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Freiberg, am 23. Januar 1892. taa, 711 71 7» 711 ied sanft :re gute !onate». Dankten erlöste er und iseres zu Vaters, ter« und ilie r««. Schmerzen, st st nichts Schmerzen, d geschafft n Himmel Januar, klebe». cht, 'rzlichsten tst Dank tchiedenen erwiesen Nachbarn Blumen- lcite zur nochmals Neitze«, g. nnten ! beim ateis, s ein verschied er lieber r Sä. c HVU. seinem llen Be inzeigen, nebst t. ße Nr. 1, or >as tief ilwe assenen. nitz, denen. 8oI»Ii»ckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 14. Jahrgang. Donnerstag, den 28. Januar Der Stavtrath. Idr. »»Imme, Bürgermeister. Wbr. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzers Joha«« 8ot1friev Lorenz in Tt. Michaelis ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den SS. Februar 1892, BormittagS 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anbcraumt. Brand, den 25. Januar 1892. Bekanntmachung. Die rückftSndige Wafsersteuer für de« 4. Lermi« 1891 ist nunmehr bei Ver meidung der zwangsweisen Beitreibung bis spätestens de« 80. dss. Mts. an die Kaffe des Gas- und Wasserwerkes zu entrichten. Bekanntmachung. Das am Dom gelegene unter Nr. 393 im Brandkataster für Freiberg eingetragene vormalige Gymnafialgebüude, sowie das unmittelbar hieran anstoßende im Brandversicherungs-Cataster unter Nr. 394 eingetragene ehemalige Steetoratsgebäude, welche beide am 1. April 1892 miethfrei werden, sollen vom gleichen Zeitpunkte ab anderweit — e Uweder im Ganzen oder gelheilt — mit allem Zubehör an Böden, Kellern und Hofraum ver--/^thet werden. Interessenten werden hierdurch veranlaßt, in dem auf Mittwoch, de« 8. Februar dieses Jahres, BormittagS 10 Uhr rmberaumten Bietungstermine im Rathhause — Zimmer Nr. 5 — zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und des Weiteren sich zu gewärtigen. Die Miethbcdingungen werden im Termine bekannt gegeben, sind aber auf Verlangen gegen Erlegung von 1 M. Schreibgebühren auch vorher erhältlich. Freiberg, am 18. Januar 1892. Der Etadtrath. vr VSIm»», Bürgermeister. Fhrg. hohem Grade geeignet sei, für die Sozialdemokratie Propaganda m machen. Abg. v. Bollmar (Soz.): Es bewähre sich das Wort: Viel Geschrei und wenig Wolle; die Elsässer Spinnereibesitzer jätten nur minimale Nachtheile; das Vorschieben der Fürsorge für den Arbeiter sei ohne jede innere Berechtigung. Abg. Hickel (Soz.) weist auf die Uebertreibungen hin, welche die Elsässer mit den Garnzöllen, gleichwie beim italienischen Vertrage mit den Weinzöllen gemacht hätten. Abg. Winterer (Els.) bestreitet Ueber treibungen der Nothlage der Elsässer Spinner. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Graf Kanitz (kons.), Frhr. v. Stumm (Reicksp) und vr. Barth (dfr.) wird der Vertrag ohne Spezial- diSkussion gegen eine kleine Minderheit der Rechten angenommen. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Ge treide. Die Kommission beantragt die Ausdehnung auch auf Holz und Mehl, sowie die Zulassung von ausländischem Getreide bis 30. April 1892 ohne Ursprungsnachweis. Abg. Buhl („atlib.) beantragt die Ausdehnung auch auf Wein. Reichskanzler Graf Caprivi hofft, daß die Verbündeten Regierungen sich der Ausdeh nung auf Mehl, Holz und Wein nicht widersetzen werden. Anders stehe es mit der allgemeinen Ausdehnung auf alles ausländische Getreide, die nichts weiter als die Ausdehnung des Merstbegünstr- gungsrechts auf alle Staaten sei. Die Regierung könne hieraus Diese Thalsache aber sichert die deutsche Diplomatie nicht vor dem Vorwurf, daß sie bei dem Abschlusse des Vertrages schwere Fehler begangen hat, indem sie sich von Anfang an durch die schweizerischen Delegirten auf eine falsche Basis hatte drängen lassen. Denselben Fehler hat auch die österreichische Diplomatie begangen. Deutschland und Oesterreich-Ungarn legten nämlich den Verhand lungen ihrerseits ihre seit Jahren in Kraft stehenden selbständigen Tarife zu Grunde, welche 1887 ihre gesetzliche Geltung erlangt hatten. In der Schweiz stand, bei Beginn der Vertragsverhand lungen im Mai 1891 und steht auch heute noch der aus den Jahren 1884 und 1887 stammende selbständige Tarif in Kraft. Dieser und kein anderer hätte die ebenbürtige Basis für die Ver handlungen auf schweizerischer Seite bilden müssen. Die Schweizer versuchten aber, ihm einen anderen, viel höheren Tarif unterzu schieben, der in aller Eile vorbereitet worden, erst im April 1891 die parlamentarische Genehmigung erhalten und nach Abschluß ter Handelsverträge, am 1. Februar 1892, erst in Geltung treten konnte. Als die Verhandlungen begannen, war dieser Vertrag noch nicht einmal verfassungsmäßig verabschiedet. Denn in der Schweiz wird ein vom Parlament genehmigter Gesetzentwurf erst dann Gesetz, wenn auch noch die Volksabstimmung ihn ange nommen hat oder die für den Antrag auf eine solche freigehaltene dreimonatliche Frist unbenützt verstrichen ist. Diese Frist ging erst am 10. Juli 1891 zu Ende; die Volksabstimmung wurde verlangt und auf den 18. Oktober 1891 anberaumt. Die deutsche Regierung hatte, wie es scheint, diese Eigcnthümlichkcit der chweizerischen Verfassung nicht beachtet und im Mai 1891 den reuen 1891er Tarif als Verhandlungsgrundlage angenommen. Das war ein schwerer Fehler. Als nun die Volksabstimmung anberaumt wurde, da mußte man plötzlich die Verhandlungen ab brechen. Wären diese Verhandlungen nicht schon eingeleitet ge wesen, so wäre der neue Schutzzolltarif bei der Volksabstimmung höchstwahrscheinlich verworfen worden. So aber nahmen die Schweizer, obwohl sie selbst vielfach über den neuen Tarif sehr erbittert waren, aus taktischen Rücksichten auf die Vertrags verhandlungen in der Volksabstimmung vom 18. Oktober vorigen Jahres, denselben an, um ihren Unterhändlern die volle Ausnützung des von der deutschen wie von der österreichische» Regierung begangenen Fehlers zu ermöglichen. Auf diese Weise ist es gekommen, daß in dem aus diesen Verhandlungen hervor gegangenen Tarif die Zollsätze auf die meisten Waaren höher sind als in dem bisher geltenden, während Deutschland in vieler Be ziehung seine Zollsätze hat ermäßigen müssen. So äußert sich die Frankfurter Handelskammer — in demselbem Sinne auch die Mün- Jns ernte werden bi» Lormittag» 11 Uh» angenommen. Preis für di« Spaltzelle 13 Pfg. I Außerhalb deS Landgrricht»beztrk» 1b Pfg. Der Handelsvertrag mit der Schwei). „Auch wenn die Verträge noch etwas weniger Vortheilhaft wären, würden wir wohl dennoch gut thun, dieselben anzunehmen, denn wir wissen heute noch nicht, ob es möglich sein wird, unsere > alten Handelsbeziehungen mit Frankreich aufrecht zu erhalten oder nicht. Wir wissen auch noch nicht, ob wir zu einem neuen Vertrage mit Italien kommen werden, und so sagen wir, es sei besser, wenn wir vorläufig das nehmen, was wir erhallen können, > denn es wäre nicht möglich, auf vierten Fronten Zollkrieg zu > führen." Mit diesen Worten schloß gestern Oberst Kuenzli als Bericht erstatter der Kommission seine Rede, in der er dem schweizer Na- tionalrath die Annahme der Handelsverträge mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn empfahl. Oberst Kuenzli wußte, daß diese Offenheit im gegenwärtigen Augenblicke der Schweiz nicht mehr schaden konnte, denn cs galt auch für ihn als ausgemacht, daß die Gegnerschaft der Verträge sowohl im deutschen als auch im österreichischen Parlament eine verlorene Position zu Verthei. digen hatte. Der deutschen Diplomatie aber, welche den Abschluß des Vertrages in seiner jetzigen Gestalt bewirkte, hat jene Aeußerung des schweizerische» Volksvertreters indirekt kein sonderlich rühmliches Zeugniß ausgestellt. Stets wurde auf deutscher Seite von halbamtlicher Stelle auf die großen Nachtheile hingewiesen, welche der deutschen Industrie bei dem Fehlschlägen der Verhandlungen aus einen, Zollkrieg mit der Schweiz erwachsen würden und auch in den letzten Reichstagsverhandlungen mußte der etwa drohende vertragslose Zustand den Popanz abgebcn, um die Gegner des Handelsvertrages einzuschüchtern. Daß die Schweiz unter diesem Zustande bedeutend mehr zu leiden haben würde, darüber gingen die Befürworter des Vertrags mit Stillschweigen hinweg. Dieser Vorhalt hätte, so sollte nian meinen, bei den Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages gegenüber der Schweiz eine hervorragende Rolle spielen müssen, wenn man berücksichtigt, daß die Schweiz mehr als ein Viertel ihrer Gesammtausfnhr nach Deutschland schickt, während die Ausfuhr Deutschlands nach der Schweiz nur etwa den 14. Theil seiner Gesammtausfuhr beträgt. Die oben erwähnten Aeußcrungen des Obersten Kuenzli bestätigen diese Annahme. Es scheint jedoch, als wenn die deutsche Diplomatie unter allen Umständen einen Vertrag hätte abschließen wollen, und sich durch das jedenfalls etwas großspurige Auftreten der schweizer Unterhändler aus ihrer günstigen Position hat drängen 'lassen. Es ist ja richtig, daß ein Zollkrieg zwischen zwei Staaten nicht zu den Annehmlichkeiten gehört. Ebenso fest aber steht, daß Deutschland angesichts der mit Oesterreich-Ungarn und Italien abgeschlossenen Verträge einer solchen Entwickelung der Dinge viel ruhiger hätte entgegensetzen können, als die kleine Schweiz. Unter diesen Umständen kann man nur zu dem Schlüsse kommen, daß auch bei dem Abschlusse des Vertrags mit der Schweiz in erster Linie politische Gesichtspunkte maßgebend gewesen sind, daß auch in diesem Falle die Handelsverträge die Grundlage für politische Kombinationen haben abgebcn müssen. Wenn die Feindschaft zwischen Deutschland und Frankreich nicht wäre, es würde sicher nicht zum Abschluß eines solchen Vertrages seitens Deutschlands ge- kommen sein. chener — über den neuen Vertrag: „Der neue Zollvertrag mit der Schweiz erfüllte nicht die Erwartungen, welche Handel und Industrie des deutschen Reiches von ihm hegten, denn er brachte statt der lange ersehnten Ermäßigungen des bisher in Kraft stehenden Tarifs von 1881 ganz bedeutende Erhöhungen für unsere Ausfuhr. Die einzige wirkliche Ermäßigung für einen wichtigeren deutschen Ausfuhrartikel betrifft den Zoll auf Anilin, sie entspricht aber lange nicht den Vortheilen, welche das deutsche Reich der schweizerischen Einfuhr gewährt, und bleibt weit zurück hinter der Zollsteigcrung für die sämmtlichen übrigen Hauptausfuhr- waarcn. Bei einem Vergleich der künftigen Zollsätze mit den jetzt giltigen ergicbt sich, daß gerade diejenigen Waarengattungen, welche bisher die größten Werthe der deutschen Ausfuhr nach der Schweiz darstellten, einen beträchtlichen Zollausschlag erfahren, z. B. Möbel, Eisenwaaren, Gold und Silbergeräthschaften, Baumwoll-, Leinen-, Streichgarn- und Kammgarn-Gewebe, wollene Bänder, Posamen- tierwaaren, Kurzwoaren, Konfektion, Kleidungsstücke. Da die Er höhung oft das 3- bis 7fache des bisherigen Zollsatzes beträgt, sieht sich die deutsche Industrie der Gefahr ausgesetzt, den Absatz nach der Schweiz ganz zu verlieren." Der Reichstag hat trotz dieser und anderer schweren Bedenken dem Vertrage zugestimmt. Ein freudiges Ja war es sicher nicht. Er handelte eben unter dem Zwange der Verhältnisse. Was schließlich dasJnteresse unseres engeren Vaterlandes, Sachsens, andem Handelsvertrag mit der Schweiz anlang«, so schreibt man darüber der „Franks. Zeitg." aus Chemnitz: „Von den Handelsverträgen findet in sächsischen Jndustriebezirken besonders auch der deutsch- schweizerische Vertrag eine im Ganzen günstige Bcurtheilung. Einige Großgewcrbe erwarten von ihm eine erhebliche Belebung des Ausfuhrgeschäfts nach der Schweiz. So wird der Vertrag be sonders auch den Vcredelungsverkehr des Vogtlandcs mit der Schweiz heben und zugleich den vogtländischen Appreturanstalten und Bleichereien günstig sein. Ebenso versprechen sich die vogt- Ilündischen Stickereien von der erleichterten Einfuhr feiner Baum wollgarne und der Herabsetzung des Eingangszolles für rohen Baumwolltüll Vortheile. Die Ermäßigung des Zolles für Bänder und Posamentirwaaren von 125 auf 65 Franken wird unserer erzgebirgischen Posamentenindustrie zu Gute kommen; auch die sächsische Papierindustrie hat ein wesentliches Interesse daran, daß es gelungen ist, den im schweizerischen Generaltarif auf 30 Fr. festgesetzten Zoll im Handelsvertrag wieder auf 16 Fr. herabzu bringen. Auch für die sächsischen Kammgarn-und Streichgarnstoffe bedeutet der Handelsvertrag eine willkommene Milderung des sie erheblich bedrohenden schweizerischen Generaltarifs." — Wir fürch ten nur, diese Darstellung ist ein wenig zu optimistisch. Politische Umschau. Freiberg, den 27. Januar. Jn derAbendsitzung vom Montag setzte der deutsche Reichstag die zweite Berathung des Handelsvertrages mit der Schweiz fort. Abg. Moeller (natlib.) erkennt die Beeinträchtigung der Feinspinnerei an und bittet um möglichste Berücksichtigung ihrer Wünsche, damit sie nicht noch weiter durch die Grobspinncrei zurückgedrängt werde. Abg. Winterer (Els.) tritt der Behauptung des preußischen Handelsministers, daß die elsässische Feinspinnerei nur für ihren Bedarf produzire, entgegen. Aba. Menzer (kons.) erklärt, nach dem, was von dem Regierungskommissar in der freien Kommission geäußert worden sei, nicht für den Vertrag stimmen zu können. Derselbe habe von mikroskopischen Existenzen gespro ¬ chen, Redner möchte dann fragen, wo eigentlich die mikroskopischen Existenzen anfingen. Staatssekretär Frhr. v. Marschall: Würden Mittheilungen aus solchen freien Kommissionen hier in die Debatte geworfen, so würde in Zukunft die Regierung ^u erwägen haben, ob sie noch fernerhin Kommissare zu solchen Besprechungen ent senden solle. Abz. vr. Barth (dfr.) weist darauf hin, daß von den Gegnern immer die eigenen Zugeständnisse an die Schweiz überschätzt, die der Schweiz aber als ungenügend bezeichnet wür den. Hätte man mehr von dieser erlangen wollen, dann hätte auch Deutschland mehr von seinen Schutzzöllen opfern müssen. Ebenso übertreibe man die Folgen der Zollherabsetzung. Bei den Garnzöllen handle es sich um eine solche von 3 bezw. 6 Pfennig, deshalb solle nun die ganze Industrie zu Grunde gehen, alle Arbeiter würden brotlos werden. Abg. vr. von Marquardsen (natlib.) würde es bedauern, wenn die Algäuer Käsefabrikation durch die Zollherabsetzung geschädigt würde. Der Tarif wird hierauf angenommen. — Von der freisinnigen Partei ist schließ lich noch eine Resolution beantragt, welche die Verbündeten Regie rungen ersucht, dahin zu wirken, daß Streitigkeiten, die sich auS den Handelsverträgen ergeben, auf schiedsrichterlichem Wege ge schlichtet werden. Abg. vr. Barth (dfr.) weist in der Begründung darauf hin, daß in den letzten Jahren wiederholt internationale Streitigkeiten durch Schiedsgerichte geschlichtet worden seien; auch in verschiedenen Handelsverträgen fände sich eine Klausel, die die Einsetzung von Schiedsgerichten festsetzt, so in einigen von Belgien abgeschlossenen Verträgen. Es könnten Differenzen mannichfacher Art sich gerade aus solchen Verträgen ergeben, dieselben würden sich aber nicht zuspitzen können, wenn die schiedsrichterliche Aus tragung der Differenzen festgesetzt sei. Die Resolution wird gegen die Stimmen der Konservativen und Reichspartei angenommen. — Gestern früh ist dem Reichstage, in dem wieder der Staats sekretär v. Voetticher seinen Platz am Bundesrathstische einnahm, seilens des Reichskanzlers zur Beschlußfassung der Weltpostvertrag nebst fünf mit ihm zusammenhängenden besonderen Ueberein kommen zugegangen. Nachdem in zweiter Berathung das Ab kommen mit Oesterreich (Referent Abg. Schmidt) uno das mit Italic» über den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz »ach unerheblicher Diskussion genehmigt war, trat das Haus iw die dritte Berathung des Handelsvertrages mit der Schweiz ein, . dessen ungünstige Wirkung für Deutschland der Abg. v. Stumm : noch einmal eingehend erörterte. Er nahm dabei den Abg.Menzer gegen den Vorwurf der Indiskretion in Schutz, den der Staats- l sekrctär v. Marschall in der Abendsitzung anläßlich einer Mit- - theilung desselben aus der freien Kommission gegen ihn erhoben , hatte, polemisirte lebhaft gegen Brocmel's neuliche Rede, gelangte aber schließlich doch dazu, den Vertrag mit der Schweiz zur An- , »ahme zu empfehlen. Staatssekretär v. Marschall hielt seine 1 Aeußerung gegen Menzer als berechtigt aufrecht und schloß seine Ausführungen zu Gunsten des Vertrages mit der stark betonten Versicherung, daß die von den verbündeten Regierungen erstchbte Stetigkeit für Handel und Industrie als unerfchütterte Grundlage den Schutz der nationalen Arbeit haben solle. Auch Abg. Möller (natl.) ging in eine scharfe Kritik des Vertrags ein, den man leider jetzt „verschlucken" müsse. Er selbst werde sich davon nicht ausschlicßen. Abg. Brömel (dfr.): Die elsässischen Spinnereibesitzer trieben egoistische Jnteressenpolitik, die absolut verwerflich und in und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. »richt. »l. barn für Zegräbniß Rutter Geißler agen wir iutter bist nicht aus — na - 0„°L - 1^0 K Srauu ant>» örtlich« 'N/» Erscheint jeden Wochentag Nachmittag» 6 Uhr für den .^0 andern Tag. Prei» vierteljährlich S Mark Sb Pf., ' * zweimonatlich 1M. SO Pfg. u. «inmonatltch 7b Pfg.