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Großenhainer Unterhaltungs- L AnzeigMatt. äer Roiligk Riiägitluihsuimmfcfinft, lies Röllig. RmtsgericlitL um! lieg Ällllirnii>8 zu Ero^enkain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter l M., durch den Voten ins Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 72. Jahrgang. Dienstag, den 2. December MM. In der Weihnachtszeit bitten wir, Inserate gefl. rechtzeitig bis früh S Uhr für die am Abend zur Ausgabe gelangende Nummer aufzugeben z Krosse Inserate aber ersuchen wir möglichst am Tage vorher einzureichen. — Um Störungen in der Ausgabe unseres Blattes gerade in der Weihnachtszeit zu vermeiden, müssen wir um pünktliche Einhaltung des Obigen im Interesse un serer Abonnenten höflichst bitten. Hochachtungsvoll ERLS Bekanntmachung. Die auf den Monat October d. I. im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 6 M. 48 Pf. für 50 Kilo Hafer, 2 „ 75 „ „ 50 „ Heu, 1 „ 63 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 27. November 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weiffenbach. Bekanntmachung. Diejenigen thatsächlich hilfsbedürftigen Personen hiesiger Stadt, welche sich um Berücksichtigung bei der zu Weihnachten d. I. erfolgenden Pertheilung der Zinsen von den unter unserer Verwaltung stehenden Stiftungen und Legaten bewerben wollen, haben sich bis längstens den 7. Dezember d. I. unter Angabe der Hausnummer bei demjenigen Herrn Bezirksvorsteher anzumelden, in dessen Bezirke sie wohnen. Großenhain, am 27. November 1884. Der Släölcäll). Vogel. Vierzehnte öffentliche Sitzung der* Stadtverordneten Mittwoch, den 3. December 1884, Nachmittags 5 Uhr. Tagesordnung: Haushaltplatt. Großenhain, den 1. December 1884. Keystelitz, Bors. Bekanntmachung, die Krankenversicherung der Arbeiter betreffend. Unter Bezugnahme auf unsere in Nr. 125 des diesjährigen Amtsblattes veröffent lichte Bekanntmachung vom 18. October 1884 bringen wir hierdurch noch besonders zur- öffentlichen Kenntniß, daß das in derselben angezogene Statut für die Orts-Krankenkasse zu Großenhain mit dem 1. December 1884 in seinem ganzen Umfange in Wirksamkeit tritt, sowie daß durch die stattgehabten Wahlen sowohl die Vertreter der Kassenmitglieder und die der Arbeitgeber, welche die Generalversammlung zu bilden haben, als auch die Mitglieder des Vorstandes bestimmt, und von den Letzteren Herr Tuchweber Julius Zschiesche gen. Gerhardt als Vorsitzender, Herr Fabrikant Max Otto als stellvertretender Vorsitzender und Herr Fabrikant Herrmann Schütze als Schriftführer erwählt worden sind, und daß die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kasse, mit Einschluß derjenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Specialvollmacht erforderlich ist, von dem Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Schriftführer, beziehentlich bei Behinderung oder im Auftrage des Ersteren durch dessen Stellvertreter wahrzunehmen ist. Mit Bezug auf § 49 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Kranken versicherung der Arbeiter, werden sämmtliche Arbeitgeber des hiesigen Stadtbezirkes, welche versicherungspflichtige, vom Beitritte zur hiesigen Ortskrankenkasse nicht befreite, zu der selben aber bis jetzt noch nicht angemeldete Personen beschäftigen, hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum 4. December d. I., und insofern solche nach dem 1. December d. I. in die Beschäftigung eintreten, spätestens am dritten Tage nach dem Eintritt anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des ArbeitsverhältnisseS wieder abzumelden. Diese An- und Abmeldungen werden bis zum 8. December d. I. noch in dem hie sigen Einwohneramte, I. Etage des Nathhauses, angenommen werden, sind jedoch nach gedachtem Termine bei derjenigen Kassen- und Meldestelle, welche Seiten des Kassen vorstandes annoch bekannt gemacht werden wird, zu bewirken. Arbeitgeber, welche ihrer Meldepflicht nicht genügen, werden mit Geldstrafe bis zu 20 M. bestraft, und sind außerdem verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeinde oder die Ortskrankenkasse zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person gemacht hat. Großenhain, am 29. November 1884. Der StäökVäkh. Herrmann. Orts-Krankenkasse m Großenhain. Nach dem bestätigten Kassen-Statute sind für Alle, welche der Kasse vom 1. December 1884 ab als Mitglieder anzugehöreu haben, wöchentlich folgende Beiträge zu entrichten, und zwar: 0,63 M. in Klasse l 0,45 M. in Klasse U 0,30 M. in Klasse Ul 0,27 M. in Klasse IV 0,18 M. in Klasse V 0,12 M. in Klasse Vl 0,09 M. in Klasse VII. Diese Beiträge find für die verficherungSpflichtigen Mitglieder von den Arbeitgebern im Voraus an die Kaffe zu bezahlen, und zu einem Dritttheil von den Arbeitgebern selbst zu tragen, zu zwei Dritttheileu aber für die Kassenmitglieder zu verlegen. Dieselben werden künftig für je die nächstfolgenden zwei Wochen Montags, oder am folgenden Werktage, eingeholt werden. Diese Einholung wird erfolgen, sobald Kassirer und Kasseubote bestellt sind. Bis dahin, wo dies geschehen kann, werden die Arbeitgeber aufgefordert, bei den Lohnzahlungen an die von ihnen beschäftigten Kassen mitglieder die an die Orts-Krankenkasse zu zahlenden Beiträge zu berücksichtigen, da bei der ersten Einholung die vom 1. December 1884 ab fällig gewordenen Beiträge werden nacherhoben werden. Die Klassen sind in der Weise gebildet worden, daß mit Rücksicht auf schnittlichen Arbeitsverdienst pro Tag angehören der Klasse I 3,50 M. Kassenmitglieder mit mehr als 3,00 M. „ II 2,50 „ „ mit 2,01 bis mit 3,00 M. „ Ul 1,80 „ „ mit 1,61 bis mit 2,00 „ „ 1V 1,50 „ n) männliche Erwachsene mit 1,60 M. oder weniger, 6) andere Kassenmitglieder mit 1,26 bis mit 1,60 M., „ V 1,00 „ u) weibliche Erwachsene mit 1,25 M. oder weniger, 6) Jugendliche mit 0,81 bis mit 1,25 M., „ V! 0,75 „ u) männliche Jugendliche mit 0,80 M. oder weniger, 6) weibliche Jugendliche mit 0,61 bis mit 0,80 M., „ VU 0,50 „ weibliche Jugendliche mit 0,60 M. oder weniger Großenhain, am 30. November 1884. Der Vorstand der Dris-Krankenkasse. I» Zschiesche gen. Gerhardt, Vorsitzender. Bekanntmachung. Herr vr. meck. Schwarzbach wurde als ständiger Arzt für die Orts - Kranken kasse zu Grofienhain augestellt, was hierdurch den Mitgliedern bekannt gegeben wird. Sprechzeit täglrch 12 — 2 Uhr. Mitgliedslegitimationen sinv im Einwohneramt (Rath- haus l. Etage) zu entnehmen. Großenhain, den 1. December 1884. Der Norstand der Orts-Krankenkasse. I. Zschiesche gen. Gerhardt, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die Stelle eines LvekruKLUKslMIn'vrs für die Orts - Krankenkaffe z« Großenhain ist zu besetzen und haben darauf Reflectirende ihre Offerten mit Gehalts- ansprücben bis spätestens Mittwoch, den 3. December a. c., Mittags 1 Uhr bei Unterzeichnetem schriftlich einzureichen. Bedingungen: Sofortiger Antritt und Cautions- fähigkeit. Großenhain, den 1. December 1884. Der Norstand der Orts-Krankenkasse. I» Zschiesche gen. Gerhardt, Vorsitzender. Neumarktgasse 179 8. den durch- Bekanntmachung, die Aienstkoten-Krankenunterstühm zu Kroßenstain öetreffend. An Stelle des Ortsstatuts für die allgemeine Krankenunterstützungs- und Begräbniß- kasse zu Großenhain vom 12. April 18/9 ist auf gemeinschaftlichen Beschluß der städtischen Eollegien ein revidirteö Ortsstatut ausgestellt und solches von dem Königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden. Wir bringen dies unter Verweisung auf den nachstehenden Auszug aus dem revidirten Statute mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß das letztere zwei Wochen lang in der RathSkanzlei zur Einsichtnahme für die Betheiligten ausliegt und daß die Be stimmungen desselben mit dem heutigen Tage in Wirksamkeit treten. Großenhain, am 1. December 1884. Dev Stadtvath. Herrmann. Auszug j aus dem Ncvidirten Orts-Statute für die Dienstboten-Krankenunter- stützungskasse zu Großenhain vom 26. November 1884. z 1. Die gegenwärtig unter dem Namen „Allgemeine Krankenunterstützungs- und Begräbuiß- kasse zu Grebenhain" bestehende Kasse fuhrt fortan den Namen „Dienstboten - Kranken Nntcr- stutzungS Kasse zu Großenhain." Lie steht wie bisher unter der Garantie der Ltadtgemcinde Großenhain, erstreckt sich auf den Gemeiudebezirk der Ltadt Großenhain und bat ihren Litz in Großenhain. Z 3. Beitnttspslichtig sind alle nackt der Gesindeordnung vom 1t>. Januar 1835 zur dienenden Klasfe gehörenden, im Bezirke der Ltadt Großenhain in Diensten stehenden Personen beiderlei Geschlecht-?. Dieselben tonnen sich der Theiluahme unter dem Borwande nicht entziehen, sich im GrkeaukungsfaUe ! ans eigene Kosten oder auf Kosten ihrer Anverwandten, Glteru, Ehegatte» oder Herrschaften verpflegen s und heilen zu lassen. tz 4. Bon der Pslicht, der Kasse beizutreten und ihr fernerhin anzugehöreu, sind besreit die Mit glieder einer aus Grund des Gesetzes vom 7. April 1873 oder aus Gruud laudesrechtlicher Borschrifteu errichteten, den Anforderungen des ts 75 de-? Neichs Gesetzes vom 15. Juni I883, betreffend die Krauken- j Versicherung der Arbeiter, entsprechenden freien Hüls-? oder einer auf Grund de-? letzteren Gesetze-? er richteten Orts- oder Betriebs-Krankenkasse, und zwar auf fo lauge als diese Mitgliedschaft besteht. ss 5. Diejeuigen Mitglieder der jetzt bestebeudeu Kasse, welche verpflichtet siud, eiuer Ort-?- oder ' eiuer Betrieb-? - Krauteutasse beizutreteu, scheiden mit dem Tage des Eintritt-? in diese Kasse aus der ersteren au-?. 6. Diejenigen derzeitigen Mitglieder, welche weder nach 3 zum Beitritte verpflichtet sind, noch auf Grund von Zs 5 auszuscheiden haben, bleiben wie bisher auch fernerhin Mitglieder der Kasse. Dieselben sind durch den Kassenausschuß aus der Kasse auszuschließen, wenn sie dieselbe durch Betrug geschädigt haben. Die Mitgliedschaft erlischt in diesem Falle mit dem Tage, au welchem dem Mitgliede