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Weißeritz-Ieitung Verantwortlicher Redacteur: Earl Ich ne in Dippoldiswalde., Dienstag Erscheint, DftnstagS unh Freltqgß. Z» keziehen durch elte Postanstal ten. Preis pro , t>Mlrt.t0Nsr. IS April 1853 "»E 8 Vs, Md- hfiychM Mz iKtzeditkUy, ,a»gen»>MW. Em unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger Mh. ikankmann. Nr. 30. " ' " . I !,^ ter ihnen eine Pame, setzten sich unter genauer Bee sosaung aller Vorschriften um einen runden, auf einer Gaule ruhenden, mit drei von ihr quslausendek Fü ßen versehenen, Tisch von Kirschbaumhylz. Fast astq deps" " ftun^ , . ..... .... ... len,, von der linken Hand durch die Arme nach der »echten gehend, das namentlich in der ersten halben Stunde am stärksten gefühlt ward. Nach einer Stunde erst wurde ein sich bald wiederholendes Knacken der Tischplatte vernehmbar; doch wurde unsere. Geduld jetzt noch eine volle halbe Stunde auf die Probe ge stellt, ehe wir die Freude hatten, den Tisch unter den Händen erst schwanken und dann, sich langsam von rechts nach links drehend, nach Norden sich fortbewe» gen zu sehen I Es geschah dieS in kurzen Unterbre- chungen;. her vom Tische durchlaufen? Raum betrug vielleicht eine reichliche Viertelelle. Der Versuch - aber gewiß mehr noch gegsucht, wenn NM einige StörunAeu durch später erst wahrgeqvmmeue PerH- rung he.r Umstehenden w- vmgekvmmen wären. Berichte über geglückte Versuche a»S allen Städten füllen die Zeitungen und würden für übertrieben gfe halten werben, wenn sie nicht, zum Theil von den bekanntesten Gelehrten ic., beglaubigt wären. —Für Tsgesgefchichte. Dippoldiswalde, 18. April. Wir haben in den letzten Tagen einen von Erfolg begleiteten Versuch VW dem Hif chrücken gemacht. Fünf Personen. UN? s. "" solanng aller Vorschriften um Gäule ruhenden, mit drei vo . . , . , ' l versehenen, Tisch von Kirschbaumhylz. Fast atzq -- . Epperimentirenven fühlten schon in der ersten Viertel- Die, welche einen Versuch machen wollen, sei N0P ade ein bald stärker, bald schwächer werdendes Wal- bemerkt, wie es nothwendig ist, daß die Hänhe linken Land durck die Arme nach der und lose auf dem Tische liegen müssen; rin Hfbey der Finger (außer dem kleinen) schadet nichtfi, wenn nur der Handteller aufliegt. AM schnellsten gelingt da- Drehen eines kleineren, nicht zu dicken trockenen Breteö von weichem Holze, wenn man dieses aut einen Teller oder ein GlaS setzt r hier sind 3 Püchm neu hinreichend, Um das Bre^ schbn nach einigen Mi nuten zum Drehen zu bringen. Ganz schnell dreht sich auch ein Hut, auf dessen Rand man die Hände, legt; ebenso eine Glasscheibe. Verordnung des Ministeriums des Innern, - die Waffen, und Munitionsvorräthe bei Privatpersonen betreffend, vom April 1853, Die gegenwärtigen Zeitverhältniffe machen es nöthig, hinsichtlich der im Gewahrsam vyn Privatpersonen befindlichen Waffen» oder Munitionsvorräthe folgende Anordnungen zu treffen: . . - > -8- I. Alle diejenigen, welche . , a) mit Waffen irgend einer Art oder mit Munitionsgegenständen handeln, oder . , ' b) dergleichen verfertigen oder c) zu Privatzwecken Waffen oder Munition aufbewahren, find, wenn ihr gleichzeitiger Vorrach an dergleichen Gegenständen in größeren Quantitäten als in jo IS Stück Schußwaffen oder Iv Stück andern Waffen besteht, oder, soviel die Munition anlangt, den unge fähren eignen Bedarf an solcher für die nächsten 3 Monate übersteigt-, verbunden, bis Räume , wo ffo diofe Gegenstände aufbewahren, binnen 14 Tagen, von der Publikation dieser Verordnung an gerechnet, der OrlS- Polizeibehörde anzuzeigen, auch der letztem künftig von jedem neuen AufkewahvungSlocale binnen S Tgaey nqch Eintritt der Benutzung desselben zu Waffen- oder Munitionsvorrächen Anzeige zu mache». 8. 3. Ausgenommen von der Vorschrift im vorigen K. unter y. find bloS diejenigen Personen, «eiche Waffen und Munition für die Zwecke ihres Berus- fuhren- müssen. - -< 8. 3. Wer die in 8- 1 vorgeschricbene Anzeige unterläßt, > wirb bis zu 25 Thlr. Geldbuße od^r zu 4 Wochen Gefängniß bestraft. 8. 4. Einem Jeden, welcher einen heimlichen Waffen» oder MunitionSvorrath, der zu hochverräterischen oder sonstigen gesetzwidrigen Zwecken bestimmt ist, der Obrigkeit dergestalt anzeigt, daß der Denuneiat in Verfolg der auf Grund dieser Anzeige einzuleitenben Untersuchung deshalb bestraft wird, soll und zwar so weit thunlich, unter Verschweigung seines Namens, eine nach Beschaffenheit der Wichtigkeit der- Sache zu bemessende Belohnung bis zu dem Betrage von Fünfhundert Thalern gewährt werden. Nach dieser Verordnung haben sich Alle, welche sie angeht, gebührend zu achten. Auch ist dieselbe, in' Gemäßheit von 8. SI des Preßgesetzes ppm 14- März 1851, in allen daselbst bezeichneten Zeitschriften zum Abdrucke zu NW,., . . > - . Dresden, am 11 Mil M3. Mimrsterium de- InMrn. -- «.... FreiherrDeM, EppMpdrf.