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und »ft, eher, theke )ts cstraße 2. für V,«r. 4 okks nstcn ttet. rann. g u rholt pat. sich »43d. v- cs § SS l>s ^«m. hoch. Pen, AuS- «eifert, Inserate werden angenommen. Preis s Außerhalb de« Lani festgesetzt worden ist. Freiberg, den 10. Dezember 1894 Die Verwaltung ver »as- «uv Wasserwerke. «. bValiltr«!»»» mmrn. 0 Psg. Bekanntmachung Es wild hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Preis für 1 Hektoliter Coke im «iuzelverkauf auf — M. 80 Pf bei «ntnahme von 10 Hektoliter „ — „ 7S » bei gleichzeitiger Entnahme von 100 Irl auf — » 70 » I Erscheint jeden Wochentag Abends V,7 Uhr für den -MV 7^X7 g -nd«en Tag. Preis vierteljährlich 2 Mt. 25 !"' v > » zweimonatlich 1 Mt. 50 Psg. u. einmonatlich 751 BergerAnzei^ und Tageblatt Amtsblatt sitr die »niglichcn und Wüschen BeMer zu Freiberg und Brant »ermbtw-rllich« Lett«««r »eorg BurkhorDt. Vom Lund der Laudwirthe. dund der Landwirthe stellte in seiner Ausschußsitzung am 4. Dezember nachstehende Leilsützr fest: geltende Grundsatz deS schrankenlosen internat analen Ausgleichs der Getr«idepretse auf der PreiSbasiS der niedrigst entwickelten Kulturvölker bedeutet «ine wesentliche Störung der kulturellen Entwicklung unsere» Vaterlandes. Die wirthschaftliche und politische Selbständigkeit, wie nicht minder die Sicherheit drS Vaterlandes beruhen im letzten Grunde darauf, d»ß die heimische Landwrrthschoft dauernd tm Stande ist, daS Volk mit Brot zu versorgen. Die Aufgabe deS Bundes der Laudwirthe ist rS, den vaterländischen Ackerbau von der mannigfachen Auswucherung durch daS vaterlandklose Geldkapital zu befreien. Wir fordern daher eine selbständige not onale WirthschaftSpolitik, in welcher dir stetige Entw cklung aller Produktivkräfte de» Vaterlandes rn ihrer g grnseitigen harmonischen Wechselbeziehung oberster . Grundsatz ist und bleibt. Die Thätigkeit Lei Bunde» der Land- wirthe muß daher aus die Verwirklichung folgender Ziele ge. richtet sein: I. Sicherung der Produktion. 1) Schutz der heimischen Produktion gegenüber drm übermächtigen Wettbewerb deS Auslandes auf dem JulandSMarkt. 2) Strengere Maßregeln gegen die Vlehseuchen-Eiusckleppung aus dem Ausland«. 8) Reform der Börse namentlich betreffs der Terminspekulation mit Nahrung», mittel». (Stehe Beschlüsse deS Sonderausschusses). 4) Auf. Hebung der gemischten Tranfitlüger und jeglicher Zollkredite für Getreide. 5) Reform der Währung in Verbindung mit einer besonderen Kontrole der Aufnahme öffentlicher Anleihen für daS Ausland. II. Agrarische und soziale Gesetzgebung. 6) Wettere Ausgestaltung eine» Steuersystem», welches der Natur des landwirthschaftlichen Einkommen» angepaßt ist, unter mög lichster Schonung der Steuerkraft der Landwirih« bi» zur Wieder. Herstellung normaler agrarischer Verhältnisse. 7) Schaffung eine» Agrarrechts auf drutschrechtlicher Grundlage. 8) Gesundung der ländlichen Arbeitervrrhältnisse. a. Gesetzliche Regelung durch Begründung einer ArbeitSverfassung für die Landwirthschaft. d. Reform der Wohlfahrtsgefttzgebung. (Siebe Beschlüsse reS Sonderausschusses). 9) Körperschaftliche Organisation des Grund. kredilS. (Siehe Beschlüsse des Sonderausschusses). 10) AuS- gestaltung deS Genossenschaftswesens a. zwecks Organisation drS Angebots in inländischem Getreide (Silogenossenschaften), d. zwecks Schaffung eines billigen Personalkredits. III. Förderung deS landwirthschaftlichen Be 1 rtebrS. 11) a Förderung der landwirthschaftlichen Neben gewerbe. d Schutz der Landwirthschaft gegen den unlauteren Wettbewerb mindrrwerihiger Ersatzmittel mit landwirthschaftlichen Produkten und gegen die Verfälschung der Futter- und Dünge, mittel. 12) Einstellung bedeutenderer Summen in de» Etat für landwirthschaftliche Meliorationen. 13) Ausbau deS Eisenbahn. netzeS, auch durch Kleinbahnen, im Interesse der Landwirthschaft zur Erschließung der bisher vernachlässigten Gegenden. (Ziehe Beschlüsse drS Sonderausschusses.) 14) Neuordnung d«S Tarif» weseuS. (Siehe Beschlüsse des Sonderausschusses.) Dazu find weiter noch folgend« Beschlüsse gefaßt worden: 1) Zur Kreditreform: Der Ausschuß setzt eine Kommission «in, die die Frage zu prüfe» hat, ob «S möglich ist, den Perscnalkredit der Landwirthe zu h«b«n durch Ausbau genossenschaftlicher Spar- u»d Da,lehn», kaffe» sowie Gründung größerer landwirthschastlicher Geldinstitute eventuell eine» solchen ErntralgeldinstitutS, wodurch der gesammte landwirthschaftliche Geldverkehr zu vermitteln ist. Die Kommission hat außerdem daS Reichsbankgesetz daraufhin zu prüft», ob eine Aeodrrung desselben im Inte, esse der ländlich,» Kreditgewährung nicht dringend erwünscht ist. 2) Zur Getretdehandelreform: 1) a Der dermalige Preisstand des Getreide» entspricht den Produktionskosten nicht mehr, so daß die auf de» Getreidebau in erster Linie angewiesene deutsche Landwirihschaft ihrem Ruin rettungslos entgegevgeht. Der heute geltende Grundsatz des schrankenlosen internationalen Ausgleichs der Gelrrtdepreise auf der PreiSbasiS der niedrigst entwickelten Kulturvölker bedeutet einen Mückgang der kulturellen Entwicklung unsere» Vaterlandes, d. Der Niedergang d«S deutschen Getreidebaues und der deutschen Land» wirthschaft stellt eine Preisgabe deS Vaterlandes seinen äußeren und inneren Feinden gegenüber dar. 0 Demgemäß liegt eS im Interesse der Gesammthrtt, daß schleunigst Wandel geschaffen werd«. 2) Et»« Besserung der Verhältnisse ist durch die Selbsthilfe allein nicht zu erwarten, sondern Staat und Reich müssen rückhaltlos alle geeigneten Wege beschreite», di« vorhandene» offrvliegeoden Dazu wird bemerkt: Die vom'Au-schuß eingesetzte Kommission zur Berathung der Reorganisation deS Getreidebandel» hatie am 2 Dezember d. I unter dem Vorsitz de» zweiten Vorsitzenden deS Bundes, Herrn vr. Roesicke, ihre Schlußsitzung, in der sie die inzwischen von der Subkommisfion durchberathene und abge- änderte Resolution genehmigte. »Der ooranstehend« Gesetzentwurf ist aufgebaut auf dem Gedanken eine» Einfuhrmonopol» deS deutschen Reiche», wie e» zuerst Graf Kanitz mit drm weilauSschauenden Blick eine» echten praktischen Staatsmannes in» Suge gefaßt hat. Nach mehreren Richtungen ist der ursprüngliche Antrag unter Mit wirkung deS Grafen selbst, vorwiegend im Sinne der Vorschläge «S Herrn Bock-Gr.-Brütz umgestaltet word«n. Im Ausschuß ge langte der Gesetzentwurf einstimmig zur Annahme, nachdem fest» gestellt war, daß in ihm bei der heutigen Laa« drr Dinge da» alleinige Mittel zu einer schnellen und durchgreifenden Besserung ver trostlos darniedrrlitgenden landwirthschaftliche» Produktion zu erblicken sei." Schäden zu beseitigen. 3) Hierzu erscheint eine durchgreifende Reform der Produktenbörse, insbesondere die Beseitigung der miß» bräuchlichrn, einen empfindliche» Preisdruck hervorbrtngrnden Börsengeschäfte nothwendig. 4) ». Die Einrichtung von staailtch:» Kornhäusern und die Organisation drr Landwirthschaft zwecks ge nossenschaftlicher Benutzung derselben ist gleichzeitig inS Werk zu sitzen d. Die thatkräftige staatlich« Förderung und Unterstützung der landwirthschaftlichen Kleinbahnen, besonders durch entsprechend« Subventionen, muß gefordert werden, da Kanäle und Großbahnen in erster Reih« d«m kapitalistischrn und sprkulattv«n Großhandel und d«m intrrnationalrn Verkehr dienen. In dieser Richtung wird auch daS Tarifwesen einer völlig neuen Regelung dahin be- dürfen, daß eine Bevorzugung der ausländischen land» und forst- wiithschaftlichen Produkte vor den inländischen gänzlich ausge schlossen wird und innerhalb deS JnlandSverkehrS den für die landwirthschaftliche Produktion unenlbehrlichen Hilfsmitteln (Dünge- mittel u. s. w.) eine wesentliche Frachtverbilltgung zu Theil wird. 5) Die Aufhebung jeglicher Zollkredtte für Getreide und der sogen, gemischten Tranfitläger, die keinerlei Förderung der nationalen Wirthschaft bewirken, erscheint unbedingt nothwendig. 6) Da aber aus dem bisher gekennzeichneten Wege allein eine schleunige und zurrtchende Besserung der Verhältnisse nicht zu erwarten ist, ist «» Ausgabe der Staatsgewalt, Mittrl zu finden, um ohue Schädigung der wahren Interessen der Kon sumendstrkreise einen den Produktion»» kosten entsprechenden Preis deS Getreides im Interesse der Er haltung deS wichtigsten Gewerbes im Staate zu erzielen. Zur Lösung dieser Aufgabe erscheint unter den obwaltenden Umständen nur der Weg gegeben, der in dem anliegenden Entwurf einer Gesetzesvorlage voigezeichnet ist. 7) Die Bestlebungen zur Ord- nung der internationalen Wähiungsverhältnisse sind aus national, wirthschaftliche» Gründen energisch zu unterstützen. 8) Die Re gierungen außerdeutscher Staaten (wie namentlich Portugal) haben sich vielfach zur Bekämpfung der auch dort herrschenden Krisis drr landwirthschaftlichen Produktion zur Ergre fang außerordentlicher Maßregeln auf dem Gebiet« d:S Gctreidehandels im Interesse der Landwirthschaft veranlaßt gesehen. Es erscheint als eine wichtige Aufgabe der Retchsregirrung, daS Vorgehen dieser Staaten in dieser Hinsicht einer eingehenden sachgemäßen Untersuchung zu unter ziehen und die Ergebnisse dieser Untersuchung den interessirten Kreisen und namentlich dem Reichstage zugänglich zu machen. 3) Vereinfachung der Alters- und Jnvaliditätsgesetzgebung. Der Ausschuß erklärte sein Einverständniß damit, daß ein auf Abänderung drr gesetzlichen Bestimmungen abzielender Gesetzent wurf durch einen Sachverständigen ausgearbeitet werde. 4) Initiativantrag aus der Versammlung betreffend die Pferdezucht. Der engere Vorstand wurde beauftragt, mit geeigneten Herren behus» Bildung einer Kommission zur Bearbeitung der Frage der Reform der Pferdezucht und Körung der Hengste sich in Ver- bindung zu sitz:». Zur Reform deS Getreidehandels hat der Bund der Landwirthe gleichzeitig folgenden Gesetzentwurf ausgearbettet: 8 1. Der Einkauf und Verkauf dls zum Verbrauch im deutschen Zollgebiet bestimmten auslär bischen Getreide», mit Einschluß der Mühlenfabrikate, erfolgt auSschlsißlich für Rechnung des Reiches. 8 2. Die Verkaufspnise des Getreides werden den Durch. schnittSpreisen der lrtzien 40 Jahre gemäß festgesetzt unter ent sprechenden Zuschlägen für die einzelnen theurer produzirrnde» GebietStheile des deutschen Reiches. Die Preise der Mühlenfabrikate eichten sich nach dem wirklichen Ausbeuteverhältniß. 8 3. DaS deutsche Reich lagert mindestens den dritten Theil deS tm Durchschnitt der l.tzten zehn Jahre per Jahr eingeführten Getreides in Lagerhäusern. Außerdem wird die Regierung er mächtigt, für besondere Bedürfnisse — Mißernten, Kriegsfälle rc. — außerordentliche Vorräthe anzvsamweln 8 s. Eine Lagerung von Mühlenfabrikaten findet in den Lagerhäusern des Reiches nicht statt. 8 5. AuS den jährlich erzielten Ueberschüssen der Reichs- getretdeeinfuhr wird: 1) ein den jetzigen Zollsätzen und der that. sächlichen Einfuhr entsprechender Betrag an die Reichskasse abge- führt; 2) ein Reservefonds in gesetzlich festzuhaltender Höhe ge bildet, um für Jahre mit hohen Auslandspreisen eS dem Reiche zu ermöglichen, da» ausländische Getreide zu dem nach 8 2 zu ermittelnden Durchschnittspreise an die Konsumenten abzugebrn. Die Zinsen dieses Fonds fließen in dir Reichsksfle. 3) Die Ver fügung über den danach verbleibenden Urberschuß wird besonderer Gesetzgebung Vorbehalten. 8 6. Für den Fall deS Eintritt» von Auslandspreisen, die zu d«n nach 8 2 festzustellenden Durchschnittspreisen im Mißver. hältniß stehen, wird der BundrSrath ermächtigt, «in Aukfuhivrr. bot für Getreide und Mühlenfabrikate zu erlassen. politische Umschau. Freiberg, de» 11. Dezember. Wie rin Drahtbrricht auS Pari» meldet, befindet sich unter den BeileidSkuudgebungen, die Gräfin LefsepS erhielt, auch folgerte Drahtung deS Venlsche« Kaiser» Wtlyelm auS Halle: »Durch den Draht erfahre ich de» schmerzliche» Verlust, den Sie erlitt«» haben. Die ganze Welt H«S Geiste» und der Wissenschaft w«tnt mit Ihnen am Grabe eine» der größten Geister, eine» weltum fassenden Genies. Ich bitte Sie, zu glauben, daß alle unsere Sympathien in diesem Augenblick mit Ihnen und Ihrer Familie sind.'—DieGräfin LefsepS antwortete darauf: »Inmitten unserer Verzweiflung machen Eurer Majestät Trostworte uns noch stolzer auf den Namen, den unser heißgeliebter Dahingeschtedener unS hinterläßt. Unsere ganze tiefe Dankbarkeit Eurer Maj-stät!" Der Reichskanzler hat dem Präsidenten deS Reicheiag«S einen Antrag des Ersten StaatSanwalteS beim Landgericht Berlin I übermittelt, in welchem die Herbeiführung der Genehmigung de» Reichstage» zur strafrechtlichen Verfolgung der jenigen sozialdemokratischen Reichstagsabge ordneten nachgesucht wird, die in der Sitzung vom 6 d. M. bei dem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser sich nicht von ihr«« Plätzen erhoben haben Die Anklage wird aus Majestä sbeletdigung laute». — Da der Art. 30 der Reichsverfassung lautet: »Kein Mitglied deS Reichstags darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Beruf» gethanen Aeußeruugrn gerichtlich oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Beraniwortung gezogen werden', so ist durch den staatSanwalftchaftlichrn Antrag der Reichl tag vor die Frage gestellt, ob er in dem Sitzenbleiben der sozialdemokratischen Mitglieder eine in Ausübung ihres Berufs gethane Aeußerung erblickt oder nicht. Dadurch, daß der Kaiser dem Präsidium deS Reichstags gegenüber geäußert hat, er fasse ven Vorgang nicht als persönlich gegen sich gerichtet auf, sondern erblicke darin vielmehr rin Borgeheu gegen die Institution de» Reiches, speziell gegen den Reichstag, der durch ein solches Be nehmen schwer beleidigt werbe, wird das staaisanwatlschaftliche Vorgehen nicht berührt. Denn eS kommt nicht darauf an, ob der Kaiser sich beleidigt fühlt, sondern darauf, ob der Thäier das Be wußtsein von dem ehrenkränkenden Charakter seiner Kundgebung gehabt hat. Darüber hat natürlich ter Reichstag nicht zu be finden, sondern nur darüber, ob Art. 30 der ReichSverfassung die Genehmigung der strafrechtlichen Verfolgung zulüßt. Der »Nordd. Allgem. Ztg.' wird zu der Angelegenheit von juristischer Seit« geschrieben: »DaS demonstrative Sitzenbleiben der Sozialdemokiaten im Reichstage bei dem auf den Kaiser ausgebrachten Hoch in Verbindung mit der von den Sozialdemokraten gegebenen münd lichen Erläuterung ist MajestäiSbeleidigung. DaS Abgeordneten privilegium gewährleistet unumschränkte Redefreiheit für die in Ausübung des Abgeorduetenberufes gethanen Aeußerungen, aber, wie einer drr anerkanntesten Kommentatoren orS SiaatSrecht» richtig bemerkt, eine MajestäiSbeleidigung begeht ein Abgeordneter nimmermehr in der Ausübung seines Berufes'. Die »Nordd. Allgem. Ztg.' weist daraus hm, daß bet Majestät«, beleidigung auf Verlust d«S ReichstagSmandatS neben der Freiheits strafe erkannt werden kann. Und in der gestern erschien-neu ersten Nummer der offiziösen »Berliner Korrespondenz' wird autt- geführt: »Zu der vom Ersten Staatsanwalt nachgesuchten straf rechtlichen Verfolgung d«r sozialdemokratisch«» Reichstags- abgeordnetrn wegen Sitzenbleibens b«t drm ans den Kaiser auSgkbrachten Hoch dürste im ganzen Lande erwartet werden, daß der Reichstag die verfasiungSgruäß vachgrsnchte Ge nehmigung zur Einleitung du Lersvigung währmd der Bekanntmachung. . . ^,Dte unter dem 31. Mai tsi.JH». verfügte Einziehung der Wegrparzellen Nr. 481 uud 484 de» olAu^^r TuttrndA färben öffentlichen Fährverkehr wird hiermit wiever anfgshode«. «Sniglich« ««tShanptmnnnschast. Mm. SWWwmt. Auf Fol. 76 de» Handelsregister» für den Landbezirk in heute dte Firma M d.„, Herr Hugo Karl Hermann PpvmdvmU, Colxortagebuchhäudler daselbst eingetragen worden. Frewer-, am 8. Dezember 1894. «öni-ltche» «mtS-ericht. Schuberts chU- 4. ag! er scheue In ifg bei erSilr. 47. Jahrgang. M Mttwsch, »ea 12. Dezember