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Oktober ISS», die bekanntlich gleichzeitig mit de» Haager Gesetze» dem Reichstag oorgelegt werden sollen» habe» folgenden Wortlant: Die letzten Unterredungen -wischen dem deutschen Ge sandten und dem polnischen Minister der auswärtigen An gelegenheiten haben zu folgenden Ergebnissen geführt: 1. Die RetchSregierung und die Regierung der Republik Polen geben dt« nachstehenden Erklärungen ab, die auf der Haager Konferenz ntedcrgelegt werden und mtt dem Inkraft treten des Aoungplanes Gesetzeskraft erlangen sollen. 2. Die deutsche Regierung erklärt den Verzicht auf alle «it dem Krieg oder dem KriedenSvertrag in Zusammenhang stehende» Forderungen finanzieller oder vermSgeuSrechtlicher Art — sowohl des Staate« wie seiner Staatsangehörige« fna» türlicher ober juristischer Personen) —, die wegen irgendeines Vorganges a»S der Zeit vor dem Inkrafttreten des Boung- planes aumittelbar oder mittelbar gegen Pole» geltend ge macht worden lind oder künftig geltend gemacht werden könn ten, einschließlich der Reklamationen» die im besonderen ans solche Vorgänge bezüglichen Abkommen anrrkannt find. WaS die Forderungen sinanzieller oder vermögenSrecht- licher Art von seiten Polens» sowohl des Staates wie seiner Staatsangehörigen «physischer und juristischer Personen), be trisst, di« «it dem Krieg oder dem Friedensvertrag i« Zu sammenhang stehen und wegen irgendeines vor dem Inkraft treten des Noungplanes liegenden Vorganges «nmittelbar oder mittelbar gegen Deutschland geltend gemacht wordcn sind oder künftig geltend gemacht werden könnten, einschließ lich »er Reklamationen, so erkennt die polnisch« Re« aternng die Bestimmungen in Kapitel 2 und IX st 14» des Sonngplanes an. — Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 8 dieser Ver einbarungen stellen die gegenwärtigen Erklärungen einen vollständigen und endgültigen Verzicht aus die oben erwähnte« Reklamationen dar, gleichviel, wer daran be- beteiligt ist. 8. Die polnische Regierung erklärt, anf jede Liquidation drntscher Güter, Siechte und Interessen in Polen» bi« di« pol- nische Negierung aus Grnnd oder nach Maßgabe der Bestim mungen der Artikel S2 und 297b des Friedensvertragcs vor genommen hat oder vornehmen konnte, zu verzichten, soweit sich diese Güter, Rechte und Interessen am 1. September ISS» noch in der Hand ihrer Eigentümer befinden. Alle Maß nahmen zur Erhaltung des bestehenden Zustandes, die in Verbindung mtt den oben erwähnte» Liquidatiousver» fahren getrosfen worden sind, verlieren mit dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Bereinbarnu« ihre Wirkung. Die in Rede stehenden Güter werden in den tatsächlichen »vd rechtlichen Anstand, in dem sie sich befinde», samt den «It ihnen zusammenhängenden Rechten und Vergünstigungen »ad unter Aujrechterhaltnng der bestehenden Lasten frei» gegeben, ohne daß jedoch für die Kosten und Honorare beS Liquidationsverwalters eine Zurückhaltung erfolgen dars. 4. etwaige Streitigkeiten über die Auslegung ober An- Wendung des gegenwärtigen Abkommens, die sich auf btplo- matischem Wege nickt regeln lasten, werden aus Antrag eines der vertragschließenden Teile einem Schiedsgericht vor gelegt. Zu diesem Zweck ernennt jeder Teil einen Schieds richter. Die beiden Schiedsrichter wählen einen neutralen Vor sitzenden. Kommt eine Einigung über die Person dieses neu tralen Vorsitzenden nicht zustande, so soll der Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft gebeten werden, ihn zu er nennen. 8. Die beiden Regierungen haben sich unmittelbar nach der Unterzeichnung der gegenwärtigen Vereinbarung tuS Be nehmen zu setzen, um die Maßnahmen zu vereinbaren, die hin sichtlich der künftigen Tätigkeit des deutsch-polntschen gemischten Schiedsgerichts zu treffen sein werden. 5. In Ausführung d«S Artikels 1 wird diese Verein, barnng, sowie ihr Schlußprotokoll aleichzeftta mtt de. In- krastsetzung des AoungplaneS von den Parteien ratisiziert und in Kraft gesetzt «erde«. Das Schlußprotokoll Das Schlußprotokoll zum Artikel 2 der deutsch-polnischen Vereinbarung vom 81. Oktober ISA hat folgenden Wortlaut: 1. Die deutsche Erklärung in Artikel 2 der genannten Ver einbarung umfaßt auch alle Reklamationen deutscher Staats angehüriger gegen die polnische Regierung, die sich aus dt« Artikel S2 «bs.4> SS7K Abs.804 und «ö de» Vertrages von Verfalles stützen, und zwar sowohl diejenigen, die bereit» vor das deutsch-polnisch« gemischte SchiedSgertcht ge bracht sind, als auch die, die künftig dort geltend gemacht wer den könnten, aber aus der Vergangenheit stammen. 2. Die polnische Erklärung in Artikel 2 der Verein barung erfaßt auch alle Reklamationen polnischer Staats- angehüriger, die vor demselben Schiedsgericht gegen die deutsche Regierung geltend gemacht worden sind und sich auf die Artikel 2S7. 298. 809. 802. 804 und 306 des Vertrages von Versailles stützen, und zwar sowohl diesenigen, die bereits vor das genannte Schiedsgericht gebracht worden sind als auch die, die künftig dort geltend gemacht werden können aber aus der Vergangenheit stammen. 8. Die Forderungen aus den für die Uebergangszeit geltenden Bestimmungen des Genfer Abkommens vom 18. Mat iSS2. für die das Schiedsgericht in Veuthen ober die Gemischte Kommission tu Kattowttz zuständig sind, sind in dem gegenseitigen Verzicht nicht einbegriffen. 4. Die gegenseitigen Erklärungen in Artikel 2 der ge- genannten Vereinbarung umfasten nicht nur die Forderungen der Staatsangehörigen snatürlich« und juristische Personen) an die betreffende Regierung, sondern auch die für eigene Rechnung gestellten finanziellen Forderungen der einen Regierung an die andere, gleichviel worauf sie sich rechtlich oder tatsächlich gründen. Mer U-Boote wird Mt gekrochen Gin erster Mißerfolg -er Alottenkonferenz - Nicht einmal -as Programm steht fest vrabtdsrlobt nnoar»» Karl»« Aorroaponckantan Paris, 27. Jan. Bis jetzt hat man sich in London noch nicht einmal über die Reihenfolge der Verhandlungsgegen- stände, noch nicht einmal über das Programm und die Vcr- bandlungsmethoden geeinigt. Heute soll nach den französi schen Berichten in London ein entscheidender Schritt tn dieser Richtung geschehen. Einander gegenüber stehen Zwei Hauptvorschtäge L. die BerhandlunaSmethod« der Washingtoner Kon ferenz, d. h. Festsetzung der Stärke der in Betracht kommen den Flotte »ach einem von vornherein angenommenen Koeffizienten, also Standardisierung» 2. di« französische These: Festsetzung der Deestärke entsvreckend den nationalen Sicherheit»» und BerteidiguugS» bedtirsnlssen. Man glaubt ober hosft hier, daß die Amerikaner, ebenso wie die Engländer, wenigstens den französischen Ber- mittlungSvorschlag — Uebertragung der tn einer Kategorie nicht aufgebrauchten Tonnage tn eine andere Kategorie — zusttmmen werden. Im übrigen scheint es aber festzustehen, daß sowohl die italienische wie die japanische Delegation sich für die BerechnungSmethobe der Washingtoner Konferenz» also für die englisch-amerikanische Methode, aussprechen werden. I» der von dem Generalsekretär der Konferenz, Manriee Sanken, »orgeschlag«»«» Tagesordnung fignrteren sieben SchifsSkategorien: 1. Linienschiffe, 2. Flugzeugmutter- schiffe, 8. große, mtt achtzölligen Geschützen bestückte Kreuzer, 4. kleine, mit scchzölltgen Geschützen bestückte Kreuzer. 6. Zer- störer, 0. Unterseeboote» 7. Schisse, die keinerlei Be schränkung unterliegen. Die Abschaltung der Untersee boot« wird aus dieser Konserenz, wenn man den Franzose» glauben dars, überhaupt nicht erörtert werden, »nd eine ve- »renznn» der Zahl würde »«, ft», di« große«, f», di« Ueder- see brauchbare« Unterseeboote von über ölst) Tonnen in Be tracht kommen. Nach dem Bericht des »Petit Parisien* darf man sich heute auf einen groben Kampf gefaßt machen, der überhaupt über die wettere Entwicklung derKonferenz entscheiden wirb. Dcrerste japanische Delegierte, Wakatsuki, soll nämlich die Absicht haben, herte zu verlangen, daß die Frage der HilsSkreuzer, d. h. der i« Kriegsfall mit Geschütze« «»»gerüstete« großen Paffagierdampfer, auch mtt auf das Konferenzprogramm gesetzt werde. Wakat- sukt wird dafür geltend machen, daß England derartige Pastagierdampfer, die sich zur Umwandlung tn Hilfskreuzer eignen, besonders viel besitze und wird verlangen, daß die Be- wafinung solcher Pastagterdainpfer im Kriegsfall mit mehr als 15-Zentimeter-Äeschützen ein für allemal verboten werde. Gleichzeitig will der Japaner verlangen, daß diejenigen Kriegsschiffe, die planmäßig die Altersgrenze erreicht haben, nicht mehr in Reserve gestellt, sondern zerstört werden müsse«. Schwerer Mlrbelfturm -et Gibraltar London, 27. Jan. Die Bucht von Gibraltar wurde am Sonntag von heftigen südwestlichen Wirbelftürmen heim gesucht. Das spanische Kabelschtff „Amber* entging nur mit Mühe dem Schicksal des englischen Dampfers „Gwainby*. vom Sturm an Land getrieben zu werben-. Die Stürme richteten dabei großen Schaden an. Die Telephon- und Elektrizttärs- kabel wurden völlig -erschlagen. Die KoalMonserweiterung in Preußen vrabtnralcknng nnaoror SorUnor Svürlltlottnng Berlin, 27. Ja». Die Verhandlungen über die Erweite rung der preußischen Koalition durch Einbeziehung der Deutsche« Bolkspartei dürsten heute in ein entscheidendes Stadium trete«. Die gegenwärtigen Regierungsparteien werde» heute nachmittag Beratungen abhaltcn uird Vorschläge sestlegen, die dann dem preußischen Ministerpräsidenten unterbrettet werden sollen. Ministerpräsident Braun wird, wie man aus der Linken annimmt, dann morgen von sich aus Schritte für bi« Umbildung seiner Regierung unternehmen. Die ganze Aktion hat inzwischen insofern eine neue Wendung genommen, als sich jetzt das Zentrum um diese Erweiterung bemüht. Dieses plötzliche Hervortrcten einer Partei, die sich doch gerade im Reichskabinett ziemlich weit gehend mit der Sozialdemokratie auseinandergerebet hat, dürste ihren Grund darin haben, daß der deutschnationale Parteiführer Geheimrat Hugenberg vor kurze« Kühler der ZentrnmSpartei über die Möglichkeiten einer RechtSkoalitiou zurückwies. Da nun die Koalition im Reiche ziemlich brüchig ist, ver sucht daS Zentrum sie durch Erweiterung der Regierungsbasis in Preußen zu stützen. Das Zentrum ist also bereit, der RetchSregierung keine weiteren Schwierigkeiten zu machen, was auch in der gestrigen Entschließung der Fraktion zur Saarsrage zum Ausdruck kommt. Diese Entschließung be deutet einen weitgehenden Rückzug, da sich vorher der ZentrumSparteisührer Kaas daraus sestgelegt hatte, eine An nahme des DoungplanS ohne Saarbesretung komme nicht tn Krag«. Beschloß der Demokraten Die demokratische Fraktion des Preußische« Landtages hat znr Krage der Bildung der Großen Koalition in Preuße« folgende» Beschluß gefaßt: „Die Landtagsfraktion der deutschen Demokratischen Partei hält heute wie bisher die Wiederherstellung der Großen Koalition für erwünscht. Sie ist bereit, hierfür Opfer zu bringen, glaubt aber, daß ihr nicht zugemutet werden kann, allein solche Opfer zu bringen. Die Bestellung eines Ministers ohne Portefeuille widerspricht dem Gedanken der Berwaltungsreform und der Notwendigkeit äußerster Spar samkeit auch tn allen Einzelausgaben. Ein Arbeitsgebiet für den neu zu bestellenden Minister ist kaum zu finden. Die Fraktion wäre damit einverstanden, wenn sich ein im Amte befindlicher ReichSmintster bereit erklären sollte, gleichzeitig das Amt eines preußischen Staatsmtntsters zu übernehmen. Bet der Besetzung des Kultusministeriums muß aus die Stimmung der evangelischen Bevölkerung Rücksicht genommen werden, weil der derzeitige Staats sekretär dem katholischen Bekenntnis angehört. Die Fraktion bittet den Herrn Ministerpräsidenten, wettere Verhandlungen, die nach der Verfassung ausschließlich tn seiner Hand liegen sollen, nach diesen Gesichtspunkten zu führen.* Dieser Beschluß ist dem Ministerpräsidenten übermittelt worden. Der Ozeanüberfegler vor Gericht A«S Wut baS Eigentum des Bootsbaucrs zerstört Berlin, 27. Jan. iEtgene Drahtmeldung.) Heute steht vor dem Schöffengericht Köpenick bet Berlin der Ozean- übersegler Müller unter der Anklage des RückjaUdieb- stahlS. Es handelt sich nm jenen Mann, der aus einem kleinen Elbfischcrirgelboot von Hamburg aus den Atlanti schen Ozean bis zur Küste von Kuba durchaucrte. Das Verbrechen, das ihm jetzt vorgeworfen wird, steht im engen Zusammenhang mit diesem tollkühnen Unternehmen Müller hatte sich mit größter Energie allmählich 600 Mark für sein Unternehmen zusammengespart und fand einen Bootsbau« am Müggelsee, der ihm für dieses Geld ein Segelboot zur Ozcandurchquerung bauen wollte. Aber als Müller die erste Probefahrt aus dem Müggelsee machte, Iah er. daß das Boot völlig unsachgemäß gebaut war. Der Bootsbau« verweigerte jedoch jeden Schadenersatz. Aus Wut darüber brach Müller nachts tn den Speicher des BooisbaucrS ein, nahm dort bas Boot des BootSbancrs an sich und zer trümmerte eS tn seiner Wut. Hierin erblickt die Staats anwaltschaft den Tatbestand des Diebstahls. Müller, der mtt einem anderen Boot seine phantastische Fahrt über den Ozean unternommen hat. muß sich nun nach der Rückkehr nach Deutschland wegen dieses ungewöhnlichen Deliktes ver antworte«. Die Verhandlungen ergaben ein wesentlich anderes Bild alv baS, was die Akten zeigten, so baß der Vertreter der An klage selbst den Freispruch beantragte. ES kam am Schluß der Verhandlungen zu einer Versühnung zwischen dem Bootsbau« und dem Angeklagten, beide reichten sich vor Ge richt dt« Hände. Sine Antwort auf -ie Anfrage PrimoS Paris, 27. Jan. Journal berschtet aus Madrid, daß die Antwort deS GeneralkapttänS des Militärbezirks von Sara gossa aus die von Primo de Rivera gestellte Umfrage bereits bekannt sei. Diese Antwort laute, daß die Garnison der Pro- vinz Sarragossa der gegenwärtigen oder jeder zukünftigen Regierung gehorchen werde uni« der Bedingung, daß diese Retzternntzen dt« Unterßützun« der Krone besäßen.