Volltext Seite (XML)
II Tageblatt für Schneeberg und Umgegend en I Der Trigebtrgllch« B°U,freund-^,chrint tiigltch mit Au,nahm- der Dege j nach den Sann- und Jesttagen. Abonnement «terteMrNch t Mark 80 Pfa. I ^twPK., tm amtliche» Theil dl« kV. SS « s ,?"S Plg , Reklamen di« S aest-alten« Zeile mit SK M. I berechnet; tabellarischer, -uhersewbhnllcher Sa, nach erhöhtem Tarif. bis zum 10. November 18S7 . anzuzeigen. AI vn Rm. Nadelholz-Scheite, vmt Vorschriftsgemäß wird ein Abdruck der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen angefügt. ZieKr, Brgrm. Rath der Stadt Lößnitz, am 9. Oktober 1897. Rath der Stadt Lößniß, am 9. Oktober 1897. Zieger, Brgrm. re. in allen w Kaiserlichen l sich bekannt. Hat doch die französische Regierung jetzt den Admi. s ral Pottier geradezu beauftragt, die Jntrtgurn der Engländer auf usl- !vtt- 1 13 148 thlichen Ru« den dazu gehört, gegen diesen Plan von zwei Seiten, nämlich von Abessynien der Türkei, Einspruch erhoben. ES könnte sich doch wohl mal ereignen, daß dem ländergierigen England nicht nur Biffen vor dem Munde plötzlich verschwindet, sondern auch ein halbverdauter wieder entrissen wird. und ein» der noch afts, n «. agen Lsche, 4 ., Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; ES wäre ihm in der That eine tüchtige Lection sehr wohl einmal zu gönnen. Daß es bei den heillosen Zuständen auf Kreta seine Verderben bringende Hand im Spiele hat, ist männig» sein wird. DaS freisinnige Schlagwort von den uferlosen Flottenplänen versagt angesichts der Absicht, dem Reichstage einen festen, auf eine ganze Reihe von Jahren berechneten Bauplan vorzulegen; auch andere freisinnige Schreckworte haben ihren Zweck gänzlich verfehlt und nur ihre Erfinder in komischer Weise bloßgestellt. Nun versucht eS das Blatt Eugen Richter» mit direkten Angriffen aeaen die Person de» Kaiser»; e» sucht sein Interesse an der Marine zu verdächtigen und ihm da» Recht zu bestreiten, die Flottenpläne zu prüfen, ehe sie den BundtSrath paffirt haben. Da» Blatt vergißt aber wunderlicher Weise dabei ganz und gar, daß der Kaiser ja Höchstkommandirender d« deutschen Marine ist, und daß also eigentlich, richtiger gesagt, kein Bau- rc. Plan an den BundeSrath gelangen dürste, ohne daß er der . " gefördert und gestählt werden müsse durch eine muthvolle, tapfere Regierung, wie wir un» ihrer in Sachsen erfreuen. Natürlich handelt e» sich immer in erster Linie um die Be kämpfung der Sozialdemokratie, und deren Vertreter wissen sehr wohl, daß sie Niemanden und Nichts so sehr zu fürchten haben, als den alten tapferen Fürsten und den von ihm empfohlenen Zusammenschluß der staatserhaltenden Parteien. Es ist daher er klärlich, daß sie ihn stets, auch auf dem Hamburger Parteitage, mit ihrem unauslöschlichen Hasse beehren. Der Reichskanzler hat an die Bundesregierungen ein Rund schreiben betreffs der Vorarbeiten zur Durchführung der Jnnungs- gesctzgebung gerichtet und den Staatsministern die baldige Inan griffnahme der nothwendigen Maßregeln anheimgcstellt. Gleich zeitig hat er die letzteren ersucht, ihm über die Absichten wegen Einrichtung der Handwerkskammern vor Ablauf diese» Jahres nähere Mitthcilung zu machen und dabei auch den Zeitpunkt an zugeben, zu welchem für die einzelnen Staatsgebiete die Inkraft setzung der einzelnen Abschnitte des Gesetzes voraussichtlich zulässig nijaiil-ljf die königl. und städtischen Lehördm in Ane, Grünhain, Hartenstein, Zohmm- "VUllvvlllll georgenstadt, Loßnitz, Umstädtel, Schneeberg, Schwärzender« «nd Wildenfels. Aus London wird geschrieben: Die Frage der Räumung KassalaS seitens der Italiener und der Uebergabe dies r Stadt cm die Engländer tritt nun ernsthaft in den Vordergrund. Seit Kur zem findet zwischen den beiden Kabincten ein lebhafter Gedanken austausch statt. Die englische Regierung hat die großen Opfer und Anstrengungen Italiens bei der Okkupation KassalaS vollauf anerkannt, sie hat ferner dem römischen Kabinete für die großen Dienste, die es damit der Sicherheit Egyptens geleistet hat, den gebührenden Dank abgestattet und Italien das Recht zugestanden Kassala mit Ende Dezember dieses Jahres zu räumen. Im Hin blicke auf diesen nahen Termin bcrathen die englische und die egyptische Negierung über den geeigneten Modus der Uebernahme dieser Stadt und wird speziell die Frage erwogen, ob es thunlich sei, Kaffala von den angloegyptischen Truppen besetzen zu lassen, indem gleichzeitig die 2000 Mann einheimischer Truppen, die sich gegenwärtig in der Stadt befinden, aus dem italienischen in den egyptischen Dienst übernommen werden. Damit wäre für Egyp ten eine jährliche Auslage von 2'/z Millionen Francs verbunden; die Angelegenheit erfordert demnach jedenfalls reifliche Erwägung. In den hiesigen unterrichteten Kreisen wird es al» nahezu sich« betrachtet, daß der letztbezeichnete Modus gewählt werden wird und daß demnach die angloegyptischen Truppen Kaffala noch vor Ablauf dieses Jahres besetzen werden. Wie man weiß, wird aber M von Aue einem ursus: s Montag, lenden von Abei freundlichst ein 5« Itchr-mq. Aufbereitct in sämmtlichen Abtheilungcn. Fürstlich Schönburgische Forstverwaltung Streitwald I Auszug aus dem Gerichtsverfasinngsgesetze vom 27. Januar 1877. sstgramm-Adressr« »lksfreund Schneeberg. rrnfprrcher: , Schneeberg sz. Aue 2S. ^warzenberg zg. , Dienstag, IS. Oetober 1897 P-st-8«ttun,,Nst, n«. MIT Holz-Auktion auf Streitwalder Revier Freitag, den 15. Oktober 1897 von Vormittag «10 Uhr au in der Restauration „Haltestelle Affalter". " 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen «en-Matttel werden. — ! § 32. Jnseratvr-Umiahm« für die am RachmUtaa erschtlnent« Nmnmrr KU Vor mittag 11 Uhr. Mn« Bürgschaft für »t« nüchsttsgia« Ausnahme der «njetam b«j. an den voraeschriebenen Tagen sowie an desttmmter Stell, wird nicht gegeben. Lugwarttge «ustrüge nur argen Vorausbezahlung, gür Rückgabe etngesanbter Manuskripte macht sich dt« Redaction nicht verantwortlich. Holzauktion, Lößnitzer Stadtwaldung detr. Montag, den 18. Oktober d. I., i , »o« Vorm. S Uhr ab . sollen im Rathskeller zu Lößnitz die in den Forstorten „PauluSacker, am Stein'schen und Alberodaer Wege, obere Zmnleithe und Einzelnleithe" aufbereiteten Brennhölzer, als: Schneeberg, am 10. Oktober. Wochenschau. Den sächsischen Kartellparteien ist es gelungen, bei den jüng sten Landtagswahlen auch in den beiden einzigen Wahlkreisen, in ebenen die Möglichkeit der Wahl eines Kartellgegners nicht aus- timeschlossen schien, im 1. Wahlkreise der Stadt Chemnitz und im ^0. ländlichen Wahlkreise, den Sieg davon zu tragen. Da das Ergebniß der Wahl in den noch ausstehenden Kreisen nicht zweifel- 'haft ist, so werden nunmehr sämmtliche 31 Wahlkreise, die dics- - mal eine Neuwahl vorzunehmen hatten, durch Anhänger des Kartells im Landtage vertreten sein. Die Sozialdemokratie ist nunmehr auf 8 Sitze beschränkt. Daß dieses Ergebniß der Wahl von allen patriotisch gesinnten Sachsen mit größter Freude begrüßt werden muß, leuchtet ein. Aber auch die Hoffnung erscheint heute als keine trügerische, daß die glänzenden Erfolge, die bei uns das »treue Zusammenhalten der Ordnungsparteien erzielt hat, ihre Wirk- "ung auf die Haltung der nationalen Parteien im Reiche nicht ver- kjs Bei Bestellung gebundener Register ist die Stärke derselben nach Buch oder Bogen — l- ogen — 1 Buch — mit anzugebcn. Schwarzenberg, am 9. Oktober 1897. Königliche Amtohanplmannfchaft. Frhr. v. Wirsing. Kr. g n t n Die UrUsie über die zum Schöffen-und Geschworenen- V U SS » Amte berechtigten Personen der Stadt Lößnitz liegt in unserer tathScxpedition vom 13. Oktober d. I. ab eine Woche lang zu Jedermanns Einsicht auS; inner halb dieser einwöchigen Frist kann gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei uns schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden. Die Herren Standesbeamten de» Verwaltungsbezirks werden veranlaßt, den Bedarf der if Staatskosten zu liefernden Standesregister und sonstigen Formulare für standesamtliche Anae- icnheiten für das Jahr 1898 „ -Klöppel, „ -Stöcke und 24„g Hdrt. , -Schlagreisig unter den vor der Auction bekanntzumachcnden Bedingungen gegen Baarzahlung versteigert werde«. schien werden. Ueber den Ausfall der sächsischen Wahlmänner-Wahlen und somit über den Werth unseres neuen Wahlgesetzes hat sich, nach den Berichten eines gut instruirten Gewährsmannes der „Leipz. Neuesten Nachr.", auch Fürst Bismarck wiederholt sehr erfreut und anerkennend geäußert. Dabet hat der Altreichskanzler besonders das Zusammenwirken der staatserhaltenden Parteien gelobt und darauf hingewiesen, daß man sich — für den Fall der Nachahmung im Reiche — die theilweise Wiederbelebung de»Kartells nicht indem früheren, veralteten Sinne, als einen dauernden Zusammenschluß her betreffenden Parteien zu denken brauche, vielmehr nur al» eine für einen einzelnen bestimmten Zweck getroffene Vereinbarung. Wenn der Wille dazu da ist, warum sollte die Sache im Reiche nicht so gut gehen, wie in Sachsen? Allerdings weist Fürst Bi». marck zugleich darauf hin, daß dieser gute Wille hervorgerufen, Prüfung unterbreitet worden wäre. ——MIMIMIMM» 5 ., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 ., Minister; 2 ., Mitglieder der Senate der steten Hansestädte; 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5 ., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; . S ., gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte; 7 ., Religionsdiener; 8 ., Bolksschullehrer; S ., dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Berwaltungsbeamte bezeichne«, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche« versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. 8. Auszug aus vem Gesetze, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 re. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1 .; die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien; 2 ., der Präsident des Landesconsistoriums; 3 ., der Generaldirector der Staatsbahnen; 4 ., die Kreis- und Amtshauptleute; 5 ., die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. !. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1 ., Per onen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2 ., Per onen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3 ., Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1 ., Personen, welche zur Zett der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3 ., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützuug aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurück gerech net, empfangen haben; Konkursverfahren. Ueber da» Vermögen des Schuhmachermeisters und Schuhwaarenhändler» Hermai»« kmil Lässig in Aue wird heute, am 11. Oktober 1897, Vormittags V-11 Uhr, das Konkurs erfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Rudloff in Aue wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 5. November 1897 bei dem Gerichte anzumclden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Be- ellung eines Gläubigerausschuffcs und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkurs- »rdnung bezeichneten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den IS. November 1897, Vormittags 1» Uhr wr dem unterzeichneten Gerichte Termin anbcraumt. . Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen »der zu leisten, auch die Verpflichtung auferlcgt, von dem Besitze der Sache und von den Forder- mgen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 30. Oktober 1897 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zn Schneeberg. Bekann: gemacht durch den Gerichtsschreibrr Akt. Wenzel. rMbHolksfremck 224 Nadclh. Stämme von 10 bis 15 vm Mittcnstärke, 46 „ » » 16 „ 22 „ 10 » 23 „ 25 „ 43 „ Klötzer „ 10 „ 15 „ Oberstärke, ^2 , o o 16 , 22 „ 61 » o -- 23 „ 29 „ „ 16 ,» » » 60 „ 36 „ 2 , o o 68 , „ 78 „ Stangen „ 10 u. 11 „ Unterstärke, 1 Rmm. w. Scheite, 3 Rmm. w. Rollen, 105 „ „ Stöcke, 90 Geb. weich. Reisig.