uhr mit den: Kreuzer „Berlin" hier eingetroffen. Der Kaiser hatte vormittags in Saßnitz den Vartrag des Stellvertreters des El^efs des Zivilkabinetts, Geheimen Oberregierungsrates v. Valcntini, gehört. — Am Sonntag verblieb der Kaiser an Bord der „Hohenzollern" und erledigte nachmittags Re- g ieru ngsangelegen heiten. — Die Neuen Blätter aus Süddeutschland für Er ziehung und Unterricht sprechen in einen: Artikel über „Simultan- oder Konfessionsschule" sehr beachtenswerte Grundsätze aus. Darin heißt es unter andere:::: „Die Unterrichtsmethode, welche die moderne Pädagogik enchfiehlt, spricht für die Konfessionsschule. Der Unterricht soll psycho- logisch verfahren. Das heißt aber nicht bloß, daß er tüe all- gemeinen Gesetze geistigen Lebens erkennen und an dieselben sich halten, sondern auch, daß er an die ganze Jndivid:ralität des zu Unterrichtenden und an den in demselben vor handenen Vorstellungskreis anknüpfen muß. Der Lehrer muß die gesamte Schülerpersönlichkeit in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellen, gleichsam als den Stoff, den er zu bearbeiten hat. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der sittlich-religiöse Gedankenkreis, welchen das Kind vom Elternhaus mitbringt. Dieser ist aber konfessionell be stimmt. Das Elternhaus gibt dem Kinde in einer Zeit, da die Kirche noch keinen unmittelbaren Einfluß auf dasselbe ausübt, ein ganz bestimmtes geistiges Gepräge, welches den konfessionelle:: Typus nicht verleugnet, auch dann, wenn die Eltern von jeglicher, kirchlicher oder dogmatischer Be schränktheit sich freihalten. Will man also in einer Schule der Forderung der pädagogischen Psychologie folgen und die geistige Eigenart des Schülers zum Ausgangs- und Mittel- Punkt des Unterrichtens machen, so muß das Schülermaterial in seinen: geistige:: Grundtypus gleickiartig sein — dies ist aber nur in der Konfessionsschule der Fall. Die Sinurltan- schule müßte um der Ungleichartigkeit des Schülermaterials willen auf jene psychologische Unterrichtsweise verzichten, und damit würde sie sich nicht bloß eines wichtigen Hilfsmittels des Unterrichts berauben, sondern zugleich an der pädago gischen Grundforderung sich versündigen, nach welcher die Seele des Schülers in den Mittelpunkt des Unterrichts zu stellen ist." Vom Standpunkt der Pädagogik aus ist somit nicht die Simnltanschule, sondern die konfessionelle Schicke zu fordern. Deshalb tritt auch die .Herbartsche Schule, ob- wohl sie fortschrittliche Bestrebungen hat, mit voller Ent schiedenheit für dieselbe ein. Wir habe:: bereits gesehen, wie insbesondere auch ihr wissensclxsttlicher Führer Professor Dr. Rein-Jena, zur konfessionellen Schule sich bekennt und diesen Standpunkt in seiinm: Enzyklopädischen Handbuch der Pädagogik zur Darstellung bringt. — Der Berliner Theologieprofessor Harnack hat die Leitung der Königlichen Bibliothek übernommen, er will zwar zunächst seine Vorlesungen in der Fakultät noch fort setzen, doch spricht inan bereits von der Neuberufung eines anderen Gelehrte», der sein Nachfolger in der Universität werden soll. — KleinstantlicheS. Die thüringischen Staate:: sind nicht nur in der Katholikenguälerei sehr groß, sondern auch in anderen Fragen der Freiheit; es zeigt sich aber, ivie recht der alte Reick^nsperger hatte, als er in: Reichstage betonte, daß mit der kirchlichen Freiheit jede andere Freiheit stürze und falle. Eben liegt ein neuer Beweis hierfür aus Sachsen-Weimar vor, wo eine Versammlung, in welcher ein Sozialdemokrat sprechen sollte, verboten wurde, da die Mei ninger in: Sinne des nxümarischen Vereinsgesetzcs „Aus- länder" seien. Wir sind frei von jeder Sympathie für die Sozialdemokratie, halten aber dennoch dieses Verbot nicht nur taktisch für verfehlt, sondern auch für ungesetzlich. Nach Artikel 3 der Reichsverfassung besteht ein gemeinsames Jn- digenat, das alle Bundesangehörigen in alle:: Bundes staaten gleichstellt, bezüglich der staatsbürgerlichen und aller sonstigen Rechte. Wenn also die Weimarer Dersamnckungs- recht haben, kann es den: Meininger in Weimar nicht ge nommen werden; beide sind liier in Weimar vollkommen gleichberechtigt. Man sollte dies auch in: dortigen Mini sterium wissen: aber da befaßt inan sich viel lieber mit klein lichen Gesetzen gegen die Katholiken, als mit Fragen der Freiheit. Es zeigt auch dieses Vorkommnis, wie notwendig ein einheitliches Vereins- und Versammlungsgesetz ist. — Die badischen Landtagswahlcn rücken näher; der Kampf der Parteien wird heftiger. An: meisten Lärm macht die kleine unbedeutende Volksf>artei, die ihre seit herigen Sitze allein dem Zentrum verdankt. Jetzt hat sie sich zum liberalen Vloc geschlagen; eben veröffentlicht sie den Wahlaufruf, den manck>er gute Liberale mit Entsetzen lesen wird; das Einkommenstenersystem wird gefordert! Trennung von-Staat und Kirche! heißt ein anderer Punkt, der namentlich die Brücke zu den Sozialdemokraten schlagen soll. In: Zentrum wird sehr eifrig gearbeitet; es ist das erste Mal, das; direkte Wahlen stattfinden. Ans der am Sonntag nachmittag abgehaltcncn Sitzung des Ausschusses der deutsche:: Turncrschast ist luw- vorznheben die Billigung der Hinzuziehung von technisch durchgebildeten Turnern zu den Beratungen des Turnaus- schnsses in Fragen des Frauenturnens, sowie der Bericht des Professors Keßler-Stuttgart über die schöne:: Erfolge der deutschen Riege auf dem Nordamerikanischen Bundestnru- seste in Indianapolis. Professor Keßler wies dabei auf den überaus günstigen Eindruck hin, den die A:m>esenheit der Riege auf die Stärkung des deutschen Volksbewnßtseins bei den Deutsch-Amerikanern ausgeübt habe. In den an: Sonntag vormittag fortgesetzten geschäftlichen Verhand lungen wurde beschlossen, die Bezeichnung des Kreises 16 b (Dent'ch-Oesterreich) nicht zu ändern und die ans dein Kreise 16 ausgetretenen Vereine als kreislos der deutsche:: Tnrnerschaft anzngliedern, ihnen aber anheimzustellen, sich an einen Kreis anzuschließen. Der Antrag des Landesver- ! bandes der Turnvereine Elsaß-Lothringens auf Bildung eines eigenen Kreises wurde abgclehnt. Den Höhepunkt der Verhandlungen bildete die Stellungnahme gegenüber der Einführung des schwedische',: Turnens in den deutschen Turnunterricht. Professor Keßler betonte, in: schwedischen Tnrnsystem könne durchaus nichts besseres erkannt »verden als unser deutsches Turnen, das bei richtige:- Handhabung nicht nur allen Anforderungen an die Gesundheitspflege ! vollauf genüge, sondern auch gegenüber dem schwedischen > Turnei: schwerwiegende Vorzüge aufweise. Die Versuche, ! das schwedische System als Ganzes auf die deutschen Turn- ! stätten zu verpflanzen, mußten daher energisch bekämpft ! werden. Etwaige wertvolle Einzelanrogungen brauchten dabei nicht unberücksichtigt zu bleiben. Der Ausschuß
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