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'o Nr. 98 57. Zalirgang. Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, MfMng, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. f. w für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Grgcrn aller? <8erirernöe-Ver-waItrrrrgeir der: rrrnliegerröen Orrtschcrften. j-dm s-ch-nwg »brnd« sür de» Wendel, r», »»d hlD MM -M MS M MM MS MS „dmen »»her d« Sx«d,f»n »uch die «»«teiger «q kostet durch die Austräger vw Quartal ML L bö AM /M M^. M MM M5. M dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk. 1,92 frei in'S HauS. (W GW Expeditionen solche zu Origivalpreisen. für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Sonntag, den L8- ^prll 1907. Die Anlieferung von Sand zum Bedecken der Massenschüttungen und zur Unterhaltung der Fußwege für die Staatsstraßen des BauoerwaltungSbezirkS Glauchau auf die Jahre 1908 bis 1913 soll verdungen werden. Die Lieferungsbedingungen können bei der unterzeichneten Bauinspektion wie auch bei den Amtsstraßenmeistereien in Glauchau und Lichtenstein eingesehen werden. Die Angebote, welche sich auf einzelne oder mehrere Strecken beziehen können und die Be zeichnung des BezugSortes und des Preises für 1 cbm zu enthalten haben, sind versiegelt und postfrei mit entsprechender Aufschrift versehen nebst Materialproben bis zum 3. Mai ds. Js. hier einzureichen. Die Bewerber bleiben bis 1k. Juni ds. IS. an ihre Gebote gebunden. Die Auswahl unter den Be werbern, sowie die Ablehnung aller Gebote bleibt vorbehalten. Zwickau, am 18. April 1907. König!» Straften- und Waffer-Bautnspektio«. Ueber die am Meiusdorfer Wege liegenden Grundstücke Parzelle No. 204, 204a, 205, 207, 208, 209, 880 und 880» des Flurbuchs für Hohenstein-Ernstthal, Flurteil Hohenstein, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden Zu diesem Zwecke ist nach tz 35 deS Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 die Hausperre über die genannten Grundstücke bis auf weiteres verhängt worden. Sie hat die Wirkung, daß Neu oder Veränderungsbauten auf den hiervon betroffenen Parzellen nicht oder doch nur insoweit genehmigt werden, als sie nicht die Durchführung der neuen Planungen zu erschweren geeignet sind. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 26. April 1907. v, l)r. Polster, Bürgermeister. Br. Am t. Mat 1VÜ7 findet eine Arbeiterzühlung statt. Es werden daher alle Gewerbe- Unternehmer in hiesiger Stadt veranlaßt, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Forinulare am 1. Mai 1SV7 anszufülle«, sodann aber die ausgefüllten Formulare spätestens bis zum 5. Mai dieses Jahres bet Vermeidung einer Ordnungsstrafe von Ist Mark im Rathause hterselbst — Zimmer S — zurückzugeben. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 26. April 1907. 0r. Polster, Bürgermeister. xKny. Freibank: MiltW Muf m gekochtem MsW W. 33 Pf. Lius dem Neiebe Das Majestätsbeleidigungsgesetz. Der dem Reichstag am Freitag zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Majestätsbeleidignngen, hat folgenden Wortlaut: „Für die Verfolgung und Bestrafung der in den 88 95, 97, 99 und 101 des Strafgesetzbuches bezeichneten Ver gehen gelten nachstehende Vorschriften: Die Beleidigung fit nur dann ans Grund der 88 95, 97, 99, 101 strafbar, wenn sie böswillig und mit Vorbedacht be gangen wird. Die Verfolgung tritt, sofern die Beleidigung nicht öffentlich begangen ist, nur mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung ein. Für den Bereich der Militärstrafgerichtsbarkeit ist nur in Friedenszeiten die Genehmigung erforderlich und steht deren Erteilung der Militärjustizverwaltung zu. Die Verfolgung ver jährt in 6 Monaten. Ist die Strafbarkeit nach Absatz 2 ausgeschlossen, so finden die Vorschriften des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches Anwendung." In der Begründung des Gesetzentwurfes beißt es u. a., daß die Vorschriften des Strafgesetz buches über die Majestätsbeleidigungen unter Um ständen zu Strafurteilen führen, die dem allgemeinen Rechtsempfinden nicht entsprechen. Indem das Gesetz als Majestäisbeleidigung jede Aeußerung, die einen beleidigenden Inhalt hat, untcischiedlos unter Strafe stellt, nötigt es in Verbindung mit dem das Straf verfahren beherrschenden Legalitätsprinzip zur straf rechtlichen Ahndung auch in solchen, keineswegs seltenen Fällen, in denen die Bestrafung weder durch das StaatSinlereffe, noch auch durch die Rücksicht auf die beleidigte fürstliche Person gefordert wird. Um die hieraus sich ergebenden Härten zu mildern, sind mehrfach besondere Anordnungen über die Hand habung deS landesherrlichen Begnadigungs rechtes ergangen, und es wird allgemein aner kannt, daß dadurch tatsächlich eine Abschwächung der Härten erreicht wird. Doch ist nicht zu verkennen, daß eine weitgehende Anwendung des BegnadigungS- rechtes nur einen Notbehelf bietet, und daß es richtiger ist, die dauernde Abhilfe gegen die vor- handenen Mißstände durch eine Aenderung der gesetz lichen Vorschriften herbeizuführen. Die Frage, in wieweit die Bestrafung der Majestätsbeleidigungen einer grundsätzlichen Neuregelung zu unterziehen ist soll der bereits eingeleiteten Revision des Straf- gesetzbucheS vorbehalten bleiben. Da aber die MujestätSbele digungen und die ihr verwandten Ver gehen eine selbständige in sich abgeschloffene Materie bilden, kann ohne erhebliche Bedenken schon vor der allgemeinen Revision durch ein Sondergesetz Abhilfe gegen besonders schwere Mängel versucht werden. Der Gesetzentwurf sucht diesen Zweck zu erreichen, lindem er eine engere Begrenzung des straf rechtlichen Tatbestandes nach der subjektiven 'Seite vorsteht und die Strafverfolgung in gewissen 1 Beziehungen einschcänkt. Hinsichtlich der Herab- setzung der Verjährungsfrist wird gesagt: „Eine wesentliche Herabsetzung der jetzt für andere als Preßbeleidigungen vorgesehenen Verjährungsfrist von 5 Jahren auf die für Preßbeleidigungen fest- gesetzte Frist von 6 Monaten erscheint schon deshalb erwünscht, weil dadurch von vornherein den un lauteren Machenschaften der Boden entzogen wird, zu denen nicht selten die Kenntnis einer schon vor längerer Zeit begangenen Majestätsbeleidigung Ge- legenheit bietet. OrgantfationsänderungO» im preußischen Kultusministerium. Zu den Gerüchten über eine Teilung deS preußischen Kultusministeriums hört die „Voss. Ztg.", daß allerdings Organisations-Veränderungen erwogen werden, die als Vorläufer einer späteren Teilung des Ministeriums anzusehen sind. ES dürfte ein besonderes Ressort für Kunst und Wissenschaft ge bildet werden, dem die Universitäten, die Bibliotheken und die Museen unterstellt werden. Die Liebknechtsche Broschüre. Die Beschlagnahmung der Broschüre „Mili tarismus u n d Antimilitarismus unter- besonderer Berücksichtigung der internationalen Jugendbewegung" von dem Berliner Rechtsanwalt Dr. Liebknecht ist auf Verfügung des Oberreichs anwalts auf Grund der Hochverratsparagraphen des Strafgesetzbuches erfolgt. Sollte Liebknecht des Hochverrats schulgig erklärt werden, so dürfte mit der Verurteilung zu einer mehr oder weniger langen Freiheitsstrafe wahrscheinlich die Entziehung der Rechtsanwaltschaft durch die Disziplinarkammer ver bunden sein. Eine Bebelsche Sketchstagsrede vor Gericht. Vor der Dortmunder Strafkammer stand der sozialdemokratische Parteisekretär Wilhelm ArnS - wald cuS Bochum unter der Anklage, bei Gelegen- heit einer sozialdemokratischen Wählerversammlung in Frohlinde behauptet zu haben, die deutschen Soldaten und Kaufleute seien schuld an dem Auf stand in Südwestafrika, Mitglieder der Schutztruppe hätten 50 Kinder von Eingeborenen in den Abgrund geworfen, ein Offizier habe Schwarze, die mit seiner früheren Geli bten verkehrt hätten, in gräßlicher Weise verstümmeln lassen. Der Angeklagte gab zu, sich in der Weise geäußert zu haben, sich auf die im „Vorwärts" abgedruckte Rede des Abg. Bebel, die dieser am 1. Dezember im Reichs- tage gehalten habe, gestützt. Da aber wahrheits getreue Berichte über Verhandlungen deS Reichstages straffrei seien, treffe ihn keine Schuld, selbst wenn die behaupteten Tatsachen der Wahrheit nicht ent sprächen. Wenn nötig, möge man den Kolonial direktor Dernburg als Zeugen vernehmen. Das Gericht beschloß, die Ermächtigung des Reichskanzlers vorausgesetzt, diesem Anträge stattzugeben. Auch soll daS amtliche Stenogramm der Rede Bebels beim nächsten Termin vorgelegt werden. «Aue unseren Aokomen. Wieder »ach Kamern«. Wie nach dem „L.-A." verlautet, wird JeSko v. Puttkamer in etwa 6 Wochen auf seinen Posten nach Kamerun zurückkehren. Das Urteil gegen v. Puttkamer hat bereits Rechtskraft erlangt, da sowohl der Vertreter der Anklagebehörde, wie der Angeschuldigte selbst ihren formellen Verzicht auf die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung vor Gericht erklärt hieben. Der Bahnban in Deutsch-Sübwestafrika. Die am 31. Oktober vorigen Jahres bis zur Endstation eröffnete Lüderitzbahn hat bis zu diesem Termin schon für 2 400 000 Mark s o n st nötig gewordenerAusgaben für militärische Fuhr- park-Kolonnen entbehrlich gemacht und wird in wenigen Wochen einen höheren Betrag erreicht haben, als die Baukosten der Bahn, rund 8 Millionen Mark, nebst den bis dahin ausgehenden Betriebs kosten ausmachen. Der Weiterbau bis zur Station Keetmanshovp, dessen erste Kostenrate der Reichstag im März dieses Jahres bewilligt hat, dürfte in etwa 1'/, Jahren beendet sein. Berufs- und Betriebszählung. Der Termin für die allgemeine Berufs- und Betriebszählung ist vom Bundesrate auf den 12. Juni festgesetzt. Die Zählung findet im Sommer statt, um die deutsche Volkswirtschaft in möglichster Entfaltung aufzunehmen. Wegen der großen Arbeiten und Kosten können die Berufs- nd Betriebszählungen nur selten stattfinden. Bisher nd überhaupt nur zwei, 1882 und 1895, vorge nommen worden. Aus dem Auskande. Was König Eduard beim König von Spanien gewollt hat. Die „Franks. Ztg." erfährt einiges über die tatsächliche Ursache des Besuches König Eduards beim König vo: Spanien in Cartagena. Die Königin beabsichtigte nach der Entbindung in die Heimat zu reisen und König AlfonS wollte sie begleiten. DaS wäre aber nicht gegangen, wenn nicht König Eduard zuvor einen Gegenbesuch in Spanien gemacht hätte. Durch die Vermittlung der Rutter der Königin, der Schwester Eduards, sei der Gegenbesuch in Cartagena zu stände gekommen. Von politischen Abmachungen könne keine Rede sein. Beide Könige seien über allgemeine politische Unter haltungen nicht hinausgegangen. Bon Marokko sei kein Wort gesprochen worden. (Vielleicht hat man sich anstatt dessen ein wenig über das Wetter unter halten!) Auch was von der Rekonstruierung der spanischen Flotte mit Hilfe Englands gesagt werde, sei durchaus unrichtig, ebenso was von der Erbauung spanischer Schiffe auf englischen Werften gemeldet werde. — Der gute, alte Onkel ist also wieder einmal total verkannt worden! Die Lage in Außtand. Erhöhung der Heerespräseuzstärke. Wieder ein Mordauschlag. In Karsun (Gouo. Simbirsk) wurde der i Kreispolizeichef von einem ehemaligen Studenten des Veterinärinstituts durch 3 Revolverschüfse schwer verletzt. Der Täter wurde festgenommen. Die Greuel i« de« Gesäng«tffe«. Die gestrige Sitzung der Reichsduma, galt den Interpellationen wegen der Vorgänge in Riga, über die wir in unserer DonnerStagSnummer ausführlich berichtet haben. Zahlreiche Redner gaben neue Schil derungen der in den Gefängnissen begangenen Miß- Handlungen. Der Justizminister erklärte, daß eine Untersuchung bereits (!) angeordnet sei. Nach Schluß der Debatte wurde ein Antrag der Sozialisten und Populisten angenommen, ob die Regierung die Absicht habe, einige Beamte vor ihrer eventuellen Rehabili- tierung durch die gerichtliche Untersuchung zu ent- kaffen. Der Antrag wurde mit allen gegen 34 Stimmen angenommen. KäM-Ye». Hohenstein-Ernstthal, 27. April 1907. Wettervoraussage deSKgl.Sächs. Meteorologischen Instituts zu Dresden. Kür Sonntag: Mäßige nördliche Winde, meist trübe, Niederschläge, Temperatur nicht erheblich geändert. 28. April: Tagesmittel -s-8,90, Maximum -s-12,7", Minimum -s-4,2 . — Mit dem Nachmiltags-V-Zuge Reichen- bach—Dresden, der ^3 Uhr unsere Station, ohne zu halten, passiert, reiste König Kritdrich August gestern nach Dresden zurück. Der König trug grauen Reiseanzug und hatte vorübergehend im Speisewagen Platz genommen. — Das Konzert des Kirchenchores zu St. Trinitatis, das nach ursprünglicher Bestim- mung vorigen Montag abgehalten werden sollte, findet nunmehr am Montag, den 29. April abends 8 Uhr im Logenhause statt. Unter Bezugnahmne auf unsere früheren Mitteilungen und die Ankün digung im heutigen Anzeigenteile sei hierdurch noch- mal« auf die hohen Genuß versprechende musikalische Veranstaltung hingewiesen. — Morgen, Sonntag, von 11 bis 12 Uhr mittags findet die erste Platzmufik in diesem Jahre auf dem Altmarkte statt. Es werden olgende Musikstücke gespielt: !. Eröffnungsmarsch, von Ernst Wahl. 2. Ouvertüre „Des Lebens Mai", von Glaßmann. 3. Marsch der Landsknechte a. d. 15. Jahrhundert und Trinklied a. d. 16. Jahrhundert s) Anmarsch der Landsknechte b) Alt-Nürnberger Trinklied c) Abmarsch der Landsknechte. 4. Freudentränen-Walzer, von Linke. 5. Potpourri „Lauter hübsche nette Sachen" von Gärtner. 6. Drebkauer Schützen-Marsch, von Hannusch. —i Das Straßeubild am gestrigen Wahltage war in den späteren Nachmittag- und Abendstunden noch ein wesentlich belebteres, besonders nachdem ich die Fabriken geleert hatten. Ein starker An irang war nach 7 Uhr vor und in den Wahllokalen zu konstatieren, wo man mit Spannung die AuS- ählung abwartete. Besonders lebhaft war der Verkehr in der Neustadt. Nachdem in den einzelnen Bezirken die Auszählung beendet war, entleerten sich sie Wahllokale langsam und es bildeten sich auf den Straßen zahlreiche Gruppen, die das Resultat besprachen. Die Anhänger der nalionalen Parteien hatten sich im Hotel „Drei Schwanen", dessen sämt liche Räume besetzt waren, zusammengefunden, um das Wahlresultat aus den übrigen Ortschaften und daS Gesamtergebnis, dessen Ausfall unter den ob waltenden Umständen ja keine Ueberraschung bringen konnte, entgegenzunehmen. Auf der Zeche hatten ich die Anhängerder Sozialdemokratie so zahlreich ver- ammelt, daß der große Saal fast nicht ausreichte. — Wie aus dem heutigen Anzeigenteil zu er- ehen ist, findet eine nochmrlige Zusammenkunft aller ehemaliger Jäger und Schütze« am 2. Mai in Dressels Bierstube statt. Bei der Eine Regierungsvorlage fordert in diesem Jahre die Aushebung von 463 000 Rekruten, fast ebenso viel wie in den Kriegsjahren. Diese Vergrößerung der Präsenzstärke wird vom Kriegsminister einer- letzten Zusammenkunft hatten sich etwa 20 Mann seits durch die innerpolitischen Zustände, andererseits > gezeichnet, dies ist aber noch lange nicht die ganze durch die Notwendigkeit einer Verstärkung der ost- Beteiligung. Interessenten werden daher hierdurch doch habe er astatischen Truppen begründet. Inochmals aufmerksam gemacht, daß die Anmel-