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»ff. Le». ann. Verei ¬ nen werd«. Wilk »ier. und Taaeblatt Md Tageblatt Amtsblatt für ine liiniglichm und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. V/* l Erscheint j«dm Wochentag Abend» 7 Uhr für den ./VF Z anderen Lag. Preis vierteljährlich S Mi. 2b Psg. * zweimonatlich IMk.bV Psg. u.emmonatltch7SPfg. Verantwortliche Leitungr Georg Burkhardt. 49. Jahrgang. s Dienstag, den 4. August. —b-» "> »"7«m <i angenommen. Preis für die Spaltzetle Psg vO v V Außerhalb deS Landg«richt»bezir» IS Psg !! Die Grundsteuer und die Anlage »am Grundbesitz Lichtstiirke des Leuchtgases der statischen Gasmsta« E » 1888 ist mit 2 Pfennig von jeder Steuereinheit beziehentlich mit 1 Prozent im Monat Juli gemessen an einem Normalargandbrenner er em des festgestellten Nutzertrages in der Zeit pro Stunde und einem Drucke von 2,8 mm Wassersäule Wgdt. 18,3 Normalkerzen Mitte» au» 1« Messungen. .. vom t. bis mit 14. August dteses Jahres « ore Stadtsteueremnahme hier -u entrichten. Treibers, am 29. Juli 1896. Der Stavtrath Ld«u^I»«rÄ. hat und, wie gesagt, ein Zeichen der deutschen Einheit, da Mit glieder aller deutschen Volksstämme auf dem Kriegsschiffe zu- ammen gedient haben und miteinander nntergegangen find. In Hamburg hat sich unter der Führung der Hamburg- Amcrika-Linie ein ComitS für die Unterstützung der Hinterbliebenen der „ Jltis "-Mannscha ften ge bildet, dem alle größeren Rhedercien und die ersten Firmen Ham- Jetzt aber scheint darin eine bedeutsame Wendung bevorzustehen, denn auf einer kürzlich in Amberg abgehaltenen Versammlung erklärte einer der bedeutendsten Juristen, die das bayerische Cen trum hat, der Landgerichtsrath Lerno, im letzten Landtage sei die Frage der Möglichkeit einer Verfassungsänderung noch ein mal im ablehnenden Sinne behandelt worden. Auf die Dauer lasse sich aber nicht verkennen, daß die Noth der Zeit früher nicht gar so dringlich scheinende gesetzgeberische Aufgaben als zu unausweichlichen gestaltet habe, die ein Abgehen von dem Prinzipe der Unabänderlichkeit der Verfassung nöthig machten. Wenigstens bei so sehr vordringlichen Fragen, wie bei der Neu regelung des Landtagswahlgesetzes, müsse die Abändernngs- möglichkeit zugestanden werden, nnd er hoffe, daß in der nächsten Session ein bezügliches Gesetz zu Stande komme. Mit seiner Ansicht stehe er nicht allein in der Fraktion; auch stehe nicht nur der Abg. vr. Schädler, sondern noch manche Andere auf diesem Standpunkte. — Das ist eine Wandlung der Ansichten, die große Beachtung verdient, denn sobald das Centrum dafür zu haben ist, die grundsätzliche Möglichkeit von Verfassungsänderungen zu zugeben, so ist die Sache auch schon entschieden und damit ein Hemmniß für die Weiterentwicklung des politischen Lebens in Bayern beseitigt, das oft genug schon recht störend empfunden wurde. sichts der Beurtheilungund Begünstigung, die diese Partei mehr uad mehr von weiten Volkskreisen, und nur zu ost gerade von den sich einer „ethischen Kultur" rühmenden, also gebildeten Klassen erfährt, kommt die richterliche Entscheidung zu sehr ge legener Zeit. Sie bereitet dem von freisinniger und ethischer Kurzsichtigkeit geflissentlich genährten Vorurtheil, daß die Sozial demokratie eine bürgerliche Reformpartei sei, ein jähes Ende. Sie bringt genau dieselben Gedanken zum Ausdruck, denen unser Kaiser so oft Worte geliehen hat, als er alle staatserhaltenden Parteien zum Kampfe gegen den Umsturz aufforderte. Somit spricht sie nicht bloß über den Kolberger Bürgermeister ein Ver dikt, sondern auch über die heimlichen Gönner der Sozialdemo kratie und vor Allem über die Parteien, die es den sozialdemo kratischen Führern gestatten, im Reichstage eine Rolle zu spielen nnd den Staatsgedanken zu verhöhnen. Und darin liegt die eigentliche Bedeutung der richterlichen Entscheidung. Mit Recht hat unser Kaiser, und nach seinem Vorbilde so ost der schneidige Kriegsminister, und nun auch eine unparteiische Körperschaft von dem Ansehen des obersten preußischen Verwaltungsgerichtshofes die Sozialdemokratie als staatsgefährliche Umsturzpartei bezeichnet. Die verschiedensten Erwägungen drängen dazu, jenen Elementen das Handwerk zu legen, die den deutschen Namen fortgesetzt vor der über deutsche Schlaffheit staunenden Welt zum Gespött machen. DaS ungarische Volk ist ein stolzes. Trotz seiner numerischen Schwäche, welche die Zahl von 6 Millionen kaum übersteigt, fühlt es den Trieb in sich, die Welt aus ihren Angeln zu heben. Es hat in der That seit einem Menschenalter, nach dem Ausgleich init der österreichischen Regierung, viele Beweise von Kraft und Entschlossenheit gegeben, sich fast mit Ueberhastung eine glänzende Hauptstadt geschaffen, die Welt keck zu einer großen National ausstellung eingeladen, obgleich die ungarische Industrie noch in ihren Windeln liegt, und überhaupt das ungarische National bewußtsein mit einer Kühnheit zur Schau getragen, die hart an den Grenzen von Uebermuth und Trotz vorüberstreift. In den wahrhaft national denkenden Kreisen Deutschlands erweckt vater ländische Begeisterung stets aufrichtige Sympathie. So ist man dort dem zielbewußten Fortschritt des Magyarenvolkes mit wohl wollender Aufmerksamkeit und selbst da noch mit nachsichtiger Beurthellung gefolgt, wo es seine Wünsche mit mehr Rücksichts losigkeit gegen die mcht magyarischen Mitbewohner, als mit staatsmännischer Klugheit verwirklichte. Aber nur eine Zeitlang. Die Uebung der schrankenlosen Vorherrschaft in der transleithani- schen Hälfte des österreichischen Kaiserreiches hat die Ungarn füglich mit einem ausgesprochenen Größenwahn erfüllt. Sie haben sich zwar ein überaus freisinniges Staatsgrundaesetz ge geben; aber der freisinnige Gedanke lebt nur in dem gedruckten Wort, im praktischen Leben hat sich der Geist wahrer Freiheit, »"trennbar ist von Humanität und Toleranz, nie bethätigt. Die politische Freiheit ist von Anfang an nur eine Cunliffe ge- wesen, hinter der die magyarische Selbstsucht einseitig ihren Vor- theil betrieb. Den nicht ungarischen Volksstämmen wurde sie eine Geißel, die erbarmungslos deren Unterdrückung betrieb, ein Hohn auf Freiheit und Recht, auf Menschlichkeit und Duldung. Weder Sitten und Gebräuche, noch die Sprache und nationale Eigenart der Deutschen, Rumäne», Serben, Kroaten und anderer —"vu,, VUH r»va vor ^ayrcssriu oer frei- Slaven, die zusammen mindestens 9 Millionen Seelen zählen, sinnige Bürgermeister von Kolberg wegen Ueberlassung eines! fanden Gnade vor den ungarischen Machthabern, obgleich sie recht städtischen Saales an die Sozialdemokraten zur Ab-ieigentlich den Wohlstand Ungarns gefördert haben. So hat sich Haltung einer Wahlversammlung mckemer.Ord^ vurde Nachdem auch der OberprSstdent die dagegen Wieg e Beschwerde für ungerechtfertigt erachtet hatte, fMich W Entscheidung des OberverwaltunasgerichtS in ^str Sache rufen, und von ihm ist unter Aufrechterhaltung der em Nrtheil gefällt worden, daS der allgemeinen Beachtung weAH ist. Der preußische oberste BerwaltungsgenchtShof erNäA die Sozias demokratie für eine Partei, die notorisch die Grundlagen der b^ stehenden Rechts- und Staatsordnung gri,ndsStzl,ch bekämPst Wenn auch einzelne Mitglieder derselben ein arbeitsames und ordentliches Leben führen, sich auch von ungesetzlichen Schritten fern halten, so ist dies nach dem Dafürhalten der Richter doch ür die Beurtheilung der Parteibestrebungen ohne Bedeutung, die zielbewußt gegen den bestehenden Staat gerichtet sind. Dement sprechend erachtet es daS Gericht auch für eine Verletzung der Pflichten eines Beamten, wenn er solche Bestrebungen bewußt unterstützt. Die Hergabe eines städtischen SaaleS zur Ermög lichung einer sozialistischen Versammlung, die doch nur dazu dienen soll, sozialdemokratische Zwecke zu fördern, sei eine pflicht widrige Unterstützung der Sozialdemokratie, die bei dem obersten Beamten eines größeren städtischen Gemeinwesen» noch gesteigert erscheine. Wie man den Fall in seinen Einzelheiten auch anfehen : möge, immer müsse daS Verhalten des Bürgermeisters als un- - würdig des Vertrauens erachtet werden, da» sein Beruf erfordert. Hier wird also durch den über den Parteien stehenden, absolut sachlich erwägenden obersten Verwaltungsgerichtshof ganz unver blümt ausgesprochen, daß die Sozialdemokratie außerhalb des für Auf der Werst des „Vulkan" in Stettin lief Sonnabend Mittag einer der größten Schraubendampfer der deutschen Handelsmarine, der für den „ Nord deuts chen Lloyd " in Bremen gebaut wurde, vom Stapel. Das Schiff wurde auf den Namen „Friedrich der Große" getauft. Recht lehrreiche Beiträge über die Entwickelung der Berufs- stellung des weiblichen Geschlechts seit dem Jahre 1882 hat die letzte Gewerbezählung gebracht. Während die Vor kämpferinnen für die Frauenemanzipation nicht müde werden, ihre Geschlechtsgenossinnen in einen Wettbewerb mit dem männlichen Geschlecht hinein zu treiben, und sich im Geiste bereits auf den Sesseln der Richter, Rechtsanwälte und Landräthe als ebenbürtige Trägerinnen staatlicher Aemter, — mit akademischen und parla mentarischen Würden gekrönt, oder als Gebieterinnen in den in dustriellen und kaufmännischen Betrieben sehen, bezeugen die nüchternen Zahlen der Statistik, daß die Steigerung der weiblichen Erwerbsthätigkeit an sich sehr unbedeutend gewesen ist. Gering ist die Zunahme des Antheils der weiblichen Selbständigen in der Landwirthschaft, sehr stark aber die Abnahme in der Industrie, im Handel und Verkehr. Umgekehrt hat die Zahl der un selbständigen Gehilfinnen in der Landwirthschaft abgenommen und in der Industrie bezw. Handel und Verkehr zugenommen. Die Abnahme der Selbständigkeit in den industriellen und kauf männischen Berufsarten ist beim weiblichen Geschlecht sogar noch stärker wie beim männlichen Geschlecht gewesen. Einige Erfolge hat das weibliche Geschlecht bei dem Wettbewerb mit dem männ lichen Geschlecht nur in den unselbständigen Stellungen der Buch halter und Korrespondenten aufzuweisen. Die Versuche der Frauen sich den akademischen Studien zu widmen, dürfen glücklicherweise einfach als gescheitert angesehen werden. Es wird also noch mancher Tropfen in den Ozean fließen, ehe die Frauenemanzi- pation über die leidenschaftlichen Zungenleistungen nervöser und alternder Damen hinaus wirklich praktische Ergebnisse zeitigt. - Man erinnert sich noch, daß etwa vor Jahresfrist der frei- Polittsche Umschau. Freiberg, den 3. August. Tu» London wird den „Berl. Reuest. Nachr." in Sachen des angeblichen Besuches des deutschen Kaisers in Cowes geschrieben: ° F)ie m der Form sehr auffällige Mittheilung der „Pall Mall - Gazette" bezüglich des Unterbleibens des Besuchs des deutschen 1 Kaiser» in Cowes steht in unmittelbarem Zusammenhänge mit 1 der vielbemerkten Abwesenheit jeder Repräsentanz des Hohenzollern- bauses bei dem kürzlich stattgehabten Hochzeitsfeste am englischen Hofe. Die Königin soll ihre Empfindung in sehr lebhafter Weise «im Ausdruck gebracht haben und gelegentlich eines Empfanges dB ihr persönlich nahestehenden Premiers und auswärtigen Ministers sich geäußert haben, daß die leidigen Staatsgeschäfte selbst in die Familiensteuden arge Störungen brächten und daß da» Loo» von Regenten weit beklagenswerther sei als das von geringen Privatmenschen, die doch ihrer Neigung leben könnten wo und wie sie wünschten. Die Königin Victoria ist eine viel zu kluge Frau, um nicht zu wissen, daß eine Dynastie keinen größeren Fehler machen kann, als nationale Interessen den Familienrücksichten unterzuordnen. Marie Antoinette — und Ludwig XVI. mit ihr — ist daran zu Grunde gegangen. So wenig die Königin Victoria selbst je daran denken würde, Staats rücksichten zu Gunsten ihrer persönlichen Empfindungen zu ver- uachlässigen, so wenig wird sie das auch von ihren Verwandten auf den europäischen Thronen und am allerwenigsten von dem deutschen Kaiser beanspruchen, der mit den Empfindungen und Interessen eines bundesstaatlich gegliederten Reiches zu rechnen hat. Es ist schon im Jahre 1887 in Deutschland vielfach un- günstig beurtheilt worden, daß unser damaliger Kronprinz bei dem Regierungsjubiläum der Königin als Schwiegersohn hinter ihrem Wagen einherritt; die Auffassung, daß der Kronprinz des deutschen Reiches und von Preußen kein Dekorationsstück für englische Hosfeste sei, ist damals in sehr weiten Kreisen zum Ausdruck gelangt. In noch weit höherem Grade ist das der Fall, wenn die höchste Person, die in sich die Majestät des deutschen Reiches, seine Ehre, seine Macht und sein Ansehen verkörpert, in Frage kommt. Will England der Ehre des Besuchs des deutschen Kaisers theilhaftig werden, so mag es sich angelegen sein lassen, diese Ehre zu verdienen, was nach der Haltung der englischen Politik, der Presse und der Bevölkerung nicht der Fall ist, deren Uebelwollen gegen Deutschland sich somit indirekt auch gegen die Königin richtet." Einzelne Blätter bezeichnen bereits als Ersatzschiff des gestrandeten Kanonenboots „Iltis" den neuen Kreuzer 4. Klaffe „Geier", der im Frühjahr dieses Jahres seine Probefahrten abhielt und z. Z. auf der Kaiserlichen Werft in Kiel in der Reserve liegt. An leitender Stelle ist eine Entscheidung dieser Frage noch nicht erfolgt. — Die „Post" schreibt hierzu: „Wir hatten am Tage vor dem Eintreffen der Trauernachricht aus Tschifu mitgetheilt, das als Ersatzschiff für den „Iltis", der demnächst zurückkehren sollte, das Kanonenboot „Wolf" in Aus sicht genommen sei. Dieses Schiff ist bereits ein Jahrzehnt auf der ostasiatischen Station gewesen; es kehrte im vorigen Sommer in die Heimath zurück und wird gegenwärtig einer Grundreparatur auf der kaiserlichen Werft in Danzig unter zogen. Ob diese so zeitig beendet sein wird, daß „Wolf" für die ostasiatische Station in Frage kommen kann, läßt sich in diesem Augenblick noch nicht übersehen. Auf die Notywendigkeit eines Ersatzbaues für das verunglückte Kononenboot „Iltis", den ver schiedene Blätter dieser Tage glaubten besonders hervorheben zu muffen, hat die Marineverwaltung bereits im Etat 1893/94 hin gewiesen. In der Denkschrift für diesen Etat wurde betont, daß für den Stationsdienst des Auslandes eine Nothlage eintreten müsse, wenn mit Ersatzneubauten für die Kanonenboote „Habicht", „Iltis" „Wolf" und „Hyäne" nicht rechtzeitig begonnen würde. Der erste geforderte Ersatzbau wurde indessen s. Zt. vom Reichs tage abgelehnt. Während der letzten Jahre unterließ die Marine- Verwaltung eine Wieoerholung dieser Forderung für Ersatzbauten lediglich aus dem Grunoe, um vorerst der brennenden Frage der Kreuzerneubauten näher zu treten. Nach dem nunmehrigen Ver lust des „Iltis" muß eS jetzt als zweifellos feststehend betrachtet werden, daß bereits der nächste Etat weitere Forderungen für kleinere Stationsschiffe enthalten wird. Aus Mangel an solchen haben seit Jahr und Tag auch die amerikanischen Stationen nicht besetzt gehalten werden können. Die in Folge dessen nothwendig gewordene Entsendung größerer Kreuzer nach den überseeischen Stationen hat aber neben militärischen und organisatorischen Unzuträglichkeiten auch unverhältnißmäßige dauernde Mehrkosten hervorgerufen, die beim Vorhandensein geeigneter kleinerer Schiffe sich sehr wohl hätten vermeiden lassen." Das betrübende Ereigniß des Untergänge» des „Iltis" bietet ein Dokument der Einigung des deutschen Volkes, insofern in der mitgetheilten Liste der untergegangenen Mannschaften Leute aus allen Gegenden des Reichs, von Bayern bis zur Elbinündung und von Köln bis Ostpreußen, vertreten sind. Man erkennt auS dieser Thatsache die Vorliebe, die die Marine im deutschen Volke burgs angchören. Aus Bayern schreibt man der „Tägl. Rundschau": Schon ost hat man sich während der nunmehr zehnjährigen Dauer der Regent schaft vor der Frage gesehen, ob Aendernngen der Verfassung nnter der Regentschaft verfassnngsgesetzlich möglich seien. Und obgleich die Anschauungen der Staatsrechtskundigen darüber aus einander gehen, sind in der Praxis doch bereits mehrere Male Verfassungsänderungen vorgekommen, so besonders im Oktober 1887, also schon ein Jahr nach der Königskatastrophe, wo der Landtag einen Gesetzentwurf über die Erläuterung des § 18 Tit. 2 der Verfassungsnrkunde annahm, worin es heißt, der Reichsverweser dürfe keine definitiven Beamten anstellen, keine Mcongüter veräußern und keine neuen Aemter schaffen. Aller dings vermied man zu sagen, daß dieser Gesetzentwurf, der dem Reichsverweser jene Befugniffe im Gegensatz zur Verfassung gab, eine Aenderung der Verfassungsnrkunde bezweckte und begnügte sich damit, zu sagen, er beabsichtige nur eine Erläuterung der selben. Thatsächlich aber war es doch daS erste. Grundsätzlich hat man jedoch daran festgehalten, daß eine Aenderung der Ver- ... fassung unter der Regentschaft nicht zulässig sei, nnd namentlich blümt ausgesprochen, daß die Soz,aldemokntie außeryalv ves für war es die klerikale Partei, die sich auf diesen Standpunkt stellte, alle Staatsbürger gemeinschaftlichen Rechtsbodens steyk. »nge- v"»««- E I. A-guft l«s°. vr. VK. »-»<«0. P-°i