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WocheMM für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 74. Freitag, den 24. September 1875. 14. October 1875 Nachmittag 2 Uhr sollen die zu Herders Fundgrube gehörigen, auf dem Feldgrundstückc des Herrn Stadtgutsbesitzer Watzel hier in der Nähe der Birkenhainer Grenze lagernden ohngefähr 3 Ruthen Braun-Eisenstein-Vorräthe an Ort und Stelle meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 21. September 1875. In Jnterimsverwaliung: Gangloff, Ass. Bekanntmachung, die Einkommensteuer betreffend. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in dem 76. Einschätzungs-District des Steuerbezirks Dresden beendet und das Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. Äccember 1874 enthaltenen Bestimmungen, alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit des 8 45 des Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe anzumelden. Hierbei fordern wir zugleich alle, diejenigen Beitragspflichtigen, welche gegen die erfolgten Einschätzungen zu reclamiren beabsich tigen, andurch auf, in den bei der Königlichen Bezirkssteucreinnahme zu Dresden schriftlich anzubringenden Reklamationen 1 ., ihren vollen Vor- und Zunamen, unter Angabe ihres Berufes oder Standes zu unterschreiben, 2 ., nicht blos ihre gegenwärtige Wohnung, sondern auch die Brandcatasternummer des Hauses, in dem sie im April ds. Js. bei Aufnahme des Verzeichnisses der Beitragspflichtigen gewohnt haben, genau anzugeben und derselben 3 ., die von dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe erhaltene Zufertigung, gegen welche die Reklamation gerichtet ist, im Originale beizufügen. Schlüßlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Personen, von welchen, der an sie ergangenen Aufforderung un geachtet, eine Declaration ihres Einkommens nicht eingereicht worden ist, nach ß 12 des Einkommensteuergesetzes das Recht, gegen die dies jährige Einschätzung zn reclamiren, verloren haben. Wilsdruff, am 23. Septeniber 1875. Der Stadtgemeinderath. nun nach beendigter Wahl, wo von der einen Partei der Sieg er kämpft, von derselben der Kampf noch fortgesetzt wird, warum man eine große Anzahl von achtbaren Gemeindevertretern in falsches Licht zu stellen sucht, ist uns unbegreiflich. Mag die Partei, die solches thut, den Namen haben, welchen sie wolle — ob konservativ, ob nationalliberal, ehrenhaft ist es nicht für sie und Vortheil werden die Parteien für die Zukunft auch nicht viel aus solchem Gebühren gewinnen, denn ein großer Theil der Wahlberechtigten liebt solche Manöver nicht, sondern verliert das Vertrauen zu den Parteien und entfernt sich ihnen immer mehr und mehr. — — Der Fremdenbesuch gelegentlich der Feier unseres Kirmeß- festes war vorigen Sonntag im Vergleich zu früheren Jahren ein bedeutend stärkerer, wozu natürlich das herrliche Wetter viel beitrug, infolge dessen auch bis in die Abendstunden der Verkehr auf der Festwiese ein reger und gemüthlicher war; recht stattlich nahm sich auch der Festzug der uniformirten Schüßen aus, verschönt dadurch, daß sämmtliche Vereine, welche Fahnen besitzen, sich daran bethelligteu. Vielfach hörte man bei dieser Gelegenheit die Äußerung: Wie viel würden heute erst Menschen in unserem Städtchen auf Besuch sein, wenn der Verkehr nach hier ein leichterer wäre, wenn unsere gerechten Wünsche endlich einmal geneigtes Gehör fänden und wir eine Bahn verbindung bekämen! — Unser Stadtgemciudcrath hat in den letzten Tagen durch An schlag in den Restaurationen der Stadt eine Bekanntmachung er lassen, welche die vollste Anerkennung verdient, er verbietet darin das Wasserabschlagen vor den Häusern und öffentlichen Plätzen bei 1 Mark Strafe; nur müssen wir hier den ganz gerechtfertigten Wunsch den Herren Gast- und Schänkwirthen gegenüber aussprechen: den Zu gang zu den geheimen Plätzen bei Abend zu erleuchten, damit es ihren Gästen möglich ist, die abgesonderten Plätze sufzusinden. Tagesgeschichte. Wilsdruff, am 23. September 1875. Nach den nun fast vollständig bekannten Wahlergebnissen steht so viel fest, daß die II. sächsische Stündekammer Zuwachs an liberalen Abgeordneten gewonnen hat, auch im 13. Wahlkreise (Amtsbezirk Wilsdruff und Nossen) hat der fortschrittliche Oehmichen-Choren mit der allerdings sehr geringen Majorität von 43 Stimmen über Leut ritz-Deutschenbora gesiegt. Wenn man aber glaubt, damit sei der Kampf um die Sache beigelegt, so ist man sehr irre, in säst allen größeren politischen Zeitungen wird er fortgeführt, aber wahrlich nicht zur Ehre der Parteien — denn wenn man die Blätter der Parteien ließt, so findet man als Unparteiischer sofort heraus, daß von den darin> Kämpfenden immer einer mehr denn weniger den Splitter in des Andern Auge sieht, aber in seinem eigenen Auge deu Balken nicht gewahr wird. So wirft z. B. nunmehr nach beendigter Wahl eine Partei der andern die dabei gebrauchten Agi tationsmittel als ungerechtfertigte vor; hier nur ein Beispiel. Den den Wahlaufruf für Lcutritz-Deutschenbora unterzeichnet habenden Gemeindcvorstünden in unserm und dem Nossener Amtsbezirk sagt man nach, daß Sie die Stimmzettel für den konservativen Leutritz selbst oder durch den Gemeindcdiener an die Wahlberechtigten hätten austragen lassen; dem halten wir zur Ehre der Gemeindevorstände unseres Wilsdruffer Bezirkes entgegen, daß obige Behauptung zum allergrößten Theile auf Unwahrheit beruht; was aber andererseits für Oehmichen-Choren gewühlt und agitirt worden ist, ist großartig, Tage, fast Wochen lang sind Colporteure für ihn in beiden Amtsbezirken Haus für Haus gegangen und haben Stimmzettel rc. für ihn ausgegeben, ja selbst S chafsrath hat herzu gemußt, um die Wähler aufs Neue für Oehmichen zu erwärmen, Warum also