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Elbeblatt 7 V ' für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 45 Dlenstaz, den 9. Nvscmdrr I 1852. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, die bevorstehende Gestellung sowohl der Militärpflichtigen au» der Altersklasse 1832, al» der Dienstveferve-Mannschasten aus den Altersklassen 18ZH und 18A, zur resp. anderweiten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit betreffend. Die Messung und, körperliche Untersnchung der im Jahre 1832 gebornen um demnach in diesem Jahre militärpflichtigen Mannschaft, sowie die anderweite Prüfung de» Tüchtigkeitsstandes der bet der diesjährigen Nekrutirung wiederum gestell-pflichtigen Dienstreiervisten aus den Altersklassen 18^H und 18^ , soweit sich diese Mannschaften innerhalb des biestgen amtshauptmannschaftlichen und RekruttrungS- dezirkes aufhalten, soll an folgenden Tagen und Orten, und zwar: aus den unmittelbaren Ortschaften des Amte- Hain, den 2. December 1852, auf dem Rath Hause zu Hain, und v. aus der Stadt Hain den mittelbaren Hainer AmtSortschaften und dem mit telbaren Oschatzer Landgerichtsdorfe Lichtensee, sowie auS den hierher gehöri gen unmittelbaren Orten de» Justizamte- Kamenz mit der G erichtS-Exp e- dition zu Königsbrück, den 3. und 4. December 1852, ebendaselbst; ferner: - . 6. aus den unmittelbaren Ortschaften des KreiSamteS Meißen und der Stadt ... Meißen, den 6. und 7. December 1852, in dem Gasthofe zum Hirsch in Meißen; und v. auS den mittelbaren Ortschaften des KreiSamteS Meißen und den hierher gehörigen Enklaven des Amte» Nossen und Landgericht» Oschatz, den 8. 9. 10. und 11. December 1852, in dem Gasthofe zum Hirsch in Meißen, vorgenommen werden. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht, vom 1. Au gust 1846, Iter Theil, 9teS Capitcl tztz.. 77 und 78 für unterlassene Gestellung angedrohten Strafen, wird solche» hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß wegen Tages und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften annoch besondere Verfügung an die Ortsobrigkeiten ergehet. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche aus ei nem gesetzlichen Grunde ans Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dieSfall« stgen Reklamationen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu übergeben, oder bis zu dem aus den 14. December 1852, anberaumten ReclamationStermine, welcher im Gasthofe zum Hirsch allhier, von Vormittags 8 bis Punkt 12 Uhr abgehalten werden wird, einzurcichen haben,, eine Berücksich tigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schlechterdings nicht Statt finden kann. Königliche AmtShauptmaunschaft Meißen, am 27. Oktober 1852. v. Egidy.