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— Nr. 24«. — 21. October 1888. DtWt Allgmciilt ZeltW »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Pejt- Lmtrr de« I»- und AnSlande«, sowie durch die Lrpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Insertionsgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Donnerstag. Siprig. Die Zeitung er scheint mit Autnalime de« Tountag« ttglich Nachmiltnq« fnr den folgenden Tag. r-j >>.,'.8 —(r. >. ' Preis für da« Vierteljahr 1Thlr i jed« ringeln« . Uinmm-r z «,f. 1. . !->-,) Deutschland. Preußen. ^Aerli», 19. Oct. Vor der morgen stattfindenden Er öffnung beS außerordentlichen Landtags und den bevorstehenden parlamcn- tarischen Discussionen tritt jetzt jedes andere Interesse in den Hintergrund. Für wohlgethan halten wir cö übrigens, vor den massenhaft umgehenden Gerüchten und Versionen über das eine oder andere auf der Hut zu sein. Wir beschränken unö darum in unsern Mittheilungen absichtlich auf das vprliegendt Sachliche und wollen das übrige abwarten. Was die Thronrede betrifft, so ist dieselbe in den letzten Tagen von dem StaatSministerium be- rathe» worde»,( und dürfte"dieselbe ihre endliche Feststellung noch bis heute Abend gefunden haben. Soviel man äußerlich annehmen zu dürfen glaubt, ist man nicht der Ansicht, daß dieselbe von großem Umfange'sein oder ir gendetwas Neues von Bedeutung enthalten dürfte; man glaubt, daß die selbe, in der der Thronrede und den Umständen angemessenen Form, im wesen,tlichen nur eine Umschreibung der drei auf die Regentschaft bezügli chen Erlasse vom 7. und 9. Oct. sein dürste. Das Waltere und Nähere hierüber wird biS morgen Mittag in der Thronrede selbst vorltegen. Die Mitglieder der beiden Häuser sind im Lauft deS heutigen Tages noch weiter so zahlreich eingetroffen, daß die Zahl der noch Fehlenden wol nur noch als sehr klein zu betrachten sein dürfte ; im übrigen ist auch noch Zeit zur Ankunft bis morgen Vormittag vorhanden. Als wahrscheinlich ist eS zu be trachten, daß beide Häuser schon morgen, gleich nach der Eröffnung des Landtags durch den Prinz-Regenten, eine Sitzung haben werdet», zunächst zu ihrer Constituirüng und sodann auch wahrscheinlich zur sofortigen Vor- nähme der Präsidentenwahl. Diejenigen Mitglieder der beiden Häuser, welche bereirS seit einigen Tagen hierher berufen worden sind, um, zur Zeiter- sparniß füt den Landtag selbst, eine Geschäftsordnung für die vereinigte Sitzung der beiden Häuser zu berathen— es sind dies die Mitglieder der beiden Präsidien und die hervorragendsten Fractionsführer — , haben heute Vormittag in einer im Lokale des Herrenhauses stattgefundenen letzten Eon- ferenz ihr« Aufgabe zum Abschluß- gebracht. Die beschlossene Geschäftsord nung ist einfach und faßt eine möglichst rasche Geschäftsfördorung-ins Auge; eö ist darum auch wol kaum zu bezweifeln, dass dieselbe von den beiden Häusern- vn blov und ohne lange Dtscussion werde angenommen werden. Was» (übrigens den geschäftlichen Gang der Hauptangelegenheit selbst' betrifft, so stellt sich heraus, daß die Erledigung doch nicht so schnell herbeizuführen sei« dürfte, al» anfangs (vielfach geglaubt wurde. Es muß ein Ausschuß gewählt werden, und dieser Ausschuß hat die Sache in Vorberathung zu nehmen und seinen Bericht zu erstatten, bevor die vereinigte Sitzung der beiden.Häuser stattfinden kann- Rechnet man nun noch den Umstand dazu, daß auch füp die Eidesleistung des Prinz-Regenten auf die Verfassung ein besonderer Tag anberaumt werden muß, so kann man annehmen, daß zup Erledigung des Ganzen doch mindestens acht Tage erforderlich sein dürften. Dabei bleibt abzuwM«», ob die äußerste Rechte durch ihr Verhalten gegenüber dem Art. 56 der Verfassung nicht eine längere Dtscussion, als sonst nöthig wäre, veranlassen werde. Verschiedene der fast vollständig bereits anwesenden Mit glieder der Fraction v. Gerlach, zu welcher wahrscheinlich auch der entlas sene Minister deS Innern, welcher bekanntlich Abgeordneter ist, treten dürfte, sollen nämlich der Ansicht sein, daß man durchaus darauf beharren müsse, daß die LandeSvertretung auf Grund des Art. 56 über die Regentschafts- angelegenheit keinen Beschluß zu fassen, sondern von der betreffenden könig lichen Abordnung lediglich Act zu nehmen habe. Auf diese Weise möchte man der Verfassung bei dieser Gelegenheit ein Bein stellen. Im Art. 56 heißt eS nun aber ausdrücklich: „Er (der nächste Agnat nämlich, der Re gen») hat sofort die Rammern zu berufen, die in vereinigter Sitzung über die Nothwendigleit der Regentschaft beschließen." Es unterliegt also keinem Zweifel, daß die Landesvertretung nicht bloS einfach Act zu nehmen, son dern auch zu beschließe» hat, und soweit wir unterrichtet zu sein glauben, haben wir auch den besten Grund zu der Annahme, daß man in den Krei sen der Staatsregierung sowie an allerhöchster Stelle auch durchaus nicht den Wunsch hegen bürste, dieses im Art. 56 der Verfassung ausdrücklich ausgesprochene und anerkannt« Recht des Beschließend der LandeSvertretung irgendwie entzog«» oder, geschmälert zu sehen. Heute Abend wird nun im Lokale deS Abgeordnetenhauses eine Vorberathung der Fraction v. Gerlach stattfinden. Was man beschließen wird, bleibt abzuwarten; jedenfalls aber kann das schon früher Gesagte mit dem besten Grunde wiederholt werden, daß: pran nämliche wenn man auf dieser verfassungswidrigen Prmcipienrei- terei bei der DiScussion im Plenum zu verharren beschließen sollte, dadurch höchstens nur eine Verlängerung der DiScussion um einen halben oder ei nen ganzen Tag erzielen dürfte, aber keine Entscheidung in diesem Geiste, die im Sinne der Verfassung als gesichert betrachtet werden kann. t Srriin, 19. Oct. Für die bevorstehende volle Erledigung der Ne- gentschaftöangelcgenheit ist, soweit sich die Stimmung der Mitglieder der beiden Häuser heute schon bemessen läßt, eine weitaus überwiegende Mehrheit im Sinne der betreffenden Bestimmungen der VerfassungSurkunde in diesem Augenblick bereits als völlig gesichert zu betrachten. Die Wider sprüche, welche etwa von selten der äußersten Rechte» erhoben werden könn ten, werden spurlos verhallen, wenn eS überhaupt zur Kundgebung der selben in den öffentlichen Sitzungen deS Landtags kommen sollte. Man hegt die Hoffnung, daß ein in den beiden Häusern gleichzeitig hervortretender Antrag, welcher etwa dahin gerichtet sein möchte, daß in Anerkennung der Nothwendigkeit der Regentschaft und mit dem AuSdrucke deS DankeS für die Fürsorge des Königs die beiden hohen Häuser in vereinigter Sitzung beschließen mögen, daß dieselben dem Prinz-Regenten daS vollste Vertrauen schenken, die Mehrheit der Mitglieder sich anschließcn werden, indem durch die Annahme dieses Antrags nach allen Seiten hin Genüge geschieht und zugleich alle etwaigen Debatten, sei es über die NegentfchaftSangelegcnheit selbst oder über eine an den König oder an de» Prinz-Regenten zu rich tende Adresse völlig abgeschnitten sind. Von feiten mehrerer Mitglieder der äußersten 'Rechten haben in diesen Tagen Berathungen über ihr Verhalten in den bevorstehenden Sitzungen des Landtags stattgefunden. Man glaubt nicht, daß dieselben sich wirklich zu einem offenen Widerspruche Hinreißen lassen werden. Die Vorlage in Betreff der gemeinschaftlichen Geschäfts ordnung, welche heute Vormittag um 11 Uhr im Herrenhaus« von mehre ren Mitgliedern beider Häuser berathen werden wird, enthält vier Para-, graphen, sodaß eine baldige Vereinbarung in dieser Beziehung wol erwartet werden kann. Di« Beschlußfassung der beiden Häuser in vereinigter Sitzung in der Negentschaftsangelegenhcit dürfte indessen erst am 25. Oct., insoweit dies mit Sicherheit jetzt schon voraus zu bestimmen ist, erfolgen können, sodaß am 26. Ott., am Tage darauf, die feierliche Eidesleistung durch den Prinz-Regenten statthaben würde. Eine frühere Erledigung der ganzen Angelegenheit glaubt man nicht voraussetzen zu können, indem -die Verein barung und die Feststellung der gemeinschaftlichen Geschäftsordnung durch die Commisstonen und dann durch die beiden Häuser doch mehrere Tage in An spruch nehmen dürften. — DaS hiesige Centralcomite zur Sammlung von Unterstützungen für die aus den Herzogthümern Schleswig und Holstein entlassenen Beamten, Geistlichen, Lehrer tc. hatte am 16. Oct. im Sitzungs saal« des berliner Rathhauses unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters, GtheimrathS Kvausnick, eine Berathung, in welcher die Auflösung diese» Centralcomite beschlossen ward. Dem Hauptverein in Altona, welchem da» hiesige Eomite während seiner Wirksamkeit über 7000 Thlr. zugesendet hat, wird noch eine Sendung von etwa 850. Thlr». übermittelt werden. Der Vorsitzende sprach allen hiesige» Männern, welche für den deutschvaterlän- dischen Zweck gewirkt haben, den wärmste»; Dank aus. Ein hiesiger Buch bindermeister NamenS Scheu hatte über 500 Thlr. beigebracht. Die Auf gabe, welche das hiesige Centralcomite in Bezug auf die Leitung der Na tionallotterie und daS Sammeln von Geldbeiträgen hier und im preußischen Staate vom altonaer Hauptverein übernommen hatte, ist erfüllt. Dies ist der einfache Grund der Auflösung deS bisherigen hiesigen Centralcomitö. jj Serbin, 18. Oct. Die dänische Frage rückt nicht vom Fleck. Die schwedische Note, welche in diesen Tagen in London und Paris übergeben worden ist, erregt hier keine Besorgniß; sie hat einzig und allein die skan dinavische Tendenzpolitik zur Mutter, und ihr einziger Zweck besteht darin, Schweden bei den Skandinavisten populär zu erhalten. Trotzdem aber ist noch lange nicht an eine BundeSerecution zu denken. Der nächste Bundes beschluß in der dänisch-deutschen Frage dürfte dahin formulirt werden, daß die holstein-lauenburgische Regierung binnen einer bestimmten Frist die Stände der Herzogthümer elnzubcrufen und dem Bunde Garantien dafür zu gebe» habe, daß die Wahl und die Berathung der Stände frei sein werde. — Wie auS sonst guter Quelle verlautet, hat das wiener Cabinet kürz lich eine Note nach Kopenhagen gelangen lassen, itt welcher sehr ernst liche Mahnungen zur rechtzeitigen Nachgiebigkeit enthalten sein sollen. Auch die Vertreter der andern europäischen Mächte in der dänischen Hauptstadt lassen mehrfachen Anzeichen nach es neuerdings sich wieder besonder» ange legen sein, die Regierung des Königs Friedrich zu einem der gütliche» Bei legung des dänisch-deutschen Streits entsprechenden Verhalten zu bestimmen. Es bestätigt sich, daß von feiten Schwedens vor kurzem an England und Frankreich eine Note gerichtet worden ist, in welcher unter Klagen über das Auftreten Deutschlands gegen Dänemark auf die Solidarität des skandina vische» Nordens verwiesen und hervorgehoben wird, daß bei einem mit der an- gedrohten BundeSerecution eintretenden kriegerischen Conflict zwischen Deutsch land und Dänemark Schweden sich veranlaßt sehen möchte, über eine Unter stützung pes gefährdeten Nachbarstaats mit sich zu Rathe zu gehen. (Leipz. Z.) Die.Neue Hannoversche Zeitung schreibt aus Berlin vom 17. Oct.: In der Holstein - lauenburgsche» Angelegenheit sind nunmehr auf Grund der den Plenargesaudten von feiten der vereinigten Ausschüsse gemach ten Mittheilungen über die neuesten dänischen Erklärungen Verhandlun gen im Gange, infolge deren von hier ans nach Wie» hin die Auffor-