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Sto. 23«. Dienstag, den 10. Oktober AMH Mautzener W MachriMen Verordnungsblatt der KreiShauptmamlschast Bautzen zugleich als ConststorialbehSrde der Oberlanfitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Bekanntmachung. Die nachstehende Bekanntmachung über die Einziehung der bayerischen Cassa-Anweisungen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 5. October 1876. F i n a n z - M i n i st e r i u m. von Friesen. von Brück. Bekanntmachung, die Einziehung der bayerischen Cassa-Anweisungen betreffend. Staatsministerium der Finanzen. Für Einlösung der unver zinslichen Cassa-Anweisungen, welche zufolge der Gesetze vom 4. September 1866 — Gesetzblatt 1866/69 S. 45 — und vom 21. Juni 1870 — Gesetzblatt 1870 71 S. 57 — in Abschnitten von 50, 5 und 2 Gulden ausgegeben worden sind, wird hiemit auf Grund der desfalls im 8 19 des Finanzgesetzes vom 29. Juli 1876 Besetz- und Verordnungsblatt S. 538) getroffenen Bestimmungen eine mit dein 29. September 1877 endende Präclusivfrist festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist werden alle bis dahin nicht eingelösten Cassa-Anweisungen der bezeichneten Gattungen als gänzlich werthlos betrachtet; sie können daher nach dem Fristablauf irgend einen Anspruch an den Staat oder die Staatsschuldentilgungsanstalt nicht mehr begründen und es darf weder eine nachträgliche Einlösung noch eine An nahme an Zahlungsstatt bei den Staatscassen weiter stattfinden. Mit Rücksicht hierauf ergeht wiederholt die Aufforderung, derartige Cassa-Anweisungen während der obigen Annahmsfrist bei einer der Finanzverwaltung unterstellten Cassa in Zahlung zu geben oder bei einer der nachbezeichneten Stellen zur Umwechselung zu bringen. Die Annahme und Umwechselung erfolgt zu den nach Art. 14 8 2 des Münzgesetzes sich berechnenden Werthen, nämlich für einzelne Stücke von 50 Gulden zu 85 71 H., von 5 Gulden zu 8 57 H., von 2 Gulden zu 3 43 H. Abgenützte und beschädigte Stücke werden nur dann angenommen und umgewechselt, wenn die Echtheit und der Werthbetrag unzweifelhaft zu erkennen sind und wenn die Gewißheit erlangt wird, daß kein Mißbrauch mit den etwa fehlenden Stücken stattfinden könne. Die Entscheidung hierüber steht der Königlichen Staatsschuldentilgungs-Commission dahier zu. München, am 14. August 1876. In Vertretung des Königin Staatsministers der Finanzen: der König!. Staatsrath v. Pfistermcister. Der General-Secretair Ministerialrath v. Grieshammer. Bezeichnung der Cassen, bei welchen bayerische Cassa-Anweisungen bis 29. September 1877 umgewechsclt werden. 1) König!, bayerische Staatsschulden- tilgungs-Hauptcaffa in München und König!. Hauptbank in Nürnberg, 2) insoweit die Caffenbestände der nachfolgenden Lassen ausreichen, bei den König!. Staats- schuIdentilgungs-Specialcaffen in Augsburg, Nürnberg und Würzburg, König!. Kreiscassen in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Regensburg, Speyer und Würzburg, König!. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, 3) vermittelungsweise bei allen König!. Rentämtern, welche sich nicht mit einer der vorgenannten Cassen am nämlichen Orte befinden. Einbruchsdiebstahl re. betreffend. Am 18. September d. I. Abends zwischen 7 und V-8 Uhr ist ein, unten mib G soweit möglich beschriebener, Mann nach Eindrücken einer Fensterscheibe in das Parterre des Pfarrhauses zu Leuba eingestiegen. In der Hausflur hat der au. Mann das allein im Hause befindliche, ihm entgegen kommende Dienst mädchen, welche das Verlangen nach Kleidern und Geld abgeschlagen, zuerst mehrmals an den Kopf bez. in das Gesicht geschlagen, dann aber das Dienstmädchen an Händen und Füßen gebunden, in die in der Etage gelegene Studirstube geschleppt, in dieselbe geworfen, die Thür verschlossen und den Schlüssel abgezogen. Der Schlüssel ist am anderen Tage im Pfarrhofe im Grase gefunden worden. Verscheucht, hat der betr. Mann unter Mitnahme von 2 Mark 28 Pf., welche er aus der in der Etage offen dastehenden unverschlossenen Lade des Dienst mädchens genommen, das Weite gesucht. Alle bisherigen Ermittelungen sind ohne Erfolg geblieben. Man bringt nun diesen Vorfall zur öffentlichen Kenntniß mit der Bitte, Alles, was zur Entdeckung des Thäters führen kann, sofort dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte oder der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Zittau anzeigen zu wollen. S Ungefähre Beschreibung des Thäters. Der Thäter, ein ungewöhnlich großer, starker Mann (Größe zwischen 1,»s bis 1,»» Meter) mit grauem Pollbart, ist mit einem schwarzen, niedrigen Filzhut und grauem Rock bekleidet gewesen. Das Gesicht des Thäters Hal, wie von der Sonne verbrannt, dunkel ausgesehcn, die Hände des Thäters sind seiner Figur entsprechend groß gewesen, doch sollen dieselben ausfallend rein und wie an schwere Arbeit nicht gewöhnt ausgesehen haben. Die Sprache soll etwas Besonderes nicht gehabt haben. Ostritz, den 6. October 1876. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. — Philippi. Bekanntmachung. Hierdurch werden die Herren Lehrer hiesigen Bezirkes, welche an Nclassigen Schulen wirken, ersucht, sich Sonnabend, den 14. Octöber, Nachmittags 3 Uhr zn einer Conferenz im Saale der Fnnkenburg allhier einsinden zu wollen. Zugleich wird bemerkt, daß die Hilfslehrerconferenzen in der Woche vom 15.-21. Octbr. für den District Ebersbach-Neusalza in Neusalza—Spremberg, für Löbau-Herrnbut-Bernstadt in Löbau abgehalten werden sollen. Löbau, den 8. October 1876. Der Königliche Bezirksschulinfpector. Schulrath Grülli». Bekanntmachung. In dem Bezirks-Armen-Arbeitshause zu Seidau sind die Arbeitskräfte von 50 männlichen und 10 weiblichen Personen im Ganzen oder abtheilungs- weise zn vergeben. Hierauf bezügliche Offerten wolle man an den Unterzeichneten, welcher zu jeder Auskunftsertheilung gern bereit ist, gelangen lassen. Neudorf a. d. Spree, den 7. October 1876. Der Director des Bezirks-Armen-ArbeitshauseS zu Seidau. G. Pfannenstiel. Tekegravtzifche Correspsrrdenz- 01 Breme«, 7. October, Abends. Ueber die deutsche Ex pedition nach Westsibirien ist von vr. Finsch folgendes, aus Tobolsk von gestern Abend datirtes Telegramm hier eingegangm: ,Wir sind soeben wohlbehalten mit einem Dampfer von Sawarowa, welches wir am 26. September erreicht hatten, hier angekommen. Wir hatten mit einem Ruderboot die Tschutscha befahren und waren zu Fuß bis zur Baiderata-Bucht vorgedrungen. Angesichts der Karabai Waren wir gezwungen, nmzukehren. Ausführliche Berichte und reiche Sammlungen folgend