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Siebkillkhn md die UmMenden. Imlsblalt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 74. Dienstag, Sen 13. September 1892. Bekanntmachung, die Belastung des Fuhrwerkes aus den fiscalrfchen Straßen betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß die auf den fisealischen Straßen verkehrenden Fuhrwerke vielfach insofern in vorschriftswidriger Weise mit zu großen Lasten beladen werden, dld dabei nicht auf die gesetzlich geordnete Felgenbreite geachtet wird. Die Königliche Amtshauptmannschaft lleht sich daher von Neuem veranlaßt, eine über 2500 Kilo (— 50 Centner» hinausgehenden Belastung der Fuhrwerke auf den fisealischen Straßen innerhalb des hiesigen Bezirkes unter Hinweis auf die in 8 12 des Gesetzes vom 16. April 1840 für Zuwiderhandlungen vorgesehenen Strafen und weiteren Maßnahmen hiermit B untersagen, sobald die Räder der Fuhrwerke nicht die in § 8 gedachten Gesetzes solchenfalls vorgeschriebene Felgenbreite von wenigstens 10cm (—4,43 Zoll) enthalten. Den eventuellen Anordnungen der Straßenaufsichtsbeamten wegen Ermittelung der Größe einer anscheinend vorschriftswidrigen Ladung sowie wegen der Entlastung überladener Uhrwerke ist unweigerlich Folge zu leisten. Die Ortsbehörden wollen die Fuhrwerksbesitzer ihrer Orte auf diese Bekanntmachung Hinweisen. Meißen, am 1. September 1892. Königliche Amtshauptmannschast. v. Airchbach. Vsnnerffag, den ss5. -sr. Alts., l(O Uhr Vormittags gelangt an hiesiger Gerichtsstelle 1 Nähmaschine zur Versteigerung. Wilsdruff, den 10. September 1892. Iku««!», Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschast zu Meißen auf Grund von 8 105 b, Abs. 2, der Reichsgewerbeordnung vom I. Juni Ib91 für die beiden Kirmessonntage, den 18. und 23. dieses Monats, Äe Ausdehnung der in der Bekanntmachung vom 24. Juni dss. Js., festgesetzten sonntäglichen Geschäftsstunden von Rachmittags 3 bis Abends 8 Uhr hiesigem Stadtbezirk gestattet hat. Wilsdruff, den 12. September 1892. Der Bürge r m eiste r. Wegen der in hiesiger Stadt und in der Umgegend ausgebrocheuen Maul- und Klauenseuche wird auf höhere Anordnung die Abhaltung des hiesigen Ferkclmarktes bis auf weiteres verboten, was hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Wilsdruff, den 12. September 1892. Der B ü r g er m e i st e r. Ficker. könnte," — so heißt es in einem längeren, den obigen Be schluß begründenden Artikel, der der „Leipziger Zeitung" aus dem Sächsischen Landeskuiturrathe zugegangen ist — „was von keiner Seite hestritten wird, nur auf Kosten der heimischen Land- wirthschaft geschehen und würde daher durch Veringerung ihrer Kaufkraft auch auf Handel und Industrie ungünstig zurückzu wirken- er könnte und es würde unzweifelhaft Rußland große Vortheile, Deutschland aber nur Nachtheile bringen. Solches würde selbst auf solchen Gebieten der Fall sein, wo zunächst Vvrtheil für deutsche Industrien in Aussicht zu stehen scheint: wie beängstigenden Ereignisse, von denen Hamburg heimgesucht wird, der Verheerungen au Menschenleben, der wirthschaftlichen Opfer, die wir zu konstatiren haben, der Gefahren, denen das ganze deutsche Reich ausgesetzt und der unübersehbaren Folgen, die uns bevorstehen, müssen wir verlangen, daß l. unser Reichs gesundheitsamt mit ausreichender Exekutivgewalt ausgerüstet werde, um in der That ein Organ der öffentlichen Gesundheits pflege zu sein, und daß 2. dem schon seit langer Zeit gestellten Verlangen entsprochen wird und ein Reichsseuchengesetz in Kraft tritt, das die Ergreifung von Maßregeln für das ganze Reich ungen, die zuweilen in kurzer Zeit recht sonderbare Wandlungen durchlaufen, in kurzer Frist wieder abzuändern, oder durch ander weite Maßnahmen wirkungslos zu machen (es sei in dieser Be ziehung an den Ukas erinnert, der die Zahlung der Zölle in Gold anordnete, und an die Wandlungen, welche seit Jahres frist die Bestimmungen über Getreideausfuhr erfahren haben). So würde selbst bei Abschluß eines Handelsvertrages durch diesen einen dauernden Zustand nicht geschaffen, fortgesetzte Beunruhigungen von Landwirthschaft, Handel und Industrie nicht ausgeschlossen sein. Von wesentlicher Mitwirkung müßten bierbei die schwankenden russischen Valutaverhältnisse sein, deren Ordnung nicht abzusehen ist, deren speculative Benutzung aber auch jetzt schon die Schützzölle Deutschlands, ungeachtet ihrer derzeitigen Höhe, zeitweise vollständig wirkungslos macht, sowie die Abhängigkeit der Eisenbahnfrachttarife von der Willkür der russischen Slaatsregierung und die dadurch bedingte Wandel barkeit derselben. Ganz abgesehen von politischen Erwägungen, welche Angesichts der Stellung Rußlands dem benachbarten Deutschen Reiche gegenüber dessen Beihilfe zur materiellen Kräftigung dieses Landes nicht im eigenen Interesse erscheinen lassen, find es demnach außer den landwirthschaftlichen auch allgemein volkswirthschaftliche Erwägungen, welche ernstliche Be denken gegen den Abschluß eines Handelsvertrages mit Rußland aufdrängcn. Ein Bedenken solcher Art ist es auch, welches aus dem Wegfall eines weiteren Theiles der bisherigen Ein nahmen aus den landwirthschaftlichen Zöllen erwachsen müßte." Als in der vorigen Session in Anknüpfung an die Be rathungen auf der von der Reichsregierung veranstalteten Berliner Handwerkereonferenz im Reichstage die Maßnahmen erörtert schon geradezu als unhallbar hezeichnet werden müssen. Es unterliegt wohl keinem Zweifel mehr, daß es zwei Ursachen sind, denen wir den Einbruch der Katastrophe und deren so umfangreiche Verbreitung zu danken haben: nämlich die unver- antworlliche Aufnahme russischer Auswanderer auf Hamburger Gebiet und die geradezu grauenhaften Zustände, die in Betreff der Wasserversorgung Hamburgs herrschen. Die erstgenannte Thatsache mag die Entstehung der Krankheit in Hamburg be wirkt haben; allein eine Verbreitung derselben in dem gewaltigen Maßstabe, wie wir ihn selbst erleben müssen, ist doch undenk bar, wenn nicht die hygienischen Verhältnisse in Hamburg schon derartig beschaffen gewesen wären, daß sie den allerbesten Nähr boden für die Verbreitung der Epidemie geboten hätten. Und - solche beschämenden Zustände bestehen jahraus, jahrein in der j zweitgrößten und reichsten Stadt Deutschlands, während das: ReichSgesundsheitsamt keine Gewalt besitzt, hier exekutive vorzu- gehen, den Augiasstall des Deutschen Reiches zu reinigen, zu gleich aber energischere Absperrungsmaßregeln zu ergreifen, als , dies bisher geschehen ist. Ziffern und Thatsachen sprechen die! deutlichste Sprache; tausend und aber tausende von Menschen leben wurden bereits vernichtet und stehen noch auf dem Spiele, Lie Erwerbsfähigkeit Hamburgs, die ganze wirthschaftliche Ent- Wickelung des Reiches sind schwer bedroht. Es gilt eine schleunige! und gründliche Umkehr und Besserung. ! Der Landeskulturrath des Königreichs Sachsen hat an! die Königlich Sächsische Regierung, das dringende Ansuchen > gestellt, bei dem Bundesrathe dahin wirken zu wollen, daß von dem Abschlusse eines Handelsvertrages von Rußland abgesehen werde. „Der Abschluß eines Handelsvertrages mit Rußland - Tagesgeschichte. Die furchtbare Katastrophe, von welcher die zweitgrößte «ladt des Deutschen Reiches heimgesucht wird, legt einem sidm Patrioten und Volkswirth, der Augen hat, zu sehen und ^hren, zu hören, die gebieterische Pflicht auf, sich mit der sifentlichen Gesundheitspflege und den bei uns bestehenden Zurichtungen ernstlich zu beschäftigen. Im großen und ganzen die öffentliche Gesundheitspflege Deutschlands sehr im Argen, Ende der siebziger Jahre die Einsetzung deö sogenannten lEichsgesundheitSamteö stattfand, das man in der Be völkerung mit weitgehenden Erwartungen als dasjenige Organ ^grüßte, das alle, die öffentliche Gesundheitspflege betreffenden wagen in ebenso energischer wie praktischer Weise ihrer end gültigen Lösung zuzuführen berufen wäre. Leider hat ein ent- iftechender Ausbau dieser segensreichen Einrichtung nichl statt- üflunden; das ReichsgesundheitSamt besitzt den schwierigsten und wichtigsten Fragen gegenüber keine Exekutive, funktionirt nur berathendeö und vorarbeitendes Organ und befaßt sich i-.s- ^'ondere mit der „medizinischen Statistik". An allgemeinen, öffentliche Gesundheitspflege betreffenden Reichsgesetzeu und ^ichSverordnungen, von denen einzelne allerdings bereits wieder vußer Kraft gesetzt sind, wären zu verzeichnen: das „Gesetz, ^treffend den Verkehr von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879", die „Ver- "rdnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, vom 24. Februar 1882", die „Verordnung ^treffend die Verwendung giftiger Farben, vom I.Mai 1882," sa« „Gesetz, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern, vom 13. Mai 1884", das „Gesetz gegen den ftrbrechenschen und gemeingefährlichen Gebrauch von Spreng stoffen, vom 9. Juni 1884" und die diesbezügliche Bekannt- "tachung vom 13.März 1885; dazu kommen außer dem „Ge- HV, die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869", das „Ge lob, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880", die „Maßregeln gegen die Reblaus- uankheit, vom 3. und 4. Juli 1883, sowie betreffend das Sorbet der Einfuhr amerikanischer Kartoffeln vom 26. Februar und betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. Mr; 1883". Die Wichtigkeit all' dieser Maßnahmen und deren Zweckmäßigkeit für die allgemeine Gesundheitspflege des Volkes stehen außer Zweifel, es sind eingehende Verordnungen ^troffen zum Schutze der Thiere bei Seuchengefabr, die aller- f>ngs auch dem Menschen zugute kommen; aber ein Schutzge- loh gegen die verheerenden Wirkungen von Epidemien besitzen wie schon kürzlich an dieser Stelle von uns hervorgehoben wurde, noch nicht. Angesichts der ebenso tief betrübenden ermöglicht. Was nützt es dem deutschen Reiche, daß Preußen vermehrte Einfuhr von Maschinen, auch landwirthschaftlichen und die Mehrzahl der Bundesstaaten der Fürsorge für ihre i Maschinen, nach Rußland und Vervollkommnung der Verkehrs- Staatsangehörigen im vollen Umfange entsprechen, wenn es mittel würden die dortige Produktion steigern und hierdurch die namentlich unsern großen Hafenstädten gestattet ist, einestheilS (Konkurrenzfähigkeit 'Rußlands auf dem Weltmärkte erhöhen, nur auf die Stimme des kaufmännischen Egoismus zu hören ; Da parlunentarische Vertretung in Rußland nicht vorhanden und alle Gefahren der Verbreitung von Epidemien über das iist, io hängt es lediglich von dem persönlichen Ermessen des Reich auszugießen, anderntheilö aber Zustände beizubehalten,! Staatsoberhauptes ab, bestehende Verträge unter dem Eindrücke die, ganz abgesehen von Zeiten epidemischer Krankheiten, an sich der augenblicklichen Lage oder aus lediglich politischen Erwäg-