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Dresdner Journal : 19.08.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190208190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19020819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19020819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-08
- Tag 1902-08-19
-
Monat
1902-08
-
Jahr
1902
- Titel
- Dresdner Journal : 19.08.1902
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O1S1. 1902. Dienstag, den 19. August nachmittags. Amtlicher Teil (Behördl Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile. Nichtamtlicher Leit Kunst und Wissenschaft. die darüberliegenden Massen eine Flußanschwtmmung dar» Staaten lebten Der Schädel des Urmenschen scheint von normaler Größe zu sein, er ist von dem sogenannten Stirn Die steht genommen werden, so geht daraus hervor, daß der Missouri-Fluß, dessen Gewässer wohl ursprünglich jene Schicht abzesetzt Haden, sich seitdem um 40 bis 50 Fuß tiefer in den Erdboden eingeschnitten hat Der Ur mensch von Kansas war vermutlich ein Zeitgenosse de« Elefanten, de» Mastodon, der auSgestorbenen Büffel, arten, de» Renntier», der Kamele, Lama» und PekkariS, die damals sämtlich noch im Gebiete der Bereinigten langschädeligen Typus mit einer zurücktretenden und starkgewölbten Bogen über den Augenbrauen, ethnologische Untersuchung der wertvollen Reste noch au». Zur Reform des österreichischen PreßgesttzkS. Die österreichische Regierung hat dem Parlament im verflossenen Sessionsabschnitte den Entwurf eines neuen Preßgesetzes vorgelegt. Die Unterbreitung dieses Entwurfs erfolgte in einem kritischen Augen blicke. Durch einen Zwist zwischen den Tschechen und der Regierung war die Arbeitsfähigkeit des Hauses gefährdet; die allgemeine Aufmerksamkeit war gänzlich dem von tschechischer Seite ohne triftigen Grund hervorgerufenen Konflikt zugewendet, und so kam es, daß der wichtige Schritt, den die Regierung mit der Einbringung des erwähnten Gesetzentwurfs unternahm, nicht die gebührende Beachtung fand. Thatsächlich verdient dieser Schritt aber eine ein gehende Würdigung, die ihm wohl auch in der Volks vertretung selbst im nächsten Tagungsabschnitte be- vrröffrntlicht worden ist, und läßt einen Schluß auf besten Bedeutung zu Die fachgemäße Prüfung hat er« geben, daß die Knochen zweifellos die ältesten mensch liche Ueberreste darstellen, die bisher jemals in Nordamerika entdeckt worden sind. Da» Skelett wurde an einer Stelle der Höhle gesunden, die 23 Fuß unter der Oberfläche lag * Der Boden de» Tunnels bestand au» einer harten Schicht von Kohlenkalkstein, während Bildende Kunst. * Se. Majestät der Kaiser hat aus Anlaß der die«, jährigen Großen Berliner Kunstausstellung zwei große und sieben kleine goldene Medaillen für Kunst verliehen Die beiden großen Medaillen wurden zu erkannt dem Maler Prof. Arthur Kampf in Berlin und dem Bildhauer Prof Wilhelm v Rümann in München Die sieben kleinen Medaillen erhielten der Bildhauer Pietro Canonica in Turin, der Maler Alexander Köster zu Clausen in Tirol, der Maler Hermann Hartwich in München, der Architekt Han» Grässel in München, der Bildheuer Jule» Lagae in Brüssel, ter Maler Otto Heinrich Engel in Berlin und der Maler Karl Böhme in Capri. Es haben also fünf Maler, drei Bildhauer und ein Architekt Au», zeichnungen erhalten. Von den Medaillen fielen drei Münchener Künstlern zu, zwei Berlinern, zwei im Aus lände lebenden deutschen und zwei ausländischen Künst lern. Arthur Kamps, dem die große goldene Medaille verliehen ist, hat neben dem Bilde „Friedrich der Groß« nach der Rückkehr au» dem Siebenjährigen Kriege rc." ein Monumenta'gemülde und drei Cartons ausgestellt; ein besondere» Verdienst hat er als Präsident um die Ausstellung Wilhelm v Rümann ist mit drei Werken vertreten, unter denen die Marmorfigur de» sitzenden Mädchens für den Staat angekaust wurde. Unter den neuen Inhabern der kleinen goldenen Medaille hat der Italiener Canonica fünf Werke im Skulpturensaal, darunter zwei viel beachtete: einen ChristuSkopf und die Kommunikanten Auch die Arbeiten de» Belgiers Lagae, vor allem seine große Bronzcbüste de« Erzbischof», zählen zu den meistbewerteten Skulpturen Von den Malern hat Köster die Auszeichnungen seinen Entenbrldern zu danken; die Gemälde von Hartwich, ein Ochsengespann bei der Ernte, da» schon in Pari» die zweit« Medaille erhielt, und v Böhme, Ruine am Mittelmeer, sind von Sk. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Buchhalter Zimmermann in Zwickau das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Kammerherr v. Winckler das von Sr. Majestät dem Könige von Württem berg ihm verliehene Komturkreuz 2. Klasse des FriedrichsordenS annehme und trage. stellten, die nur mit einzelnen Kalksteinstücken durchsetzt war. Die ersten Beobachter hatten vorzeitig darauf geschloffen, daß diese Schicht ein Gletschererzeugnis au» der Eiszeit wäre, während jetzt ihre Entstehung durch strömendes Wasser ermittelt worden ist Die Schicht, worin die Knochen steckten, war so fest und hart, daß sie auf keinen Fall zufällig hineingeraten sein konnten, vielmehr mußten die Knochen während der Bildung der Schicht selbst in den Flußschlamm eingebettet worden sein. Der Schädel und der größere Teil de» Skeletts wurden in unregelmäßiger Stellung in der Nähe des Boden« der Höhle gefunden, während der Unterkiefer einige Fuß davon abgesondert lag. Die nachforschenden Gelehrten konnten noch einige Bruchstücke au» dem Gestein heroor- ziehen, so daß ein« Täuschung s«iten» der Finder al» ausgeschloffen gelten mußte Die Leiche de» Urmenschen wurde also ohne Zweifel bald nach dessen Tode an der betreffenden Stelle abgesetzt Ter Schädel zeigt noch deutliche Beweise für sein Alter und seine ursprünglicke Lagerung im Gestein, von dem er teilweise erfüllt ist Umgrabungen waren in der fraglichen Bodenschicht bither niemals geschehen Das Alter des Skelett» wird von den Kennern auf eine Periode nach der großen Eikzeit geschätzt, kann jedoch nicht sehr weit hinter dieser liegen. Die bewußte Stelle befindet sich jetzt 20 Fuß über dem höchsten Wafserstand de» Missouri Flusse» und mehr al» 50 Fuß über dessen heutigrm Bett Wenn die 20 Fuß der die Knochen überlagernden Schicht hinzu fchieden sein wird. Die Reform des österreichischen Preßgesetzwesens entspricht einem unabweisbaren Bedürfnisse. Das heute geltende Gesetz vom. Jahre 1862 ist samt seinen aus dem Jahre 1868 herrührenden Ergänzungen in zahlreichen Einzelheiten veraltet, und seine Mängel machten sich im Lause der Zeit in drückender Wrise fühlbar. Auf fast allen Gebieten der österreichischen Gesetzgebung war eine Entwickelung im Sinne der Anpassung an moderne Begriffe und Zustände zu verzeichnen, und nur die Presse, die Bahnbrecherin der modernen Ideen, blieb gegenüber dem Gesetze von den Er rungenschaften des Fortschritts ausgeschlossen. Diese einseitige Benachteiligung eines bedeutsamen FaktoiS des öffentlichen Lebens soll nun ihr Ende finden. Die Regierung habe erkannt, daß eine Preßgesetz reform nur im freiheitlichen Geiste vollzogen werden könne; ihre Vorschläge gewähren demgemäß der Publizistik eine Reihe von wertvollen positiven Ver günstigungen und zugleich den Schutz gegen die all mählich in Schwung gekommene willkürliche Aus nutzung gewisser Normen des bisherigen Gesetzes. Wenn dabei auch einige Neuerungen erfolgen sollen, die für die Presse nicht ebenso erwünscht und an genehm sein dürften, so kann dies vom Gesichts punkte der Unparteilichkeit kaum getadelt werden, da in der journalistischen Praxis manche Mißbräuche zu Tage traten, deren Eindämmung dringend ge boten ist. Die Presse erlangt durch die geplante Reform umfassende rechtliche Vorteile, die durch geringfügige Nachteile keinesfalls ausgewogen werden, und sie ge winnt außerdem die Möglichkeit, unter weit ersprieß licheren materiellen Bedingungen zu arbeiten als bisher. Diese Möglichkeit ergiebt sich aus der im RegieruugSentwurfe vorgesehenen Aufhebung des Kolportogeverbots. Die Anforderungen deS Publikums an die Presse sind in Oesterreich ganz ebenso hohe wie anderwärts, der regelmäßige Ertrag der journa listischen Unternehmungen ist aber hier ein verhält nismäßig bescheidener. Ter Jnseratendienst liefert nur wenigen Blättern reichere Einkünfte, und die Auflagen der meistgelesenen Zeitungen sind wesentlich kleiner als jene der hervorragenden Journale Englands, Frankreichs und Deutschlands. Eine stärkere Verbreitung der Blätter würde nicht nur direkt, sondern auch mittel bar durch die Belebung des Annoncendienstes eine Besserung bewirken und in der Folge vielleicht auch die Mißstände mildern, die in manchen Fällen sich aus dem Streben nach Erschließung außerordentlicher Einnahmequellen ergaben. Die Freigebung der Kolportage kann einen solchen Umschwung einleiten und das natürliche Gedeihen der österreichischen Tagespresse in vorläufig unberechenbarer Weise fördern. Diese Erwägungen hat der österreichische Ministerpräsident zum Ausdruck gebracht, als er bei Einbringung des Preßgesetzentwurfs u.o. sagte: „Mit je geringeren Kosten der Vertrieb der Zeitungen ver bunden ist, desto unabhängiger kann sich die Presse entwickeln, desto zuversichtlicher kann von ihr er wartet werden, daß sie ein getreuer Spiegel der öffentlichen Meinung sei." Die Regierung hat ohne Scheu die Nichtigkeit der auf vormärzliche Anschau ungen gegründeten Scheine-Argumente zugestanden, die das Verbot dcS Strafenverkanfes der Blätter rechtfertigen sollten; sie hat den geeignetsten Weg eingeschlagen, um die finanzielle Lage der Presse günstiger zu gestalten. Die Aufgabe der letzteren wird es sein, die richtigen Konsequenzen aus diesem Entgegenkommen zu ziehen und die neuen Einkünfte nicht nur in den Bilanzen der einzelnen Blätter, Wissenschaft. * Wa» man von den Vorfahren de» Menschen geschlechts aus vorgeschichtlicher Zeit kennen gelernt hat, sind hauptsächlich verschiedenartige Geräte oder auch rohe Kunsterzeugniffe, die sich jahrtausendelang durch irgend einen Zufall in der Erde erhalten haben Da gegen werden nur äußerst selten menschliche Knochen gefunden, die den Besitzern und Verfertigern solcher Dinge angehört haben. Es ist die» eine der merk würdigsten Thatsachen der Paläontologie, zu deren Er klärung schon allerhand Vermutungen geäußert worden sind. Im April diese» Jahres entdeckten nun zwei junge Leute, die in der Nachbarschaft eines kleinen Ortes in Kanfa» (Vereinigte Staaten) arbeiteten, um eine Höhlung zur Aufbewahrung von Früchten her- zustrllen, eine Anzahl menschlicher Knochen. Sie schenkten dem Funde wenig Aufmerksamkeit, da sie seine Bedeutung nicht kannten, jedoch gelangte darüber eine Bemerkung in die Zeitungen und lenkte das Jntcreffe de» Leiters de» Museum» der Stadt Kansa» auf sich, der sich al» ein Kenner vorgeschichtlicher Reste einen Ruf erworben hat. Er vermutete «inen Gegenstand von wissenschaftlichem Werte und untersuchte sofort, was von den gefundenen Knochen noch vorhanden war. Unglücklicherweise waren viele der Knochen stark ver stümmelt oder gan, verloren gegangen, während ur sprünglich nach der Angabe der Entdecker ein vollständige« Skelett vorhanden gewesen war Nun erregte die An- geltgenhrit selbstverständlich alsbald großes Aufsehen und wurde allenthalben in der Umgebung al» der Fund eines „Menschen au« der Eiszeit" besprochen. Jetzt liegt von sachkundiger Seite die erste Beschreibung de» Fund«» vor, der in der Wochenschrift „Science" Ernenuungen, Versetzungen re. tm öffenkl. Dienste. Im »rschäftsberetche de» Ministeriums der Finanzen. Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern. Angestellt: der Wachtmeister Schmidtgen; der Trom peter (Sergeant) Sebastian und Vorm Sergeant Dietrich al» Grenzaussrher. — Befördert: der ZollsekreiSr Müller »um Obergrenzkontrolcur in Adorf; der Revision-ausseher Keller zum Zollasststcnten in Meerane; der Steueraufseher Gehm zum Obergrenzausseher in Sebnitz; der Plombeur Haubolv zum Grenzausseher in Ebmath. — Versetzt: der Obergrenzkontroleur Edler v. d. Planitz al»Zollsekretär von Adorf nach Riesa; der Obergrenzausseher Wijhelm al» Obersteuerausseher von Sebnitz nach Meißen. — Ver storben: der Hauptzollamt-rendant Rolle in Zwickau — Entlassen: der Brenzaussehkr Böhme in Ebmath. Bei der fiskalischen Straßenbauverwaltung sind ernannt worden: Henning, zeither Straßenbauautseher, alS AmtSstraßenmeister, zunächst ohne bes. Dienstbeznk, b. d. Straßen- u. Wasser-Bauin'p. Pirna II; Nützlichen, zeithrr Wachtmeister der 6 Balt. 5. FeWart.-RegtL. Nr. «4 zu Pirna, als Straßenbauaufseher b. d. Straßen- u. Wasser- Bauinsp. Schwarzenberg. Im Geschäftsbereich« d«S Mtntst«riumS de« Kultus u. öffentl. Unterrichts. Zu besetzen: eine Lehrerstelle an d. Bürgerschule zu Geithain. Koll.: di« oberste Schulbeh. 1300 M AnsangSgeh., im 26. LebenSj. 14t0 M , sodann steigend durch vierj. Zulagen v. 200 bez. IVO M. bis zu dem m. vollend. 53. Lcbensj zu erreichenden Endgeh v 2600 M ; dazu 180 M. Wohnurgsgeld f. Verh, 150 M. s. Unverh. Bewerbungsges. m. allen ersorderl. Unterlagen sind bis S. Sept, b. BezirkSschulinsp. vr. Stephan, Borna, eii zurcichen; — die ständ. Lehrerstelle in OberheinSdorf b. Reichenbach i- V. Koll.: die oberste Schulbeh. Neben fr. Wohnung im Schul- Haufe m. Gartengenuß 1200 M. Grundgeh, 100 M perf Zulage, 110 M. s. Fortbildung--, 55 M. f. Turnunterricht, 72 M. f. kirchend.enstl. Verrichtungen, 116 M. Heizgeld u. 1b M. d LehrerSfrau falls sie den Handarbeitsunterricht er teilt Gesuche sind bis 10. Sept. b. BezirkLfchulinsp Schul rat Or. Putzgir, Plauen i. V, einzureichen; — eine sänd. Lehrerstelle an d. Bürgerschule zu Wilsdruff Koll: der Stadigcmeinderat. Einkommen einschl WohnungSgeld 1500M., erhöht sich bis auf 3000 M. Gesuche m. Zeugn. bis 31 August an d. Koll. sondern auch als Fonds für eine noch ngere Be- thätigung der schönen publizistischen Mission zu ver werten. Bei rinem andern Anlässe ist dies leider nicht geschehen. Die Freunde und die Vertreter der Tagesjournalistik befürworteten seit Jahren die Auf hebung deS Zeitungsstempels, indem sie erklärten, diese Maßnahme werde den Blättern einen erhöhten Aufwand und somit eine Bereicherung deS von ihnen gebotenen geistigen Materials gestatten, und sie werde außerdem zur Herabsetzung des ZeitungS- preiseS, zur stärkeren Verbreitung des modernsten Volksdildungsmittels führen. Das Ministerium Koerber hat das so bestrickend motivierte Verlangen erfüllt; die Vorhersagungen der Nächstbeteiligten sind aber unerfüllt geblieben. Der Inhalt der einzelnen Journale erfuhr keinerlei Wandlung, und die Preis herabsetzung ist nicht erfolgt. Wichtige Bestimmungen enlhält der Gesetzentwurf auch in betreff der Behandlung der Preßdelikte. Dos vielgetadelte „objektive Verfahren' foll nur dann noch platzgreifen, wenn eine gerichtliche Pro zedur gegen eine bestimmte Person nicht eingeleitet werden kann, und die „vorläufige' Konfiskation einer periodischen Druckschrift soll nur in gewissen be sonderen Fällen, die ein solches Einschreiten ihat- sächlich erheischen, zulässig sein. Ueberdies würde jede Konfiskation ihre RechtSgiltigkeit verlieren, wenn sie nicht sofort durch eine gesetzlich begründete An klage ergänzt wird. Verweigert das Gericht die Anerkennung der RechtSgiltigkeit einer Beschlag nahme, so erwächst denjenigen, die durch die Kon fiskation einen Nachteil erlitten, auch der Anspruch auf Befeitigung ihres Schadens. Es wird somit durch das neue Gesetz die Praxis der vorläufigen Beschlagnahme auf das Mindestmaß eingeschränkt und ferner dafür gesorgt, daß die Sühne für einen mit einer solchen Konfiskation etwa begangenen Rechtsirrtum in der einzig korrekten Weise un mittelbar erfolgt. Diese Sühne muß nicht mehr von dem Benachteiligten durch ein zeitraubendes und umständliches Verfahren erstritten werden, das ihm nur eine späte moralische Genugthuung, aber keine Entschädigung für feinen materiellen Verlust bieten ksun Dank all diesen Neuerungen werden die Männer von der Feder nach dem Inkrafttreten deS Reformgesetzes nicht mehr mit der Gefahr zu rech nen haben, daß ihre Äeisteserzeugnisse einem oft gar nicht vorherzusehenden Verhängnisse zum Opfer fallen. Sie müssen die Befreiung von diesem Banne allerdings damit ei kaufen, daß sie persönlich für ihre Kundgebungen einstehen sollen, wenn die Be hörde eine Ahndung als notwendig erachtet. Die persönliche Verantwortung des Beschuldigten ist aber unzweifelhaft am Platze, sobald auch die Staats behörde den Schild sinken läßt, der sie bisher bei Unterdrückung mißliebiger Preßerzeugnisie deckte. Einige Bedenken hat die Bestimmung des Re gierungsentwurfes hervorgerufen, nach der gewisfe Preßdelikte in der Zukunft bei der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens dem Wirkungskreise der Schwurgerichte entzogen werden sollen. Es handelt sich dabei insbesondere nm die von der Presse begangenen Ehrenbeleidigungen. Auf den ersten Eindruck erscheint es unerfindlich, weshalb den Schwurgerichten gerade die Eignung zum Schuhe der Ehre der Miibürger adgesprochen wild. Tie Er fahrungen der letzten Jahre haben ober leider gezeigt, daß die Strömungen des öffentlichen Lebens, die nationalen, konfessionellen und politischen Zwistig keiten die Unbefangenheit der österreichischen Volks richter wiederholt beeinträchtigten, wenn die letzteren die Aufgabe hatten, einem Hilfesuchenden die ge bührende Genugthuung für unbegründete publizistische Angriffe zu verschaffen. Die Verfasser des Gesetz entwurfes hegen nun die Ei Wartung, die Einzel richter würden gegenüber jenen Strömungen und Einflüssen immun bleiben. Erweist sich diese An nahme als richtig, so wird da» Reformgesetz pein liche Uebelstände beseitigen und den für das allgemeine Rechtsempfinden unentbehrlichen Glauben an die Unantastbarkeit der persönlichen Ehre wieder festigen. Diesem Zwecke soll unzweifelhaft auch die im neuen Gesetze vorgrschlagene sehr wesentliche Verschärfung der Strafbestimmungen bezüglich der Ehrenbeleidig- ungsdelit'e dienen. Eine derartige Aenderung war bei dem jetzigen Anlasse um so mehr angezeigt, als durch die Freigebung der Kolportage die von der Presse gegen Einzelne begangenen Ausschreitungen für die Betroffenen doppelt schmerzlich werden dürsten. Im allgemeinen wird das Streben nach einer schärferen Ahndung der durch die Presse erfolgten Ehrenbeleidigungen erschöpfend durch die Thatsache gerechtfertigt, daß die Zahl der zur Abwehr solch, r Angriffe angestrengten Klagen von Jahr zu Jahr ausfällig zurückging, obschon die Kampsweise der in Betracht kommenden Blätter ge wiß keine sanftere wurde. Diejenigen, die den An griffen ausgesetzt waren, mußten im Gerichtssaale oft genug neue Verunglimpfungen erdulden, ohne daß ihnen das Gesetz die entsprechende Genugthuung gewährte, und der Appell an das Gericht ist daher immer seltener erf.lgt. Diese Zustände, die sich auch in bezug auf publizistische Ausschreitungen im ge heiligten Beieiche deS Famiiiei lebens sehr fühlbar machten, erfordern gebieterisch eine Abhilfe. Ob die Bestimmungen des neuen Gesetzes den Umschwung zum Bessern verbürgen, kann erst die Erfahrung lehren. Erwähnenswert sind ferner die im Entwürfe beantragten Aenterungen ter Punktaiionen über die Berichtigungen. Mit dem sogenannten Bei ichtigungS- paragrophen des alten Ges'tzes wurde allmählich erheblicher Mißbrauch getrieben. Die österreichischen Zeitungen waren bedingungslos zum Abdrucke jeder Berichtigung verpflichtet, auch wenn diese nachweis bare Unwahrheiten enthielt. Nun soll ihnen das natürliche Recht eingeräumt werden, die Ausnahme solcher Gegenäußerungcn zu verweigern und die Ent scheidung im Falle deS Beharrens deS Einsenders auf seinem Verlangen dem Gerichte anheimzugeben. — Eine andere, durch die Umstände begründete Neuerung ist hinsichtlich der Veröffentlichung der Verhandlungen gesetzgebender Körperschaften vor gesehen. In letzter Zeit hat sich der Gebrauch geltend gemacht, daß in diesen Verhandlungen Zeitungsartikel, ja Artikelserien verlasen wurden, deren Verbreitung die Behörde aus triftigen Gründen untersagt hatte. Durch tiefe Verlesung gewannen die fraglichen Veröffentlichungen nach dem bis herigen Gesetze die Immunität als Bruchstücke des Verhandlungsberichts, so daß ihr Wieder abdruck ohne weiteres erfolgen konnte. Diese Praxis muß wohl fallen, wenn die Bestimmungen über die Beschlagnahme selbst eire liberalere Fassung er halten. DaS Recht der parlamentarischen Körper schaften und der Presse auf die Publizität der be- zeichmten Verhandlungen soll wohl unangetastet bleiben; die betreffenden Köiperfchafien werden aber erst zu beschließen haben, ob die zur Verlesung gelangte Druckschrift entgegen der Absicht der Be hörde auf dem Umwege durch das SitzungSproiokoll veröffentlicht werden solle oder nicht. Lautet der Architektur. v. Seit Jahren beschäftigen sich die maßgebenden und die kunstsinnigen Kreise mit der Erhaltung der Goldenen Pforte am Dome zu Freiberg, die, ein weltberühmte« Kunstwerk, nicht nur einer gründlichen Erneuerung, fondern vor allem «ine» Schutze« grgen die Einflüsse der Witterung bedarf Die. sächsische Staat»- regierung hat daher au« dem Fond« für Kunstzwecke im allgemeinen verschiedentlich Entwürfe zu einem Schutz bau über da« Kunstwerk anfertigen lassen, mußte diese aber wiederholt al« ungeeignet wieder Mückweisen, bi« e« Hrn Baurat Gräbner in Dresden gelang, im vorigen Jahre da« überaus schwierige Problem »u lösen und einen Massivbau zu erdenken, der sich stilistisch dem Bauwerk anpaßt, ohne da» Kunstwerk zu drücken oder zu beeinträchtigen, und ihm genügenden Schutz gegen die Witterung«einflüffe gewährt Das König! Ministerium de» Innern hat sich nach Anhörung de» Kirchenoorftandc» zu Freiberg und de» Evangelisch-lutherischen LandeS- konsistorium« entschlossen, den Bau nunmehr zur Aus führung zu bringen. Bezugspreis: Beim Bezug« durch di« . cheschästssteu« inaertzal» Dresden» 2,50 M. (rmschl- M n» Hs I dßSIISs s Einzelne Nummern 10 Pf. Journal Wird Zurllcksendung drr für dir Schriftleitung bestimmten, aber von dieser nicht eia- arford«rten Beiträge b«an- sprucht, so ist da» Postgrld beizufügen. Herausgegeben von der König!. Expedition de» Dresdner Journals, Dresden, Zwingerstraß« 20. — yernspi> Anschluß Nr. 1298. Erscheinen, Werktag» nach«. » Uhr. «urü»dt>u»,sg«tühr»»r Di« Zeile kleiner Schrift der 7 «al gespaltenen AnkLndi- g^ngS-Seu» oder deren Raum »0 Pf Bet Tabellen- und Kiffrrnsatz » Pf. Aufschlag ntr die Zeile Unterm R«» dalnon-strtch (Eingesandt) di« Lextzeile mittler Schrift oder beren Raum 50 Pf. »«bahrai. Ermäßigung ßck öfterer Wiederholung >,nahm« der Anzeigen bi» mittag« 13 Uhr fttr dl« nach mittag» «rscheiu«nde Rümmer.
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