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Ami WllsdrUfs Nr. 6 Vorschriften werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — . —— --- . -—.^Anzeigen - Annahme bis vormittags lO UHr Für'dic Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr. , Jeder Rabattonspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das^ Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, -es«Stadt-^ rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 71 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, den 24. März 1934 Neuer Start. Weltwirtschaftlicher Irrsinn — Die Hauptaufgabe. Gesicherter Absprung. In Brasilien hat man während der letzten Jahre Mil lionen Sack Kaffee in das Meer geworfen und nun sollen die Fische auch noch mit Kakaobohnen gefüttert werden. In Amerika verbrennt man Riesenmengen von Ge treide und Baumwolle, — und in den Verbrauchsländern ist der Bedarf nach diesen und zahlreichen andern Erzeug nissen der Welt ungeheuer groß, und die Millionen und aber Millionen der Arbeitslosen hungern und frieren in ihren Lumpen. Weiter: In Amerika, aber auch in Holland, Dänemark usw. wird das Vieh in unge heuren Mengen hingeschlachtet und bestenfalls Zu Dünge mitteln verarbeitet, während jene Millionen und aber Millionen nur selten ein Stückchen Fleisch erhalten. Das ist schon keine weltwirtschaftliche Groteske mehr — dafür sind ihre Folgen allzu entsetzlich! —, sondern das ist ein Irrsinn! Aber darum ist es zugleich auch das Kern problem der Gegenwart. „Wir sollen", so rief Adolf Hitler aus, „dazu verdammt sein, daß Millionen keine Gebrauchsgegenstände schaffen können, die doch Millionen anderer benötigen?" Denn zu der Tatsache einer Über erzeugung, die dies vor allem deswegen ist, weil sie nicht den Weg zum Absatz findet, treten die beiden andern eines gewaltig angestauten Bedarfs und trotzdem einer mög lichst großen Einschränkung der Erzeugung aller Art. „Wir werden dieses Problem lösen, weil wir es lösen müssen" — und das heißt eben nichts anderes als den Weg von der Erzeugung zum Verbrauch ebnen durch Steigerung der Kaufkraft die dann in der Lage sein mutz, nicht blotz denprimitivenLebens- bedarf völlig zu befriedigen, sondern „unser Volk in allen seinen Schichten soll in seinem Lebensstandard emporsteigen." Adolf Hitler will aber, gerade an gesichts der Not so vieler, eine Stärkung des Konsums herbeiführen dadurch, datz er diese vielen Erwerbslosen einer praktischen, wirtschaftliche Werte schaffenden Pro duktion zuführt. „Uns soll es nicht möglich sein, dem einen Arbeit zu beschaffen, um sie Not der andern zu beheben?" Wir haben in Deutschland gerade aus der Entwicklung des letzten Jahres schon, als der Tiefstand durch die wirtschaftliche Initiative des Staates über wunden war, doch überall gesehen, datz die Kaufkraft der Massen sich in die Breite ausdehnte ebenso wie der Gesamtverbrauch wieder anstieg, — weil 2,5 Millionen Arbeitsloser endlich produktiv tätig wurden! Der wirtschaftliche Wert jeder Erzeugung besteht ja darin, datz für sie ein Bedarf vorhanden ist, — und zu welchem ge waltigen Umfang dieser Bedarf gestiegen ist, aber infolge der Not so vieler, infolge der geringen Kaufkraft der Massen nicht befriedigt werden konnte, wissen nicht blotz die Millionen Erwerbsloser ganz genau, sondern auch die Scharen derer, die nur über einen geringen Lohn oder ein kleines Einkommen verfügen können. * Die allererste, die Hauptaufgabe aber ist und bleibt, „den letzten Mann in diese Produktion hineinzubringen", und Adolf Hitler erkannte es dankbar an, datz „der deutsche Arbeiter trotz der zum Teil gerade zu unmöglichen Lohnsätze dies begriffen hat". Daraus folgt und mutz verlangt werden, daß jede Mehr beschäftigung der Betriebe einerseits sofort zur Mehrein stellung von Arbeitern führen muß, andererseits aber keine Lohnsteigerung — oder doch nur in besonderen Ausnahmen —, vor allem aber kein Anwachsen der Unternehmergewinne herbeiführen darf. Wieder holt und mit großer Schärfe wandte sich Adolf Hitler gegen bestimmte Kreise, die „anscheinend des Glaubens seien, der heutigen Epoche der deutschen Wirtschaftsankurbelung in einer besonderen Dividendenhöhe Aus druck verleihen zu müssen!" Aber — und das greift ebenso in die Vergangenheit zurück wie programmatisch in die Zukunft hinaus — die Produktion soll Schritt für Schritt „von jenen Belastungen befreit wer den, die als unvernünftigste Steuerverordnun gen das wirtschaftliche Leben abwürgten". Die Möglich keit, eine der schwersten Belastungen dieser Art zu mil dern, ergibt sich allein schon aus dem Sinken der Arbeits losenziffer, ferner ans der Produktionssteigerung, die den Druck der fixen Kosten für die einzelne Ware herabgesetzt, — und wie günstig, wie belebend das wirken kann, ergibt sich mit am besten aus der letzten Entwicklung der deutschen Kraftfahrzeugindustrie. * Ja, und die finanziellen Mittel zur Durch führung dieses gewaltigen Programms? Wie soll diese Frage gelöst werden, vor der in früheren Jahren alle der artigen und viel enger gefaßten Vorhaben stutzten und er lahmten? Diese Mittel sind fichergestellt! Man fand den Weg dazu, weil ein unbedingter Wille vor handen war. Daß dieser Weg nun nicht etwa mit Hilfe der Notenpresse geebnet oder durch „leichtsinnige Währungs experimente" überhaupt erst geschaffen wird, versteht sich bei der aanze» Einstelluna der Litler-Reaieruna von selbst. 13 UM ReiWsetze »MMet. Ein Gesetz zur Hebung -er Kaufkraft. Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Sitzung am Freitag ein Gesetz zur Erhaltung und He bung der Kaufkraft. Dieses sieht in seinem ersten Teil eine Kontrolle der Finanzgebarung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ähn licher Verbände und Organisationen vor. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht sür die Länder, Gemeinde» und Gcmcindevcrbändc, sür die Träger der Sozialversiche rung, sür die Deutsche Reichsbank und die Deutsche Reichs bahn, für die Religionsgescllschaften des öffentlichen Rechts und für die NSDAP. Sie finden dagegen Anwendung auf Verbänd« und Organisationen, die sich in der einen odei anderen Weise an die NSDAP, anlehnen und auf beson dere Anordnung der Reichsregierung auch auf Ver bände und Organisationen, die zwar nicht juristische Per sonen des öffentlichen Rechts sind, wenn an ihrer Finanz gebarung und an der Erhebung von Umlagen und Bei trägen durch sie ein öffentliches Interesse be steht. Das Gesetz sieht eine weitgehende Finanzauf ficht und -kontrolle der Einahmen und Ausgaben der genannten Verbände und Organisationen vor, eben so eine Kontrolle der Umlagen und Beiträge, die von diesen Verbänden und Organisationen erhoben werden. Spenden bedürfen der Genehmigung. — Erleichte rungen bei der Arbeitslosenhilfe. Der zweite Teil des Gesetzes befaßt sich mit der Er hebung von Spenden, die in Zukunft der Ge nehmigung des Stellvertreterts des Führers der NSDAP, im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister bedarf. Der dritte Teil enthält Bestimmungen über die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, wonach eine wesentliche Beschränkung in der Abgabepflicht bzw. eine völlige Befreiung von der Abgabe eintritt. Ferner genehmigte das Reichskabinett ein Gesetz zu: Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wonach Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen sm Kraftfahrzeuge aus dem Auslände festgesetzt werden um den Fremdenverkehr zu fördern. Das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder schafft keine neue Be lastung, sondern dehnt lediglich die bisher unter der Be zeichnung „Zuschläge der Aufsichtsratsmitglieder" be stehende Sonderbelastung auf die Zeit nach dem 31. März 1934 aus. Ein Gesetz über die Bildung eines Anleihe stockes bei Kapitalgesellschaften bestimmt, daß bei Ausschüttung von 6 Prozent und mehr der gegen über dem Vorjahre erzielte Mehrbetrag in An leihen des Reiches, der Länder oder der Gemeinden an gelegt werden mutz. Das Reichskabinett genehmigte ferne: ein Gesetz über Verlängerung des Vollstreckungs- schutzes für die Binnenschiffahrt bis zurr 31. Oktober 1934. Ferner genehmigte das Reichskabinett: ein Gesetz zur Änderung des Scheckgesetzes, wonach Danzig in den inländischen Scheckverkehr einbezogen wird; ein Sch lacht st euergesetz, durch das die jetzt noch bestehenden großen Verschiedenheiten der geltenden Gesetze beseitigt werden; ein Gesetz über Beaufsichtigung und Anerkennung gemeinnütziger Wohnungs unternehmungen, das mehrere an sich selbständige gesetzgeberische Grundgedanken zwecks Vermeidung beson derer Einzelgesetze zusammenfaßt: ein Gesetz zur Ände rung des Gesetzes über die Förderung der Eheschlie ßungen; ein Gesetz zur Änderung der Reichsabgaben ordnung und des Waffengebrauchsgesetzes, das lediglich für die Beamten der Reichsfinanzverwaltung besondere Befugnisse festsetzt. Neue Bestimmungen bei Hoch- und Landesverrat. Weiter ein Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in der Wehrmacht, das nur formelle Bedeutung bat: ein Gesetz zur Änderung der der von Beginn ihres Wirkens an stets die Sicherung der deutschen Währungsstabilität oberstes Wirtschaftliches Gebot war und bleibt. Wir haben an der einstigen „Scheinblüte" solcher Art ebenso genug wie an der zweiten, die nur entstehen konnte, weil wir uns aus dem Ausland Milliarden für alle möglichen und oft mehr alsüberflüfsigen Zwecke pumpten! Das gibt's jetzt nicht mehr und darum wird auch der Milliardenkredit, der nun für die weitere Durchführung der Arbeitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung von der Reichsregierung ein gesetzt ist, nicht „als Geschenk" hergegeben, sondern nur zur praktischen, also wirtschaftlich auf bau enden Förderung der deutschen Erzeugung. Dr. Pr. Voriwrtslen ves Strafrechts und des Strafverfahrens^ durch das die Vorschriften gegen den Hochverrats gegen den Landesverrat und gegen den Verrat militärischer Geheimnisse zusammengefaßt, übersichtlich gestaltet, und die Strafbestimmungen verschärft werden. Schließlich ein Gesetz über Reichsverweisung Vock Ausländern und schließlich die Aufhebung des Ge setzes über die Befriedung der Gebäude des Reichstages und der Landtage, das heute überflüssig geworden ist (Bannmeilengesetz). Die nächste Kabinettssitzung findet e r st n a-ch ^e r Osterpause statt. Ab 6 Lthr frisches Gebäck. Das neue Nachtbackgesetz. Auf Wunsch des Reichsministers für Ernährung unkt Landwirtschaft ist eine vorübergehende Änderung deZ Nachtbackgesetzes erfolgt. Durch die Änderung wird unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Nacht- backverbots der zulässige Arbeitsbeginn in Bäckereien und Konditoreien, der jetzt frühestens um 5 Uhr morgens liegt, für das Anheizen der Ssen und die Teigbereitung um eine Stunde auf 4 Uhr morgens, der Arbeitsbeginn auf 4)4 Uhr morgens vorverlegt. Zugleich wird der Verkaufsbeginn für Bäcker- und Konditorwaren einheitlich auf frühestens 6 Uhr morgens festgesetzt. Das Austragen oder Ausfahren zur Belieferung von offenen Verkaufs stellen ist frühestens 526 Uhr morgens zulässig. Für Jugendliche bleibt es bei dem jetzt zulässigen Arbeits beginn um 5 Uhr morgens. Die Einschränkung des Nachtbackverbots soll der deutschen Landwirtschaft die Möglichkeit geben, einen (höheren Absatz an Weizenmehl zu erzielen. Dis Einschränkung wurde begrenzt bis zum 30. September dieses Jahres Gegen -Le häßlichen Auswüchse -er Heimarbeit. Völlige Neugestaltung des Heimarbeiterschutzes. Das Gesetz über die Heimarbeit, das v»m Kabinett verabschiedet worden ist und am 1. Mai 1934 in Kraft tritt, bringt eine völlige Neugestaltung des Schutzes der Heimarbeit. Damit jeder Volksgenosse, der sein beschei denes Brot in der Heimarbeit verdient, aus dem Gesetz selbst sich vergewissern kann, datz das Reich schützend die Hand über ihn hält, war es besonderes Gebot, für die Gemeinverständlichkeit der neuen Vorschriften zu sorgen. Von einem genau umrissenen persönlichen Geltungs bereich, der durch die Begriffe des Heimarbeiters, des Hausgewerbe treibenden und des Zwischenmeisters erläutert wird, nimmt das Gesetz seinen Ausgang. Es bringt dann allgemeine Schutzvorschriften, die sich mit der Listenführung über die Heimarbeiter, den Entgelt- Verzeichnissen, den Entgeltbüchern und der Verteilung der Arbeitsmengen befassen. Die umständlichen Bestimmun gen des Hausarbeitsgesetzes über den Gefahrenschutz werden auf einige wenige Rahmenbestimmungen zu sammengefaßt, innerhalb deren jeder erforderliche Be triebs- oder Gesundheitsschutz gesichert werden kann. Die Entgettrcgelung in der Heimarbeit wird an Stelle der Fachausschüsse für die Hausarbeit von den T r e u h ä n d e rn der Arbeit und vor allem von Sondertreuhändern für die Heimarbeit durchgeführt werden, die von Sachverständigenausschüssen beraten werden. Der Entgeltschutz wird durch verschiedene Bestimmungen, insbesondere durch ein sehr vereinfachtes Verzugsbußverfahren, weitgehend gesichert. Die schärfste Maßnahme des Gesetzes aber gegenüber böswilligen Auftraggebern, seien es Unternehmer oder Zwischenmeister, ist das Ver-- bot, Heimarbeit weiter auszugeben. Das Gesetz hält sich bewußt fern von einer bürokra tischen Reglementierung der Heimarbeit, die den wirt schaftlichen Erfolg der Heimarbeit bedrohen könnte. Aber es wird, richtsg angewandt, eine zuverlässige- Waffe sein, um häßliche Auswüchse der Heimarbeit zu verhindern.