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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Nadcberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo» 5 V» Sonnabend, den 16. Juli 1804. Dieses Blatt erscheine Mittwochs und Sonnabends. —Preis vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Pvstanstalte». — Inserate »c., welche die gespaltene Corpus,Zeile, oder deren Raum, mit 1 Ncugrvschen berechnet werden, sind in Pulsnitz spätestens dis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr cinzusenden. — Epveditivncn sind: In Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herrn Buchbindermcistcr Carl Günther. A in t licher Thei 1. Verordnung für die Gemeindevorstände in den ländlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Pulßnitz. Nach Anordnung der Königlichen Kreisdirection zu Budissin uft die Zahl Derjenigen zu ermitteln, welche in den ländlichen Ortschaften des GerichlöanUSbezirkeS Pulßnitz L., der Classc der selbstständigen Arbeit geber, welche! ngeschlosscnenFabrikctablisse in ents Weberwaaren fertigen lassen, In, der Classe der in dergleichen Etablissements beschäftigten Arbeitnehmer, e., der Classe der selbstständigen Arbeitgeber bei dem Hausindustriegewerbe der Weberei, und <1., der Classe der bei letzteren beschäsligten Arbeitnehmer, angehören. Die Gemeindevorstände in den ländlichen Ortschaften des unterzeichneten Gerichtsamtes erhalten demnach hierdurch Verordnung, im Vereine mit dem Orlssteuer-Einnehmcr Ihres Orts die Zahl Derjenigen Ihres Ortes, welche einer der vorbezeichneten vier Classen zugehören, sorgfältig und gewissenhaft zu ermitteln, in ein nach dem nachfolgenden Schema zu entwerfendes Verzeichniß zu bringen und dieses längstens den 1. August lf, I. bei einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. — . — - anher cinzureichcn. ' T a s Ort in geschlossenen Fabriketablissements betreibende list., Arbeit nehmer Königliche Gerichtsamt daselbst. Fcllmcr. 8 e I» «r in » Weberindusteriegewerbe KU., selbstständige Arbeit geber dk., Arbeit nehmer d-, als Hausindusteriegewerbe betreibende Pulßnitz, am 13. Juli 1864. Das Lk., selbstständige Arbeitgeber Bekanntmachung. Nachdem die, nach F. 56 des Wahlgesetze« vom 19. October 1861 vorgeschriebene Revision der Listen für die Wahlen des Bau ernstandes im Bezirke des unterzeichneten GcrichtSamteS vom Letzteren geschehen ist und die vorgckommenen Veränderungen in einen Nach trag gebracht morden sind, wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Wahlliste sammt Nachtrag zur Einsicht der Betheiligten an hiesiger Amtöstelle bereit liegt. Zugleich werden die Bctheiligten hiermit besonders auf die Bestimmungen in Z. 57 und 58 des eingangsgedachten Gesetzes aufmerksam gemacht. Pulßnitz, am 11. Juli 1864. DaS Königliche Gerichtsamt daselbst. Fcllmer. Rcke. Aufforderung. Bereits seit einer langen Reihe von Jahren liegen auf dem hiesigen Rathhauöboden zwei dem im Jahre 1849 sich aufgelösten Turnverein gehörig gewesene Fahnen, ohne daß solche dem hiesigen Startrathe zur Aufbewahrung ausdrücklich übergeben worden sind. Wir fordern daher alle diejenigen, welche an jenen Fahnen begründete Ansprüche zu haben glauben, hiermit auf, sich binnen 3