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ige Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter und Verleger Otto Meyer in Adorf. Postscheck-Kto. Leipzig 373 6S H 238 Freitag, den 2. Uovember LV23 Jatzsg. 88 Hörde vorzunehmende Regelung. II V7. 530 o. rep. Kohle i-t r wird u I I r >en lel »er ige !«ft lm fa- eir M che ler In ib- ie- binnea zwri Wochen bei der Amtshauptmannschaft anzubringen. Beteiligte, die innerhalb dieser Frist Ein» Wendungen nicht erheben, verlieren das Recht zum Widerspruche gegen die von der Be- Vayern- Aniwort. Festhalten a» Lossow. Ter bayerische Ministcrrat hat sich mit der an die Reichsregierung zu erteilenden Antwort besaht. Wie diese voraussichtlich gehalten sein wird, geht aus nach stehender amtlicher bayerischer Veröffentlichung hervor: „Der bayerische Ministerrat hat sich mit der von der Reichsregierung an die bayerische Regierung gerich teten Frage beschäftigt, ob sie bereit sei, in kürzester Zeit die verfassungsmäßige Befehlsgewalt im bayeri schen Teile der Reichswehr wiederherzustellcn. Tie bayerische Staatsregierung hat am 22. Ok tober 1923 den bayerischen Teil der Reichswehr zuv Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Bayern und zur Wahrung der bayerischen Belang« bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens zwischen Bayern und dem Reichs als Treulpirrderin des deutschen Volkes in Pflicht genommen. Diese Maßnahme ist auf Grund des Artikels 48 der Reicksverfassuna erfolgt. hnt, and dtv. da- ll«n, Len aken llche idto. ges- der »in« Etat )ieb- ein- Nttt rden lats- lster- ru- sie» erster bien uzu- ina- Iwrit der werk t an nun i die Die Baudirektion im Ministerium des Innern beabsichtigt, die Eeipelmühle in Mühlhausen zu einer KraWakion für das Staatsbad Elster umzubauen. Zu diesem Mecke ist die Ausstellung einer regelbaren Francis-Doppelturbme geplant. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind, soweit sie nicht aus besonderen Vriooirechtlichen Titeln ruhen, Ter Reichskohlenkommissar wird sich in Zu-" kauft im wesentlichen darauf beschränken, durch! Einwirkung auf die Produktion und- den Handel die Kohlenverteilung in großen Zügen im allgemeinen Interesse zu beeinflussen und in dringenden Fälle Aushilfen zu veran lassen. Zu den Aufgaben, die der Reichskohlen kommissar bis auf weiteres noch beibehalten wird> gehören die Regelung der Ein- und Aus fuhr von Brennstoffen, die Fürsorge für di« Kohlenversorgung der Eisenbahnen, de« Gas-, Wasser- und Elektrizität s-» werke und sonstiger Einzelwerke von besonderem öffentlichen Interesse, sowie um erforderlichenfalls wieder regelnd eingreifen zu können, eine allge meine Beobachtung der .Hausbrandversorgung. Ter Abbau der Kohlenwirtschaftsstellcn und Lan- deskohlenstellen, die eine Einrichtung der Länder dar- stelleu und der von den Kommunalverwaltungen ein gesetzten Orts- und Kreiskvhlenstellen ist Aufgabe der Länder oder Kommunalvcrwaltnngen, die zum Teil bereits ihre Absicht des alsbaldigen völligen Abbaus ausgesprochen haben. sung des darin enthaltenen Vertragsbruches haben. Mben wir in der Reparation keinen Beistand in Eng end, auf den wir uns wirklich verlassen können, so ivird man in London diese rheinische Republik doch Picht dulden, die ein Sprungbrett nach England und ftne Sperre gegen England bedeutet. Damit wird wieder ein neues „Nheinkapitel" beginnen! Was M es Mies? - . — In Sachsen wurde der sozialdemokratische Abge ordnete FeNisch zum Ministerpräsidenten gewählt. z . — Die Franzosen beginnen allmählich mit der Frei- ^Isung der im Ruhrgebiet Verurteilten und Verhafteten. . — Nach einer Verordnung der Reichsregierung soll "er Beamtenapparat um 25 Prozent verringert werden. Ter starke Rückgang der Nachfrage nach .)at den Reichswirtschaftsminister veranlaßt, einem Ab bau des wichtigsten Organes der Kohlenverteilung, des. Reichskohlenkommissars, zuzustimmen. Tie zentrale Re gelung der Kohlenverteilung aus industrielle Verarbei ter und Hausbrandverbraucherbezirke kommt in Fortfall. Dis Planunterlagen liegen b-i der Amtshauptmannschaft zur Einsicht aus. Oclsuitz i. V., dm 30. Oktober 1923. Lie Anr stzauprmkinnschaft vis einzelnen Vekokdmmgcn auf folgende Punkte: 1. Da das Reich nicht mehr imstande ist, die Lasten zu tragen, die sich aus den Sachlicfcrungsaevpslichtun- gcn in Erfüllung des Vertrages von Versailles ergeben, so sind solche Lieferungen seit dem 11. August aus Grund eines Kabinettsbeschlussss, der der Reparations kommission mitgeteilt wurde, nicht mehr abgeschlossen worden. Nunmehr hat auch die Zahlung von Ent schädigungen aus den Abrüsimigs-Ettischädi-mngs-Richt- linie« vom 21. Mai 1920 ausgesetzt werden müssen. Weitere Zahlungs-Einschränkungen lassen sich nicht ver meiden. 2. Tie Neuregelung der LrquiDations- und A«s- gleichsschüdcn stellt eine» besonders empfindlichen Ein griff dar, da er anch die Auslandsdcntschc» und die Tentschcn aus den abgetretene«»« Gebieten trifft. Tie Geschädigten müssen sich eine bedeutende Einschränkung der ihnen zustchenden Ansprüche gefallen lassen. Eine Beihilfe des Reiches für Balntaschuldcn ist völlig in Wegfall gekommen. Tic Stannnentschädigung wird aus 2 v. T. des VorUiegskurscs in Gold festgesetzt: Dazu tritt ein Enüvnrzelnngszirschnß in Höhe von 3 v. T. Tie Belastung des Meiches wird sich hicrsurch ans etwa ein Viertel der bisher geschätzten Summe ver ringern. Soweit Gegenstände aus Anlas; des Ver trages von Versailles enteignet worden sind nnd unter das Neichsenttaftnugsgesetz fallen, ist die Aussetzung der EtttschüdiKUttgszahlnngen durch besonscrc Verord nung ungeordnet. 3. Das ernstliche Streben, fünf Jahre nach Kriegs ende mit dem kostspieligen Abwickelungsapparat Schluß zu machen, hat die Reichsregierung veranlaßt, eine Abgeltungsverordnung zu erlassen, auf Grund deren sämtliche Ansprüche gegen den ehemaligen Heeres- und Marincfiskus in einem beschleunigten Verwaltungsver fahren abzugelten sind. Mit welligen Ausnahmen (Kriegsschüden, Versorgungsansprüche) fallen alle der artigen Ansprüche, soweit sie nicht bereits rechtskräftig festgestcllt sind, unter die Verordnung. . Dieses Ver fahren entspricht einer Maßnahme, wie sie in schwerster Zeit zn Anfang des vorigen Jahrhunderts auch der preußische Staat vorgenommen hat. Abba« des Veamtcuapparates. TaS ist ein besonders einschneidendes Kapitel der neuen Verordnungen, über das die Regierungserklä rung folgendes sagt: Um eine Ersparnis in den hohen Personalausgaben mit sofortiger Wirkung zu erzielen, ist der Weg des Abbaues des Beamtenkörpers beschritten worden. Das j deutsche Volk hat nicht mehr die wirtschaftliche Kraft, den großen Behördenapparat, der heute besteht, zu tragen. Die Zahl der Reichsbeamten soll in knrz bemessener Frist um 25 Prozent vermindert werden. Tie Auswahl der zu entlassenden Veamteu ist durch die Veanilerraichauverordunug genau geregelt. Politische nnd konfefsioueilc Gesichtspunkte dürfen da bei keinerlei Nolte spicleu. Bei VemeUnng des Wartc- gclves ist die Regierung bis au die Greuzc der Lei stungsfähigkeit des Reiches gegangen. Ter Abba« bc- l zieht sich naturgemäß auch ans die Angestellten des Reiches, von denen unr die aus zwingenden dienstliche« Griindcu uucutbehrlichru Kräfte bcibehaUcn werde» solle«. Tic Ansdchnnng der entsprechende« Maßnah men auf die Länder und Gemeinden ist gewährleistet. Alle Maßnahmen des Begmteuabbanes sind so getroffen, daß der Charakter des Bcrnfsbeamtcntnms, das eines der festeste« Träger des Staates ist und bleibe» mutz, gewahrt wird. Umgekehrt würde angesichts der außerordentlich ernsten Finanzlage des Reiches für das Berufsbeamten tum als solches eine bringende Gefahr entstehen, wenn nicht rechtzeitig durch Verminderung der Zahl auf das Erträgliche und Notwendige die Grundlage für eine Ncubefestigung geschaffen würde. Tie unverhüklte Hilfe, welche die Franzosen den Landesverrätern im Rheinland«: zu teil werden lassen, vir sich unter der Eitekette „Rheinische Republik" als . "me französische Satrapie austun wollen, ist anerkann- ! «rinaßen ein neuer Vertragsbruch, den Poincarö be- ! Ninstigt, um seine Pläne zu verwirklichen. Der Vertrag von Versailles verbietet allen Gegnern Deutschlands, M dessen Kosten Gebietsteile sich zu eigen zu machen, Ae nach den getroffenen Abmachungen zum Deutsche« Jeiche gehören sollen, und er schließt für solche Be strebungen alle Vorbehalte und Schleichwegs aus. Tie Handlungsweise der Okkupations-Franzosen ist km so verwerflicher, als sie sehr wohl wissen, daß die allermeisten Rheindeutschen nichts von ihnen hören wol len, und daß auch die wenigen Verräter sich von ihnen Krnhalten würden, wenn sie nicht glaubten, auf den Schutz der fremden Eindringlinge bauen zu können. Die Franzosen lassen den Dorten und Genossen ihren Bei stand augedelhcn, und es besteht also keine Ausrede, die : derräterftchen Deutschen handelten freiwillig, so daß dicht gesagt werden kann, die Schuld an allen diesen Vorgängen liege auf deutscher Seite, weil eine Anzahl ^on Rheinbewöhnern sich zu einem besonderen Freistaat Ausammenschließen wollten. Der ganze Lärm war zu Knde, die Franzosen sind es, welche die Sache von Beuern zu Heller Flamme anzufachen sich bemühen. Mainz, wo der Versuch zu einer eigenen rheini schen Regierung gemacht werden soll, war zurzeit der Ersten französischen Revolution die Schaustätte von ab- londerlichcn Szenen. Freiheitsbäume wurden errichtet, die man umtanzte, und eine wilde Ausgelassenheit hielt die ganze Bevölkerung in ihren Bann. Vielleicht hat Kian sich heute daran erinnert, was damals geschehen yt, aber diese tollen Geschichten sind vorbei, und auch die Möglichkeiten, daß sie sich wieder ereignen könnten, sind vollständig vorüber. Dazu sind die Menschen zu Nüchtern geworden, als daß sie sich in der Gegenwart Noch zu solchen Eulenspiegeleien verleiten ließen. Was bis Leute zur Bildung einer eigenen rheinischen Repu blik antrcibt, ist nichts als der krasseste Egoismus. Gut ist es, daß die gallische Treiberei uns nicht Nllcin angeht, sondern mit den gebrochenen Vorschris- kn des Vertrages von Versailles auch andere be kifft. In erster Reihe England, das nun doch die Furage gefunden zu haben scheint, um sich eutschlos- en gegen das Projekt eines französischen Nheinstaates in wenden. So weit geht die britische Langmut denn '°ch nicht, daß sie durch die Errichtung dieses rheini- chcn Anhängsels an Frankreich eine Sperre bauen Ht, die Großbritannien vom Kontinent abschließt nnd einen sandel mit Europa vollständig lahmlcgt. l Tie Maskerade, die von Paris aus mit der Rhein- wstorie betrieben wird, muß ihr Ende in der Feststcl- EpZrmasmahmen im Reich, ^crringctung des Bcamtcnkörpcrs vm 28 Prozent. Unter dem Truck der Verhältnisse hat sich die dieichsregierung, wie schon vor einiger Zeit angekündigt, fetzt zu sehr einschneidenden Maßnahmen entschlossen, km den Hanshaltsplan des Reiches nnd der Länder Dieder ins Gleichgeivicht zu bringen. Alles soll so schnell wie möglich in die Wege geleitet werden. Wie Nun amtlich erklärt wird, beziehen sich . Steuerzahlung in Gow. Wie die Reichsregierung erklärt, geht sie davon aus, daß die gesamte Bevölkerung aus der miterlebten Entwickelung unserer Währungsverhältnisse schon selbst entnommen hat, daß es ohne stärkste Einschrän kungen keinen Ausweg aus dem Unheil gibt. Die Reichsregierung wird deshalb gemäß den nach Erlaß des Ermächtigungsgesetzes sofort gefaßten Beschlüssen in der Einschränkung der Ausgaben auf allen Gebieten fortfahren und wird der Oeffentlichkeit des In- und Auslandes beweisen, daß sie von dem festen Willen erfüllt ist, den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Auf der Einnahmeseite des Etats steht die Lösung dringender Aufgaben bevor. Wesentliches ist eingeleitet. Durch die neue Gesetzgebung über die Steueraufwcrtuuo wird dem Einnahmeverfall durch die Geldentwertung Einhalt geboten: zu diesem Zweck wer den die Steuerzahlungen auf Gold unigestellt. Darüber hinaus wird mit allen Kräften an der Umgestaltung des Steuersystems gearbeitet. Die Bewertung der Vermögen soll in Goldmark erfolgen. Die Tarife sollen auf Goldmark lauten. Auf diesem Wege werden wir das Ziel einer Balanzierung des Haus haltes zu erreichen suchen; eines Haushaltes, der den. Beginn der Gesundung der Finanzen bedeutet. Jed« endgültige Lösung freilich hängt davon ab, daß endlich die außenpolitischen Fragen in einer für Deutschland tragbaren Weise erlediat werden. Abbau der Koblenrontroüe. Keine Hausbra«-bezugsschei»c mehr. AuVlier VlkWuVI V WM H V V V KW* M V V Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Oelsnitz, des Amtsgerichts, der Amts anwaltschaft und des Stadtrates zu Adorf. Anzeigenpreise: Grundzahl für die »gespaltene Petitzeile oder deren Naum 50 Mark, bei auswärtigen Anzeigen 70 Mark, für die amtliche Zeile 125 Mark. Schlüsselzahl: 24 000 000.