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EUMall und AnMr. Amtsötatt -er König!. Amtshauptmannlchaft Großenhain, der König!. Amtsgerichte Mesa und Ztrehia, sowie des Ltadtraths ;n Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. ^»144. Dienstüg, den 6. Deccmber 1881. 34. Jahrg. m Uneja wea>cntl a> dreimal - Die-Stag, Donnerstag und Sonnabend. - Abonnememspreis vierteljährlich 1 Mark 25 P'g — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Poitaimalten die Expeditionen in Riesa und Strebla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, w.läie dei dem ausgcbreiteten Leserkreise eine wirksame Berossentllchung finden, erbitten wir uns bis TagS vorher BormiitagS lt) Uhr 1. 2 3. 4. 5. Aus einem im Eisenwerke zu Gröda befindlichen Wandschranke wurde am 22. vorigen Monats die dem Hammerarbeiter Günther inPromnitz zugehörige, neusilberne Cylinderuhr mit Stahl- und Sekundenzeigern, weißem Zifferblatte, mit eingestanzten Fabriknummern 11344 und 928, im Werthe von 22 M. sammt Messingkelte gestohlen. Zur Wiedererlangung der Uhr und Ermittelung des Diebes wird dieß veröffentlicht. Riesa, den 1. December 1881. Der Königliche Amtsauwalt. -Commissionsrath Sinz. 11. Gutsbesitzer Friedrich Schumann in Görzig, 12. Auszügler und Gemeindevorstand Gottlob Schindler in Clantzschwitz, 13. Bürgermeister Eduard Schreiber in Strehla, 14. s - - - - - - - - 15. ! Dem Mindestsordernden sollen die Fuhre von 100 Cubikmetern Steine von Ganzig bis auf die Bahnhofsstraße und die Fuhren von Kies und Knack vom Elbufer bis auf die städtischen Straßen übertragen werden. Die Fuhrwerksbesitzer, welche diese Fuhren ausführen wollen, werden ersucht, den 14. De. eember dieses Jahres, Bormittags 1V Uhr an Rathsstelle persönlich zur Abgabe ihrer Gebote zu erscheinen. Auch vorher werden schriftliche Ge bote angenommen. Riesa, am 5. December 1881. Der Stadtrath. Sieger, Bürgermeister. H. Hanptschöffe». Die Herren: 1. Gemeindevorstand und Hausbesitzer Ernst Schneider in Zschepa, 2. Gutsbesitzer und Ortsrichter Carl Mißbach in Unterreußen, 3. Rittergutsbesitzer und Friedensrichter August Albert Stanislaus vonPetri- ko wsky in Oppitzsch, 4. Gutsbesitzer Heinrich Zeis in Olganitz, 5. Gutsbesitzer Moritz Oehmichen in Lorenzkirch, 6. Borwerksbesitzer und Friedensrichter Gustav Otto Dörfer in Laos, 7. Gutsbesitzer Friedrich Geißler in Kreinitz, 8. Rittergutspachler Wilhelm Hel big in Kreinitz, S. Gutsbesitzer u. Gemeindevorstand Johann Christlieb Naumannin Klingenhain, 10. Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Friedrich Ferdinand Teichgräber in Gohlis, Zeugschmied und Hausbesitzer Otto Carl Heinrich Jung Hans in Strehla, Tischlermeister und Hausbesitzer Carl August Kirsten in Strehla. 8. Hilfsschöffen. Die Herren: Ausschnitthändler und Hausbesitzer Friedrich August Hessel, Hutmachermeister und Hausbesitzer Julius Hermann Mietzsch, Oeconom und Rentier Karl Gottlob Möbius, Böttchermeistcr und Hausbesitzer Friedrich Wilhelm Risse, Weißgerbermeistcr und Hausbesitzer Friedrich Gottlob Sohre, sämmtlich in Strehla. Bekanntmachung. Nachstehend unter und 8. wird die Jahresliste der auf das das Kalenderjahr 1882 umfassende Geschäftsjahr für den Bezirk des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gewählten Haupt- und Hilfsschöffen hiermit bekannt gemacht. Strehla, am 29. November 1881. Das Königliche Amtsgericht. Thiemann. Vgt. Jahresliste der Haupt- und Hilfsschöffen im Bezirk des Königlichen Amtsgerichts Strehla auf das Geschäftsjahr 1882. Oenliches und Sächsisches. Riesa, den 5. December 1881. — Tagesordnung für die öffentliche Stadtv er- ordneten-Sitzung Dienstag, den 6. December. 1. Verpachtung von Communland an den Ziegeldecker August Müller hier. 2. Anderweite Beräthüng über das Gesuch Herrn August Schneiders hier um Ueber- lassung zweier Communplätze zur pachtweise« Benutzung. 3. Verwerthung des Abtrittsdüngers und Abfuhr der Asche im hiesigen Casernement. 4. Mittheilung einer Verordnung der K. Kreishauptmannschaft zu Dresden, die Revision der obrigkeitlichen Geschäftsführung des hieügen Stadtraths betreffend, sowie Kenntnißnahme von den diesfalls abgegebenen stadträthlichen Erklärungen. — Am vergangenen Sonnabend feierte das hiesige freiwillige Rettungscorps seinen 6. StiftungStag, welcher Feier gleichzeitig die diesjährige Hauptver sammlung vorausging. Bezüglich der Neuwahlen Ist hervorzuheben, daß der bisherige Vice-Commantzant Herr Töpfermeister Otto Schumann vom Chor mit großer Majorität gewählt worden ist und ist Man überzeugt, in ihm eine Persönlichkeit gefunden zu haben, welche das Chor auch für die schwierigsten Aufgaben vorbereiten wird. — Die Lösung des Problems, den Bahnkörper der Eisenbahnen elektrisch zu beleuchten, darf nunmehr als gelungen betrachtet werden. Nach langjährigen Versuchen haben nämlich die Herren Sedlacek in Leoben und Schuckert in Nürnberg nicht nur eine elektrische Lampe gebaut, welche, vorne an der Locomotive an Stelle der gewöhnlichen Petroleumlampen angebracht, den fürchterlichen Stößen der Maschine Widerstand leistet, sondern auch eine kleine, oben auf dem Keffpl befestigte Dampfmaschine ersonnen, welche mittelst eines elektrischen Motors die Lampe speist. Die Anbringung dieser Dampfmaschine war deshalb nöthig, weil der Hauptmechanismus der Locomotive in der Nähe der Stationen langsamer arbeitet und auf denselben ganz stille steht. Die Lampe würde somit gerade an den Stellen zu leuchten aufhören, wo man ihrer am meisten bedarf. Die Sedlacek'sche Lampe beleuchtet die Strecke vor der Locomotive auf eine Entfernung von 1000 Meter, und zwar tageshell. In Verbindung mit den jetzigen, rasch wirkenden Bremsen ermöglicht sie es so mit, jeden Zug auch in der Nacht rechtzeitig zum Stillstand zu bringen. — Seit dem 1. December werden seitens der Post die neuen Wechselstempelmarken verkauft, dieselben können daher in der Praxis nur CassationSvermerke von diesem Tage ab tragen. Versieht man solche neue Marken mit einem früheren Datuin, also init dem 28. Novbr. 1881, so ergiebt sich daraus, daß dieses Datum nicht, wie eS das Gesetz verlangt, daS Datum der Verwendung war, und die also entwertheten Marken sind ungiltig. — Die Einrichtung der Stempelabgabe muß erfolgen, ehe ein inländischer Wechsel an den ersten inländischen Inhaber aus den Händen gegeben wird. Die Ent- werthung einer Marke kann daher giltig nach der Aus stellung deS Wechsels erfolgen; sie braucht erst zu er folgen, wenn der Wechsel aus den Händen gegeben wird. Es ist also nicht nöthig, daß das Ausstellungs datum mit dem Cassationsdatum übereinstimmt. — Nach einem vom Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts veröffentlichten Berichte über den Stand der dem Ministerium u. s. w. unterstellten Un terrichts- und Erziehungsanstalten bestanden im Novem ber vor. Jahres im Königreich Sa-bsen 1 Universität mit 3444 Studirenden und 172 Lehrenden (incl. 54 Privatdozentin); 1 Polytechnikum mit 473 Studiren den und 52 Lehrenden; 15 Gymnasien mit 4763 Schülern und 340 Lehrern; 12 Realschulen 1. O. mit 3183 Schülern und 244 Lehrern; 20 Realschulen 2. O. mit 2633 Schülern und 214 Lehrern, 18 Seminare mit 2575 Schülern und 273 Lehrern. Sodann gab es 2146 öffentliche Volksschulen mit 471 915 Schülern und 1878 Fortbildungsschulen mit 67 776 Schülern und 1 Schule zu Bodenbach für die Kinder der dortigen sächsischen Beamten mit 84 Schülern. An allen diesen Volksschulen wirkten 7404 Lehrende. Der Gesammt- aufwaud für die Universität betrug 1107 396 M., für das Polytechnikum 269030 M., für Gymnasien 1628475 M., für Realschulen 1. O. 772 915 M., für Realschulen 2. O. 694 756 M., für Seminare 1044 010 M., für Volks- und Fortbildungsschulen 14 094129 M. Staatszuschuß wurde gewährt für die Universität 698 101 M., für das Polytechnikum 244052 M., für die Gymnasien 444 579 M., für die Realschulen 1. O. 174109 M., für die Real schulen 2. O. 211 000 M., für die Seminare 920412 M., für die Turnlehrerbildungsanstalt 9169 M., für die öffentlichen Volksschulen, die Fortbildungsschulen und die Schule in Bodenbach 1 399 502 M., für die Taubstummenanstalt 178 604 M. Der gesammte Staatszuschuß betrug 4 279 532 M.; für Lehrergchalte wurden gezahlt 13 986 322 M. — Für den bevorstehenden Päckereiverkehr während der Weihnachtszeit trifft die Postverwaltung bereits umfassende Maßregeln, um die eingehenden ungeheueren Massen sicher und vor allen Dingen rechtzeitig zu be fördern und schärft dem Beamtenpersonal die größte Sorgfalt bei Behandlung der Packete ein. Das Publi kum kann diese Aufgabe der Post aber nicht unwesent lich erleichtern, wenn die Packete möglichst zeitig, nicht erst die letzten 2 oder 3 Tage vor Weihnachten, auf