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Wochenblatt für Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. ^ 45 Sonnabend, den 7. November 1908. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Aunahme i» der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr. bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Montag, den S. November L. o. abends 8 Uhr soll im hiesigen Gasthofe die Anfuhre von 250 krirm Stratzensteine, sowie das Fahren des Sprengwagens für nächstes Fahr an hiesige Fuhrwerksbesitzer unter den im Verdingungstermin bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. Bietungslustige werden hierzu eingeladen. Reichenbrand, am 6. November 1908. Der Gcmeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung, Der Unterzeichnete Gcmeindcvorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß vom Ge- mcinderate mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft ein Ortsstatut, die Anstellungs-, Dienst-, Gehalts- und Pensionsverhältnisse der hiesigen Gemeindebeamten betreffend, aufgestellt worden ist. Dieses Ortsstatut tritt mit heute in Kraft und liegt 14 Tage lang an Gcmetndeamtsstclle zur Einsichtnahme öffentlich aus. Reichenbrand, am 6. November 1908. Der Gcmeindcvorstand. Vogel. Bersteigerung. Sonnabend den 14. November s. c. vormittags 9 Uhr sollen im hiesigen Gemeindeamte mehrere Pfänder als Möbel pp. gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Reichenbrand, am 6. November 1908. Dcr Vollstrccknnsisbcaintc. Bekanntmachung» Es wird hiennit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine i« der Gemeinde Ravenstein in dcr Zeit vom 10. bis 26. November stattfindet. Rabenstein, am 6. November 1908. Dcr Gciiicindcvorstand. —— Wilsdorf. Bekanntmachung. Die hiesigen Grundstücksbesitzer bezw. Vertreter' werden unter Hinweis'aufdie Bestimmungen des Regulativs vom 7. Juli 1887 hiermit erneut darauf aufmerksam gemacht, daß sie die Fuß- und Fahrwege längs ihrer Grundstücke bet eintretender Glätte auch ohne weitere Erinnerung sofort mit führen lassen zu können. ^ 6 'ch ' g. ' > z S 'ch Unterlassung dieser Anordnung würde Bestrafung und eventuell auch Inanspruchnahme hinsichtlich der Haftpflicht zur Folge haben. Nabenstein, am 6. November 1908. Dcr Gcmcindcvorstand. Wilsdorf. Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, Rabenstein, am 6. November 1908. Dcr Gcmcindcvorstand. Wilsdorf. 622 ä.. Chemnitz, am 11. Funi 1908. Es ist in letzter Zeit zu bemerken gewesen, daß die Bestimmungen in § 21 des Tanz- und Dergnügungs^gulativs vom 6. ^November 1896, wonach ^ i n l "l i ^ wird, einzuholen ist, ^ g ch h nicht immer Beachtung gefunden haben und namentlich in Vereinen derartige Aufführungen veranstaltet worden sind, ohne daß um die amtshauptmannschaftliche Genehmigung nachgesucht worden ist. Diese Bestimmung wird daher mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß den spätestens 8 Tage vor der Aufführung einzureichenden Gesuchen ein Programm und die Texte der Vorträge bei zufügen sind. Hinsichtlich derartiger Veranstaltungen durch gewerbsmäßige Unternehmer wird auf die Bekanntmachung vom 1. Mai 1896 in Nr. 107 des Chemnitzer Tageblattes (Wendlers Bezirkshandbuch Seite 174/175) hingewicsen. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 2. A: Dr. Iani. Schule zu Rabenstein. Von Ostern 1909 ab soll Eltern, die ihren Kindern eine Schulbildung zu teil werden lassen wollen, die über das Ziel unserer einfachen Ortsschule hinausgeht, hier Gelegenheit gegeben werden. Die Ein richtung ist so gedacht, daß auf den planmäßigen Unterricht wöchentlich noch drei Stunden aufgesetzt werden. Diese drei Stunden kosten bei einer Mindestzahl von 40 Kindern jährlich 6 Mark (bei 30 Kindern 8 Mark). Außerdem ist das übliche Schulgeld zu zahlen. Dieser erweiterte Unterricht ist zunächst nur für das Ostern 1969 aufzunehmende erste Schuljahr, höchstens für das (nächstjährige) zweite Schuljahr geplant. 2m Bedarfsfälle wird diese Einrichtung auch für die späteren Schuljahre bcibehalten. Anmeldungen (schriftlich oder mündlich) nimmt der mitunterzeichnete Schuldirektor bis zum 15. November d. Z. entgegen. Zu weiterer Aiwkunft sind die Unterzeichneten gern bereit. HL. Die Schüler der „aufgesetzten" Stunden sind auch während des übrigen Unterrichts vereinigt. Diese Stunden sind also mit dem Klasscnunterricht organisch verbunden. Rabenstein, 1. Oktober 1908. Die Schuldirektion. Der Schulvorstand. H. Steinbrück. Fr. Schmidt. Schule zu Rabenstein. Die Anmeldung der Ostern 1909 schulpflichtigen Kinder soll (wegen Ncugründung einer Elementarklasse mit höheren Zielen) schon am 16. und 17. November erfolgen. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis Ostern 1909 das sechste Lebensjahr vollenden. Auf Wunsch der Eltern dürfen jedoch auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Zuni 1909 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Reihenfolge der Anmeldung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens: Die in Nabenstein geborenen Kinder mit den Anfangsbuchstaben A bis M sind am 16. Nov. nachm. 2 U. anzumelden, die übrigen (N bis Z) U., und Taufzeugnis. 2m Interesse von Haus und Schule wird gebeten, auf etwaige körperliche und sonstige Eigenarten und Fehler des Kindes aufmerksam zu machen. Bei der Anmeldung müssen sich die Eltern entscheiden, ob das Kind die gewöhnliche oder die gehobene Elementarklasse besuchen soll (vergl. Bekanntmachung vom 1. Okt. d. I)- Steinbrück, Schuldirektor. Bekanntmachung . Am 15. dieses Monats war der 5. Termin der Eemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 15. November 1908 an die hiesige Gcmeindckassenvmvaltung abzusühren. ^ ^ ^ . S" ' Neustadt, am 16. Oktober 1908. Der Gemeindevorstand. Geißler. ^ Rottluff, am 29^ Oktober 1908. Der Gcmeiiidcvorstaiid. Bekamitmachun.q, die Reinhaltung der Waffcrlänfe betr. Es ist in neuerer Zeit vielfach wahrzunehmen gewesen, daß unzulässigerweise allerhand Abfallstoffe (Schutt, Asche, Kehricht, alte Gefäße und desgleichen) an den Äsern der Flüsse und Bäche des Bezirks abgelagert und in dieselben eingeschüttct, sowie daß in die Fluß- und Bachläufe Tiere und Tierleichen ^Im gesimdheits- und wasserpolizeilichen Interesse wird deshalb mit Zustimmung des Bezirksaus schusses das Ablagern von Unrat und Abfallstoffen an den Ufern dcr Flüsse und Büche, jede eigenmächtige Veränderung der Ufer sowie jede Verunreinigung der Wasscrläufe in der vorbezeichneten Weise untersagt. Chemnitz, den 13. Dezember 1904. Königliche Amtshauptmannschast. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 30. Oktober 1908. 1. Es wird Kenntnis genommen s) von einem Danschreiben des Kaninchenzüchtervereins für den bewilligten Ehrenpreis; o) von einer Einladung des Landesverbands gegen den Mißbrauch geistiger Ge tränke, wissenschaftliche Vorträge zur Erforschung der Alkoholfrage betr.; c) von einem Gesuche des hiesigen Ortsvereins um Beleuchtung des Uferweges und um Anbringung von Warnungstafeln für Auto- mobilfahrer an den Gin- und Ausgängen des Ortes. Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung einer Straßenlampe abzulehnen, weil der Uferweg kein öffentlicher ist. und weiter, von dem Anbringen der Warnungtafeln abzusehen, da man sich hiervon nicht den gewünschten Erfolg verspricht; es sollen vielmehr die Schutzleute zur strengen Auf sichtsführung über das schnelle Automobilfahren angewiesen werden; ci) von einem Gemetndeabgabenerlaßgesuch; dasselbe wird abgewiesen. 2. In Bausachen werden die für einen Neubau aufgestellten Be dingungen gutgeheißen. Es wird beschlossen die Rabensteinerstraße von der Hohensteinerstraße ab bis zur Eisenbahn im nächsten Früh fahr walzen zu lassen. 3. In Sparkassensachen wird a) Kenntnis genommen von dem Protokoll über die am 22. September d. I- vorgenommene Revision der Sparkasse, b) beschlossen, auf Vorschlag des Ausschusses ein Darlehnsgesuch zu berücksichtigen. 6. Als Hilfsexpedient wird der Kopist Paul Otto Leistner in Leukersdorf von 50 Bewerbern gewählt. 6. In den Wahlausschuß für die Gemeinderatswahlen werden gewählt die Herren Zunghänel, Otto, Fiedler und Köhler. 7. Einschätzung Zugezogener. Bericht über die Sitzung des Gcmeindcrats zu Neustadt vom 30. Oktober 1908. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von der anderweiten Unter bringung des Sprengwagens im Spritzenhause: b) von einer Ver ordnung des Königlichen Ministeriums, die Gewährung von Darlehen aus dem gewerblichen Genossenschastsfonds betr.; c) von einem Schreiben des Bezirksobstbauvereins in Sachen der Pflege der Vor- gärten; ck) von einer Zuschrift des Hausbesitzervereins hier, die Zu- sammensetzung der Kommission zur Prämiierung der Vorgärten betr; e) von der Entschließung der Königlichen Amtshauptmannschaft in einer Zaunangelegenheit; k) von der Gewährung der Beihilfe für die Dolksbibliothek; s) von der Abrechnung über die Versteigerung des Nachlasses des Strumpfwirkers Lorenz aus Siegmar; k) von der erfolgten Ueberführung der Frau verw. Lorenz in das Bezirksstift Iahnsdorf; i) von der Ablehnung eines Baugesuches durch die Kgl. Amtshauptmannschaft; k) von einem Schreiben des Kirchenvorstandes Schönau-Neustadt, die Gewährung von 4"/o Einnehmergcbühren für Erhebung der Kirchenanlagen pp. betr.; I) von einem Dankschreiben der Sanitätskolonne vom roten Kreuz und der Fondsverwaltung bei der Königlichen Blindenanstalt in Chemnitz-Altendorf für Ge währung von Beihilfen. 2. Mit der Abänderung des I. Nachttags zu den: Regulativ über die Erhebung einer Wertzuwachssteuer bei der Veräußerung 5. Von dem Ergebnisse der vorgenommenen Sammlung für die in Carlsfeld, Steinbach und Wildenthal durch Hochwasser geschädigten Einwohner nimmt man mit Dank Kenntnis und beschließt, ^ die 8. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von einer Zuschrift des Hausbesitzervereins hier, nach welcher die Anschaffung eines Kranken transportwagens angestrebt wird, gibt auch seiner Freude darüber Reichenbrand. Bei der hiesigen Gemeindesparkasse erfolgten im Monat Oktober d. I. 128 Einzahlungen im Betrage von 28295 Mk. 88 Pf. und 61 Rückzahlungen im Betrage von 19108 Mk. 02 Pf. Die Gesamtcinnahmc betrug 48847 Mk. 49 Pf., die Gesamtausgabe 43602 Mk. 58 Pf. und dcr bare Kaffenbestand am Schlüsse des Monats 5244 Mk. 91 Pf. Der gesamte Geldumsatz im Monat Oktober beziffert sich auf 92450 Mk. 07 Pf. Nabenstein. Am 1. November fand in der Zentralschule die Besichtigung der unter der bewährten Leitung des Kolonnenarztes