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Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 fÜs UNd i^MgetzLNd Postscheckkonto Leipzig 286^4 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des EtadtratS zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Nr. 227. Freitag den 1. Oktober 1920. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. liche Bearbeitung sämtlicher dem Erbschaftssteuergesetze vom 3. Juni 1906 unterfallenden Steuerfälle, die Bearbeitung der nach dem Erbschaftssteuergesetze vom 10. September 1919 zu beurteilenden Sterbefälle, soweit sie vor dem 1. Juli 1920 eingetreten und sowie die endgültige Erledigung aller der Steuerfälle, in denen vor dem 1. Oktober 1920 Steuer bescheid erlassen worden ist, obliegt. Desgleichen werden die vor dem 1. Juli 1920 steuerpflichtig gewordenen Grund- erw-rbssteuersachen von dem unterzeichneten Hauptzollamt als Finanzamt Dresden-Neu stadt im Rahmen seiner bisherigen Zuständigkeit erledigt. Dresden, am 24. September 1920. 7 Hauptzollamt 11. Zuckerbestandsaufnahme beim Handel. E- 7.4 L Am 25. Oktober 1920 findet im Freistaate Sachsen zum Zwecke der Kontoglatt stellung und Nachberechnung eine Zuckerdestandsaufnahme bei den Zuckerhändlern statt. Zur Anzeige der vorhandenen Vorräte wird eine Zuüerbestandskarts verwendet, die jeder Kleinhändler von seinen Lieferanten erhält. In die Zuckerbestandskarte sind die am Abend des 25. Oktober 1920 vorhandenen Zuckervorräte gewissenhaft einzutragen. Die Menge darf nicht geschätzt, sondern muß genau gewogen werden, wobei alle Vorräte zu berücksichtigen sind, gleichgültig, ob sie sich in Originalpackungen, abgefaßt in verkaufsfertigen Paketen, oder in Kisten und sonstigen Behältnissen befinden. Die ausgefüllte Bestandskarte ist vom Händler oder einer zu seiner Vertretung berechtigten Personen zu unterschreiben. Jeder Händler (Großhändler, Zwischengroßhändler, Kleinhändler), auch wenn er über keinen Bestand verfügt, hat eine Zuckerbestaudskarte auszufüllen, da au^ der Rückseite dieser Karte sämtliche Lieferanten, von denen er vom 1. November 1919 bis 25. Oktober 1920 Zucker bezogen hat, anzugeben sind. Die Kleinhändler haben die ausgefüllte und unterschriebene Bestandskarte spätestens am 26. Oktober 1920 an ihren Lieferanten (Zwischenzroßhändler, Großhändler) einzusenden. Von den Zwischengroßhändlern und Großhändlern sind die von ihnen aus gefüllten und unterschriebenen Bestandskarten zusammen mit den bei ihnen eingegangenen Bestandskarten ihrer Kunden nach näherer Anweisung der Zuckerverteilungsstelle an folgende Stellen einzusenden: die Zwrschengroßhändler bis zum 31. Oktober 1920 an ihren Großhändler, die Großhändler bis zum 5. November,1920 an die Zuckerverteilungsstelle. Bezieht ein Kleinhändler oder Zwischengroßhändler seinen Zucker von mehreren Lieferanten, so ist di? Karte nur an einen derselben einzusenden. Die Zuckerverteilungsstelle behält sich die Nachprüfung der gemeldeten Bestände vor. Zuckerhändler, die der Anzeigepflicht Nicht nachkommen oder wissentlich falsche Angaben macken werden gemäß Z 32 Nr. 6 der Verordnung über den Verkehr nut Zucker vom 17. Oktober 1917 RGBl. S. 914 bestraft. Dresden, am 29. September 1920. 771VL^I o Wirtschaftsministerium, Landeslebensmutelamr. kekannimschung. Mit dem 30. September 1920 hört das Hauptzollamt Dresden II auf zu bestehen. An seine Stelle tritt neben anderen das Finanzamt Deuber», umfassend die Amtsgerichtsbezirke Döhlen und Tharandt; das Finanzamt Meißen, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Meißen mit Ausnahme der Landgemeinden Brockwitz mit Klieben sowie Weinböhla; das Finanzamt Nossen, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Nossen, Wilsdruff und Roßwein. Von den bisher von dem unterzeichneten Hauptzollamte verwalteten Verkehrssteuern gehen daher am 1. Oktober 1920 in die Verwaltung der zuständigen Finanzämter über die Reichserbschaftssteuer, der Landesstempel, die Umsatzsteuer, die Grunderwerbssteuer, letztere beiden, soweit sie nicht zurzeit von den Gemeindebehörden verwaltet werden, der Wechselstempel, der Reichsstempel der TNr. 8 (Kraftfahrzeugsteuer). Dagegen verbleibt bis auf weiteres in der Verwaltung des unterzeichneten Haupt zollamts als Finanzamt Dresden-Neustadt der übrige Reichsstempel, die Personen- und Güterverkehrssteuer. Vom 1. Oktober 1920 an find infolgedessen alle Eingaben in Erbschaftssteuer-, Umsatzsteuer-, Grunderwerbssteuer-, Kraftfahrzeugsteuer-, Landesstempelsteuer- und Wechsel stempelsteuersachen an die neuen Finanzämter zu richten und alle Steuern der vorgenannten Art, soweit sie nicht von den Gemeindehörden erhoben werden, an die neuen Finanz ämter abzuführen. Desgleichen haben die Gemeindebehörden die vom 1. Oktober 1920 an eingehobenen Steuern an die nunmehr zuständigen Finanzämter (Finanzkasse) abzuführen. Bei dem unterzeichneten Hauptzollamt als Finanzamt Dresden-Neustadt bleibt indessen bis auf weiteres eine Erbschaftssteuer-Abwickelungsstelle bestehen, der die steuer Die GeWstrstmden de; MerztiAettn SiMM« werden vom 1. Oktober ab für Montag bis Freitag auf 8 bis 4*/, Uhr, für Sonn abend auf 8 bis 11/z Uhr festgesetzt. Die Finanzkasse ist geöffnet Mittwoch und Sonn abend von 8 bis 12 Uhr, an den übrigen Werktagen von 8 bis 2 Uhr. Nossen, am 30. September 1920. 14 Finanzamt Nossen. Wohnungsnotstandsgemeinden. I. Das Ministerium des Innern — Landeswohnungsamt — hat mit Verordnung vom 25. August 1920 (I.V^ IV 1535) und vom 17. September 1920 (ll.^V^. IV 1541) für die Gemeinden Taubenheim und Canitz mit Pauschütz die Bestimmungen in M 5 und 6 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter und in ZZ 2—5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel, beide vom 23. September 1918, in der Fassung vom 22. Juni 1919 mit dec Maßgabe in Kraft gesetzt, daß die Gemeindevorstände zu i Taubenheim und Canitz verpflichtet sind, Anordnungen nach § 5 der Mieterschutzbekannt- s machung zu treffen. II. Die Gemeinden Taubenheim und Canitz sind nunmehr Wvhnungsvotstands- r gemeinden der Liste I. Meißen, am 28. September 1920. Nr. 566 u. 574 11 1) 2/20. s Die Amtsyauptmanuschaft. ! Fletschversorgung. Im Kommunalverband Meißen-Land einschl. der rev. Städte Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff wird in der Woche vom 27. September bis 3. Oktober auf den Fleisch bezugsschein gegen Abstempelung durch den Fleischer Rindergesrierfieisch oder amerik. Schweinefleisch oder, soweit solches zur Verfügung steht, Frischfleisch verteilt. Es erhalten: a) Personen über 6 Jahre: bis zu 125 Rindergefrierfleisch, oder amerik. Schweinefleisch oder, soweit zur Verfügung steht, bis zur gleichen Menge Frischfleisch. d) Kinder unter 6 Jahren: bis zu 62 Rindergefrierfleisch oder amerik. Schweinefleisch, oder, soweit zur Verfügung steht, bis zur gleichen Menge Frischfleisch. Der Kleinverkaufspreis beträgt 9,25 Mk. für das Pfund Rindergefrierfleisch und 11,75 , , „ , amerik. Schweinefleisch. Meißen, am 29. September 1920. 9 Nr. 597 11 1.. Kommunakverband Meißen-Land. Grumbach. Die Ausgabe der neue« Kohlenkarten LN°°- N ° uN" Gemeindeamte statt. 1« Grumbach, am 30. September 1920. Der Gemeindevorstand. Grumbach. Bis 10. Oktober ist das Lichtgekd und die Brandkasse sowie der erste und zweite Termin Neichseinkommensteuer in den Vormittagsstunden an die hiesige Ortssteuer- Einnahme abzuführen. Nach Fristablauf erfolgt kostenpflichtige Zwangsbeilreibung. Grumbach, am 30. September 1920. n Der Gemeindevorstand. Kleine Zeitung für eilige Leser, " Der Bericht des Staatssekretärs Bergmann über Deutsch lands Finanzlage hat auf der Brüsseler Konferenz einen günstigen Eindruck gemacht. * Der Reichspräsident empfing den neuen spanischen Bot schafter zur Überreichung des Beglaubigungsschreibens. * Der Reichskanzler bat sich zu einer Besprechung mit dem bayrischen Ministerpräsidenten nach München begeben. * Die Geltungsdauer des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 8. September 1919 wird durch eine Verordnung vom 28. September 1929 bis auf weiteres verlängert. * Die englische Regierung hat eine große irische Verschwörung m London entdeckt. * Die Polen haben Kamenetz - Podolsk besetzt und der Re gierung Petljura als Sitz übergeben. DmischlanhZ ImanZhenchi in Brüssel. Milliarden Schulden — Riesendefizit — Steuern Lis zrmi Höchstmaß — Die Kosten des Friedensvertrages — Eindämmung des Papiergeldumlaufes — Ncubelebung der deutschen Wirtschaft. Im Brennpunkt der Beratungen der Brüsseler Finanz konferenz standen die Ausführungen des deutschen Vertreters, des Staatssekretärs Bergmann, über die finanzielle und wirtschaftliche Lage Deutschlands. In seinen außerordentlich klaren und sachlichen Darlegungen wies Bergmann zunächst auf die Riesenschulden des Reiches hin, die sich jetzt schon auf 240 Milliarden belaufen. Dann kam er auf die Steuer reform zu sprechen und führte weiter aus: Gegenwärtig wird in Deutschland eine Steuerreform größten Umfanges durchgeiübrt. Mr das Jabr 1920 wird aus Steuern unv Zöllen ein Eingang in Höhe von mehr als 37V- Milliarden Mark erwartet, bas ist ein Betrag, der für sich allein schon die Ausgaben des ordentlichen Haushalts von etwa 39V- Milliarden Mark fast völlig deckt. Die deutsche Negierung ist aber in der Besteuerung bis an die Grenze des Möglichen gegangen. Dabei ist sie von der Erwägung geleitet, daß jede Verminderung der Produktion vermieden werden muß. Die Reichsfinanzverwaltung kämpft ständig für die Innehaltung allergrößter Sparsamkert, ihre Anstrengungen sind aber bisher zum Teil auf unüberwindliche Schwierigkeiten in der wirt schaftlichen Lage gestoßen. Soweit Ausgaben infolge des Krieges und der Bedingungen des Friedensvertrages not wendig geworden sind, tasten sich Ersparnisse nicht erzielen. Allein für die beiden Rechnungsjahre 1919/1920 mußten die PostenderDurchführungdes Friedensvertrages mit47Miüiarden Mark eingestellt werden. Die Unterhaltung des Deutschland apferlegten Söldner-