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HohMemer Tageblatt Inserate nehmen die Expedition bis Vorm, tv Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. jeden Wochentag abends für den folgenden 2 -Lag und kostet durch die Austräger pro AHA W LDH MM MW HMD MKMMMMPM -Quartal Mk. 140; durch die Post Mk. 1.50 N für Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Nr. 53 Freitag,m März 1892. 42. JMrgsng. Hohensteiner Sparkasse. Laut anher erstatteter Anzeige sollen die von der hiesigen städtischen Sparkasse aus gestellten Einlage-Bücher Nr. 384, auf Amalie Meyer in Oberlungwitz und Nr. 5372, auf Louis Hübsch in Gersdorf lautend, verbrannt bez. verloren gegangen sein. Gemäß § 10 der hiesigen Sporkossen-Ordnunq vom 5 März 1884 fordern wir hiei- mit die etwaigen Inhaber dieser Sparkassenbücher am, wenn sie gerechte Ansprüche am die selben zu haben vermeinen, sich damit bei Berlust derselben innerhalb dreier Monate jedoch spätestens bis 31. März 1892 bei der hiesigen Sparkasse zu melden, wlbrigevfills neu-Sparkassenbücher ausge'ertigt werden. Hohenstein, am 22. December 1891. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Den 5. März, Vormittag 9 Uhr kommen im Auctionslocale des Königlichen Amtsgerichts verschiedene Gegenstände, worunter Lastschlitten, Kastenwagen und Hühner, gegen Baarznhlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. (Q 1171/91.) Zwangsversteigerung. Das im Grundstück- auf den Namen Friedrich August Hermann Kunze eingetragene Grundstück, ein Wohnhaus mit Schmiede,eionlage, Garten und Feld. Folium 123 des Grund buchs kür Gersdorf, bestehend aus den Parzellen 97 und 667 des Flurbuchs, nach demselben 42,i a g,oß, mit 110 z; Steuereinheiten belegt und auf 9950 M. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 9. April 1892, vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der 28. April 1892, vormittags 10 Uhr als Bersteigcrungstermin, sowie der 5. Mai 1892, vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenfordcrungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält nisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschrciberei des unterzeichneten Amtsge richts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 25. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. Lippold. Jr. Bekanntmachung. Montag, den 7. März d. I., kommt im Gasthof zur Linde hier der im hiesigen Dorfbache lagernde Sand aufs Meistgebot zur anderweiten Verpachtung. Bedingungen vorher an Ort und Stelle. Pachlliebhaber wollen sich an obigem Tage nachmittags 3 Uhr daselbst eiofiuden. Hermsdorf, den 4. März 1892. Götze, Gem.-Vorst. Auct io n. Nächsten Montag, den 7. März, von Nachmittag O/z Uhr ab sollen die zum Nachlasse des verstorbenen Eckstein gehörigen Gegenstände, als Kleider, Wäsche, Bette«, Möbels u. s. w. m der Hunger scheu Restauration in Gersdorf aufs Meistgebot versteigert werden. Ebersbach, Ortsrichter. MehrbietungStermin. Auf das zum Nachlasse des Strumpfwirkers Karl Friedrich Voigt in Hüttengrund gehörige Haus- und Fcldgrundstück Fol. 191 de» Hypothekcnbuchs für Kuhschnappel, ortSge- richtlich auf 2200 M. —- geschätzt, ist bislang ein Höchstgebot von nur 2065 M. -- gethan worsen. Eistehungslustige, welche dieses Gebot übersetzen wollen, werden gebeten, ihre Mehr gebote bis 15. März 1892, vormittags 11 Uhr bei der unterzeichneten Behörde auzumelden. Lichtenstein, am 29. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. Oesfeld, Assessor. Sächsisches Hohenstein, 5. März. Am gestrigen Tage beging Herr Webermeister Christ. Wilh. Feustel daS 50jährige Bürgerjubiläum. Jar Lame des Vormittags begab sich eine Deputation d-S Raths in die Wohnung des Jubilars, um ihn Namens der Behörde zu be glückwünschen. SG Sonntag, den 13. -t^ärz. wird die freie Vereinigung von Vorturnern größerer sächsischer und thüringischer Turnvereine ihre vierte I chresversammlunq in Altenburg abhaltcn. Die 16 Städte Cnmmitjchau, Ernstthal, Glauchau, Meerane, Plauen, Reichenbach, Werdau, Leippg, Altenburg (Turnclud), Apolda, Gera, Gößnitz. Greiz, Ronneburg, Schmölln und Weida bilden die g dachie Vereinigung. welche das erste Mal rn Gera, das zweite Mal in Plauen und voriges Jahr in Glauchau tagte. Die zur Feier der fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Nationallibetalen Partei in Dresden eingesetzte Landcsversamm- lung sinder den 6 März in Dresden auf dem königlichen Belvedere starr. Die Aufnahme von Zöglingen in die Kgl. Untero'ficier- schule zu Marienberg ist regelmäßig am 1. Oktober jeden Jahres zu erwarten. Die Anmeldungen hierzu Haven un Lame eines vmhergehcnden Monats durch persönliche Vorstellung des Aspiranten, welcher mindestens 14 Jahre alt und konfir- Mirt ist, bczw. das 18. Lebensjahr noch Nicht vollendet Hut, bei dem Beznkscommavdo seiner Aufenthaltsortes oder bei dem Commando der Untcrosficierschute zu erfolgen. Bel dieser Vorstellung ist ein von dem C vilvotsitzenden der Ersatzcom- mission ausgestellter Meldeschein vorzulegcn. Jeder Meldende wird ärztlich untersucht und einer Prüfung in den Elernentar- Lehrgegenständen unterworfen. Wird er iür die Infanterie brauchbar befunden und Hal er ewige Kenntmß im Lesen, Schreiben und Rechnen bewiesen, so wird er, smern Stellen off^n sind, eingestellt, oder erwirb ihm durch die Unterofficler- schule ein Annahmeschein erlhellt. D.e Annahme criolgr nur, sobald sich der Freiwillige zu einer vierjährigen aktiven Dienst zeit nach erfolgter Ucoerweisung aus der Uatermficierschule an einen Truppemheil verpflichtet. Die näheren Aufnahmebeding ungen für die Untero ficierschule können zu Folge erlassener Kriegsmiuistrnal - Verordnung vom 24. Drcember 1888 von den Bezirks-Commandos sowie von dem Commando der Untcr- officielfchule kostenfrei bezogen werden. Noch will man be merken, daß di- gestimmte Erziehung der Zöglinge unentgeltlich gcschlth'. Landtag. Die erste Kammer beschäftigte sich gestern ledig lich mit der Beralhung zweier Petitionen und beschloß nach kurzer Sitzung ohne Debatte, die Petitionen der sächsischen Fischer-Innungen im Königreich Sachsen um Abänderung des Ges tz-s über die Schonzeit der Fische und des WirthschaftS- sccielär Seidel w Grimma um Peusionserhöhung dem De- putotionsantrage entsprechend auf sich beruhen zu lassen. Nächste Sitzung heute 12 Uhr. — Unter ganz außergewöhnlichem Andrange des Publikums nahm gestern die zweite Kammer den bekannten Antrag des Abg. Dr. Mehnert, die Giltigkeit des Mandates des Abg. Liebknecht betreffend, in Schlußbe- rathung. Die Tribünen waren schon eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung bis auf den letzten verfügbaren Platz ge füllt, und eine große Anzahl von Personen, welch- den Ver handlungen beiwohnen wollten, mußte zurückzewl-sen werden. Den Bericht der Gesetzgebungs-Deputation, welche sich mit der Angelegenheit zu befassen hatte, erstattete Abg. von Polenz. Der Annag der Diputation ging dahin, zu erklären, daß der Schriftsteller Liebknecht mit dem 22. September 1890 ausge- töct hat, Mitglied der sächsischen Sländekammer zu sein. Das Wort ergreift Abg. GO) r und verliest mit der Bemerkung, daß daS Tactgeiühl den Abg. Liebknecht verhindere, an der Ver handlung lheilzunehmen, eine Erklärung Liebknecht'«, in welcher hervorgehoben wird, daß die Giltigkeit deS Mandats vor Be ginn der Landtagsscssion von keiner Seite angezweifelt worden sei. Wäre vorher nur der leiseste Zweifel aufgetoucht, heißt eS in dem Briefe weiter, so würde ,ch ohne Verzug mein Mandat niedergelegt haben Mein Weggang nach Berlin war den Behörden bekannt; die Mljsioe wurde auch nach Berlin adrtssitt. Würde mit meinen Weggange die Giltigkeit meines Mandates erloschen sein, so würde die Regierung mich eben sowenig in die Ständcversammlung einberufen haben, wie 1871, wo ich zum ersten Male gewählt wurde, aber noch Nicht genügende Zeit im Besitze der sächsischen Staat-anaehöligkeu war. Zwischen meinem Weggange im September 1890 und der Zusendung der Mlssive >m November 1891 liegt ein Zwischenraum von 14 Monaten, also reichlich Znt, Erörter ungen anzustellen. Nach Beginn der Kammcrsession ward wochenlang mir von keiner Seite, namentlich auch nicht von Seiten des Direktoriums, die leiseste Andeutung gemacht, daß die Giltigkeit meines Mandats in Zweifel gezogen werde, bis im December der Antrag Mehnert eingebracht wurde als Aus fluß des Parteigeistes, der in dem Antragsteller hervorragend vertreten ist. So sehr ich persönlich geneigt gewesen wäre, durch Niederlegung meines Mandate« den zeitraubenden Hader aut der Well'zu jchaffen, ko handelte cs sich doch zu sehr um -me Plinz'picnfrage, al« daß ich meiner persönlichen Neigung hätten nachgebcu können. Auch meinen Wählern war ich schuldig, die Sache am AuStrag zu bringen. Ich zweifle auch heute nicht an der Giltigkeit meines Mandates und bin der festen Ueberzeugung, daß ich den Wohnsitz in Sachsen durch meinen Weggang nach Berlin nicht verloren habe, da ich durch andere Umstände, an denen ich nicht schuld bin, meines Rechtes nicht verlustig geworden bin. Es war eine willkürliche An nahme der Behöid-, daß ich durch meinen Weggang nach Charlottenburg meinen sächsischen Wohnsitz habe auigeben wollen oder aufgcgeben habe. In dem Berichte der Deputation kann ich nicht die erforderliche Unbefangenheit erblicken: eS sind darin Ausdiücke enihalten, die, gelinde ausgedrückt, nicht von Delikatesse zeugen. — Präsident Ackermann bemerkt, daß er wohl die Genehmigung zur Vorlesung dieses Briefes, den er nicht gekannt, gegeben habe, er sei aber deshalb nicht der Ver antwortlichkeit enthoben. Bemerkungen, die der Behörde will kürliche Annahmen, der Deputation Mangel an Unbefangenheit und Delikatesse voiwersev, zu rügen und als unzulässig zurück- zuweisea. Abg. Geyer behält sich vor, bei anderer Gelegenheit auf die Begründung genannter Bemerkungen zurückzukommen. Der Antrag Mehnert errege ungeheures Aufsehen nicht nur in Sachsen; ganz Deuischland beschäftige sich mit demselben. Jo weilen Kreisen würden an die Sache Eiörterungcn geknüpft, ob nunmehr nicht auch andere Abgeordnete in die Lage ver setzt sehen müssen, vielleicht viel eher, al« der Abg. Liebknecht, auf ihr Mandat zu verzichten. Die Spitze des Anträge« Mehnert richte sich gleich einem Pfeil aus den Abschneller des Pfeiles. Bei Beginn der Session dachte Niemand daran, diese Frage anzuregen, ob Liebknecht zu seinem Mandate be rechtigt sei. Da erschien Anfangs December in dem Partei organ der Conscrvativen, dem „Vaterlandc", der Abdruck eines revidirien Programms des Frhrn. von Friesen, nach welchem alle Die, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, unfähig zu erklären sind, ein öffentliches Amt zu be kleiden. Liebknecht hatte darin Recht, Voß, wenn die konser vative Partei diesen Grundsätzen huldigte, sie nach einem Parlcikampfe dränge, der unter allen Umständen einen persön lichen Kamps zur Folge haben müsse. Der Abg. Mehnert huldige solchen Gesichtspunkten und darum sagen wir, da die selben Anfang December in dem konservativen Parteiprogramm erschienen, Mitte December aber der Antrag Mehnert nogc- bracht wurde, daß bei Stellung dieses Antrages jene Gesichts punkte maßgebend gewesen seien. Der Kern d-S DepuranonS- verichts ist die Betonung der Steuerpflicht Liebknecht« mit der Voraussetzung einer w sittlichen Wohnsitze«. Das Wahlgesetz, da- vor Allem bei Besprechung der Farge zu Äiunde gelegt weiden müsse, sagt m ß 20: „Die Wählbarkeit wirb außer den in 8 4 bemerkten Vorau-sctzungen ferner dadurch bedingt,