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Erscheint: Mittwochs „nd Sonnabends ? b ottnemenl«rre : Vierteljährlich 10 Ngr. Ulochenblatl Inserat«, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abend« elnrusenden- Preis der dreispalt. Corpusteile 1 Neugr. für Msnitz, Rönigskrück, Nadekerg, Radeburg, Mritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück, t^io. VA. Mittwoch, d-n 18, Scplrmdr, 18«»V. Verordnung, Maaßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Nach eingegangener amtlicher Mitttheilung ist die Rinderpest in Mähren wieder auszebrochen, und die k. k. Statthalterei für Böhmen in Prag hat deshalb die Ein- und Durchfuhr oder den Einlrieb von Rindern, Schaafen und Ziegen, sowie die Einbringung der von diesen Thieren herrührenden Roh- produclc aus Mähren nach Böhmen verboten. Es wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht und, unter Aufrechterhaltung deS wegen Mieder- östcrrcich durch Beiordnung vom 22. August dieses Jahres erlassenen gleichen Verbots, dabei verordnet, daß Rinder, Schaafe und Ziegen, welche ans oder durch Mähren kommen, ingleichcn alle von diesen Thierarten abstammenden Rohprodukte von daher in Sachsen weder ein-, noch durchzulassen find. Die davon abweichende Bestimmung in Punkt 2 der Verordnung vom 27. Juni dieses Jahres wird hierdurch insoweit außer Kraft gesetzt. Bei Zuwiderhand lungen treten die in § 3 der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 angedrohtcn Strafen ein. -- , : c. Dresden, am 11. September 1867. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körver. Forwerg. Bekanntmachung. Die auf den 30. October dieses JahreS angesctzte Subhastation des Schenkengrundstücks Karl Gottlob Franke's in Zeisholz hat sich durch Zurück nahme des dieSfallsigcn Antrags erledigt, waS unter Widerruf der unlerm 15. August dieses JahreS deshalb erlassenen Bekanntmachung andurch zur öffent lichen Kenntuiß gebracht wird. Königsbrück, am 12. September 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. ——— " B ekanntmachung. Der nachstehend signalisirte wegen Bettelns und Landstreicherei bestrafte Schmicdegesclle Johann Wilhelm Ehrentraut aus Mückenberg ist am 13. vorigen Monats mit Marschroute von hier in seinen Wohnort gewiesen worden, nach Miltheilung der dasigen Polizeiverwaltung dort jedoch nicht tingetroffen und treibt sich voraussetzlich vagirend umher. Alle Polizeiorgane werben daher ersucht auf genannten Ehrentraut zu vigiliren, denselben im BetretungSfalle zu verhaften und wegen des Trans port- in seine Heimath sich mit der Polizei-Verwaltung zu Mückenberg in Vernehmen zu sctzenj Königsbrück, am 12. September 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung- Signalement: Alter: 39 Jahr, Statur: mittel, Haare: braun, Stirn: hoch, Augenbraunen: braun, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Kinn und Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund. Besondere Kennzeichen: Ein Glied des linken Zeigefingers fehlt. Zeitereignisse. Dresden, 15. September. Am 12. d. M. ist ein Extrazug, von Bremerhafen über Leipzig kommend, mit 235 Soldaten der ehemaligen österreichisch-mexicanischen Legion hier angekommen und nach kurzem Auf enthalte von hier nach Prag weiter gegangen. Darunter befanden sich ca. 10 Offiziere. — Aus dem Programm für die dem 2., 3. und 4. October in Dresden stattfindende 13. allgemeine sächsische Lehrerversammlung ist zu ersehen, daß den Mitgliedern der Versammlung auf sächsischen Bahnen freie Rückfahrt gewährt worden ist. Das Anmelde- und Geschäftsbureau befindet sich im Saale des Gewandhauses. Die Vorversammlung, welche Mittwoch den 2. October Abends 8 Uhr beginnt, wird im Orangeriehause abgehalten werden, während die Hauptversammlungen im Meinhold'schen Etablissement auf der Moritzstraße stattfinden. Außer einer geistlichen Musikaufführung in der festlich erleuchteten Frauenkirche werden auch Orgelvorträge auswärtiger und hiesiger Organisten in der Kreuzkirche ge boten werden. — Zur Herstellung einer Gleichmäßigkeit hinsichtlich der Ausbildung und des inneren Dienstes in den norddeutschen Militär-Kontingenten werden, vom 1. October d. I. ab, regelmäßige Abcommandirungen von Offizieren aus den Letzteren in preußische Regimenter, und ebenso umge kehrt, jedesmal auf die Dauer von einem Jahre stattfinden. — Seit einigen Monaten werden von A. Leonhardt in Meißen ver schiedene Stoffe auf einfache billige Weise wasserdicht gemacht. Das königl. Kriegsministerium, die königl. Staatseisenbahn-Direktion, sowie einige Privatbahnen haben das neue Unternehmen durch Aufträge unter stützt — z. B. wurden circa 30 Stück zu Militärmänteln bestimmte Tuche, ca. 100 Stück Tränkeimer für die königl. Militär-VorrathSanstalt herge stellt , wie auch Planen über Frachtwagen, Lowrys rc. imprägnirt. — Günstige Zeugnisse von hohen Militärpersonen liegen vor, u. A. ein solches, welches bescheinigt, daß auf einem größeren Stück Tuch fünf Tage lang Wasser gestanden, ohne daß nur ein Tropfen durchgegangen war. Welche Vortheile solch präparirte Kleidungsstücke für diejenigen haben müssen, die angewiesen, im Freien zu verkehren, wie Oeconomen, Jäger, Militärs rc., liegt auf der Hand, zumal die Stoffe keineswegs an Halt barkeit und Aussehen verlieren, sie auch nicht zertrennt zu werden brauchen. Bei Wagenplanen, Wagendecken hat sich ebenso das neue Mittel bewährt und sind die Kosten für die Quadratelle Tuch 10 Pf. und bei Leinwand circa 6 Pf. zu berechnen, da möglicher Weise bei größeren Aufträgen Re- duction des Preises eintritt. — Die „Constit. Ztz." schreibt: Die Bereitwilligkeit, mit welcher