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Verordnungsblatt der Kreishauptmarmschaft Bautzen zugleich als Consistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. G e n e v a l v e r o v - n n n g an die evangelisch-lutherischen Geistlichen der Oberlausitz, die Nachträge zu Kirchenbuchszeugnissen betr. Durch Generalverordnung der vormaligen hiesigen Kreisdireetion vom 22. December 1873 (No. 299 des Kreisblattes vom Jahre 1873) sind die zu Ausstellung von Kirchenbuchzeugnissen berechtigten Kirchendiener des hiesigen Regierungsbezirks darauf hingewiesen worden, daß in den: Fall, wenn unter ein pfarramtliches Zeugniß zu dessen Vervollständigung ein weiteres kirchliches Zeugniß gebracht wird, dieses Nachtragsattest als ein selbstständiges Zeugniß anzusehen und daher zu demselben auch der vorschriftsmäßige Stempel zu verwenden sei. Da diese Bestimmung, erstatteter Anzeige zu Folge, bei deu in Nachlaßsachen, sowie Behufs der Erblegitimation in Hypothekett sachen bei den kompetenten Justizbehörden eingereichten, mit Nachträgen versehenen pfarramtlichen Zeugnissen zeither öfters unberücksichtigt geblieben i t, so werden die evangelisch-lutherischen Geistlichen der hiesigen Provinz auf dieselbe mit dem Bemerken nochmals hingewiesen, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben werden, wenn wider sie bei künftiger Unterlassung der Verwendung des Stempels zu dergleichen Nachtragsattesten, mögen diese nun hinter ein von ihnen selbst ausgestelltes oder unter ein aus einer fremden Parochie stammendes Kirchen- zeugniß gebracht worden sein, mit der geordneten Stempelstrafe vorgegangen wird. Bautzen, am 6 Juli 1876 Die Kreisyauplmann schäft als Consistorialbehörde. Edelmann. Bekanntmachung. Verbot, gemünztes Gold und Silber u. s. w. mit der Briefpost nach Belgien zu senden. Vorliegender Mittheilung zufolge sind die königlich Belgischen Behörden angewiesen worden, solche Briespostsendungen aus anderen Ländern des All gemeinen Postvereins, in welchen sich gemünztes Gold oder Silber, Juwelen oder andere kostbare Sachen oder zollpflichtige Gegenstände befinden, beim Eingänge in Belgien anzuhalten und die Vorgefundenen zollpflichtigen Gegenstände mit Beschlag zu belegen. Dies wird zur Fernhaltung von Nachtheilen hierdurch bekannt gemacht Berlin VV., den 6. Juli 1876. Kaiserliches General-Po st am t, Bekann tmach u n g. Der von Bautze» nach Wilthen führende ComnmnicattonStveg (Wilthener Straße) wird behufs Vollendung der durch den Eisenbahnban sich nothwendig machenden Verlegung desselben in Smgwitzer Flur, nahe der Oberkainaer Flurgrenze, auf die Zeit vom 12. bis mit 25. dieses Monats für den Fährverkehr hiermit gesperrt und letzterer während dessen aus die Bautzen-Neusalzaer Chaussee, beziehendlich, was leichteres Fuhrwerk betrisst, über Sing- witz verwiesen. Bautzen, am 9. Juli 1876. Königliche AmtShauptmannschaft daselbst. In Stellvertretung: O. Küpser, Ass. Otto. Erledigt hat sich die Vorladung des Schuhmachers Christian Gottlieb Schulze aus Dresden vom 22. Mai d. I. Bautzen, -am 7. Juli 1876. Der König!. Staatsanwalt daselbst. Petri. Erledigt hat sich die Vorladung Ernst Schuberts, Dienstknechts aus Küpper, vom 20. April 1878 nach erfolgter Strafverbüßung desselben (s. No. 9278 der Bautzener Nachrichten). Königliches Gerichtsamt Ost ritz, am 6. Juli 1876. Philippi. Ktschr. Zufolge Protocolls vom 4. Juli 1876 ist heute die Firma Beikel H Stach auf dem Bahnhofe Herrnhut auf Folium 39 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsbezirk gelöscht worden. Herrnhut, den7. Juli 1876. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. vr. Wauer. F. Zufolge Registratur vom 4. Juli 1876 ist heute auf Folium 53 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsbezirk als neuerrichtet die Firma Beckel L Heintze aus dem Bahnhofe Herrnhut, und als deren Inhaber Herr Friedrich Wilhelm Beckel und Herr August Heintze in Berthelsdorf eingetragen worden. Herrnhut, den 7. Juli 1876. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. vr. Wauer. F- Diebstahl. In der Nacht vom 9. zum 10. vorigen Monats sind aus der oberen Kammer eines Hauses in Burkersdorf mittels Einsteigens und gewaltsamen Oefsnens einer Lade folgende darin befindlich gewesene Gegenstände: 1) 39 Mark in Silber und zwar: 1 Zwei- und 9 Einthalerstücke, sowie 6 Markstücke, 2) 1 silberne Cylinderuhr mit Goldrand und Secundenzeiger, römischen Zahlen, 3) 1 dreifache silberne Uhrkette mit gelbem Schieber, 4) 6 Stück weiße Vor hemdchen, 5) 1 schwarzer Shlips zum Binden, 6) 1 schwarzer Filzhut mit rothem Futter und Berliner Etiquette, 7) 1 gute, graumelirte Mütze mit überzogenem Schirm, 8) ein blau- und weißcarr. Scheckenhemde, 9) 1 graumelirte Stossweste, 10) 4'/? Ellen blau-, gelb- und rothcarr. Scheckenleinwand, 11) 1 schwarz-weißes Shawltuch, 12) 2 weiße Taschentücher, sign. 13) 1 Paar Gurthosenträger, rolh, weiß und grün, mit Lederstruppen spur- und verdachtslos entwendet worden, was Behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen bekannt gemacht wird. Ostritz, am 6. Juli 1876. DasKöniglicheGerichtsamt. Philippi. Asch.