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«ich als gehenden über. blich-, mereien, ille vor- n schnell len für I-ln re. kaße 1». len Bart tr. reutsch- m Aus ¬ sogen. t stehen A«s- zum kl als -eru. chnahme rz. en, e unter erkaufe.- er -iu. bei :str_ r- ;t alle fr» re. weiße aße. 43. Jahrg Dienstag, den 22. Juli 1890. H find zu beziehen: Herrn Bürgermeister Klötzer betr. 2. Rathsbeschlüfse, betr. a. die von dem Rittergutspächter Herrn Fuhr- meister angebotene Bezahlung des Schulgeldes der einfache« Bürgerschule für die Kinder seiner Arbeiter ; d. die Besoldung des RathSboten Busch; c. die Ver- willigung eines einmaligen Beitrags für die Epileptischeu- Anstalt Klein-Wachau bei Radeberg; 6. Baulichkeiten in der GaSbereitungsanstalt. 3. Referat des Herrn Stadtverordneten Heinrich über die Stadtkassenrechnung auf daS Jahr 1888. 4. Geschäftliche Mittheilunge». — Am 22. d. M. werden in Boutz und Röderau in Bereinigung mit den Postagenturen daselbst mit Staat: Regierungsbezirk: Kreis: Gemeinde: Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 21. Juli 1890. — Tagesordnung sür die öffentliche Stadt- verordneten-Sitzung am 22. Juli, Nachmittag K Uhr. 1. Mittheilung des Stadrraths, Beurlaubung des Bekanntmachung, die Schornsteinfeger-Kreisinnung zu Dresden betreffend. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat auf Ansuchen der den gesammten Regierungsbezirk Dresden umfassenden Schornsteinfeger-Kreis innung zu Dresden, sowie auf Grund 8 100s Ziffer 3 der Reichsgewerbc- ordnung, jedoch unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs bestimmt, daß diejenigen in dem gedachten Jnnungsbezirke wohnhaften Schornsteinfeger, welche, obwohl fie selbst zur Ausnahme in die genannte Innung fähig sein würden, doch derselben nicht angehören, vom 1. August 18SV ab Lehr linge nicht mehr annehmm dürfen. Ergangener Anordnung zufolge wird Solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund von I 148 Ziffer 10 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft werden. Großenhain, am 19. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1671 k'. I. A.: von Gruben, Bez-Ass. Antrag auf Versichcrun g der Wege- rc. Bauarbeitcn m Gemäßheit des Z 29 des Ge setzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887. (Reichsgesetzblatt Seite 287.) Nachweisung der Arbeitstage, Arbeitslöhne und Gehälter. Bekanntmachung. Bei der am 12. dieses Monats von der Bczirksversammlunz voll zogenen Ergänzungswahl ist an Stelle des von dem bezüglichen Amte zurück getretenen Herrn Rittergutsbesitzers Sander zu Oelsnitz Herr Rittergutsbesitzer Mierisch aus Adelsdorf als Mitglied des Bezirksausschusses aus freier Wahl mit Funktions dauer bis Jahresschluß 1892 gewählt worden und hat dieser die Wahl angenommen. Großenhain, am 19. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 256 269. Di'. Waentig. Q. Zur Ertheilung mündlicher Verständigung über diese Art der Versicherung ist die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft auf Ansuchen bereit. Endlich wird den Herren Gemeindevorständen noch bekannt gegeben, daß die nachstehenden unter I aufgeführten Literalien durch die Tiefbau-BerufS- genossenschaft zu Berlin bezogen werden können. Großenhain, am 17. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1604 sh'. I. A. : von Grube», Bez.-Ass. D Bekanntmachung. Inhalts einer anher gelangten Mittheilung des Vorstandes der Ver sicherungsanstalt der Tiefbau - Berufsgenossenschaft zu Berlin sind seiten einer Anzahl Gemeinden für die Jahre 1888 und 1889 theils gar keine Nach weisungen über innerhalb ihres Bezirks zur Ausführung gekommene Regie- Bauarbeiten (Wegebauten rc.), theils nur für einzelne Vierteljahre dergleichen Nachweisungen einoereicht worden. Die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks werden deshalb unter Hinweis auf die Erlasse der unterzeichneten Königlichen Amts hauptmannschaft vom 5. Januar 1888 — zu 10 ? —, vom 3.' März 1888 — IZ- k* — und vom 9. Juni 1888 — zu Nr. 1181 1? — hiermit veran laßt, die rückständigen Nachweisungen über die innerhalb ihres Gemeindebe zirks im Jahre 1888 und 1888 ausgesührten Regie-Bauarbeiten binnen 14 Tagen und spätestens bis zum 6. August dieses Jahres an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen und für den Fall, daß dergleichen Arbeiten innerhalb dieser Zeit nicht ausge- sührt worden sind, Vaeatscheine binnen gleicher Frist anher einzusenden. Die für die im Jahre 18VO ausgesührten Regie-Bauarbeiten auf zustellenden Nachweisungen bez. Vaeatscheine sind dagegen an die Versicherungs anstalt der Tiefbau-Berufsgenossenschaft zu Berlin-^V., Kleiststraße 14, einzu reichen. Gleichzeitig werden die Herren Gemeindevorstände darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfehlen dürste, die von ihnen bei Ausführung von Wege- rc. Bauarbeiten beschäftigten Personen auf Grund von § 29 des Gesetzes, be treffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 gegen Unfälle zu versichern und müßte der hierzu erforderliche Antrag mittelst des nachstehend unter (-) abgedruckten Formulars bei der vor genannten Versicherungsanstalt gestellt werden. Durch diesen Antrag würde sich alsdann die Aufstellung der Reziebau- Nachweisungen erledigen. Erscheint in Riesa wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — Abonncmentspreis vierteljährlich l Mark 2S Pfg- — Bestellungen nehmen alle itatferl. Poftanftalten. Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E- Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffent lichung finden, erbitten wir uns bis Montag,, resp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend Vormittags ü Uhr. — JnserttonSpreis die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. Durch die Tiefbauverufsgenosienschast Berlin ^V., Kleiftstr. 14, find zu beziehen: Preis Elbthlail md Aiyeigrr. Amtsötatt der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des St^trathS zu Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. den .... sen 18 . . Der Gemeindevorstand 1. Statut der Tiefbau-Berufsgenossenschaft und Nebenstatut für die Versicherungsanstalt derselben nebst Abdruck des Unfall versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und des Bauunfall versicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 2. Statut der Tiefbauberufsgenossenschaft und Nebenstatut für die Versicherungsanstalt 3. Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe vom 14. Juli 1887 4. Formulare zur Betriebsanmeldung 5. Formular zur Zahlungsliste, Titel- und Einlage- . . 6. Formular zur Jahreslohnliste, Titel- und Einlage- . . 7. Formular zur Jahreslohnnachweisung, Titel- und Einlage- 8. Formular zum Alphabetischen Namenregister, Titel- und Einlage- 9. Erläuterung zu den Listen a.6 5—8 . 10. Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts, betreffend dieNachweisungvonNegiebauarbeitenvom 12. Decemberl887 11. Formular zur Regiebaunachweisung (§ 22 des Bauunsall- versicherungsgesetzes) 12. Formular zu Anträgen gemäß 8 29 des Bauunfallver sicherungsgesetzes 13. Formular zur Unfall-Anzeige 14. Anweisungen betreffend Behandlung Verletzter (Blechplacate) 15. Unfallverhütungsvorschriften — vollständig — in Heftsorm desgl. Abschnitt II „Vorschriften für die Versicherten" in Placatform Das Porto für die Zusendung hat der Besteller zu tragen, ebenso das Porto für eine Quittung, sofern eine solche verlangt wird. Kalen derjahr. Gegenstand der Bauarbeit. Zahl der im Jahresdurch schnitt ver wendeten Arbeitstage. Betrag d-r Arbeitslöhne und Gehälter. Bemerkungen. Mark. l. 2. 3. 5. . pro Pfennige Stück 30 Stück 20 Stück 5 Blatt 2 Bogen 3 , Bogen r Bogen 3 Bogen 3' Stück 2 Stück 5 Blatt '2 Blatt 2 Blatt 2V, Stück 80 Stück 10 Stück 20