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ExpÄitstm, Druck «nd Verlag »o» L. M Gärttm tu Schneeberg. Nr. 230 ar »er ^»uenvbrvKü- <»> , also Mf di« rem denS Weg«« Reinigens der Geschäftsräume können Sonnabend, den 6. October 1894 9ei'l' krömann sticekAS, unser verstorbener kreunä, bat in seinem Lests^iniUllt Närobe, 8obu1e, Oemeinäe nnä Vranenverein in Llbsterlow. Lells mit Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die unter O nachstehenden Bestimmungen in 8 17 der Revidirten Städte-Ordnung werden alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche zum Er- werbe des Bürgerrechts verpflichtet find, hiermit aufgesordert, sich bis zum 10. October a. c. «n Rathsstelle anzumelden. Johanngeorgenstadt, den 26. September 1894. Wege« Reinigung der ExpeditionSlokalitäten werden bei der unterzeichneten Behörde Freitag und Sonnabend, den 5. und 6. Oktober 1894, «ur die dringlichsten'Sachen erledigt. Sönigl. Amtsha«ptma»»schaft Zwick««, am 28 September 1894 vr Schnorr von EarolSfeld. den Häusern regiere, unter un» gewatz^ Der er stets die Interessen uosereS sich fortgesetzt entwickeknden OrttS zu de« sekniMt und auch in politischer wie wirthschastlicher Hinsicht dem Wühle derGemeiuoe zu > Mittwoch 3. Oktober 1894. j r° vom unterzeichneten Amtsgerichte nur »»«»fschiebb«re Geschäfte erledigt werden. Wildenfels, am 29. September 1894. Königliches Amtsgericht. Römisch. sollen in der Restauration des Herrn Edmund Wehrmann in Lauter A Brückenwaage Mid i Schratsäge meistbietend gegen sofortige BezHVtng zur Versteigerung gelangen. Schwarzenberg, am 29. September 1894. Der Gerichtsbollzieher des Königlichen Amtsgerichts Sekr. Roth. Brendler. O 8 17. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, sind alle Gemeindeglieder, welche 1. die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 2b. Lebensjahr erfüllt Haben, 3. öffentliche Armenuriterstützung weder beziehen noch im Laufe der letzten zwei Jähre bezogen hüben, 4. unbescholten sind, 5. eine directe StaatSsteuer von mindestens 3 Mk. entrichten, 6. auf di« letzten zwei Jahre ihre StaatSsteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und SchulaNlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig be« richtigt haben, 7. entweder » im Gemeindebezirk ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz - haben, oder Angabe über bestimmt ist. Geltung des MarkmsMtzgesttzks über 20000 EnitwGungen in di« g«. 7 ^st« erfolgt, denen nur 1800 Löschungen gegenüberstandrn, so hatten doch inzwischen die Entwickel ung des Verkehrs und der Industrie um» der auf dem Inlands, und Weltmärkte stets steigenbir Wettbewerb Be- dürfniss« gezeitigt, welche in früherer Zett nicht bekannt waren oder doch nicht so dringend empfunden wurden. Die allmählig gewachsene Werthschätzung einer prägnanten WaareNbezeichnung hatte die Empfindlichkeit gegen unbe- rechtigt« Eingriff« in fr«md« Best-rechte auch dieser Art gesucht. Wir sehen ihn ungern scheiden und danken ihm mit dem herzlichen Wunsche daß Gottes Segen ihm in seine neue Heiwath folgen und ihm «ine lange Reihe glück licher Tage schenken möge! Bern-bach, am 30. September 1894. Der Mrchenvorstqnd zu Bernsbach. Da- neue Waareubezeichnuugs - Gesetz Mit 1. Oktober tritt das Reichsgesetz vom 12. Mai 1894 über den Schutz der Waarendezeichnungen in Kraft, und der Umstand, daß das Reichs-Patentamt bereits mehrere Male darauf Hinweisen mußte, vor diesem Termin kein« EintragungSaflMtlduvgey annehmen zu tönnrn, ke- zeugt, «in wie lebhaftes Interesse, die geschäftlichen Kreise diesem Gesetz« entgegen bringen. DaS neu« Gesetz zum Schutze der Waarenbezeich- nungen tritt an die Stelle deS Markenschutzgesetzes vom 30. Mai 1870, greift jedoch erheblich übe, dessen Rahmen Waus, während durch dasselbe gleichzeitig mancherlei Mängel behoben werden, welche durch die Erfahrung bei dem Markenschutzgesetze festgestellt wurden. DaS letzter« Ichützte ausschließlich di« figürlichen Waarenzeichen einer- und die Ramen- und Firmenzeichen andererseits ; der Bekanntmachung Am 30. dieses Monats werde« die Ablösuugsreuten pr. G. Teri»i»d J-. und die Ei»k»mme«stener pr 2 Termin - I., letztere mit eintm von de« detheiligten Handel- und Gewerbetreibenden zu zahlenden Handel-' »«d Gewerbe- lammerzuschl«- von zwei Pfennigen auf jede Mark des dem in Spalte ä des Ein- kommeust«uer«MterS für's laufend« Jahr rmaeyelltrn Einkommen entsprechmdm Steuer- fatzeS, sowi« fern«, am 1. Oktober dss. IS. die Juwr»biliar-Bra«dverfichern«gS- detträge pr 2 Termin d. I» fällig und find die Ablösnng-rente« bi- spätesten- de» 0. Okwber d. J^ die Brandverfichernng-beiträge bi- späteste»- de» I». Oktober d. I. und die Gi»k»m«se»ste«er mit Handel-- «nd Gewerbekammerzn- schlag bi- späteste»- Pen 20 Oktober d. I zur Ber«eid«»g be- Mahn- n»d Zva«g-beitreib«ng-verfahre»- an un- sere Stadtsteuereinnahme zu entrichte«. Schneeberg, am 27. September 1894. 3 Der Stadtrat h. vr. von Woydt.B. Seiner Hochehrwürden Herrn Pastor Gotdhan in Riederzwönitz, dm wir bisher den uusrigen nennen durste«, rafm wir auch an dieser Stell« uns«« herzlichst« Dank in s«me neu« Heimath «ach. Elf Jahr« lang hat er m Ltrbr und Treu« seine» Amtes als Diener am gött» licht« Wortes das er, allezeit auf uns« lucherische-Bekenutniß sich grüodeäd, lauter med o. in eiuer anderm Stadlgemeinde des Königreichs Sachsen bi- zur Aufgabe ihre« bisherig« Wohnsitzes stimmberechtigte Bükger wWrw. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrecht- Verpflichtet diejenigen z«s BürgerrechtSerwerbung berechtigten Gemeindemitglieder welche ä- männlichen Geschlechts find, L. seit 3 Jahren im Gemeindebezirk« ihren wesentlich« Wohnsitz haben und 0. mindestens 9 Mk. an direkten StaatSsteuer« jährlich zu eumchten habm. BekannlMchung. Der am 30. dieses Monats fällig -verheyd« 2. Termi» Gi»k»«m-Mste»er und 8. » Lauoreute» sowie der für die HandelS- und Geweräfammer noch 2 Pf. von einer Mati Gewerbe- einkomme« zur Erhebung gelangend« Zuschlag zur Emkommmstmer fiud b«i Vermeidung soforttger Zwangsmäßregeln bis zupr 15. Oetober a. c. in dm Sttmdm von 8—12 Uhr Vormittag» an unsere Stadlsteuereinnahme zu eNtrichtm. Johanngeorgmstadt, dm 29. September 1894. - D er St ad trat h. Brendler, Bürgermeister. beänokt uvä rrvur in Uodo von ^6 1506 Wc. 1^1 alle dä »Iles bat ssmvr Myrtte unä Osraeinäo, in ä<sr er 80 lart^o Etzs Vokditä Hv- rvirLt, ein seiner Ujs Über den 1?o2 mrsLus r^ouvuävir treuen kürsor^o xebßn wollen. Oegexuet sei sein ^näen^ea! 2vllv» 1. Oetober 18Y4 M Wu l »ä Bürgerschule Schwarzenberg Mittwoch, den 3. Oktober 1Y94, GchWeldelnuahve in der Schute, Zimmer 6 Waarenzrichmschutz nach dem doch außerdem ebensowohl auf die al» Merkmal der Waaren eines bestimmten Geschäfte» im B anerkannte Art der Verpackung, Verzierung und Aufma äußere Ausstattung, wie eS der die Herkunft einer Waare entgegmz Waren unter der etwa zwanM MarkmsMtzgesetzes über 20000 EiM richtlichm Regis« gegenüberstanden Manches nicht mehr als erlaubt, wa- man früher kam» beanstandet hatte. Seit 1880 hatten andere Länbet, insbesondere die Bettinigten GtNätm vonNordamtrika, England, Osster- reich-Ungam, die Niederlande, Schwede«, Dänemark uÄ> die Schweiz, im Wegt der Gesetzgebung fick bestrebt, dem Rechtsschutz der Waarmbezeichnung eine zaverlLffigere und dm modernen Ansprüchen entsprechendere Gestaltung^ zu grbm, und auch im Wege tnttrnationülrr BereiNbÜrün war die gegmserligr Gewähmng gÜvttbltchet Schutztechbe fichergestellt «üd die Geltendmachung dieses ' leichtert worden. So war es begreiflich, wenn di schm Jntereffentm dm lebhafte« Wunsch nach Ausbildung de» heimischen Markemtcht» geltend mW«. Vor allem richteten sich dies« Wünsche aas eine Zm- tralisirüng de» Zeichenwes«», und diese wird durch da- GrzgebUolkssreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. ^M-svtfltt für die käaiglichea «ad städtisch«« »«-trdm ta Au«, Gickahatq, Partenstein, Jdhaanzeerieastadt, Lößnitz, Neustädtel, Gchueeßerg, Gchwarzenßerg «nd WildenftlS. ren: 2V